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V e r k ü n d u n g s b l a t t der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 14 Duisburg/Essen, den 15. November 2016 Seite 987 Nr. 177 Zweite Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für das Studienfach Türkisch im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 14. November 2016 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2016 (GV. NRW. S. 310) sowie 1 Abs. 1 der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundarund Gesamtschulen vom 26.08.2011 (VBl. Jg. 9, 2011, S. 557 / Nr. 79), zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 30.09.2016 (VBl. Jg. 14, 2016 S. 679 / Nr. 102), hat die Universität Duisburg-Essen folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Fachprüfungsordnung für das Studienfach Türkisch im Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen vom 17.04.2012 (VBl. Jg. 10, 2012 S. 217 / Nr. 38), zuletzt geändert durch die erste Änderungsordnung vom 06.08.2013 (VBl. Jg. 11, 2013, S. 971/ Nr. 123), wird wie folgt geändert: Artikel II Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Eilentscheids des Dekans der Fakultät für Geisteswissenschaften vom 23.08.2016. Duisburg und Essen, den 14. November 2016 Für den Rektor der Universität Duisburg-Essen Der Kanzler Dr. Rainer Ambrosy 1. Der Wortlaut Haupt-, Real- und Gesamtschulen wird durchgängig ersetzt durch den Wortlaut Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach dem Wort Anlage wird die Ziffer 1 ergänzt. b) Nach dem Wortlaut Anlage 1: Studienplan wird der Wortlaut Anlage 2: Inhalte und Qualifikationsziel der Module eingefügt. 3. Die Anlage 1 wird durch die als Anlage zu dieser Ordnung beigefügte neue Fassung ersetzt. 4. Die Anlage 2 wird durch die als Anlage zu dieser Ordnung beigefügte Fassung ersetzt.

Fachsemester Amtliche Mitteilungen Nr. 177 Seite 988 Anlage 1: Modul Credits pro Modul Lehrveranstaltungen (LV) Credits pro LV Pflicht (P) Wahlpflicht (WP) *1) Veranstaltungsart Semesterwochenstunden (SWS) Kategorie Zulassungsvoraussetzungen Prüfung Anzahl der Prüfungen je Modul Sprachpraxis 6 Linguistik I 8 Lit.- u. Kulturwiss. I 5 Fachdidaktik I 5 1 Integrierter Sprachkurs I 2 x ÜB 2 Grundlagen 2 Integrierter Sprachkurs II 4 x ÜB 2 Grundlagen 1 2 Einführung in die Linguistik 3 x VO 2 Grundlagen Sprachanalyse 2 x SE 2 Grundlagen Morphologie 3 x SE 2 Grundlagen Syntax 3 x SE 2 Grundlagen 1 Cultural Studies 2 x VO 2 Grundlagen 2 Einführung in die türkischsprachige Literatur 1 Einführung in die Fachdid. 2 Schule und Gesellschaft 3 x VO 2 Grundlagen 3 (1 Cr. 2 (1 Cr. x VO 2 Grundlagen x VO 2 Grundlagen Klausur 1 Klausur 1 Klausur 1 Klausur 1 Linguistik II 5 3 Wissenschaftliche Texte 2 x SE 2 4 Textlinguistik 3 x SE 2 Vertiefung Modulprüfung Linguistik I Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder mündl. Prüfung 1

