Regelwerk Rally Obedience Unterlagen für Veranstalter, Version 4.0 Interessengemeinschaft Rally Obedience Deutschland Gültig ab 01.August 2012 Manuela Klucken, Stuhr, Januar 2009-Juli 2012 Überarbeitung seit 2011 in Zusammenarbeit mit Martina Radoy
1 Unterlagen und Nachweise für die Veranstaltung von Wettkämpfen Für die Organisation von Rally Obedience Wettkämpfen stehen die nachfolgenden Vordrucke zur Verfügung. Sie betreffen die Meldung der Veranstaltung, die Bewertung der gemeldeten Teams und die Auswertung der vom Wertungsrichter vorgenommenen Bewertungen. Der Leitfaden für Stewards im Rally Obedience, der Leitfaden zur Wertungsrichter-Qualifikation sowie die Spesenregelung geben weitere Orientierungshilfen. 1.1 Veranstaltungsmeldung Wettkämpfe mit aufstiegsrelevanten Ergebnissen müssen rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung unter Nennung des/r eingesetzten RO-WR bei der IG Rally Obedience Deutschland angezeigt werden und müssen grundsätzlich offen für jedes Team sein, dass die in diesem Leitfaden genannten Voraussetzungen erfüllt (Offener Wettkampf). Aufgrund dieser Veranstaltungsmeldung wird die Veranstaltung veröffentlicht (www.rally-obedience-deutschland.de), um so Rally Obedience Sportlern die Teilnahme zu ermöglichen (Offener Wettkampf). Für die Meldung kann der unten stehende Vordruck verwendet werden, jedoch steht dieser auch als Download zur Verfügung.. 1.2 Bewertungsbogen Der Rally Obedience-Wertungsrichter (RO-WR) entscheidet über die Bewertung einer Übungsausführung. Alle von ihm benannten Abzüge werden pro Schild vom Ringsteward auf dem Bewertungsbogen vermerkt. Für die Bewertung können die unten stehenden Vordrucke verwendet werden, Es können dafür die unten stehende Vordruck verwendet werden. Beide Bewertungsbögen stehen als DOWNLOAD zur Verfügung.j 1.3 Auswertungsbogen Am Ende eines jeden Wettkampfes findet eine Siegerehrung statt. Die Platzierung 1. Summe der erreichten Punkte 2. erreichten Laufzeit der Teams erfolgt unter Berücksichtigung der 3. Anzahl der Unkorrekten Übungen (UV) Für die Bewertung kann der unten stehenden Vordruck verwendet werden, der auch als DOWNLOAD zur Verfügung steht. 1.4 Leitfaden für Stewards im Rally Obedience Eine Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten der zur Durchführung von Rally Obedience Wettkämpfen benötigten Helfer steht als DOWNLOAD zur Verfügung. 1.5 Leitfaden für die Wertungsrichter-Qualifikation
Die jeweiligen Qualifikationsnachweise der eingesetzten Wertungsrichter können der Wertungsrichter-Liste entnommen werden. Das Qualifikationssystem (Kurs) steht als DOWNLOAD zur Verfügung. 1.6 Spesenregelung Regelungen hinsichtlich Kostenerstattung zwischen Veranstalter und Wertungsrichter stehen als DOWNLOAD zur Verfügung. Manuela Klucken, Stuhr, Januar 2009 Juli 2012; Überarbeitung seit 2011 in Zusammenarbeit mit Martina Radoy
An IG Rally Obedience Deutschland E-mail: Klucken@t-online.de Rosenstr. 17 28816 Stuhr Veranstaltungsmeldung..., den... Ich/Wir führen eine Rally Obedience Veranstaltung nach dem Leitfaden für Wettkämfe durch. Veranstalter: Veranstaltungsort (PLZ/Ort): Veranstaltungsdatum: Anzahl Wettkämpfe: 1 2 3 mit jeweils den Leistungsklassen: RB/RSB R1/RS1 R2/RS2 R3/RS3 Eingeladene/r Wertungsrichter der IG Rally Obedience Deutschland 1. 2. 3. Kontaktperson des Veranstalters (Name, Anschrift oder E-Mailadresse):
