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Transkript:

Gültig ab 01.01.2011 Die nachfolgend genannten Preise gelten bis zur nächsten Preisanpassung. Die aktuellen Preise veröffentlicht der VNB im Internet. 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Höchstspannung mit Umspannung auf Hochspannung Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a 2500 h/a Leistungspreis /kwa Leistungspreis /kwa 3,63 1,096 28,92 0,084 Hochspannung 7,11 1,10 31,61 0,12 Hochspannung mit Umspannung auf 7,11 1,44 40,11 0,12 6,88 1,88 44,63 0,37 mit Umspannung auf 7,18 2,49 61,68 0,31 6,95 2,74 38,70 1,47 2. Preise für die und von Lastgang und Energie Gerät Hochspannung, Lastgangzählung, Lastgangzählung, Strom- und Spannungswandlersatz, Lastgangzählung Stromwandlersatz Messstellenbetrieb Messpreis und Ablesung 270,56 177,08 124,90 177,08 Bemerkung ohne Wandler ohne Wandler spreis pro Zählpunkt 294,98 294,98 77,48 - - - 103,59 177,08 ohne Wandler 294,98 7,91 - - - Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 1 von 11

Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und ' und Ablesung'): Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und ' und Ablesung' zusammen. Für EEG-Einspeiser wird nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente ' und Ablesung' entfällt. : Die wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung. 3. Netznutzungspreise für Entnahme ohne Lastgangzählung und Jahresverbrauch 100.000 kwh Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Grundpreis Netto Netto 219,00 1,88 21,90 3,95 4. Preise für und Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung - jährliche Ablesung bei jährlicher Messstellenbetrieb jährliche Ablesung und Ablesung Eintarifzähler 7,36 1,80 13,80 Maximumzähler 38,65 1,80 13,80 Zweirichtungszähler 14,72 3,60 13,80 Wandler 77,48 - - Eintarifzähler 7,36 1,80 13,80 Eintarifzähler, Zweirichtungszähler 14,72 3,60 13,80 Zweitarifzähler (ohne Tarifschaltung) 8,34 1,80 13,80 Maximumzähler 38,65 1,80 13,80 Geräte- und Tarifschaltung 6,14 - - Rundsteuerempfänger 1) 3,18 - - Wandler 7,91 - - Pauschalanlagen - - 13,80 1) nur bei Straßenbeleuchtung anzuwenden Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 2 von 11

- halbjährliche, vierteljährliche sowie monatliche Ablesung bei jährlicher halbjährliche Ablesung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung und Ablesung und Ablesung und Ablesung Eintarifzähler 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Maximumzähler 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Zweirichtungszähler 7,20 15,60 14,40 19,20 43,20 33,60 Wandler - - - - - - Eintarifzähler 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Eintarifzähler, Zweirichtungszähler Zweitarifzähler (ohne Tarifschaltung) 7,20 15,60 14,40 19,20 43,20 33,60 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Maximumzähler 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Geräte- und Tarifschaltung Rundsteuerempfänger 1) - - - - - - - - - - - Wandler - - - - - - Pauschalanlagen - - - - - Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und ' und Ablesung'): Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und ' und Ablesung' zusammen. Für EEG-Einspeiser wird nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente ' und Ablesung' entfällt. : Die wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung. Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 3 von 11

5. Preise für die Netznutzung durch RLM-Kunden (Elektro-Speicherheizung und Elektro- Wärmepumpen) Leistungs- oder Grundpreis /kwa 0,00 1,50 mit Umspannung auf 0,00 1,50 0,00 1,50 6. Preise für die Netznutzung des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtungsanlagen ohne RLM Grundpreis 1 ) Netto / a Netto ct / kwh 21,90 3,95 1) : Für direkt an das Verteilungsnetz angeschlossene Einzelleuchten werden je bis zu 30 Straßenleuchten zu einem Grundpreis zusammengefasst. gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und je nach vertraglicher Vereinbarung Konzessionsabgabe. Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie im Preisblatt Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWK-G) auf unserer Homepage unter Netznutzungsentgelte im Leitfaden für die Ermittlung des Netznutzungsentgeltes. und Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für und für installierte Zähler und Schaltgeräte. Grundsätzlich werden zur des tatsächlichen Verbrauchs an den Entnahmestellen vom öffentlichen Netz zur Straßenbeleuchtung Arbeitszähler installiert. In besonderen Fällen wird die abgenommene Elektrizität rechnerisch ermittelt oder geschätzt. Welche Verfahrensweise und welche Preise für und an der jeweiligen Lieferstelle zur Anwendung kommen, erfahren Sie auf Anfrage. Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 4 von 11

