Satzung. über die Aufgaben und Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) im Landkreis Nordsachsen

Ähnliche Dokumente
SATZUNG über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst - Entschädigungssatzung Rettungsdienst -

1 Vorbemerkungen. 2 Leitender Notarzt

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

Richtlinien für die Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (Massenanfall von Verletzten)

Hinweise für die Feuerwehr MASSENANFALL VERLETZTER UND ERKRANKTER

Einsatzkonzept des Einsatzleiter Rettungsdienst für den Rettungsdienstbereich Aschaffenburg

Führungsstruktur an der Einsatzstelle

Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land

Die Sanitätseinsatzleitung

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Zwönitz und Zuwendungen für Dienstjubiläen (Feuerwehrentschädigungssatzung)

- Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Hinweise für die Feuerwehr bei MAN-V Nr. 30/2013 SG Brand- und Katastrophenschutz

Verfahrensbeschreibung SEG Kreisverband St. Wendel

Rahmen-, Alarm- und Einsatzplan (RAEP) Gesundheit Rheinland-Pfalz

Rahmenvereinbarung. zwischen

Rechtliche Grundlagen / Strukturen und Vorschriften im DRK

BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG

Dienstordnung für die Leitende Notarztgruppe des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

Geltungsbereich. 2 Aufwandsentschädigungen

Einsatzhilfe. und. Einsatztagebuch. für den. Organisatorischen Leiter. Rettungsdienst

Verwaltungsvorschrift für die Bewältigung von Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

S A T Z U N G. Stadt Oberlungwitz. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf Grund

Regelung der Aufgaben und der Ausbildung von Leitern PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) in Baden- Württemberg im DRK, der JUH und der LAG NFS

- Arbeitspapier - Abwehr von Großschadensereignissen im Land Nordrhein-Westfalen. - Führungsstrukturen -

Dienstordnung für die Gruppe Organisatorischer Leiter Rettungsdienst des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Nr. 05/09/06

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr

Feuerwehrschule des Saarlandes. Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSG)

Sanitätsdienst-Konzept NRW»Patiententransport-Zug 10 NRW«(PT-Z 10 NRW)

Einbindung einer Bundesbehörde in die Arbeit von Land und Kommunen

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

LAK OrgL. Fortbildung OrgL 2017 Handlungsempfehlungen bei besonderen Einsatzlagen. Inhalt

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Bergwacht

über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

Landeseinheitliches Konzept für die Ausbildung zur Organisatorischen Leiterin Rettungsdienst / zum Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD)

Fachartikel Kennzeichnung von Führungskräften, -fahrzeugen und Plätzen Übersicht über die Funktions-Kennzeichnungen bei den Feuerwehren in Deutschland

Massenanfall von verletzen Personen (ManV) Großübung der Hilfsorganisationen im Landkreis Harburg Übungsbeschreibung / Hintergrundinformationen

Fachartikel Kennzeichnung von Führungskräften, -fahrzeugen und Plätzen Übersicht über die Funktions-Kennzeichnungen bei den Feuerwehren in Deutschland

Fortbildung ReTTop e.v. - Der Verein zur Rettungsdienstoptimierung im Landkreis Gotha. Fortbildung. Herzlich Willkommen

Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Altenberg

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.)

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen

Absicherung von Großveranstaltungen Großveranstaltungen und Einbindung der Ressourcen des Rettungsdienstes in Einsatzplanung und Einsatzführung

PSNV Psychosoziale Notfallversorgung

und LNA im BA Burkhard Dirks Ulm LNA und Qualitätssicherung (RDG) Aufgaben

Verbandssatzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge

Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit des Leitenden Notarztes (LNA) in Baden-Württemberg:

Rettungsdienstbereichsplan 2017 des Landkreises Elbe-Elster vom 10. Oktober 2016

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt vom

Rettungsdienstschule Bremen

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg

Stabstelle Asyl und Zuwanderung Fachtag: Engagement für Geflüchtete Datum:

Regelung. zur Führungsorganisation der überörtlichen Einsatzbereiche der öffentlichen Feuerwehren und der operativ-taktischen Führungsorganisation im

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)

Fünfter Abschnitt - Gesundheitsbereich -

Rettungsdienstschule Bremen

Landkreis Leipzig. Beschluss 2009/047. weitergereicht an: am: Gremium: Kreistag. Beschluss-Nr.: 2009/047. Aktenzeichen: Vorlage-Nr.

