H O R T V E R T R A G

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Transkript:

H O R T V E R T R A G Betreuungsvertrag Zwischen dem Evangelischen Schulverein Radebeul e.v. (nachfolgend nur Schulverein) als Träger des Hortes der Evangelischen Grundschule Radebeul, Wilhelm-Eichler-Straße 13, 01445 Radebeul und der/dem/den Personensorgeberechtigten Mutter Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: wird folgender Vertrag geschlossen: Vater 1. Aufnahme Das Kind _ geboren am in _ wird mit Wirkung vom _ bis längstens zum Ende der Sommerferien nach Abschluss der Grundschule in den Hort der Evangelischen Grundschule aufgenommen. Die nach 7 (1) SächsKitaG für die Aufnahme in den Hort erforderliche ärztliche Bescheinigung ist Bestandteil des Vertrages. 2. Betreuungsverpflichtung Die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes erfolgt auf der Grundlage der für Kindertagesstätten geltenden gesetzlichen Regelungen und der pädagogischen Konzeption der Evangelischen Grundschule Radebeul. Der/Dem/Den Personensorgeberechtigten ist das pädagogische Konzept der Evangelischen Grundschule Radebeul bekannt. Ihnen ist insbesondere auch bekannt, dass das pädagogische Konzept die Beschulung und Betreuung im Hort als Gesamtheit beinhaltet. Die Betreuung beginnt täglich mit dem Ende des Unterrichts und endet 16.30 Uhr. Auf Wunsch können die Kinder nach Unterrichtsende abgeholt werden. In den Ferien erfolgt die Betreuung von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Im Laufe des Jahres ist der Hort mindestens während der Weihnachtsferien und eine Woche in den Sommerferien geschlossen. Die Schließzeiten legt der Träger für jedes Kalenderjahr im Voraus fest. 3. Elternbeitrag Der Elternbeitrag wird gemäß dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen SächsKitaG und dem jeweils gültigen Beschluss der Gemeinde Radebeul über die Höhe der Elternbeiträge für Kindereinrichtungen erhoben. Ermäßigungen werden bei Nachweis entsprechender sozialer und familiärer Voraussetzungen gewährt. Ich/wir werden beim zuständigen Amt folgende Ermäßigungen beantragen: _ Der Elternbeitrag ist auch während der Schließzeit, bei Urlaub oder Krankheit des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu entrichten. Die Zahlung erfolgt bargeldlos über eine Einzugsermächtigung (s. Anlage). Andere Zahlungsmodalitäten wie Bareinzahlung oder Überweisung sind ausgeschlossen. Kosten, die dem Schulverein im Zusammenhang mit dem Einzug im Fall einer unzureichenden Deckung des vorgenannten Kontos entstehen, fallen dem Kontoinhaber zur Last. 4. Verpflegung Das Kind wird im Hort mit Mittagessen und Getränken versorgt. Das Essensgeld rechnen/rechnet die/der Personensorgeberechtigte(n) direkt mit dem Lieferanten ab. 5. Kündigung Die pädagogische Konzeption beinhaltet Schule und Hort als Gesamtheit. Dies hat zur Folge, dass der Hort- bzw. der Schulvertrag nicht unabhängig voneinander gekündigt werden können. Die Kündigung nur eines der beiden Verträge lässt beide Verträge enden. Dieser Vertrag kann durch den/die Personensorgeberechtigte(n) mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Schulhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Schulverein zu erfolgen. Das Schulhalbjahr endet jeweils zum 31. 01. bzw. 31. 07. eines jeden Jahres. Bei Verstoß gegen Mitgliederpflichten (z. B. Austritt aus dem Verein, obwohl ein Kind noch die Schule besucht, 3 Abs. 1 Satz 2 der Satzung) ist der Schulverein zur Kündigung auch des Hortvertrages berechtigt. Seite 1

