Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen

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Chapter 1 : þÿ b w i n c a s i n o g u t h a b e n a u s z a h l e n c h a p t e r

Transkript:

Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen Nach Punkt 3.1.1 der Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen... 1 Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 908-883 E-Mail-Adresse: qst@bafa.bund.de Internet: www.bafa.de (Energie Querschnittstechnologien) w Í ±½µ ± ±ñ º ± QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Querschnittstechnologie Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn öðûïö Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen Nach Punkt 3.1.1 der Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand Dieser Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Vor Eingang dieses Antrags im BAFA darf der Auftrag für die beantragte Maßnahme nicht erteilt werden. Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt. Bitte beachten Sie: Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen nach 3.1.1 der Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand (im Folgenden nur noch Richtlinie) können ab einem Netto- Investitionsvolumen von 5.000 Euro (inklusive der Nebenkosten) und maximal bis in Höhe von 30.000 Euro gestellt werden. Bei Netto-Investitionssummen, die 30.000 Euro übersteigen, muss ein Antrag im Bereich der systemischen Optimierung nach 3.1.2 der Richtlinie gestellt werden. Eine Förderung von Einzelmaßnahmen nach 3.1.1 der Richtlinie kann nur im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 379 Seite 5) gewährt werden. Die Gesamtsumme der erhaltenen Beihilfen aus diesem und anderen Förderprogrammen des antragstellenden Unternehmens darf in den letzten drei Jahren 200.000 Euro nicht übersteigen. Der Zuwendungsbescheid wird unter der Bedingung erstellt, dass die beantragte Maßnahme innerhalb von neun Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein wird. Wenn Sie bereits jetzt absehen können, dass Sie diese Bedingung nicht erfüllen, stellen Sie ihren Antrag bitte zu einem späteren Zeitpunkt. 1 Angaben zum antragstellenden Unternehmen Ú ³»²² ³» ß²»¼» ß²»½ ²» ñ ² ʱ ² ³» ß²»½ ²» ñ ² Ò ½ ² ³» Í A» «²¼ Ø «²«³³» б» Ñ Ì»»º±² ÛóÓ óß¼»» É ½ º» ¹µ º µ ±² øê»» ¹»óÒ«³³» ï Þ» ½ <º ¹» ¼» ˲» ²» ³»² Ö» ¾ ² «³³» ² Ó ±²»² Û«± Ö» «³ ² Ó ±²»² Û«± ï Ï»æ Í ½» Þ«²¼» ³ ô Õ º µ ±² ¼» É ½ º» ¹»ô ß«¹ ¾» îððè øéæ îððè ò öïíìóóðö QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de Seite 1 von 8

2 Angaben für Energiedienstleister (Contracting-Unternehmen) Folgende Angaben sind nur von Contracting-Unternehmen für das Unternehmen zu machen, in dem die Dienstleistung durchgeführt wird. Ú ³»²² ³» Í A» «²¼ Ø «²«³³» б» Ñ É ½ º» ¹µ º µ ±² øê»» ¹»óÒ«³³» ï Þ» ½ <º ¹» ¼» ˲» ²» ³»² Ö» ¾ ² «³³» ² Ó ±²»² Û«± Ö» «³ ² Ó ±²»² Û«± 3 Angaben zum Standort der Anlage, falls abweichend Í ²¼± ¼» Ó A² ³» Í A» «²¼ Ø «²«³³» б» Ñ 4 Angaben zur Maßnahme Ð ±»µ ¾»¹ ²² øììòóóòöööö Ð ±»µ»²¼» øììòóóòöööö ½ ¾» ³ ¼»³ «³» ¹ ¾» ½»¾»²»² ʱ ¾»² ²±½ ² ½ ¾»¹±²²»²ò ß Ê± ¾»² ¾»¹ ²² < ¼»»½ ª» ¾ ²¼ ½» ß¾ ½ ²» ¼» ß«º$ «²¹ «½ ²»²¼»² Ô»º» «²¹ ó «²¼ Ô» «²¹ ª» ¹» ò Ð ²«²¹» «²¹»² ¼$ º»² ª± ß² ¹» «²¹» ¾ ½» ¼»²ò 5 Art der Förderung Eine Förderung von Einzelmaßnahmen nach 3.1.1 der Richtlinie kann nur im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 379 Seite 5) gewährt werden. ½ ¾» < ¹»ô ¼ ¼» Ù» ³ «³³» ¼» Ú* ¼» ³» «¼»»³ «²¼ ²¼»»² Ú* ¼» ±¹ ³³»²ô ¼ ¼ ² ¹»»²¼» ˲» ²» ³»² ² ¼»³ ¾»»ºº»²¼»² Í» ±» ² ¼»²» ª± «¹»¹ ²¹»²»² Í»»²»»² ô ² ½ ³» îððòððð Û«± ¾» <¹ ò QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de Seite 2 von 8