Amtliche Mitteilungen Nr. 177 Seite 989 Lit.- u. Kulturwiss. II 6 3 Textanalyse u. Interpretation 3 x SE 2 4 Literatur und Medien 3 x SE 2 Vertiefung Modulprüfung Lit.- und Kult.wiss. I Hausarbeit 1 3 Sprachdidaktik 3 x SE 2 Fachdidaktik II 9 3 Literatur- u. Kulturdidaktik 4 Unterricht in der Sek I 3 (1 Cr. 3 (1 Cr. x SE 2 x SE 2 Vertiefung Modulprüfung Fachdidaktik I Portfolio 1 Auslandserfahrung erwerben und 6 (2) 5 Landes- u. kul.wiss. LV 2 x SE 2 keine Projektbericht 1 reflektieren 1 Interkulturalität erfahren und reflektieren 6 (2) 5 Theo. u. Prax. kult. Synthesen 2 x SE 2 keine Projektbericht 1 BFP 2 6 (3) 5 Organisation von Lernen und Lehren 3 x SE 2 Grundlagen keine keine 5 Übersetzung 3 x SE 2 Linguistik III 9 6 Spracherwerb 2 x SE 2 6 Mehrsprachigkeit 4 (1 Cr. x SE 2 Vertiefung Modulprüfung Linguistik II (Textlinguistik) Hausarbeit 1 Bachelor- Arbeit 3 8 6 Summe Credits 59 1 Die Studierenden der Turkistik wählen im 5. Semester zwischen den Modulen "Auslandserfahrung erwerben und reflektieren" und "Interkulturalität erfahren und reflektieren", müssen aber in wenigstens einem Fach das Modul "Auslandserfahrung erwerben und reflektieren" (Aufenthalt im Ausland) absolvieren. Ausnahmen vom Auslandsaufenthalt können zugelassen werden, wenn eine in der Person der oder des Studierenden oder in der Person nächster Angehöriger begründete schwerwiegende Mobilitätseinschränkung vorliegt. Die Ausnahmeregelung wird dokumentiert. Der Auslandsaufenthalt ist in einem Land zu absolvieren, in dem Türkisch als Landessprache gesprochen wird. 2 Das Berufsfeldpraktikum (BFP) wird in einem der kombinierten Fächer absolviert. Die hier vergebenen 6 Cr. fließen nicht in die "Summe Credits" mit ein. 3 Die Bachelor-Arbeit wird in einem der kombinierten Fächer, ggf. auch in den Bildungswissenschaften, geschrieben. Die hier vergebenen 8 Cr. fließen nicht in die "Summe Credits" mit ein. Im Studienfach Türkisch Bachelor HRSGe werden insgesamt 5 Credit Points zu inklusionsorientierten Fragestellungen vergeben.

Amtliche Mitteilungen Nr. 177 Seite 990 Anlage 2: Inhalte und Qualifikationsziele der Module: Modul Sprachpraxis Linguistik I Linguistik II Inhalte und Qualifikationsziele Die Studierenden, auch die mit Eingangsdefiziten, besitzen Kenntnisse über die phonologischen, morphologischen, syntaktischen und semantischen Besonderheiten, wie z.b. Laut- und Schriftsystem, Topologie und Satzbauplan des Türkischen. Sie sind in der Lage, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen der türkischen und der deutschen Sprache zu erkennen und zu analysieren. Zudem können die Studierenden schriftliche und mündliche Vertextungsmerkmale und -strategien des Türkischen im Vergleich zum Deutschen - wie z.b. Koreferenzialitätsherstellung, Nebensatzkonstruktionen, Thema-Rhema-Progression - im Hinblick auf verschiedene Textsorten analysieren. Sie reflektieren über sprachstrukturelle und textsortenspezifische Dimensionen der mündlichen sowie schriftlichen Kommunikation. Die Studierenden können fachspezifische Methoden und Arbeitstechniken anwenden (konkrete Verfahrensweisen der türkischen Linguistik), sprachliche Phänomene mithilfe linguistischer Grundbegriffe beschreiben, Fragestellungen linguistischen Teilgebieten zuordnen (u. a. Soziolinguistik, Textlinguistik), linguistisches Grundlagenwissen bei der schulischen Vermittlung von Grammatik einsetzen (traditionelle und funktionale Grammatik), sprachliche Strukturen unter unterschiedlichen Aspekten analysieren (u. a. phonologisch und morphosyntaktisch), die Funktion sprachlicher Strukturen im Gesamtsystem begreifen, fundiertes Grundlagenwissen in den Bereichen von Graphemik, Morphologie und Syntax anwenden (Arbeit an Texten mit unterschiedlichen Themen und Formen), die Sprachstruktur Türkisch - Deutsch vergleichen (unter linguistisch relevanten Gesichtspunkten). Die Studierenden können textsortenspezifische Eigenschaften der schriftlichen Texte erkennen und analysieren (u. a. Zeitungsartikel, Kurzgeschichte, Bericht), Textualitätsmerkmale im Deutschen und Türkischen erkennen und analysieren, konnexe, kohäsive und kohärente Texte textsortenspezifisch produzieren, Abweichungen und Fehler in Texten (auch in Schülertexten) erkennen, analysieren und erklären (u. a. bilingualitätsbedingte Abweichungen und Fehler), wissenschaftliche Texte verstehen und produzieren (wissenschaftliche Aufsätze, Hausarbeiten, Referate), unterschiedliche Vertextungsstrategien bewältigen.

