Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen

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1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen Erl. d. MJ v September

2 Justizvollzugseinrichtungen in Niedersachsen Übergangsregion JVA Bremervörde JVA Celle JVA Uelzen (insgesamt 2,2 Mio.) Stärker entwickelte Region JVA für Frauen (Vechta) Jugendanstalt Hameln JVA Hannover JVA Lingen JVA Meppen JVA Oldenburg JVA Rosdorf JVA Sehnde JVA Vechta (Jungtäter) JVA Wolfenbüttel (insgesamt 4,3 Mio.) 8. September

3 1. Zuwendungszweck Förderung von ausgewählten Strafgefangenen ab sechs Monaten vor der Entlassung durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen in der Justizvollzugseinrichtung (geschlossener/offener Vollzug) Heranführung an ein geordnetes Arbeitsleben Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen professionelle Begleitung bei der Arbeitssuche eine sechsmonatige beschäftigungsorientierte Nachsorge nach der Entlassung i.s. einer aufsuchenden Sozialarbeit 8. September

4 2. Gegenstand der Förderung Die Vorhaben bestehen aus konzeptionell aufeinander bezogenen Motivierungsteilen (z.b. Potenzialanalyse) Qualifizierungsteilen (z.b. Kurzausbildung, Bewerbungstraining) Betreuungsteilen (z.b. Integrationsbegleitung) Ziel Erhöhung der beruflichen Mobilität der Teilnehmenden ggf. Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse 8. September

5 3. Zuwendungsempfänger juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Gesellschaften bürgerlichen Rechts gemeinnützige oder als mildtätig anerkannte Vereine Verbände der freien Wohlfahrtspflege andere gemeinnützige Träger 8. September

6 4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers befindet sich am Ort der Justizvollzugseinrichtung. Eingang des Antrags zum Stichtag (zzt. 30. September d.j.) Das Projekt orientiert sich an den Voraussetzungen des Arbeitsmarktes am Ort der JVA. Das Gesamtkonzept ist eng mit der JVA abgestimmt. Die Querschnittsziele werden berücksichtigt. 8. September

7 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in beiden Programmgebieten max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Beschränkung des Projekts auf 18 Monate Indirekte Ausgaben werden pauschal in Höhe von 10 % der direkten Ausgaben gewährt. Beschränkung der ESF-Zuwendung auf EUR pro Projekt Besetzung von zwölf Teilnehmerplätzen über den Projektzeitraum 8. September

8 6. Anweisungen zum Verfahren Vor der Antragstellung hat sich der Kunde von der Bewilligungsstelle beraten zu lassen. 8. September

9 7. Scoring-Modell Ausrichtung des Projektes an den Bedarfen des Arbeitsmarktes im Einzugsbereich der JVA (20 Punkte) Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten (bei grundsätzlicher Orientierung am Arbeitsmarkt) Ausrichtung des Projektes an den Bedarfen des Arbeitsmarktes im Einzugsbereich der JVA (nachvollziehbare Darstellung relevanter Zahlen, Daten, Fakten zum regionalen Arbeitsmarkt und der Zielgruppe) eine enge Abstimmung des Konzepts mit dem Jobcenter und den Agenturen (Stellungnahme des Jobcenters bzw. der Agenturen erforderlich) 8. September

10 7. Scoring-Modell Mit der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung eng abgestimmtes, integriertes Gesamtkonzept (60 Punkte) Stärken-/Schwächen Profiling der Teilnehmenden bildungs- und sozialpädagogische Begleitung/Nachbetreuung Darstellung einer zielgruppenadäquaten Didaktik u. Methodik enge Abstimmung des Konzeptes mit der JVA Projektmanagement plausible Erläuterungen zum Finanzierungsplan Innovation oder Weiterentwicklung gegenüber bisheriger Praxis 8. September

11 7. Scoring-Modell Berücksichtigung der Querschnittsziele (20 Punkte) Gleichstellung von Frauen u. Männern, z.b. Gender-Kompetenz des Trägers Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Berücksichtigung besonderer Zielgruppen (z.b. Migranten), differenzierte Darstellung der Ausgangslagen Nachhaltigkeit: Ressourcen schonendes Wirtschaften Gute Arbeit (Die Arbeitsbedingungen beim Träger bringen den Wert der Arbeitsleistung angemessen zum Ausdruck) Das Projekt muss bei allen Kriterien mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erhalten. Insgesamt müssen 75 Punkte erreicht sein. 8. September

12 Kontakt Brigitte Elgeti-Starke Am Waterlooplatz Hannover Tel.: 0511/ Brigitte.Elgeti-Starke@mj.niedersachsen.de 8. September

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