Tagespflegevertrag zwischen den Erziehungsberechtigten / Eltern Frau / Herr Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel. privat: Tel. dienstl.: Tel. mobil: E-Mail: und der Tagespflegeperson Frau Daniela Hamm-Kleinfeld Marie-Alexandra-Straße 5 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 / 9 37 68 85 Mobil: 0174 / 399 5176 e-mail: info@kinderzeit-karlsruhe.de für das Kind Vor und Zuname(n): geboren am: Daniela Kleinfeld Stand: September 2012 Seite 1 von 6
1. Beginn und Umfang der Betreuung Das Betreuungsverhältnis beginnt am: Die Betreuungszeiten werden wie folgt festgelegt: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Insgesamt: Die Betreuung erfolgt von Mitte April bis Anfang November auf einem Kleingartengrundstück / im Falkenweg 109 des Kleingartenvereines Forstlach e. V. im Stadtteil Karlsruhe - Weiherfeld. In den Wintermonaten von Anfang November bis Mitte April erfolgt die Betreuung in der Wohnung der Tagespflegeperson: Marie Alexandra - Str. 5, 1. OG, in 76135 Karlsruhe Beiertheim (Nähe Albtalbahnhof). Die Eingewöhnung des Kindes findet zu folgenden Zeiten statt: 2. Pflegegeld Die Tagespflegeperson erhält, bei Kostenübernahme vom Jugendamt Karlsruhe, für die Betreuung des Kindes monatlich nebenstehenden Betrag von den Erziehungsberechtigten / Eltern. Die Tagespflegeperson erhält, ohne die Kostenübernahme vom Jugendamt Karlsruhe, für die Betreuung des Kindes monatlich nebenstehenden Betrag von den Erziehungsberechtigten / Eltern. Eine Unterschreitung der vertraglich vereinbarten und gebuchten Betreuungszeiten berechtigt nicht zu einer Kürzung des Betreuungsgeldes. Ansprechpartner für die Kostenübernahme durch das Jugendamt Karlsruhe ist Frau Ahrens, Telefon: 0721 / 1 33 51 21 (Mo, Di und Do) Daniela Kleinfeld Stand: September 2012 Seite 2 von 6
Das Pflegegeld ist im Voraus bis spätestens zum 3. Kalendertag eines Monats an die Tagespflegeperson, per Überweisung bzw. Dauerauftrag, zu entrichten. Bankverbindung: Kontoinhaber: Kreditinstitut: Daniela Hamm-Kleinfeld Sparkasse Karlsruhe- Ettlingen Bankleitzahl: 660 501 01 Kontonummer: 0108068792 Verwendungszweck: [Name des Kindes] / Tagespflege Am Ende eines Jahres wird eine Kostenabrechnung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Im Pflegegeld enthalten sind die erzieherischen und pflegerischen Leistungen der Pflegeperson. Verpflegungskosten im Wert von 3,00 Euro/Tag werden gesondert erhoben. Windel, Feuchttücher, evt. Creme /Salben etc. und spezielle Nahrung bei Kindern mit Nahrungsmittelallergien werden von den Eltern mitgebracht. 3. Vereinbarungen zu Urlaub und gesetzlichen Feiertagen An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich keine Betreuung statt. Die Tagespflegeperson hat einen Anspruch auf 30 freie Betreuungstage pro Kalenderjahr. 15 Tage davon dürfen an einem Stück genommen werden. Das Betreuungsgeld wird in dieser Zeit weiterbezahlt. Die Tagespflegeperson teilt den Eltern jeweils zum Ende eines Jahres, den Urlaub bzw. die Schließtage für das folgende Jahr schriftlich mit. Die Übersicht ist zusätzlich auch im Internet unter www.kinderzeit-karlsruhe.de abrufbar. Die Eltern sind während der Urlaubszeit der Tagespflegeperson dafür verantwortlich, für eine Ersatzbetreuung zu sorgen. Daniela Kleinfeld Stand: September 2012 Seite 3 von 6
4. Betreuungsausfall aufgrund einer Erkrankung des Kindes /seiner Familienmitglieder und / oder der Tagespflegeperson Bei einer Erkrankung des Pflegekindes verpflichten sich die Eltern, der Tagespflegeperson unverzüglich Nachricht zu geben. Wenn die Betreuung bei der Tagespflegeperson aufgrund des Krankheitsbildes nicht möglich ist, ist es die Aufgabe der Eltern, für das Kind zu sorgen. Mögliche Gründe sind: stark leidendes Kind Fieber aufwendige Pflege Ansteckungsgefahr Durchfall und Erbrechen Treten während der Betreuungszeit Krankheitssymptome auf, die eine Weiterbetreuung unzumutbar oder unmöglich machen, ist die Betreuung unverzüglich durch die Eltern oder eine weitere Bezugsperson zu übernehmen und/oder zu organisieren. Um das sicher zu stellen, muss eine Telefonliste der möglichen Personen, die bei Auftreten der Krankheitssymptome kontaktiert werden können, bei der Tagespflegeperson hinterlegt werden. Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Pflegekindes ist die Tagespflegeperson im Notfall verpflichtet, eine ärztliche Behandlung einzuleiten und die Eltern unter folgender Notfalltelefonnummer umgehend zu informieren: Die Tagespflegeperson darf nur Erste Hilfe leisten. Behandlungen jeder Art sind untersagt. Dazu gehören unter anderem das Entfernen von Fremdkörpern aus Wunden und das Aufbringen jeglicher Art von Substanzen auf die Haut oder Wunden (z. B. Desinfektionsmittel, Salben). Sollte eine Wunde/Verletzung behandlungsbedürftig sein, ist ein Arzt aufzusuchen (gegebenenfalls durch Inanspruchnahme des Krankentransports). Nach einer fieberhaften Erkrankung muss das Kind einen Tag fieberfrei sein, um die Tagesbetreuung wieder zu besuchen. Ist in der Familie des Kindes eine meldepflichtige oder hoch ansteckende Krankheit wie z. B. Salmonellenvergiftung, Läusebefall, Hepatitis, Hirnhautentzündung, TBC o. ä. aufgetreten, bedarf es eines Attestes vom Arzt, um die Tagesbetreuung zu besuchen. Daniela Kleinfeld Stand: September 2012 Seite 4 von 6
Sollte aufgrund einer Erkrankung der Tagespflegeperson die Betreuung nicht möglich sein, verpflichtet sich die Tagespflegeperson die Eltern unverzüglich zu informieren. Weiterhin wird sie bemüht sein, eine Krankheitsvertretung zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, liegt die Verantwortung für eine Ersatzbetreuung bei den Eltern. 5. Vereinbarungen zum Umgang Die Eltern verpflichten sich, das Kind pünktlich bei der Pflegeperson abzugeben bzw. abzuholen. Sollte ein Dritter das Kind bringen/abholen, muss das rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die abholenden Personen müssen der Tagespflegeperson bekannt sein oder sich beim Abholen des Kindes mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können. Weitere Personen, die das Kind abholen dürfen werden nachstehend benannt: Die Tagespflegeperson ist berechtigt, den Abholort des Kindes zu verändern (z. B. Spielplatz, Zoo, Waldplatz ), solange Entfernung und eventueller Umweg für die Eltern zumutbar sind. Sie hat jedoch die abholende Person rechtzeitig davon zu unterrichten, wenn das Kind nicht am Betreuungsort anzutreffen ist. Schäden, die das Tageskind im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht, sind von den Eltern ganz oder teilweise zu ersetzen, wenn die Tagespflegeperson alles Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den Umständen des Falles unbillig wäre, wenn die Tagespflegeperson den Schaden alleine tragen müsste. Den Unterlagen liegt für das Tagespflegekind bei: Kopien des Impfausweises und der Versicherungskarte eine Vollmacht für eine ärztliche Behandlung. Diese beinhaltet Name, Adresse und Telefonnummer des behandelnden Kinderarztes, ein schriftlicher Hinweis auf Allergien oder Besonderheiten ein ärztliches Attest für den Besuch der Tagespflege zwei Einverständniserklärungen: zur Verabreichung von Globuli / für Fotoaufnahmen zur Nutzung in Präsentationen und/oder für Werbezwecke Daniela Kleinfeld Stand: September 2012 Seite 5 von 6
6. Schweigepflicht Die Eltern und die Tagespflegeperson verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des Anderen betreffen und ihrer Natur nach Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. 7. Kündigung des Betreuungsverhältnisses Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Die Pflegegeldzahlung endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorlage von schwerwiegenden Gründen möglich. Bei einer fristlosen Kündigung endet die Zahlung mit dem letzten Betreuungstag. Während der ersten sechs Wochen nach Vertragsbeginn (Probezeit) gilt eine Kündigungsfrist von einer Woche. 8. Datenschutz Beide Vertragspartner sind damit einverstanden, dass das Jugendamt eine Kopie des Vertrages / Mitteilung über das Betreuungsverhältnis des Kindes erhält. Diese Kopie wird aus datenschutztechnischen Gründen, nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses, vernichtet. Dieser Vertrag wurde von allen Beteiligten einvernehmlich abgeschlossen. Mit der Unterschrift erkennen die Eltern und die Tagespflegeperson die oben stehenden Inhalte an. Unterschriften Karlsruhe, den, den Tagespflegeperson Erziehungsberechtigte/Eltern Anlagen zu diesem Vertrag: Arztvollmacht Einverständniserklärungen Bescheinigung vom Kinderarzt Daniela Kleinfeld Stand: September 2012 Seite 6 von 6