6 Angaben zur Querschnittstechnologie elektrische Motoren und Antriebe 6.1 Elektrische Motoren und -Antriebe Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und antriebe: Fabrikneue Elektromotoren (drehzahlfeste Antriebe) sowie Elektroantriebe bestehend aus einem Elektromotor und einer Regelung (drehzahlgeregelte Antriebe) als ein standardmäßig, am Markt angebotenes Produkt für den stationären Einsatz. Elektromotoren sowie Elektroantriebe können auch als Bestandteil einer Ersatzinvestition in eine Maschine/Maschinenanlage gefördert werden. In diesem Fall sind die Netto-Investitionskosten einzeln auszuweisen. ½ ²»ô» ²» ²» ß² ¹»² ¾ ò ß¹¹»¹» ³ Þ»» ½ Û»µ ½» Ó± ±»² «²¼ ²»¾» ¼«½ ±½»ºº»²» ß² ¹»² ±¼» ß¹¹»¹» »»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Û»µ ±³± ±»² «²¼ ó ²»¾» bei Elektromotoren mit einer Nennausgangsleistung unterhalb von 0,75 kw die Nenn-Mindesteffizienz mindestens 82,4 %, berechnet nach dem Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 640/2009, beträgt. bei Elektromotoren mit einer Nennausgangsleistung zwischen 0,75 kw und 375 kw mindestens die Effizienzklasse IE3 nach der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 erreicht wird. bei Elektromotoren mit einer Nennausgangsleistung größer als 375 kw die Nenn-Mindesteffizienz mindestens 96 %, berechnet nach dem Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 640/2009, beträgt. 6.2 Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und -Antriebe Nachrüstung eines effizienten Frequenzumrichters zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl von Elektromotoren und Elektroantrieben. ½ ²»ô»ºº»²» Ú» ² «³ ½» «¾»¼ º ¾ <²¹ ¹»² λ¹» «²¹ ¼» Ü» ª±² Û»µ ±³± ±»² «²¼ Û»µ ± ²»¾»² ² ½ «$»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Ú» ² «³ ½» die Frequenzumrichter auf den Nennstrom der Motoren ausgelegt wurden. QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de Seite 3 von 8

