Asbesthaltige Bodenbeläge

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Transkript:

KB 005 Asbesthaltige Bodenbeläge Was ist zu tun? Asbest ist eine natürliche Mineralfaser, die schwere Erkrankungen auslösen kann. Bis zu ihrem Verbot wurde sie in Bauprodukten wie Dach-, Wand- und Bodenbelägen und als Dicht- und Dämmstoff eingesetzt. Bei Sanierungen besteht die Gefahr, dass sie aus diesen freigesetzt wird. Asbestfasern! Abbildung 1: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen Abbildung 2: Kennzeichnung von Behältern, die asbesthaltige Materialien enthalten. Was ist Asbest? Asbest ist eine natürliche Mineralfaser, die aufgrund ihrer großen Beständigkeit, Unbrennbarkeit und Dämmwirkung typischerweise in Bauprodukten wie Dach-, Wand- und Bodenbelägen und als Dicht- und Dämmstoff eingesetzt wurde. Produkte mit schwach gebundenem Asbest geben bereits bei normaler Benutzung, bei Alterung oder Erschütterung sehr leicht Asbestfasern an die Luft ab. Bei Produkten mit fest gebundenem Asbest geschieht dies erst durch mechanische Bearbeitung wie z. B. Bohren, Schneiden, Schleifen, Sägen. In Deutschland besteht seit 1993 ein Verwendungsverbot für Asbest. Daher findet man in davor gebauten Gebäuden noch immer asbesthaltige Baumaterialien. Bei (Sanierungs-) Arbeiten an diesen können Fasern freigesetzt werden. Bei einem Teil dieser Baumaterialien handelte es sich um Bodenbeläge (ca. 8 % des Asbestgesamtverbrauchs in der BRD). Diese wurden von Mitte der 50er bis Mitte der 80er Jahre hergestellt. In Bodenbelägen findet man sowohl schwach als auch fest gebundenen Asbest. Auch damals verwendete Kleber und Ausgleichsmassen können Asbest enthalten. Überraschungen können sich auch unter neueren Böden verbergen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn festgestellt wird, dass bei einer früheren Renovierung auf dem ursprünglich verlegten asbesthaltigen Bodenbelag Teppichboden verlegt worden ist. Welche Krankheiten können durch Asbestfasern verursacht werden? Asbest kann Asbestose (eine Form der Staublunge), Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs und bösartige Mesotheliome im angrenzenden Gewebe (Rippenfell, Bauchfell und Herzbeutel) auslösen. Zudem wird durch Rauchen z. B. das ohnehin bestehende, um den Faktor 20 erhöhte, Krebsrisiko durch eine gleichzeitige Asbestexposition auf den Faktor 50 erhöht. Jährlich kommt es aufgrund einer beruflichen Asbestexposition allein in Deutschland bei ca. 2000 Menschen zu einer Tumorerkrankung, von denen ca. 70 % das erste Jahr nicht überleben. Zwischen dem ersten Asbestkontakt und der Diagnose der Erkrankung können mehr als 40 Jahre vergehen (Latenzzeit). Auch die Einwirkung einer geringen Faserkonzentration kann bereits bösartige Tumore verursachen. 1/2016 kurz & bündig

KB 005 Asbesthaltige Bodenbeläge 2500 Asbest Gesamtverbrauch Neue Berufskrankheitenrenten (Asbest) Asbestverbrauch (100 Tonnen)/ neue Berufskrankheitenrenten 2000 1500 1000 500 0 1948 1950 1952 1954 1956 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1971 1972 1974 1976 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 Jahr Abbildung 3: Latenzzeit das Schaubild zeigt, dass die Asbestverbrauchskurve und die Erkrankungskurve zeitlich versetzt sind Wie können asbesthaltige Bodenbeläge aussehen? Vinyl-Asbest-Fliesen (sogenannte Flexplatten) CV-Beläge (Cushioned Vinyls) auf Asbestpappe Größe: Farbe: Oberfläche: Eigenschaften: Verklebungen: überwiegend 25 cm x 25 cm oder 30 cm x 30 cm meist grau- oder braunmeliert, manchmal auch farbig glatt ohne Trägerschicht hart, brechen sehr leicht, einschichtig in der Regel mit schwarz-braunem Bitumenkleber verklebt, auch dieser kann asbesthaltig sein Größe: Eigenschaften: Verklebung: Asbestanteil: 2 bis 4 m breite Bahnenware flexibel, mehrschichtig (meist mit Fliesen muster) vorwiegend mit Dispersionskleber Asbest nur in Trägerschicht (weiße oder hellgraue Asbestpappe) mit 60 99 %, schwach gebunden Asbestanteil: bis ca. 25 % in der gesamten Fliese, fest gebunden 2