Amtliche Mitteilungen Nr. 177 Seite 991 Linguistik III Die Studierenden kennen Theorien zur Mehrsprachigkeit. Sie können: einsprachige und mehrsprachige Spracherwerbsprozesse beschreiben (, sprachliche Erscheinungen in Texten von türkisch-deutsch Bilingualen analysieren und erklären, unterschiedliche Niveaus der Sprachkompetenz erkennen und analysieren (, unterschiedliche Textsorten übersetzen (deutsch-türkisch/türkisch-deutsch), Übersetzungen analysieren. Literatur- und Kulturwissenschaft I Literatur- und Kulturwissenschaft II Auslandserfahrung erwerben und reflektieren Die Studierenden sind mit zentralen Fragestellungen des Faches sowie entsprechenden fachspezifischen Methoden und Arbeitstechniken vertraut (Literatur- und Kulturtheorie), beherrschen grundlegendes und ausbaufähiges Wissen über Literatur und Kultur im Allgemeinen und türkisches Literatur- und Kulturleben im Besonderen (Arbeit an Texten und kulturellen Phänomenen), erwerben Basiskenntnisse im Bereich der Literaturgeschichte und der Gattungstheorien (Geschichtlichkeit und Überzeitlichkeit der Literatur), gewinnen problemorientierte Überblicke über historische und kulturelle Kontexte im europäisch-türkischen Raum, kennen die Gegenstände von Kultursoziologie und Kulturpsychologie. Die Studierenden beherrschen Verfahren der Textanalyse und Methoden der Interpretation (Organisation der Verstehensprozesse), können theoretisches Wissen zur Intermedialität anwenden und intermediale Bezüge herstellen (intermediale Vermittlung von Meinungen, Informationen und Kulturgütern), erwerben fundierte Kenntnisse im Bereich der Literaturgeschichte und der Gattungstheorien (u. a. Beziehungen zwischen Epochen, Strömungen und Formen), lernen die historische und gegenwärtige Bedeutung literarischer und medialer Sozialisation. Die Studierenden: planen selbstständig (fachbezogene) Projekte zu aktuellen Fragestellungen, führen diese durch und reflektieren sie, können unterschiedliche kulturelle Perspektiven auf ihre Fachwissenschaft einnehmen, verfügen über vertieftes Sprachwissen und Sprachkönnen, verfügen über umfangreiche und vertiefte Kenntnisse in der jeweiligen Landeskunde, verfügen über vertieftes praktisches Wissen zur Entwicklung von kommunikativer und interkultureller Kompetenz.

Amtliche Mitteilungen Nr. 177 Seite 992 Berufsfeldpraktikum Das Berufsfeldpraktikum wird in der Regel an einer außerschulischen bildungsorientierten Einrichtung absolviert. Ausnahmen bilden die Durchführung des Berufsfeldpraktikums an Schulen in der Türkei (im Rahmen des Auslandsaufenthaltes) sowie an Ganztagsschulen in Deutschland, hier jedoch ohne Unterrichtsbeteiligung. Das außerschulische Berufsfeldpraktikum soll konkrete berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnen. Das Praktikum bietet gleichwohl die Möglichkeit zur Erkundung eines Praxisfeldes mit Bezügen zu der späteren Tätigkeit als Lehrer oder Lehrerin. Schwerpunkte in außerschulischen Praktika: Die Studierenden machen systematische Erfahrungen in außerschulischen vermittlungsorientierten Kontexten in Institutionen oder Unternehmen: Sie organisieren das Praktikum selbstständig. Sie lernen verschiedene berufliche Optionen in anderen pädagogischen Feldern kennen bzw. dem Fach Türkisch nahestehende akademische Berufsfelder, z.b. Kulturinstitutionen, Bibliotheken, Medien/Journalismus, Verlage, Öffentlichkeitsarbeit. Sie gewinnen Einblicke in pädagogisch relevante Einrichtungen außerschulischer Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung und lernen deren Strukturen und institutionelle Bedingungen kennen. Sie setzen sich mit Dimensionen der Heterogenität auseinander (z.b. Motivation, Sprachbildung, Alter, Sozialisation usw. der Teilnehmer). Sie lernen Kooperationsformen von Schulen mit anderen pädagogischen Institutionen oder Unternehmen kennen. Sie lernen außerunterrichtliche Aktivitäten und Angebote kennen, z.b. Arbeitsgemeinschaften, Theateraufführungen, Schülercafés, Sportfeste, Konzerte, Praktika oder Exkursionen der offenen Ganztagsschulen. Sie gewinnen Einblicke in die organisatorisch-strukturellen sowie pädagogischinhaltlichen Aspekte der Ganztagsarbeit in Schulen. Sie reflektieren ihre Praktikumserfahrung in Zusammenhang mit den Inhalten ihres Studiums. Schwerpunkte in Auslandspraktika: Die Studierenden stärken und vertiefen ihre Sprachkompetenz in alltags- und berufsbezogenen Situationen. Sie erweitern ihren Eindruck von den Anforderungen an einen Türkischlehrer/eine Türkischlehrerin und können diese kritisch reflektieren: Sie planen und reflektieren grundlegende Elemente unterrichtlichen Lehrens und Lernens und wenden diese unter Anleitung an (Unterrichtsplanung und -durchführung). Sie kennen verschiedene Methoden zur Gestaltung kommunikativen und kompetenzorientierten Sprachunterrichts. Findet das Auslandspraktikum außerschulisch statt, gelten die oben genannten Lernergebnisse/Kompetenzen in außerschulischen Praktika.

