Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab (Stand )

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Transkript:

Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2017 Grund- und Ersatzversorgung ohne Schwachlastregelung Das Stromentgelt wird errechnet aus dem Verbrauchspreis und dem Grundpreis. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (in der Regel ein Eintarifzähler) enthalten. Ein Grundpreis wird auch dann berechnet, wenn kein Strom bezogen wird. Eintarifzähler bis 373 kwh/jahr 3 ab 373 kwh/jahr 3 SWE-Preis (netto) inkl. Netznutzung und KA 26,118 12,319 Gesetzliche Steuern und Umlagen 1 (netto) 9,734 9,734 Gesamt (netto) 35,852 22,053 Brutto 2 42,66 26,24 Netto 2,33 6,62 Brutto ** 2,77 7,88 3 Bei unterjährigen Abrechnungen oder Abgrenzungen verschiebt sich die Verbrauchsstufe entsprechend. Beispiel: 365 Tage = 373 kwh / 275 Tage = 281 kwh / 410 Tage = 419 kwh Grund- und Ersatzversorgung mit Schwachlastregelung Bei der Grundversorgung kann der Kunde zusätzlich die Schwachlastregelung wählen. Die Versorgung allein nach der Schwachlastregelung ist nicht möglich. Das Stromentgelt wird errechnet aus den Verbrauchspreisen ( und ) und dem Grundpreis. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (in der Regel ein Zweitarifzähler) enthalten. Ein Grundpreis wird auch dann berechnet, wenn kein Strom bezogen wird. Zweitarifzähler bis 373 kwh/jahr () 3 ab 373 kwh/jahr () 3 SWE-Preis (netto) inkl. Netznutzung und KA 26,118 7,668 12,319 7,668 Gesetzliche Steuern und Umlagen 1 (netto) 9,734 9,734 9,734 9,734 Gesamt (netto) 35,852 17,402 22,053 17,402 Brutto 2 42,66 20,71 26,24 20,71 Netto 4,20 8,49 Brutto ** 5,00 10,10 3 Bei unterjährigen Abrechnungen oder Abgrenzungen verschiebt sich die Verbrauchsstufe entsprechend. Beispiel: 365 Tage = 373 kwh / 275 Tage = 281 kwh / 410 Tage = 419 kwh Stadtwerke Emmendingen GmbH Sitz der Gesellschaft: Am Gaswerk 1, 79312 Emmendingen Geschäftsführer: Karl-Heinrich Jung, Dipl.-Ing. (FH) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Stefan Schlatterer Telefon: (07641) 46899-0 Telefax: (07641) 46899-10 E-Mail: info@swe-emmendingen.de Internet: www.swe-emmendingen.de Registergericht Freiburg im Breisgau HRB 261425 USt-IdNr. DE240857187

Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Wärmepumpen und Speicherheizung mit Eintarifzähler getrennte Messung, gültig ab 01.01.2017 Das Stromentgelt wird errechnet aus dem Verbrauchspreis und dem Grundpreis. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (Eintarifzähler) enthalten. Ein Grundpreis wird auch dann berechnet, wenn kein Strom bezogen wird. Komfortwärme extra SWE-Preis (netto) inkl. Netznutzung und KA 7,169 Gesetzliche Steuern und Umlagen 1 (netto) 9,734 Gesamt (netto) 16,903 Brutto 2 20,11 Netto 2,25 Brutto ** 2,68 Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Wärmepumpen mit Zweitarifzähler getrennte Messung, gültig ab 01.01.2017 Das Stromentgelt wird errechnet aus den Verbrauchspreisen ( und ) und dem Grundpreis. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (Zweitarifzähler) enthalten. Ein Grundpreis wird auch dann berechnet, wenn kein Strom bezogen wird. Komfortwärme plus SWE-Preis (netto) inkl. Netznutzung und KA 11,369 5,869 Gesetzliche Steuern und Umlagen 1 (netto) 9,734 9,734 Gesamt (netto) 21,103 15,603 Brutto 2 25,11 18,57 Netto 4,20 Brutto ** 5,00

Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Speicherheizung mit Zweitarifzähler getrennte Messung, gültig ab 01.01.2017 Das Stromentgelt wird errechnet aus den Verbrauchspreisen ( und ) und dem Grundpreis. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (Zweitarifzähler) enthalten. Ein Grundpreis wird auch dann berechnet, wenn kein Strom bezogen wird. Komfortwärme zwei SWE-Preis (netto) inkl. Netznutzung und KA 11,369 5,869 Gesetzliche Steuern und Umlagen 1 (netto) 9,734 9,734 Gesamt (netto) 21,103 15,603 Brutto 2 25,11 18,57 Netto 4,20 Brutto ** 5,00 Übersicht und Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Speicherheizung mit Zweitarifzähler gemeinsame Messung, gültig ab 01.01.2017 Das Stromentgelt wird errechnet aus den Verbrauchspreisen ( und ) und dem Grundpreis. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (Zweitarifzähler) enthalten. Ein Grundpreis wird auch dann berechnet, wenn kein Strom bezogen wird. Komfortwärme eins SWE-Preis (netto) inkl. Netznutzung und KA 12,919 5,869 Gesetzliche Steuern und Umlagen 1 (netto) 9,734 9,734 Gesamt (netto) 22,653 15,603 Brutto 2 26,96 18,57 Netto 8,49 Brutto ** 10,10