7. Netznutzungsentgelt für Sonderanlagen Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die abgenommene Elektrizität auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. Ab einer Entnahme von 750 kwh/a wird eine eingebaut. Sonderanlagen Sirenenanlagen ohne Steuerempfänger Sirenenanlagen mit Steuerempfänger Grundpreis Summe 21,90 12 kwh/a * 3,95 22,37 21,90 40 kwh/a * 3,95 23,48 Notruftelefone 21,90 216 kwh/a * 3,95 30,43 Polizeistraßenmelder 21,90 420 kwh/a * 3,95 38,49 Telefonhäuschen (mit Display ohne Internetanschluss Telefonhäuschen (einfach, ohne Display und/oder ohne Internetanschluss) spreis je Zählpunkt 21,90 500 kwh/a * 3,95 41,65 21,90 250 kwh/a * 3,95 31,78 13,80 8. Preise für Netznutzung durch kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung Preisstellung für Kunden im snetz ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf) Netto Preise Grundpreis 21,90 3,95 Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 5 von 11

Preise für und kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung - jährliche Ablesung bei jährlicher Messstellenbetrieb jährliche Ablesung und Ablesung Eintarifzähler 7,36 1,80 13,80 Maximumzähler 38,65 1,80 13,80 Zweirichtungszähler 14,72 3,60 13,80 Wandler 77,48 - - Eintarifzähler 7,36 1,80 13,80 Eintarifzähler, Zweirichtungszähler 14,72 3,60 13,80 Zweitarifzähler (ohne Tarifschaltung) 8,34 1,80 13,80 Maximumzähler 38,65 1,80 13,80 Geräte- und Tarifschaltung 6,14 - - Rundsteuerempfänger 1) 3,18 - - Wandler 7,91 - - Pauschalanlagen - - 13,80 1) bei Straßenbeleuchtung anzuwenden Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 6 von 11

- halbjährliche, vierteljährliche sowie monatliche Ablesung bei jährlicher halbjährliche Ablesung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung und Ablesung und Ablesung und Ablesung Eintarifzähler 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Maximumzähler 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Zweirichtungszähler 7,20 15,60 14,40 19,20 43,20 33,60 Wandler - - - - - - Eintarifzähler 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Eintarifzähler, Zweirichtungszähler Zweitarifzähler (ohne Tarifschaltung) 7,20 15,60 14,40 19,20 43,20 33,60 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Maximumzähler 3,60 15,60 7,20 19,20 21,60 33,60 Geräte- und Tarifschaltung Rundsteuerempfänger 1) - - - - - - - - - - - Wandler - - - - - - Pauschalanlagen - - - - - Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und ' und Ablesung'): Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und ' und Ablesung' zusammen. Für EEG-Einspeiser wird nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente ' und Ablesung' entfällt. Die wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung. Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 7 von 11

9. Preise für Netznutzung durch Elektro- Speicherheizungen Preisstellung für Kunden ohne Lastgangzählung Vertragsformen Kunden mit getrennter Kunden 1 mit gemeinsamer ohne Tagladung Kunden 2 mit gemeinsamer ohne Tagladung Freigabedauer 9h+2h Netto-Preise 1,50 1,50 für Wärmestrom Nachtladung Wärmestrom Tagladung 1,50 Wärmestrom Nachtladung 1,50 Wärmestrom Nacht- und Tagladung Bei Kunden mit gemeinsamer wird eine Verbrauchsumlagerung vorgenommen. Die Preise bei 1) und 2) beziehen sich auf den Verbrauch nach einer Verbrauchsumlagerung. Die Verbrauchsumlagerung bei Kunden mit gemeinsamer ohne Tagnachladung beträgt 15%, bei Kunden mit gemeinsamer mit Tagnachladung 25 %. In Teilen des Versorgungsgebietes ist die Verbrauchsumlagerung abrechnungstechnisch nicht umsetzbar. Die Verbrauchsumlagerung wird stattdessen in den Preis für den übrigen Bedarf umgerechnet. Beide Ansätze liefern das gleiche Ergebnis. 10. Preise für Netznutzung durch Elektro-Wärmepumpen Preisstellung für Kunden ohne Lastgangzählung Netto-Preise Wärmestrom 1,50 Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 8 von 11

