Kooperations- und Lernplattform - Moodle

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Transkript:

Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Fachbereich 13 Informationstechnologien und Niedersächsischer Bildungsserver Bitte senden Sie diesen Antrag (ohne Anlagen) postalisch oder per Fax an: 05121 1695-450 Kooperations- und Lernplattform - Moodle Ich möchte Ihr Angebot einer Kooperations- und Lernplattform auf dem Niedersächsischen Bildungsserver nutzen und beantrage hiermit einen Zugang unter folgender Bezeichnung (wird Bestandteil der Internetadresse, max. 8 Zeichen ohne Sonderzeichen und Bindestrich): Gewünschte Bezeichnung: Verwendungszweck: Schule / Bildungseinrichtung: Moderatorin / Moderator: Straße: PLZ Ort: Telefon/Fax: E-Mail: Nutzungsbedingungen für eine Moodle-Plattform auf dem NiBiS Ich bin für den Inhalt der in Moodle veröffentlichten Dokumente verantwortlich. Ich werde bei der Einbindung von Materialien (z. B. Bilder, Texte, Programme) in Moodle die jeweiligen Copyrightbestimmungen einhalten. Ich werde keine gesetzwidrigen Dokumente (z. B. gewaltverherrlichenden, rassistischen, pornografischen Inhalts) auf dem Bildungsserver speichern und in meinen Veröffentlichungen nicht auf derartige Internetangebote verweisen. Der Administrationszugang wird nur von mir persönlich oder anderen von der Schule dazu beauftragten Administratoren genutzt. Die ordnungsgemäße Nutzung der Inhalte und Dateien wird von mir überwacht. Angebotene Software muss frei von Viren, Trojanern, Spyware oder ähnlich schädigenden Routinen sein.

(im Anhang) ist mit dem Stellen dieses Antrags akzeptiert. Mit der Einrichtung der Moodle-Instanz bestätigt das NLQ das Zustandekommen des Vertrages. Somit ist der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung auch ohne Unterschriften bindend. Unterschrift der Moderatorin / des Moderators Ort, Datum Stempel und Unterschrift der Schulleiterin / des Schulleiters

NLQ - ZIM Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 6 NDSG zwischen (Schulstempel, im Folgenden Auftraggeber ) und dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung Zentrum für Informationstechnologie 31337 Hildesheim ( Auftragnehmer ) Das Land Niedersachsen stellt den Schulen über das NLQ freiwillig eine kostenlose Plattform zur Verfügung. I. Gegenstand der Vereinbarung 1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. 2. Der Auftrag umfasst Folgendes: 2.1. Gegenstand des Auftrages: Bereitstellung einer Moodle-Instanz (im Folgenden: Plattform) 2.2. Umfang, Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder nutzung: Moodle ist eine Software für Kooperationsplattformen im Internet. Schulen und andere Bildungseinrichtungen können vom NLQ eingerichtete Moodle-Systeme nutzen und dort Lernangebote bereitstellen. Mit Moodle können Kurse individuell gestaltet werden. Moodle unterstützt Selbstlernkurse, Kurse mit Trainerfeedback und kollaborative Kurse mit einem hohen Anteil an Interaktion. Unter anderem stehen folgende Kurselemente zur Verfügung:» Dokumente» Multimedia: Audio, Video» Aufgaben, Tests» Kommunikation: Forum, Mail» Kooperation: Wiki» Lernpfade 2.3. Art der Daten:» Schuldaten:

- 2 -» Amtliche Bezeichnung der Schule» Postleitzahl» Ort» Straße» Daten der Lehrkräfte: Daten der Lehrkräfte dürfen grundsätzlich nur gespeichert werden, soweit die jeweiligen Lehrkräfte wirksam eingewilligt haben. Einer Einwilligung bedarf es nicht, soweit die Kooperationsplattform auf Grund von Regelungen des Kultusministeriums (bspw. Curriculare Vorgaben) oder durch Beschluss der Schule (Gesamtkonferenz) verpflichtender Bestandteil des Unterrichts ist. In diesem Fall sind die Betroffenen vor dem Einsatz der Kooperationsplattform über Art und Umfang der Datenverarbeitung umfassend durch die Schule zu informieren.» Persönliche Daten:» Name» Namensbestandteile» Vorname» Schule» Wohnort (=Schulstandort)» Funktion» Amtsbezeichnung» Lehrbefähigung» E-Mail-Adresse im Rahmen der Kooperationsplattform» Nutzungsbezogene Daten:» Datum der Anmeldung» Benutzername» Datum des ersten Logins» Datum des letzten Logins» Summe der Logins» Gesamtnutzungsdauer der Kooperationsplattform» in Anspruch genommener Speicherplatz» Mitgliedschaften im Rahmen der Kooperationsplattform» in der Kooperationsplattform veröffentlichte Beiträge» jeweils Datum der Erstellung und Datum der letzten Änderung der veröffentlichten Beiträge» Daten der Schülerinnen und Schüler: Daten der Schülerinnen und Schüler dürfen grundsätzlich nur gespeichert werden, soweit die Betroffenen bzw. bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres die Erziehungsberechtigten sowie bei Minderjährigen ab Vollendung des 15. Lebensjahres diese selbst und die Erziehungsberechtigten wirksam eingewilligt haben. Einer Einwilligung bedarf es nicht, soweit die Kooperationsplattform auf Grund von Regelungen des Kultusministeriums (bspw. Curriculare Vorgaben) oder durch Beschluss der Schule (Gesamtkonferenz) verpflichtender Bestandteil des Unterrichts ist. In diesem Fall sind die Betroffenen vor dem Einsatz der Kooperationsplattform über Art und Umfang der Datenverarbeitung umfassend durch die Schule zu informieren.» Persönliche Daten:» Name» Namensbestandteile