Gebührensatzung. Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Kreis Lippe

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Ulrich Lorenz, Staatssekretär, Innenministerium Schleswig-Holstein. Gefahrenanalyse der Länder Erwartungen an den Rettungsdienst

Katastrophenschutz in der. Region Hannover

Hinweise für die Feuerwehr MASSENANFALL VERLETZTER UND ERKRANKTER

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)

Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Qualifikation Leitender Notarzt Stand:

Landkreis Bautzen. Inhaltsübersicht

Einsatzleitung bei Einsätzen mit dem Rettungsdienst

Neue OrgL-Ausbildung in Bayern. Klemens Reindl Leiter Führungs- und Leitungskräfteausbildung

Baden-Württemberg Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG B-W)

Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (DVO-RDG) Vom 22. November 1993 Gl.-Nr.: Fundstelle: GVOBl. Schl.-H S.

Massenanfall von Verletzten, was ist zu tun?

(2) Für die Wahrung und Pflege der Kameradschaft wird darüber hinaus entsprechend dieser Satzung ein Verpflegungszuschuss gewährt

Amt 63/37 Feuerwehr und Rettungsdienst Die Feuerwehr Erkrath

Landesrettungsdienstplan

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Konzept PT-Z 10 NRW

Die Feuerwehren im Kreis Warendorf

Wuppertal, 12. April Schwebebahn abgestürzt. Rolf Blum, Feuerwehr Wuppertal, Rettungsdienst

1 Geltungsbereich. (1) Das Amt Biesenthal-Barnim ist Träger des örtlichen Brandschutzes (Träger).

1 Einsatz von Krankenkraftwagen und Notärzten

4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis

Rettungsdienstbereichsplan

1 Allgemeines. 2 Höhe der Aufwandsentschädigungen

(Irrweg) Organisatorische Trennung - was sagt uns die Erfahrung Berlin - Desaster oder marktwirtschaftliche Alternative?

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Rahmeneinsatzplan Betreuungsdienst Nr. 17/2012 FD Brand- und Katastrophenschutz

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Fachartikel Kennzeichnung von Führungskräften, -fahrzeugen und Plätzen Übersicht über die Funktions-Kennzeichnungen bei den Feuerwehren in Deutschland

Gefahrenabwehrplanung der Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Empfehlungen und Hinweise zur Erstellung eines Gefahrenabwehrplanes. Stand

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Vom Bestimmung

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Man gönnt sich ja sonst nichts Kosten-Nutzen-Balance im Rettungsdienst am Beispiel der Luftrettung der DRF. 7. DRK-Rettungsdienstsymposium

Notfallrettung, Rettungszeit Kriterien einer Optimierung

Beseitigung von verkehrs- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom

Übersicht über die Funktions-Kennzeichnungen bei den Feuerwehren in Deutschland

Dienstordnung für eine Leitende Notarztgruppe des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Nr. 04/09/06

Transkript:

Satzung über die Aufgaben und Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) im Landkreis Nordsachsen Satzung OrgL RD Nordsachsen vom 1. Juli 2012 Auf der Rechtsgrundlage der 35 Absatz 1 und 49 Absatz 5 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 in der berichtigten Fassung vom 5. November 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 (SächsBRKG) und des 11 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen vom 5. Dezember 2006, rechtsbereinigt mit Stand vom 12. Februar 2011 (Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung SächsLRettDPVO) wird folgende Satzung erlassen: Vorbemerkungen Der Landkreis Nordsachsen als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes stellt gemäß 35 Absatz 1 SächsBRKG die rettungsdienstliche Versorgung einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten durch organisatorische und planerische Vorsorgemaßnahmen sicher. Gemäß 49 Absatz 5 SächsBRKG veranlasst der Träger des Rettungsdienstes in seinem Territorium bei Unglücksfällen oder Notständen mit einer großen Anzahl von Verletzten die Bildung einer Rettungsdiensteinsatzleitung am Einsatzort. Sie besteht aus dem Leitenden Notarzt (im folgenden LNA), dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (im folgenden OrgL) und dem erforderlichen Hilfspersonal. Die OrgL unterstützen in diesem Rahmen nach 11 Absatz 1 SächsRettDPVO die LNA s bei taktischen und organisatorischen Aufgaben am Schadensort. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden vom Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes für die Dauer von vier Jahren bestellt. 1