11. Preise für Blindstrom Höchstspannung einschl. Umspannung ct/kvarh 0,92 Hochspannung 0,92 Hochspannung einschl. Umspannung 0,92 0,92 einschl. Umspannung 0,92 0,92 12. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Verbrauch KWK-Aufschlag Für die ersten 100.000 kwh 0,030 oberhalb von 100.000 kwh 0,030 oberhalb von 100.000 kwh *) 0,025 *) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 9 von 11

13. Entgelte nach 19 Abs. 3 StromNEV Die aktuellen Preise zur Berechnung der individuelle Entgelte nach 19 Abs. 3 StromNEV werden gemäß 27 Abs. 1 StromNEV auf der Internetseite des VNB veröffentlicht. Der VNB ist zur Änderung berechtigt und wird dem Kunden Änderungen der Preise mitteilen. Im Übrigen bleibt 19 Abs. 3 StromNEV unberührt. Abs.1: Monatspreissystem Das Monatspreissystem wird wie folgt aus dem Standardpreissystem ermittelt: = des Jahresleistungspreissystems 2500 h/a Leistungspreis = 1/6 Leistungspreis des Jahresleistungspreissystems 2500 h/a vgl. Punkt 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Abs. 2 Satz 1: individuelle Netzentgelte Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Für das Jahr 2010 wurden folgende individuelle Netzentgelte mit Kunden vereinbart bzw. von der Bundesnetzagentur genehmigt. Abs. 2 Satz 1 (atypische Netznutzung) Kunde Genehmigungszeitraum Beschluss der BNetzA Smurfit Kappa Zülpich Papier GmbH 01.01.2010-31.12.2010 BK4-10-038 Die Zeitfenster (HLZ/NLZ) für atypische Netznutzung in 2011 sind am 30.11.2010 veröffentlicht worden. Abs. 3: Singulär genutzte Betriebsmittel Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten, die sich gemäß 4 StromNEV an Parametern, wie z. B. der Anzahl der genutzten Betriebsmittel, der installierten Leistung und der Länge der Leitung orientieren. Im Internet ist das Preisblatt 2011 bereits veröffentlicht. Hier können die individuellen Preise je singulär genutztem Betriebsmittel entnommen werden. Die Höhe des Entgeltes je Betriebsmittel ist abhängig vom Erstinbetriebnahmezeitraum des Betriebsmittels sowie vom Träger der Erstinvestition (Kosten für die Anschaffung und Herstellung). Jedem Betriebsmittel wird im Preisblatt eine Betriebsmittelnummer zugeordnet. Das Entgelt je Entnahmestelle ermittelt sich aus dem Einzelpreis multipliziert mit der individuellen Menge. Die aktuellen individuellen Entgelte nach 19 Abs. 3 StromNEV je Entnahmestelle werden gemäß 27 Abs. 1 StromNEV auf der Internetseite veröffentlicht. Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 10 von 11

14. Netznutzungspreise für Reserveinanspruchnahme Reserveinanspruchnahme 0 h/a - 200 h/a /kwa 200 h/a - 400 h/a /kwa 400 h/a - 600 h/a /kwa Höchstspannung mit Umspannung in Hochspannung 14,59 16,28 17,96 Hochspannungs 10,53 12,64 14,74 Hochspannung mit Umspannung in 12,66 15,19 17,72 19,26 23,11 26,96 mit Umspannung in 22,21 26,65 31,09 41,87 50,24 58,61 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und jeweiliger Konzessionsabgabe. Für die im Rahmen dieser Netzreserveinanspruchnahme bezogene Energie werden die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) in Rechnung gestellt. Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden auf unserer Homepage unter Netzzugang Strom / Netzentgelte / Leitfaden Netzentgelt. 15. Preise für die Ersatzversorung Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Hoch- oder Preisstellung Die Preisbestimmung erfolgt durch die RWE Vertrieb AG nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB Es gilt der jeweils gültige Grund- und Ersatzversorgungstarif des für ihr Gebiet zuständigen Grundversorgers. (*) (*) Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter Netzzugang Strom / Grundversorger. 16. Preise für Netznutzung durch die Inanspruchnahme von Netzzusatzleistungen Das Preissystem ist zum 01.01.2010 entfallen. Gültig ab 01.01.2011 (Stand 22.12.2010) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 11 von 11