Förderrichtline: Soziale Innovation

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1 Infoveranstaltung : Förderung und Unterstützung von Kommunen 06. April 2017 in Bremervörde Förderrichtline: Soziale Innovation Erhard Bergmann Amt für regionale Landesentwicklung Grundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms soziale Innovation Erlass der Staatskanzlei vom (Nds. MBl. Nr. 25, S. 769) zuletzt geändert d. Erl. d. StK vom (Nds. MBl. Nr. 47 S. 1190). Soziale Innovation: neue, Wege, Verfahren oder Handlungsweisen, die konkrete soziale Anforderungen auf andere Art und Weise als bisher lösen und so gesellschaftlichen Nutzen oder Mehrwert generieren; übertragbar auf andere Regionen Seite 2

2 Hintergrund: Die Richtlinie Soziale Innovation soll helfen, gezielt neue und innovative Lösungen zu entwickeln, um dem demografischen und gesellschaftlichen Wandel zu begegnen. Dafür sind neue Wege und Vorgehensweisen gefragt. Die sozial innovativen Ansätze sollen erprobt, bewertet und umgesetzt werden in enger Abstimmung mit relevanten Partnern, insbesondere den Sozialpartnern. Die RL folgt dem Ansatz der Europäischen Kommission, die im Rahmen ihrer Europa 2020-Strategie Wissen und Innovation hohen Stellenwert für die wirtschaftliche Entwicklung einräumt. Auch fordert die EU in diesem Zusammenhang die Einbeziehung der Sozialpartner. Die Richtlinie ist vollständig neu. Das gilt sowohl für die eigenständige inhaltliche Ausrichtung auf das Thema als auch für die Breite des Fördergegenstandes. Mit dieser Richtlinie betritt Niedersachsen bundesweit Neuland. Wegen der thematischen Breite und Abgrenzung zu anderen Richtlinien wird der Innovationsgrad beim Scoring hoch gewichtet. Die Richtlinie Soziale Innovation kann auch nur dann genutzt werden, wenn für die Projektidee nicht eine andere Förderrichtlinie einschlägig ist. Seite 3 Zwei Förderschwerpunkte: Anpassung von Unternehmen und Arbeitskräften an den Wandel: - strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation (Lebensphasenorientierung, BGM ) - Etablierung neuer gesellschaftlicher und generationenübergreifende Zusammenarbeitsformen Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge: - innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftl. Herausforderungen für verschiedene Gruppen (Kinder, Jugend, Migration, ältere/alte Menschen, Menschen mit Behinderung - durch fach- bzw. sektorenübergreifende Kooperation von Anbietern sozialer Dienstleistung und Betroffenen/Nutzern Seite 4

3 Zur Beratung, Aktivierung sowie Unterstützung und Hilfestellung sind daneben 3 Stellen für Soziale Innovation eingerichtet worden: Arbeitnehmerseitig: Stelle für Soziale Innovation des DGB Niedersachsen: Herr Rüdiger Hornbostel (ruediger.hornbostel@dgb.de, Tel ) Arbeitgeberseitig: Stelle für Soziale Innovation der UVN e.v.: Frau Wiebke Krohn (wkrohn@av-lueneburg.de, Tel ) Verbesserung des Zugangs zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen: Stelle für Soziale Innovation der LAG Freie Wohlfahrtspflege: Frau Juliane Bauer (juliane-bauer@lag-fw-nds.de, Tel ) Seite 5 Wer wird gefördert? Juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts Was wird gefördert? Unterstützung und Aktivierung regionaler Akteure und Sozialpartner bei der Identifizierung und Entwicklung von Projektansätzen Begleitung der Projektträger bei der Umsetzung sozial innovativer Projekte in den zwei Förderschwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge Aufbau und Pflege von Netzwerken zur Verbreitung von innovativen Lösungsansätzen Organisation von Maßnahmen zur transnationalen Kooperation und zum Erfahrungsaustausch Mittelausstattung 12,1 Mio für die Förderperiode. 2 Mio entfallen auf die Stellen für soziale Innovation, die Projektantragsteller fachlich beraten und bei Antragstellung unterstützen. 10 Mio stehen an Fördermitteln für Projekte zur Verfügung Seite 6