Abbildung 8 und 9: Asbesthaltige Linoleumbeläge Bekannt ist, dass bei den genannten Belägen, die zwischen Mitte der 50er und Mitte der 80er Jahre produziert wurden, Asbest enthalten sein kann. Darüber hinaus wurden auch asbesthaltige Abbildung 10: Asbesthaltige Spachtelmasse Linoleumbeläge, Spachtelmassen und Estriche (Magnesia-Estriche im industriellen Bereich) verwendet. Wie wird bei Verdacht auf asbesthaltige Bodenbeläge vorgegangen? Vermutung: Asbest in Belag oder Kleber Probennahme durch Sachkundige/n (nach TRGS 519) Analyse der Materialprobe nein Asbest? ja Arbeiten ohne weitergehende Maßnahmen nein Sachkunde nach TRGS 519 vorhanden? ja Fachbetrieb beauftragen z. B. Einsatz eines emissionsarmen Verfahrens nach TRSG 519 3

Asbesthaltige Bodenbeläge KB 005 Probenahme Bei der Probenahme handelt es sich um eine Tätigkeit mit Asbest, die unter die Nebenarbeiten nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten fällt. Zur Durchführung der Probenahme ist im Unternehmen mindestens der Nachweis der Sachkunde gemäß Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich. Besteht der Verdacht auf asbesthaltige Materialien, sollte bereits beim Aufmaß eine Probe genommen werden. Um eine Gefähr dung weitestgehend auszuschließen, ist die Probenahme nach VDI-Richtlinie 3866 Blatt 1 z. B. wie folgt vorzunehmen: > > Vor der Probenahme wird das Material mit einer Seifenlösung (Wasser mit Spülmittel) besprüht, um eine Staubentwicklung zu verhindern. > > Bei der Probenahme wird eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2) getragen. > > Je nach Härte des Materials eignen sich zur Durchführung der Probenahme z. B. Stechbeitel oder Teppichmesser und Spitzzange. Um eine unnötige Freisetzung von Asbestfasern zu vermeiden, darf auf keinen Fall gebohrt, gefräst, gesägt oder geflext werden. > > Die Probe (Größe etwa 1- -Stück) wird staub- und luftdicht verpackt, z. B. in einem wiederverschließbaren Gefrierbeutel. Idealerweise wird der Beutel in einen weiteren Beutel gepackt. > > Anschließend werden Werkzeug und Hände mit Wasser abgespült, die Entnahmestelle gereinigt (z. B. feucht abwischen) und mit Farbe oder Lack gesichert. Abbildung 11: Die Entnahmestelle wird mit einer Seifenlösung besprüht. Kennzeichnung und Dokumentation Die Probenverpackung wird mit Datum der Probenahme, Entnahmeort und Material beschriftet. Auf der Versandverpackung ist das Wort Materialprobe zu vermerken. Bei unterschiedlichen Bodenbelägen wird von jedem asbestverdächtigen Belag eine Probe genommen. Dies ist so zu dokumentieren, dass das Ergebnis der Analyse dem Entnahmeort wieder zugeordnet werden kann. Sofern bei der Probenahme der Kleber nicht am Bodenbelag anhaftet, sollte von diesem eine eigene Probe genommen werden. Abbildung 12: Probenahme Analyse der Materialprobe Die Analyse der Materialprobe muss durch ein akkreditiertes Labor erfolgen. Das aktuelle Verzeichnis der geeigneten Labore ist auf puplikationen.dguv.de hinterlegt ( Verzeichnis der akkreditierten Messstellen und Prüflaboratorien für Arbeitsplatzmessungen gemäß Gefahrstoffverordnung ( 7 Abs. 10) Bestellnummer 12041). 4