Amtliche Mitteilungen Nr. 177 Seite 993 Interkulturalität erfahren und reflektieren Fachdidaktik I Fachdidaktik II Die Studierenden: planen selbstständig (fachbezogene) Projekte zu aktuellen Fragestellungen, führen diese durch und reflektieren sie, können unterschiedliche kulturelle Perspektiven auf ihre Fachwissenschaft einnehmen, verfügen über vertieftes Sprachwissen und Sprachkönnen, verfügen über umfangreiche und vertiefte Kenntnisse in der jeweiligen Landeskunde, verfügen über vertieftes praktisches Wissen zur Entwicklung von kommunikativer und interkultureller Kompetenz. Die Studierenden kennen die Aufgaben und Forschungsfragen der Fachdidaktik Türkisch (in Verbindung mit fachdidaktischer Transformations- und Beziehungsarbeit), kennen die Bereiche des Türkischunterrichts (Lernbereiche: Lesen, Hören, Verstehen, Schreiben und Sprechen), kennen den Zusammenhang zwischen den fachspezifischen Aufgaben des Türkischunterrichts und den Zielen des Erziehungs- und Bildungssystems, u.a. Umgang mit Vielfalt und inklusionsorientierten Fragestellungen gewinnen Überblick über die Themen und Probleme in gesellschaftlichen und schulischen Kontexten, insbesondere Diversität in multikulturellen, mehrsprachigen Gesellschaften. Die Studierenden kennen aktuelle Forschungsergebnisse zu den Lernbereichen des Türkischunterrichts in Bezug auf Sprache, Literatur und Kultur, kennen Instrumente der qualitativen Fehleranalyse in den Lernbereichen des Türkischunterrichts, wissen, welche Zusammenhänge zwischen Erscheinungen des Sprachsystems und Problemen des Sprachgebrauchs herzustellen sind, gewinnen Überblick über Lese- und Schreibstrategien erwerben vertiefte Kenntnisse über spezifische Lern- und Lehrprozesse im Literatur-, Sprach- und Landeskundeunterricht, können komplexe fachwissenschaftliche Inhalte auf ihre Bildungswirksamkeit und unter didaktischen Aspekten analysieren, kennen fachdidaktische Positionen bezüglich der Unterrichtsvorbereitung und - planung, sind mit qualitativen Methoden der fachdidaktischen Forschung vertraut, kennen zentrale Merkmale von Unterrichtsqualität, können Unterricht in Bezug auf inhaltliche und fachdidaktische Aspekte analysieren können Heterogenität als Aufgabe wahrnehmen, kennen verschiedene Förderbedarfe und -arten, können sprachliche Förderung und Kommunikation differenziert gestalten und zieldifferent arbeiten.

Amtliche Mitteilungen Nr. 177 Seite 994