4 Förder-Bedingungen Gesamtausgaben für Projekte sind bis maximal Euro förderfähig Projektlaufzeit begrenzt auf 24 Monate Förderung als Anteilfinanzierung; nicht rückzahlbarer Zuschuss aus ESF-Mitteln Zuschusshöhe maximal 60% der förderfähigen Gesamtausgaben Antragsteller dürfen vor Bewilligung keine projektbezogenen Liefer-, (Dienst-)Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen (LHO 23) Auszahlung des Zuschusses im Sinne des Erstattungsverfahrens Fördermittelkombination mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist unzulässig Projekte zur Qualifizierung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung sind von der Förderung ausgeschlossen Seite 7 Mehrstufiges Verfahren: 1) Aufruf zur Interessenbekundung - Projektidee z.b. im Bereich Zugang zu Daseinsvorsorge mit Frau Bauer (Stelle für Soziale Innovation der LAG Freie Wohlfahrtspflege) sowie ArL besprechen. - Interessenbekundung zum jeweiligen Stichtag bei NBank einreichen [in 2017: Späteste Abgabe der Interessenbekundung bei NBank bis Anfang Juni 2017] Eine Steuerungsgruppe priorisiert die zuvor bewerteten Interessenbekundungen. - Die NBank fordert daraufhin ausgewählte Interessenten zur Antragsstellung auf. 2) Antragsverfahren - Antrag vollständig und fristgerecht einreichen; - Gesamtfinanzierung muss beim Antrag gesichert sein (Finanzierungsplan); - Eignung und administrative Kompetenz des Antragstellers müssen vorliegen [Übergabe der Förderbescheide im Dezember Frühester Projektbeginn: ] Seite 8

5 Bewertung und Priorisierung Ein Projekt kann gefördert werden, wenn mindestens 50 Punkte (von max. 100) im Gesamtergebnis erreicht werden. Bewertete Kriterien: Innovationsgehalt und Beitrag zur Lösung gesellschaftl. Herausforderungen, Qualität des Antrags und Partizipation, Berücksichtigung von Querschnittszielen (Nachhaltigkeit.), regionalfachliche Bewertung durch das ArL (Beitrag zu Zielen der RHS, Kooperationsintensität, besonderer Unterstützungsbedarf der Projektregion ) Näheres ist dem Scoring-Abschnitt im Anhang der Richtlinie zu entnehmen. Seite 9 Nachhaltigkeit: Neu geschaffene Strukturen sollen nach Projektende weiterhin nutzbar sein. Andere Landkreise/Orte und Dienstleister überall in Niedersachsen sollen an den Erfahrungen partizipieren können. Übertragbarkeit: Der Projektansatz muss so gestaltet sein, dass er überall im ländlichen Raum übernommen werden kann. Partizipativer Ansatz: Hilfreiche Partner und (politisch) wichtige Akteure müssen von Anfang an einbezogen werden. Regionale Bedeutsamkeit: Die Versorgungslücke vor Ort muss konkret recherchiert werden, und der Projektansatz muss zur Regionalen Handlungsstrategie der Region passen. Innovationsgehalt: Es muss sich um einen (zumindest in der Region) ganz neuen Handlungsansatz handeln, der dauerhaft eine bessere Versorgung als bisher verspricht. Seite 10

6 Ausgangsfrage des ESF-Förderprogramms Soziale Innovation : Wie kann in ländlichen Regionen reagiert werden, wenn sich angesichts schrumpfender Bevölkerungszahlen immer mehr Gesundheits- und Sozialdienstleister aus Kostengründen in die Zentren zurückziehen, auch die Landbevölkerung Bedarfe an Gesundheits- und Sozialdienstleistungen hat und kaum damit gerechnet werden kann, dass mehr Finanzmittel für Versorgungsleistungen bereitgestellt werden. Welche vorhandenen Potenziale können dazu vor Ort aktiviert oder mit welchen Ideen können dazu Lösungsansätze entwickelt werden? Seite 11 Erste Potentiale und Ideen, die jetzt in sozial-innovativen Projekten erprobt werden: Veränderung der Art der Dienstleistungserbringung Nutzung technischer Möglichkeiten a.) zur Überbrückung weiter Entfernungen b.) zur Unterstützung verbliebener Dienstleister Kooperationen mit anderen Dienstleistern, um verbliebene Ressourcen zu bündeln. Übertragung von Ansätzen anderer Bereiche, z.b. aus der Wirtschaft Weiterentwicklung vorhandener Möglichkeiten Ehrenamtliches Engagement als Brücke zu fernen Dienstleistern Seite 12