Asbesthaltige Bodenbeläge KB 005 Wie wird vorgegangen, wenn Asbest nachgewiesen wird? Im ersten Schritt wird die Auftraggeberin oder der Auftraggeber (Eigentümer/in, Mieter/in) über das Analyseergebnis informiert. Für die Durchführung der Arbeiten mit asbesthaltigem Material ist in jedem Fall die Sachkunde nach TRGS 519 notwendig. Beschäftigungsbeschränkungen Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bzw. Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht bei Arbeiten mit Asbest (einschließlich Probenahme) beschäftigt werden. Für bestimmte Tätigkeiten mit Asbest gibt es anerkannte emissionsarme Verfahren. Voraussetzung für die Durchführung dieser Verfahren sind: > > die Benennung einer sachkundigen verantwortlichen Person nach TRGS 519, > > eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Aufnahme der Arbeiten gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 519 an die zuständige Behörde und das zuständige Präventionszentrum der BG RCI, > > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanweisung, eines Arbeitsplanes sowie Unterweisung der Beschäftigten nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 519, > > Arbeitsausführung unter Beachtung der Betriebsanweisung durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen, > > Veranlassung arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge für die Beschäftigten nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), 4, Anhang Teil 1. Für die Entfernung von asbesthaltigen Bodenbelägen und Klebern geeignete anerkannte Verfahren mit geringer Exposition sind: > > BT 11 Ausbau asbesthaltiger Vinyl-Asbestbodenplatten DIN 16950 Ausg. 4/77 auf Bitumenkleber und > > BT 15 Ausbau von Polyvinylchlorid (PVC)-Belägen mit Träger aus schwach gebundener Asbestpappe im Perforationsverfahren (beide beschrieben in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664)) > > BT 17.x Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von mineralischem Untergrund Schleifverfahren und > > BT 33.x Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mi neralischem Untergrund (alle aufrufbar über dguv.de Suchworte: Asbestsanierung aktuell). Bildnachweis: Abbildungen 4 6: SUVA, Bereich Bau Abbildungen 7 9: Smoltczyk & Partner GmbH, Stuttgart Abbildung 10: Gewerbeaufsicht Neustadt a. d. Weinstraße 5

BGI 564 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Postfach 10 14 80 69004 Heidelberg Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg www.bgrci.de Diese Schrift können Sie über den Medienshop unter medienshop.bgrci.de beziehen. Haben Sie zu dieser Schrift Fragen, Anregungen, Kritik? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. > Schriftlich: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Prävention, KC Präventionsprodukte und -marketing, Referat Medien Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg > E-Mail: praeventionsprodukte@bgrci.de > Kontaktformular: www.bgrci.de/kontakt-schriften Die Präventionsstrategie VISION ZERO strebt eine Arbeitswelt an, in der niemand verletzt, getötet oder so schwer verletzt wird oder erkrankt, dass er lebenslange Schäden davonträgt. Arbeitsschutz ist Teamwork! Weitere Informationen DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 1 TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder In standhaltungsarbeiten 1 DGUV Information 201-012: Verfahren mit... und Instandhaltungsarbeiten 2 Aktuelle Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 auf dguv.de, Suche: Asbestsanierung aktuell 2 Verzeichnis der akkreditierten Messstellen... gemäß Gefahrstoffverordnung ( 7 Abs. 10) 2 A 008 M 050 Bitte ein Bild einladen! Bezugsquellen: Persönliche Schutzausrüstungen Allgemeine Themen 2/2012 Merkblatt A 008: Persönliche Schutzausrüstungen 3 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Gefahrstoffe 6/2010 Merkblatt M 050: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (DGUV Information 213-079) 3 VDI-Richtlinie 3866 Blatt 1: Bestimmung von Asbest in technischen Produkten 4 1 Buchhandel Freier Download unter www.gesetze-im-internet.de (Gesetze und Verordnungen) bzw. www.baua.de (Technische Regeln) 2 Freier Download: publikationen.dguv.de 3 medienshop.bgrci.de Mit glieds betriebe der BG RCI können alle Schriften der BG RCI in einer der Betriebsgröße angemessenen Anzahl kostenlos beziehen. 4 Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, www.beuth.de medienshop.bgrci.de downloadcenter.bgrci.de www.bgrci.de/praevention/vision-zero fachwissen.bgrci.de