1 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (1) Zur Sicherstellung der dem Landkreis Nordsachsen nach dem SächsBRKG obliegenden Aufgaben bestellt der Kreistag des Landkreises Nordsachsen die OrgL für die Dauer von vier Jahren. Sie üben diese Funktion im Ehrenamt aus. (2) Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Systems verpflichten sich die mitwirkenden Hilfsorganisationen/Leistungserbringer ausreichend ausgebildete OrgL zur Verfügung zu stellen. (3) Sie müssen über eine Ausbildung als Rettungsassistent und sollen über eine mehrjährige Erfahrung im bodengebundenen Rettungsdienst oder Katastrophenschutz verfügen. (4) Kommen die OrgL den ihnen übertragenen Aufgaben nicht pflichtgemäß nach, kann der Kreistag des Landkreises Nordsachsen diese vorzeitig abbestellen. 2 Struktur und Organisation (1) Zur Gewährleistung einer angemessenen Eintreffzeit (Ziel x+30) wird der Landkreis Nordsachsen zunächst in zwei Bereiche Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (im folgenden OrgL-Bereiche) Torgau-Oschatz und Delitzsch untergliedert. In jedem OrgL-Bereich wird eine Gruppe Organisatorische Leiter Rettungsdienst (im folgenden OrgL-Gruppe) wie folgt gebildet: 1. OrgL-Gruppe im OrgL-Bereich Torgau-Oschatz Oschatz/Wermsdorf Torgau DRK Kreisverband Torgau-Oschatz JUH Regionalverband Leipzig/Nordsachsen 2. OrgL-Gruppe im OrgL-Bereich Delitzsch Eilenburg Bad Düben Schkeuditz Delitzsch DRK Kreisverband Eilenburg ASB Regionalverband Leipzig JUH Regionalverband Leipzig/Nordsachsen DRK Kreisverband Delitzsch (2) In jedem OrgL-Bereich werden durch den Träger des Rettungsdienstes ein Leiter der OrgL-Gruppe und ein Stellvertreter bestimmt. Die OrgL der beiden OrgL-Bereiche schlagen dazu dem Träger jeweils einen geeigneten Leiter und einen Stellvertreter vor. 2

3 Bereitschaft und Dienstpläne (1) Der Leiter einer OrgL-Gruppe stellt die durchgängige Bereitschaft sicher und ist verantwortlich für die Erstellung eines Dienstplanes in seinem OrgL- Bereich. (2) Bei der Erstellung der Dienstpläne kann auch bereichsübergreifend gearbeitet werden. Die Sicherstellung der Dienstbereitschaft sollte zwischen den beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringern im wöchentlichen Wechsel erfolgen. Die Dienstpläne sind dem Träger des Rettungsdienstes monatlich spätestens eine Woche vor Monatsbeginn per E-Mail (an die E-Mail Adresse: leitstelle@lra-nordsachsen.de) anzuzeigen. 4 Dienstberatungen, Informationen und Unterrichtung (1) Die OrgL finden sich im jeweiligen OrgL-Bereich mindestens 2mal im Jahr zu einer Dienstberatung zusammen um organisatorische Probleme oder auch Probleme bei der Einsatzabwicklung auszuwerten. Die Teilnahme jedes OrgL an wenigstens einer Beratung ist verpflichtend. (2) Der Leiter der OrgL-Gruppe im jeweiligen OrgL-Bereich informiert den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst unverzüglich über aufgetretene Probleme. Sofern die OrgL den ihnen übertragenen Aufgaben nicht pflichtgemäß nachkommen, ist der Träger des Rettungsdienstes zeitnah darüber zu unterrichten. 5 Aufgaben des Organisatorischen Leiters (1) Bei Unglücksfällen oder Notständen mit einer großen Anzahl von Verletzten ist der OrgL gemeinsam mit dem LNA Mitglied der gemäß 49 Absatz 5 SächsBRKG zu bildenden Rettungsdiensteinsatzleitung. Die Rettungsdiensteinsatzleitung untersteht der Einsatzleitung. Der OrgL untersteht dem LNA und unterstützt diesen bei der Aufgabenerfüllung. (2) Die Aufgaben des OrgL umfassen in der Hauptsache organisatorisch-taktische Führungs- und Koordinationsaufgaben; insbesondere: Sach- und fachgerechte Umsetzung der Anordnungen des LNA und des Einsatzleiters; Feststellung und Beurteilung der Schadenslage aus taktischorganisatorischer Sicht des Rettungsdienstes; 3