- 3 -» Vorname(n)» Schule» Wohnort (=Schulstandort)» Klasse» E-Mail-Adresse im Rahmen der Kooperationsplattform» Nutzungsbezogene Daten:» Name» Datum der Anmeldung» Benutzername» Datum des ersten Logins» Datum des letzten Logins» Summe der Logins» Gesamtnutzungsdauer der Kooperationsplattform» in Anspruch genommener Speicherplatz» Mitgliedschaften im Rahmen der Kooperationsplattform» Datum der letzten Bearbeitung eines Kurses» bearbeitete Lektionen» Fehler» Fehlerzahl in den absolvierten Tests» Korrekturanmerkungen» in der Kooperationsplattform veröffentlichte Beiträge» jeweils Datum der Erstellung und Datum der letzten Änderung der veröffentlichten Beiträge 2.4. Kreis der Betroffenen: 2.4.1. Von der Schulleitung beauftragte(r) Administrator(en) der Kooperationsplattform, für den/die eine Dienstanweisung erlassen wurde 2.4.2. Lehrkräfte 2.4.3. Schülerinnen und Schüler II. Pflichten des Auftraggebers 1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung /-erhebung /-nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. 2. Die Plattform wird in einer vorkonfigurierten Installation durch den Auftragnehmer bereitgestellt. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und entsprechend Nr. I.2 dieses Vertrages festzulegen. 3. Ansprechpartner auf Seiten des Auftraggebers ist die Schulleitung oder eine von ihr bestimmte Person:... (Name, Organisationseinheit, Funktion, Telefon) Der Ansprechpartner beim Auftragnehmer ist unter der Mail-Adresse service@nibis.de zu erreichen. 4. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

- 4-5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. 6. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig beim Auftragnehmer von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen (s. unter VI. dieses Vertrages). Der Auftraggeber kann diese Kontrolle auch durch einen Dritten durchführen lassen. III. Pflichten des Auftragnehmers 1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. 2. Der Auftragnehmer sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. Er sichert zu, dass die verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden. 3. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist ausgeschlossen. Die Beauftragung von Unterauftragnehmer ist in keinem Fall zulässig. 4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Daten des Auftraggebers physisch zu löschen. Die Löschung ist dem Auftraggeber mit Datumsangabe schriftlich zu bestätigen. 5. Die mit der Administration beauftragten Administratoren sind ebenfalls an die hier vereinbarten Regelungen gebunden und haben sich gemäß 5 NDSG zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet. 6. Die Verarbeitung der Daten findet ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt. Speicherungs- und Verarbeitungsstandort: Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Fachbereich 13 Informationstechnologien und Niedersächsischer Bildungsserver Falls weitere Standorte zur Erhöhung der Ausfallsicherheit betrieben werden, stellen sie lediglich Replikate des Hauptstandortes dar. 7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der oder dem jeweils gesetzlich zuständigen Landesbeauftragte für den Datenschutz oder den von ihr oder ihm eingesetzten Bediensteten sowie von ihr oder ihm beauftragte Stellen Zutritt zum Rechenzentrum zu gewähren und unterwirft sich der Kontrolle nach Maßgabe des NDSG in seiner jeweiligen Fassung. IV. Datenschutzbeauftragte des Auftragnehmers Beim Auftragnehmer ist der behördliche Datenschutzbeauftragte unter der E-Mail-Adresse datenschutz@nlq.nibis.de erreichbar.

- 5 - V. Datengeheimnis 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers das Datengeheimnis zu wahren. Er verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. 2. Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und sie auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet. Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. 3. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Im Falle gesetzlicher Offenbarungspflichten des Auftragnehmers wird gemäß den Bestimmungen des NDSG verfahren. VI. Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 7 NDSG Für die auftragsgemäße Bearbeitung personenbezogener Daten nutzt der Auftragnehmer folgende Einrichtungen: Virtuelle Server im NiBiS-Rechenzentrum; Betriebssystem: LINUX Die Daten des Auftragnehmers werden in einem ausfallsicheren lokalen und zusätzlich in einem externen Storage-System gespeichert. In dem externen System wird die Speicherung täglich einmal vorgenommen. Für zufällige, durch Softwarefehler oder durch Fremdeinwirkung entstandene Schäden kann der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen. Die Schulen sind gehalten, ihre Dateien gesondert zu speichern. Die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen werden als verbindlich festgelegt. 1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass 1.1 Unbefugten der Zugang zu den Verarbeitungsanlagen verwehrt wird, 1.2 Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, 1.3 die Datenverarbeitungssysteme nicht mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung von Unbefugten benutzt werden können, 1.4 die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, 1.5 die innerbehördliche Organisation den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. 2 Der Auftragnehmer leitet die für die Erstellung der Verfahrensbeschreibung erforderlichen Angaben dem Auftraggeber zu. 3 Der Auftragnehmer beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. 4 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden. 5 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich nach Voranmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten vor Ort über die Beachtung der Maßnahmen nach 7 NDSG zu vergewissern.

- 6 - VII. Vertragsdauer Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist jederzeit kündbar. VIII. Vergütung Die Nutzung dieses Angebotes ist für niedersächsische Schulen kostenfrei. IX. Haftung 1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nicht für Schäden, die bei der Nutzung der Kooperationsplattform entstehen. 2. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem NDSG oder anderen Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegenüber den Betroffenen verantwortlich. X. Sonstiges Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. XI. Wirksamkeit der Vereinbarung Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht... (Ort, Datum, Schulleitung) (Ort, Datum, Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung Falls gewünscht, senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Fassung zur Gegenzeichnung per Fax an das NLQ (05121-1695-450).