7 Bislang im Bereich ArL Lüneburg geförderte Projekte: Aufbau sozialer Bürgermärkte: Einkaufsmöglichkeiten und wichtige soziale Treffpunkte schaffen und erhalten Austausch über und die Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Reduktion von psychischen Belastungen in Betrieben der Chemiebranche und ggf. anderen Branchen Versorgung auf dem Land: unterschiedliche Akteure sollen mit dem Ziel vernetzt werden, die Versorgung koordiniert zu verbessern sowie Versorgungslücken aufzuspüren und aufzugreifen. Angestrebt wird die Gründung einer Sozialgenossenschaft. Aufbau eines pflegebezogenen Netzwerks, bei dem regionale Akteure fachübergreifend zusammenarbeiten und innovative Ideen zur Sicherstellung der Pflegequalität in ländlichen Regionen fachlich fundiert und interdisziplinär abgestimmt entwickeln. Seite 13 Der demografische Wandel verändert die Dörfer. Nachdem sich bereits Gesundheits- und Sozialdienstleister in entfernte Zentren zurückgezogen haben, schließt irgendwann auch der letzte Kaufmann. Der tägliche Bedarf an Lebensmitteln kann vielleicht noch mit dem PKW gedeckt werden, aber der soziale Treffpunkt im Ort mit persönlichen Gesprächen fehlt. Wäre nicht ein Bürgermarkt eine gute Idee? Bewohnerinnen und Bewohner des kleinen Ortes Hagen im Bremischen können im Bürgermarkt im Flohmarkt- System nicht benötigte Dinge verkaufen und kaufen, hier kann man Stöbern und vielleicht bei der Preisgestaltung - mit anderen ins Gespräch kommen. Vereine und Nachbarschaften nutzen den Flohmarkt, um Finanzmittel für besondere Vorhaben zu erwirtschaften. Seit 2016 wird der Bürgermarkt als sozial-innovatives Projekt mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Seither erweitert er seine Angebote: soziale Bedarfe der Bevölkerung werden aufgegriffen und Sprechstunden zu häufigen (z.b. sozialrechtlichen) Fragen organisiert und Hilfen beim Ausfüllen von Formularen angeboten. Ein Freifunknetz im Dorf wurde aufgebaut und ermöglicht einen einkommensunabhängigen Zugang zum WLAN. Geplant ist, fernen Geschäften das Angebot zu machen, Produkte über gemietete Regale im Bürgermarkt auch wieder in Hagen im Bremischen zu verkaufen. Und es gibt noch so viele andere Ideen. Der Bürgermarkt in Hagen im Brem. zeigt, dass der Betrieb eines Bürgermarktes insgesamt kostenneutral ohne regelmäßige Zuschüsse möglich ist. Machen Sie einen Besuch in Hagen im Brem. und schauen Sie sich den Prototypen des Bürgermarktes an. Seite 14

8 Solange Finanzmittel zur Verfügung stehen, können neue sozial-innovative Projekte gefördert werden Förderfähig sind alle projektbezogenen Personalkosten (pauschaliert, analog TV-L) als passive Kofinanzierung können für Netzwerkpartner 24,56 /Std. Freistellungskosten zur Mitarbeit in Arbeitstreffen zu den Personalkosten dazugerechnet werden. Investive Kosten sind leider nicht förderfähig Für sämtliche sonstigen Projektkosten gibt es eine Pauschale in Höhe von 25% der förderfähigen Personalkosten. Alle Kommunen sind grundsätzlich antragsberechtigt. Finanzschwache Kommunen können Anträge auf Kofinanzierungshilfen beim MI stellen. Das sieht der entsprechende Erlass des MI ausdrücklich vor. Die Fördermaßnahme könnte auch einen Beitrag zur Bewältigung der gegenwärtigen Flüchtlingsherausforderung leisten. Denn: Förderfähig sind Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Hierzu zählt auch die Integration von Flüchtlingen. Entscheidend ist, dass die diesbezüglichen Ansätze innovativ und dem Anspruch des Neuen gerecht werden müssen. Seite 15 Die Stelle für Soziale Innovation der Freien Wohlfahrtspflege und das Amt für regionale Landesentwicklung unterstützen Sie gern in der Entwicklung geeigneter Projektansätze und bei der konkreten Antragstellung: Juliane Bauer, Heiligengeiststraße 28; Lüneburg Tel / Rüdiger Egert, ArL Lüneburg, Auf der Hude 2, Lüneburg Tel / Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 16

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