Aufbau der rettungsdienstlichen Infrastruktur an der Einsatzstelle (Verletztenablage, Behandlungsplätze, Verletztensammelstelle, Bereitstellungsräume für Rettungsmittel und Hubschrauber); Personalplanung und einsatz im Bereich Rettungsdienst an der Einsatzstelle Registrierung der Betroffenen/Patienten (Eingangs- /Ausgangsdokumentation) Organisation des Verletztenabtransports (in Abstimmung mit der Rettungsleitstelle und unter Berücksichtigung der Festlegungen des LNA); Umsetzung der rettungsdienstlichen Kommunikation im Rahmen der Führungsorganisationen (RLST, Einsatzleitung, Einsatzabschnitte, LNA, übergeordnete Führung); Anforderung/Nachforderung von Einsatzpotential bei der Rettungsleitstelle in Abstimmung mit dem bzw. auf Anforderung des LNA; (3) Von jedem durchgeführten Einsatz ist durch den OrgL ein Einsatzprotokoll anzufertigen und dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zuzuleiten. (4) In Vorbereitung auf Einsätze obliegen dem OrgL insbesondere folgende Aufgaben: die OrgL können von den zuständigen Dezernaten des Landkreises Nordsachsen im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr an der Planung von rettungs- oder sanitätsdienstlichen Einsätzen, die wegen einer großen Teilnehmerzahl oder anderweitig eine Gefährdung einer Vielzahl von Personen nicht ausschließen, beteiligt werden, die OrgL nehmen an Übungen und Planspielen der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde teil. 6 Alarmierung (1) Die Alarmierung erfolgt grundsätzlich über Funkmeldeempfänger durch die Rettungsleitstelle Delitzsch, die während der Bereitschaft generell mitzutragen sind. Nach einer Alarmierung meldet sich der OrgL unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern telefonisch beim Disponenten der Rettungsleitstelle und gibt seine Ausrückebereitschaft bekannt. (2) Es gibt generell zwei Alarmierungsmöglichkeiten: nach Einsatzindikation für den OrgL im Landkreis Nordsachsen Lageabhängige Alarmierung (3) Es bestehen folgende Einsatzindikationen für den OrgL im Landkreis Nordsachsen: a. Ereignisse, bei denen mit mehr als 4 Verletzten, Erkrankten zu rechnen ist, (Verkehrsunfall, Massenkarambolage; Bus-, Bahn-, Flugunfall, Brand in Einrichtungen, Betrieben und größeren Wohnbauten); 4