H O R T V E R T R A G Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den/die Personensorgeberechtigte(n) (z. B. Wegzug wegen Ortswechsel) oder den Schulverein bleibt unberührt. Bei dreimonatigem Zahlungsrückstand (z. B. durch Rückbuchungen) kann der Schulverein ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Vertrag endet automatisch zum Ende der Sommerferien nach Abschluss der Grundschule, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 6. Einverständniserklärung Der/Die Personensorgeberechtigte(n) erklärt/erklären sich hiermit einverstanden, dass im Notfall das Kind vom nächstgelegenen Arzt untersucht und erstbehandelt werden darf. Der/Die Personensorgeberechtigte(n) wird/werden unverzüglich vom Hort benachrichtigt. Soll das Kind von einer anderen Person als von einem Personensorgeberechtigten abgeholt werden, so ist durch den/die Personensorgeberechtigte(n) eine schriftliche Abholvollmacht für die abholende Person vorzulegen. 7. Anzeigepflichten Der/Die Personensorgeberechtigte(n) verpflichtet/verpflichten sich, dem Hort unverzüglich mitzuteilen: - Änderungen der persönlichen Verhältnisse, insbesondere der Anschrift, privaten und dienstlichen Telefonnummer, - Änderungen des Familienstandes, Änderung der Personensorgeberechtigung - An- und Abmeldung von Geschwisterkindern in unserer oder einer anderen Kindereinrichtung, - das Bestehen oder den Verdacht auf eine Infektionskrankheit und das Auftreten von Ungeziefer beim zu betreuenden Kind. Vor Wiederaufnahme des Hortbesuchs ist auf Verlangen des Hortes eine ärztliche Unbedenklichkeits-bescheinigung einzureichen. Chronische Krankheitsbilder und Verhaltensauffälligkeiten sind im Interesse des Kindes der Hortleitung oder dem Träger anzuzeigen. 8. Elterninitiative Der/Die Personensorgeberechtigte(n) erklärt/erklären mit der Unterschrift, dass er/sie das pädagogische Konzept der Evangelischen Grundschule Radebeul akzeptiert/akzeptieren und unterstützt/unterstützen. Er/Sie ist/sind sich dessen bewusst, dass die Evangelische Grundschule Radebeul besonderer Elterninitiative bedarf und erklärt/erklären deshalb die Bereitschaft, den Betrieb von Schule und Hort durch Übernahme von Elterndiensten, z. B. bei Erkrankung der Angestellten Ausflugsbegleitung, Reinigungs- und Renovierungsarbeiten oder Ähnliches, unentgeltlich zu fördern. 9. Haftung Die Haftung des Schulvereins für Personen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schulverein übernimmt keinerlei Haftung für beschädigte, verloren gegangene oder gestohlene - Garderobe - Spielzeug - Fahrräder - Brillen - Geld - Mobiltelefone, Fotoapparate oder andere elektronische Geräte. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das Kind ist durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich auf den direkten Weg zum und vom Hort, auf die Betreuungszeiten und andere Veranstaltungen (z.b. Ausflüge). Für Schäden, die Kinder verursachen, haften diese bzw. der/die Personensorgeberechtigte(n) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der/Die Personensorgeberechtigte(n) erklärt/erklären, dass für das Kind eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. 10. Schriftform Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. 11. Datenschutz (1) Der Schulverein verarbeitet personenbezogene Daten, soweit es zur Durchführung des Hortvertrags erforderlich ist. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Schulverein verpflichtet sich insbesondere, keine Daten, die sich aus diesem Vertrag oder seiner Durchführung ergeben, ohne Einverständnis an Dritte weiterzuleiten oder ihnen sonst zugänglich zu machen. Seite 2

H O R T V E R T R A G (2) Der/die Personensorgeberechtigte(n) erklären: Soweit ich/wir freiwillige Elterndienste übernehme(n) oder ehrenamtlich für den Ev. Schulverein Radebeul e.v. tätig werde(n), verpflichte(n) ich/wir mich/uns, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen sowie sie vertraulich zu behandeln. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns hiermit ausdrücklich, die in den jeweils geltenden kirchlichen Datenschutzbestimmungen enthaltenen Regelungen, insbesondere die im Merkblatt zum Datenschutz für Ehrenamtliche und andere Freiwillige gegebenen Hinweise zum Datenschutz zu beachten und gewissenhaft einzuhalten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Tätigkeit. Ich/Wir bestätige(n), dass mir/uns o.g. Merkblatt ausgehändigt worden ist. 12. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen rechtswirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Bestimmungen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entsprechen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 13. Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Hortvertrages: - Hort-/Schulvertrag - Anlage 1: Einzugsermächtigung - Hort-/Schulvertrag - Anlage 2: Angaben über die Personensorgeberechtigten und das Kind - Hortvertrag Anlage 3: Ärztliche Bescheinigung Radebeul, den Vorsitzende/r des Ev. Schulvereins Radebeul e.v. Personensorgeberechtigte (alle) Seite 3

Hort-/Schulvertrag Anlage 1 Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Name des Zahlungsempfängers: Anschrift des Zahlungsempfängers: Wilhelm-Eichler-Str. 13, 01445 Radebeul Gläubiger-Identifikationsnummer: D E 4 8 Z Z Z 0 0 0 0 0 6 1 7 0 9 2 Hiermit ermächtige/n ich/wir den Schulverein widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen für den Besuch unseres/unserer Kindes/Kinder in der Evangelischen Grundschule Radebeul (Schulgeld/Mitgliedsbeitrag/Förderbeitrag) und im Hort der Evangelischen Grundschule Radebeul (Elternbeitrag) sowie durch die Evangelische Grundschule Radebeul in Rechnung gestellte Beträge, z.b. für bestelltes Material und Lehrmittel, unter folgender Mandatsreferenz: bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem / unserem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Schulverein auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Einmalige Zahlung Name des/der Kontoinhaber: Anschrift des/der Kontoinhaber: IBAN: D E BIC: Das Schulgeld, der Förderbeitrag und der Elternbeitrag/Hort sind jeweils zum Monatsersten fällig, der Mitgliedsbeitrag einmal jährlich zum 1.10. Radebeul, den Unterschriften des/der Kontoinhaber/s: Seite 4

Hort-/Schulvertrag Anlage 2 Angaben über die Personensorgeberechtigten: Mutter Vater Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon privat: : Telefon dienstlich: _ E-Mail: Beruf: Angaben über das Kind Name: Geburtstag: Hauptwohnsitz: Staatsangehörigkeit: _ Name und Telefon des Hausarztes: _ Weitere Angaben, die für die Erzieher hilfreich sein können Konfession: _ Geschwister (Name, Alter): Liegt eine schwere Krankheit oder Allergie vor, die einen besonderen Betreuungsbedarf erforderlich macht? Ggfs. erforderliche Betreuungsmaßnahmen: Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Aufgaben verarbeitet und genutzt. Dabei gelten die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Seite 5

Hortvertrag Anlage 3 Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme eines Kindes in den Hort des Evangelischen Schulvereins Radebeul e.v. Name des Kindes: Geburtstag: Anschrift: Das Kind hat folgende Impfungen erhalten: _ Ist für o.g. Kind eine besondere Betreuung erforderlich? Ja Nein Falls Ja, welcher Betreuungsbedarf: _ Für o.g. Kind bestehen keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch einer Kindertageseinrichtung. Datum: Stempel und Unterschrift des Arztes: Seite 6