TUM Graduate School Fakultäts-Graduiertenzentrum Maschinenwesen 19/07/2012 1

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Referenten Prof. Dr.-Ing. Veit Senner Extraordinarius für Sportgeräte und materialien Thomas Butzenlechner Leiter Referat 53 - Allgemeine Rechtsangelegenheiten 19/07/2012 2

Themen Einbeziehen von Leistungen von selbst betreuten Studenten. Einbeziehen von Ergebnissen, die gemeinsam mit Anderen erbracht wurden. Einbeziehen eigener Leistungen, die anderswo bereits veröffentlicht wurden. (Mit-)Autorenschaft bei Veröffentlichungen. Dokumentationspflichten. 19/07/2012 3

Richtlinie für die Zitierung von Studienarbeiten in Dissertationen Das geistige Eigentum an den Inhalten einer Studienarbeit liegt beim Verfasser der Arbeit. Wenn Inhalte aus einer Studienarbeit in einer Dissertation oder einem anderen Werk genutzt werden, muss die betreffende Studienarbeit nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zitiert werden. In der Regel geben die betreuenden Assistenten wesentliche Hilfestellungen bei der Erstellung einer Studienarbeit, insbesondere fließen eigene Ideen in die Aufgabenstellung und die Ausarbeitung einer Arbeit ein. Dieser Anteil ist in den Studienarbeiten aber oft nicht ersichtlich. Des Weiteren werden Studienarbeiten i.d.r. nicht veröffentlicht, stellen also keine allgemein zugängliche Literatur dar. Aus Studienarbeiten und sonstigen verwendeten Abschlussarbeiten dürfen Textpassagen, Abbildungen, Tabellen, etc. nur mit entsprechender Zitierung im Text sowie über Fußnoten und Zustimmung des Verfassers übernommen werden. Die Zitierung ist wie folgt vorzunehmen: Autor, Jahreszahl, Titel, Seite, nichtveröffentlichte Studienarbeit, Universität, Ort Darüber hinaus muss die zitierte Studienarbeit im Literaturverzeichnis aufgeführt werden. Ergänzend zum Literaturverzeichnis wird der Dissertation zusätzlich ein Verzeichnis aller betreuten Studienarbeiten in die Dissertation beigefügt (Beispiel siehe Anlage). 19/07/2012 4

Richtlinie für die Sicherung der Guten Wissenschaftlichen Praxis bei Studienarbeiten Bei der Anfertigung von Studienarbeiten wird bei der Ausgabe der Aufgabenstellung schriftlich festgehalten, welche Inhalte von den Studierenden erarbeitet werden und welche Ideen/Hinweise von den betreuenden Assistenten eingebracht werden. Auch im weiteren Verlauf muss der Beitrag des Betreuers oder der Betreuerin dokumentiert werden, z.b. in Gesprächsprotokollen. Studierende werden zu Beginn ihrer Studienarbeit auf die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der TUM hingewiesen; deren Kenntnisnahme wird per Unterschrift bestätigt. In der schriftlichen Ausarbeitung der Studienarbeit müssen die Studierenden auf die von den betreuenden Assistenten eingebrachten Inhalte hinweisen. Wesentliche Ergebnisse sollten in einer eigenen Veröffentlichung mit der Studentin bzw. dem Studenten als Mitautor publiziert werden. Dies sichert auch eine uneingeschränkte Zitierbarkeit. 19/07/2012 5

Empfehlung für die Erklärung Studierender bei der Anfertigung von Studien- und Abschlussarbeiten Gültigkeit der Erklärung (kein Zwang!) Anspruch der Studenten auf vorbehaltlose Prüfung Problemfelder: Vertraulichkeit Zitierbarkeit Recht auf Veröffentlichung durch Lehrstuhl Beihilferahmen! Eine Vorlage wird derzeit TUM-intern abgestimmt. 19/07 /2012 6

Autorenschaft DFG-Denkschrift zur Sicherung der guten wiss. Praxis : Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle diejenigen, aber auch nur diejenigen, firmieren, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, d. h. sie verantwortlich mittragen. 19/07/2012 7

Autorenreihenfolge Klammerstellung Sie ist die häufigste Form der Autorenlistung bei den technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, aber auch in den Lebenswissenschaften. An erster Position wird dabei der Hauptautor genannt. An letzter Stelle folgt der Ideengeber oder Betreuer, zum Beispiel der Doktorvater. Zwischen diesen beiden stehen die übrigen Autoren, die einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Ihre Reihenfolge ist entweder alphabetisch oder absteigend. Selten wird ihre genaue Beteiligung an der Studie benannt. Es kommt auch vor, dass der Institutsleiter an letzter Stelle steht, obwohl er praktisch nicht an der Publikation beteiligt war. Diese Form der Ehrenautorschaft gilt als schlechte wissenschaftliche Praxis. Zitat aus Spiegel Online, Nicole Lücke (duz) 19/07/2012 8

Kontakt FGZ Dr. Birgit Spielmann 089 289 15611 birgit.spielmann@mw.tum.de Frau Po Sang LAM, M.A. 089 289 15616 po.sang.lam@mw.tum.de www.mw.tum.de/fgz fgz@mw.tum.de 19/07/2012 9