Sonstige Verrechnungspreise Falls zusätzliche Mess- und Steuereinrichtungen erforderlich sind, erhöht sich der zu zahlende Preis wie folgt: Netto Brutto Stromwandlersatz 63,15 75,15 Tarifschaltung einzeln 8,00 9,52 Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%). Hinweis zur Haftung bei Versorgungsstörungen Bei Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Die SWE wird auf Wunsch unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammen hängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie der SWE bekannt sind oder in zumutbarer Weise von der SWE aufgeklärt werden können. Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Recht, das Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: Mo. Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Cent/min; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/min) Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de Information zur Schlichtungsstelle Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie kann die anerkannte oder beauftragte Schlichtungsstelle angerufen werden. Sofern ein Verbraucher eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, ist das Unternehmen verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Der Antrag des Verbrauchers auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn das Unternehmen im Verfahren nach 111a des Energiewirtschafts-gesetzes (EnWG) der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat. Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Sofern wegen eines Anspruchs, der durch das Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 27 57 240-0 Fax: 030 27 57 240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de Tarifdarstellung nach 2 der StromGVV Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Tarifdarstellung nach 2 der StromGVV.

Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Tarifdarstellung nach 2 der StromGVV Allgemeiner Preis der Grundversorgung mit Eintarifzähler ab 373 kwh/a Grundpreis pro Monat in Euro 7,88 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 26,24 Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen Grundpreis pro Monat in Euro 6,62 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 22,053 Stromsteuer 2,05 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsgeld an Gemeinden) 1,59 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,880 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,438 Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,388 Umlage nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes -0,028 Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,006 Netzentgelt pro Kilowattstunde 4,06 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 12,95 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 40,95 15,384 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr in Euro 38,49 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 6,669 Allgemeiner Preis der Grundversorgung mit Eintarifzähler bis 373 kwh/a Grundpreis pro Monat in Euro 2,77 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 42,66 Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen Grundpreis pro Monat in Euro 2,33 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 35,852 Stromsteuer 2,05 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsgeld an Gemeinden) 1,59 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,880 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,438 Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,388 Umlage nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes -0,028 Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,006 Netzentgelt pro Kilowattstunde 4,06 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 12,95 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 40,95 15,384 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr in Euro -12,99 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 20,468 Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) veröffentlicht.

Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Tarifdarstellung nach 2 der StromGVV Allgemeiner Preis der Grundversorgung mit Zweitarifzähler ab 373 kwh/a Grundpreis pro Monat in Euro 10,10 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 26,24 20,71 Grundpreis pro Monat in Euro 8,49 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 22,053 17,402 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsgeld an Gemeinden) 1,59 0,61 Netzentgelt pro Kilowattstunde 4,06 4,06 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 23,08 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 51,08 15,384 14,404 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 50,80 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 6,669 2,998 Allgemeiner Preis der Grundversorgung mit Zweitarifzähler bis 373 kwh/a Grundpreis pro Monat in Euro 5,00 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 42,66 20,71 Grundpreis pro Monat in Euro 4,20 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 35,852 17,402 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsgeld an Gemeinden) 1,59 0,61 Netzentgelt pro Kilowattstunde 4,06 4,06 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 23,08 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 51,08 15,384 14,404 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr -0,68 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 20,468 2,998 Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) veröffentlicht.

Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Tarifdarstellung nach 2 der StromGVV Komfortwärme extra Grundpreis pro Monat in Euro 2,68 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 20,11 Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen Grundpreis pro Monat in Euro 2,25 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 16,903 Stromsteuer 2,05 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsgeld an Gemeinden) 0,11 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,880 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,438 Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,388 Umlage nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes -0,028 Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,006 Netzentgelt pro Kilowattstunde 1,62 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 20,95 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 48,95 11,464 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr in Euro - 21,95 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 5,439 Komfortwärme plus Grundpreis pro Monat in Euro 5,00 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 25,11 18,57 Grundpreis pro Monat in Euro 4,20 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 21,103 15,603 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsgeld an Gemeinden) 0,11 0,11 Netzentgelt pro Kilowattstunde 1,62 1,62 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 31,08 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 59,08 11,464 11,464 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr -8,68 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 9,639 4,139 Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) veröffentlicht..

Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Tarifdarstellung nach 2 der StromGVV Komfortwärme zwei Grundpreis pro Monat in Euro 5,00 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 25,11 18,57 Grundpreis pro Monat in Euro 4,20 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 21,103 15,603 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsgeld an Gemeinden) 0,11 0,11 Netzentgelt pro Kilowattstunde 1,62 1,62 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 31,08 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 59,08 11,464 11,464 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr -8,68 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 9,639 4,139 Komfortwärme eins Grundpreis pro Monat in Euro 10,10 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 26,96 18,57 Grundpreis pro Monat in Euro 8,49 Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde in 22,653 15,603 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsgeld an Gemeinden) 1,59 0,11 Netzentgelt pro Kilowattstunde 4,06 1,62 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 31,08 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 59,08 15,384 11,464 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 42,80 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 7,269 4,139 Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) veröffentlicht.