b. schwierige und zeitaufwendige Rettung und Evakuierung von Personen aus Gefahrenbereichen (mehrere Personen eingeklemmt, Verschüttung, Evakuierung bei Bombendrohung) und Brände in Einrichtungen, Betrieben und größeren Wohnbauten); c. Explosion und Brände mit Verdacht auf Freisetzung giftiger Substanzen; d. Gefahrgutunfälle aller Art; e. Geiselnahmen; f. Infektionsgeschehen mit einer großen Anzahl von Betroffenen g. auf Anforderung (4) Die Alarmierung erfolgt durch die Rettungsleitstelle auch dann, wenn bei größeren Rettungsdiensteinsätzen auf Grund unklarer Meldungen das Erreichen der Alarmierungsschwelle nicht sicher auszuschließen ist bzw. wenn durch entsprechende Nachforderungen anzunehmen ist, dass die Einsatzindikation erreicht wird. 7 Aus- und Fortbildung (1) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer sind zur Absicherung einer durchgängigen Bereitschaft verpflichtet. (2) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer sind in den einzelnen OrgL-Bereichen eigenständig für die Ausbildung von ausreichend OrgL verantwortlich. Ebenso obliegt ihnen die Verantwortung für eine geeignete Fortbildung der OrgL. Die durch den Landkreis Nordsachsen angebotenen Fortbildungsveranstaltungen gelten dabei als geeignete Fortbildung. 8 Fahrzeuggestellung (1) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer stellen für die Ausübung des Bereitschaftsdienstes dem diensthabenden OrgL ein Sondereinsatzfahrzeug mit der notwendigen Ausstattung zur Verfügung. Die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Fahrzeuges sind Kosten der jeweiligen Hilfsorganisation/Leistungserbringer. (2) Die Kosten im Einsatzfall sind Kosten des Rettungsdienstes. Diese können gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden. Die Einsatzprotokolle stellen eine Grundlage für die Kostenabrechnung dar. 5

9 Ausstattung des Organisatorischen Leiters (1) Der OrgL ist Bestandteil des Einsatzdienstpersonals des Rettungs-, Sanitätsund Betreuungsdienstes. Er verfügt im Rahmen seiner rettungsdienstlichen Tätigkeit über eine, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Schutz- und Sicherheitsbekleidung, welche gleichzeitig für den Einsatz als OrgL zu verwenden ist. (2) Der Träger des Rettungsdienstes stellt folgende Ausstattung pro OrgL - Einsatzfahrzeug bereit: - Funkmeldeempfänger (FME), - Handy, - Markierungswesten/tragbar über der Rettungsdienstbekleidung 1x blau Aufschrift LNA, 1x weiß Aufschrift ORGL, - 2x Wetterschutzjacke oder Wetterschutzmantel (nicht gelb) - Checklisten und Einsatzpläne gemäß Konzept MANV - Kartenmaterial, Funkrufnamenübersicht/Fernmeldeskizze / Funkplan - Einsatzmemogramme (Checklisten), - Vordruck Lagefilm, - Übersichten Bereitstellungsraum, Patienten, Behandlungskapazitäten, Fahrzeuge und Personal 10 Versicherungsschutz (1) Für den Versicherungsschutz der ehrenamtlich tätigen OrgL gelten die gesetzlichen Regelungen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Die Haftpflichtversicherung ist über den Landkreis Nordsachsen beim KSA bis zu folgenden Höchstbeträgen gesichert: pauschal 30 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden, 20 Mio. für reine Vermögensschäden. 11 Finanzierung und Entschädigung (1) Der Träger des Rettungsdienstes beteiligt sich jährlich mit 1.000,00 an der Unterhaltung und Bewirtschaftung der, durch die Hilfsorganisation/den Leistungserbringer nach 8 dieser Satzung, zur Verfügung gestellten Fahrzeuge in Form eines freiwilligen Zuschusses. 6

(2) Zur Absicherung der Bereitschaftsdienste gewährt der Träger des Rettungsdienstes dem jeweils diensthabenden OrgL eine kalendertägliche Entschädigungspauschale in Höhe von 10,00. (3) Der Leiter einer OrgL-Gruppe erhalten für die Wahrnehmung ihres besonderen Sicherstellungsauftrages eine monatliche Entschädigung in Höhe von 40,00. (4) Die Zahlung der Entschädigungspauschale nach Absatz 2 und 3 erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes o quartalsweise an den jeweiligen OrgL bzw. den jeweiligen Leiter der OrgL Gruppe, o 14 Tage nach Einreichung der Abrechnung über die im vorangegangen Quartal geleisteten Dienste. Für die ordnungsgemäße Einreichung der Abrechnung über die geleisteten Dienste beim Träger sind die Leiter der OrgL-Gruppe zuständig. 12 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Czupalla Landrat 7