Bewertungsbogen IG Rally Obedience Deutschland Startnr. VerbandV erein Name HF RB R1 R2 R 3 Ort RS B Datum: Hund RS1 RS2 RS3 Sprunghöhe Änderungsantrag Mobilität gestellt OJa ONein RO-WR/in Nr. Punktabzüge UV NB DIS Total 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Total Maximalpunkt e 100 Bemerkungen: Abzüge Punkte Gesamt Zeit Min/Sek 00:00 UV NB Dis Manuela Klucken, Stuhr 2010, 2012 aktualisiert
Bewertungsbogen IG Rally Obedience Deutschland Richter/in Verband Verein Ort Datum: RB RSB R1 RS1 R2 RS2 R3 RS3 Sprunghöhe Name HF Startnr. Hund Antrag Mobilitätseinschränkung O ja O nein Nr. Punktabzüge Total Nr. Punktabzüge Total 1 11 2 12 3 13 4 14 5 15 6 16 7 17 8 18 9 19 10 20 Bemerkungen: Maximalpunkte 100 Gesamtabzüge Gesamtpunkte Zeit 00:00 UV NB www.rally-obedience-deutschland.de, 2010-2012 DIS
Auswertungbogen Interessengemeinschaft Rally Obedience Deutschland Datum: Wettkampf: 1 2 3 Klasse: RB R1 R2 R3 RSB RS1 RS2 RS3 Rang Start Nr Name HF Name Hund Abzüge Erreichte Punkte Zeit Min:Sek 00:00 Wert Urteil Manuela Klucken, Stuhr 2010-2012
Spesenregelung / 1 Richtlinien für Veranstalter und Rally Obedience Wertungsrichter 1. Vereinbarungen Grundsätzlich wird zwischen dem Veranstalter und dem gewünschten Rally Obedience Wertungsrichter rechtzeitig vor der Veranstaltung eine (möglichst schriftliche) Vereinbarung über eventuell anstehenden Kosten getroffen. 2. Kosten Die für den Einsatz eines Wertungsrichter zu erwartenden Kosten setzen sich zusammen aus: Tagegeld für Bewertungstätigkeit Fahrtkosten Übernachtung 3. Tagegeld für Parcourserstellung und Wertungstätigkeit Das Tagegeld für die Wertungstätigkeit als Rally Obedience Wertungsrichter beträgt 30,00 pro Wettkampf. Abweichend davon können zwischen Veranstalter und Wertungsrichter andere Vereinbarungen getroffen werden. Dies könnte auf Wettkämpfe mit geringen Meldezahlen zutreffen oder bei denen mehr als ein Wertungsrichter eingeladen eingesetzt werden muss. 4. Fahrtgeld Zwischen dem Veranstalter und dem Wertungsrichter wird eine Vereinbarung über entstehende An- und Abreisekosten getroffen. Dem Wertungsrichter entstehende Fahrtkosten werden grundsätzlich erstattet, jedoch kann der Veranstalter erwarten, dass der Wertungsrichter die für den Veranstalter jeweils preiswerteste An- und Abreisemöglichkeit unter Nutzung eventueller Kostensenkender Maßnahmen wählt. Bei An- und Abreise mit dem Kraftfahrzeug ist ein Kilometergeld von 0,30 je gefahrenem Kilometer (kürzeste Strecke) zu zahlen. Abweichend davon können zwischen Veranstalter und Wertungsrichter abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Spesenregelung /2 5. Übernachtung Zwischen dem Veranstalter und dem Wertungsrichter wird eine Vereinbarung über entstehende Übernachtungskosten getroffen. Dem Wertungsrichter entstehende Übernachtungskosten werden grundsätzlich erstattet- Die Unterbringung kann privat im Einzelzimmer oder in Unterkünften mit mindestens mittlerer Kategorie in Absprache mit dem Wertungsrichter erfolgen. Bei Übernachtung im Wohnwagen oder Wohnmobil werden die Stellplatzkosten (Gebühr, Strom etc.). Manuela Klucken, Stuhr, Januar 2009 Juli 2012; Überarbeitung seit 2011 in Zusammenarbeit mit Martina Radoy