7 Angaben zur Querschnittstechnologie elektrisch angetriebene Pumpen 7.1 Nassläuferumwälzpumpen Einsatz hocheffizienter Nassläuferumwälzpumpen mit integriertem Frequenzumrichter bis maximal 2.500 Watt (der EEI muss mind. ermittelt nach der Berechnungsmethode der Verordnung EG 641/2009). 0,23 betragen; ½ ²»ô» ²» ²» ß² ¹»² ¾ ò ß¹¹»¹» ³ Þ»» ½ Ò <«º» «³ < «³»² ¼«½ ±½»ºº»²» ß² ¹»² ±¼» ß¹¹»¹» »»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Ò <«º» «³ < «³»² die Pumpen eine minimale hydraulische Leistung von 1 W und eine maximale hydraulische Leistung von 2.500 W aufweisen. die Pumpen einen Energieeffizienzindex (EEI) von kleiner gleich 0,23 aufweisen (ermittelt nach der Methode zur Berechnung der Energieeffizienz in der Verordnung EG 641/2009). die Nassläuferumwälzpumpen über einen integrierten Frequenzumrichter verfügen. 7.2 Trockenläuferumwälzpumpen Einsatz hocheffizienter Trockenläuferumwälzpumpen; angetrieben mit einem hocheffizienten Elektromotor ( nach Verordnung EG 640/2009). 1 MW) mit mind. IE3 (Effizienzklasse ½ ²»ô» ²» ²» ß² ¹»² ¾ ò ß¹¹»¹» ³ Þ»» ½ Ì ±½µ»² <«º» «³ < «³»² ¼«½ ±½»ºº»²» ß² ¹»² ±¼» ß¹¹»¹» »»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Ì ±½µ»² <«º» «³ < «³»² die elektrische Eingangsleistung des Pumpenmotors kleiner als 1 MW ist. die Pumpe mindestens aus Elektromotor und Fördermodul (Spiralgehäuse und Laufrad) besteht. das im Spiralgehäuse befindliche Laufrad (Schaufelrad) über eine Welle von einem hocheffizienten Elektromotor gemäß den Anforderungen im Abschnitt Elektrische Motoren und antriebe angetrieben wird. 7.3 Drehzahlregelung bei Trockenläuferumwälzpumpen Nachrüstung eines effizienten Frequenzumrichters zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl von Pumpenmotoren. ½ ²»ô»ºº»²» Ú» ² «³ ½» «¾»¼ º ¾ <²¹ ¹»² λ¹» «²¹ ¼» Ü» ª±² Ì ±½µ»² <«º» «³ < «³»² ² ½ «$»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Ú» ² «³ ½» die Frequenzumrichter auf den Nennstrom der Motoren ausgelegt wurden. der auszustattende Pumpenmotor für den Dauerbetrieb in der jeweiligen Frequenz ausgelegt ist. 7.4 Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser Einsatz hocheffizienter Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser; hierunter zählen: Wasserpumpen mit axialem Eintritt, Grundplattenausführung (ESOB), Wasserpumpen mit axialem Eintritt, Blockausführung (ESCC), Block-Wasserpumpen mit axialem Eintritt, Inlineausführung (ESCCi), mehrstufige vertikale Wasserpumpen (MS-V) und mehrstufige Tauch-Wasserpumpen (MSS). ½ ²»ô» ²» ²» ß² ¹»² ¾ ò ß¹¹»¹» ³ Þ»» ½ Õ»» «³»² «³ Ы³»² ª±² «¾»»³ É» ¼«½ ±½»ºº»²» ß² ¹»² ±¼» ß¹¹»¹» »»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Õ»» «³»² die Kreiselpumpen die in der Verordnung (EU) Nr. 547/2012 der Kommission vom 25. Juni 2012 nach Anhang II 1 b geforderten Mindesteffizienzwerte erfüllen. Der Mindesteffizienzindex (MEI) muss größer gleich 0,4 sein. die Kreiselpumpe von einem hocheffizienten Elektromotor gemäß den Anforderungen im Abschnitt Elektrische Motoren und antriebe angetrieben wird. die elektrische Eingangsleistung des Pumpenmotors kleiner als 1 MW ist. es sich um eine Wasserpumpe gemäß oben aufgeführter Ausführung handelt. QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de Seite 4 von 8

8 Angaben zur Querschnittstechnologie Raumlufttechnische Anlagen 8.1 Raumlufttechnische Anlagen (RLT) Einsatz hocheffizienter Ventilatoren, die durch einen Elektromotor einen Drehflügel zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Gasstroms durch das Gerät hindurch antreiben, dessen Arbeit pro Masseneinheit 25 kj/kg nicht übersteigt. Der Antrieb des Drehflügels muss die Hauptfunktion des Elektromotors sein. Der Ventilator muss mindestens aus Elektromotor, Drehflügel und Gehäuse bestehen. Einzelteile sind nicht förderfähig. ½ ²»ô» ²» ²» ß² ¹»² ¾ ò ß¹¹»¹» ³ Þ»» ½ Î «³ «º»½ ² ½» ß² ¹»² øîôì ¼«½ ±½»ºº»²» ß² ¹»² ±¼» ß¹¹»¹» »»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Î «³ «º»½ ² ½»² ß² ¹»² der Ventilator mindestens aus Elektromotor, Drehflügel und Gehäuse besteht. die elektrische Eingangsleistung der Ventilatoren zwischen 125 W und 500 kw liegt. die Ventilatoren die in der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30.03.2011 geforderten Mindesteffizienzwerte der zweiten Stufe erfüllen. die Werte nach dem Verfahren, welches in der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 aufgezeigt ist, ermittelt wurden. 8.2 Drehzahlregelung bei Raumlufttechnischen Anlagen Nachrüstung eines effizienten Frequenzumrichters zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl von raumlufttechnischen Anlagen. ½ ²»ô»ºº»²» Ú» ² «³ ½» «¾»¼ º ¾ <²¹ ¹»² λ¹» «²¹ ¼» Ü» ª±² «³ «º»½ ² ½»² ß² ¹»² ² ½ «$»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Ú» ² «³ ½» die Frequenzumrichter auf den Nennstrom der Ventilatoren ausgelegt wurden. QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de Seite 5 von 8

9 Angaben zur Querschnittstechnologie Druckluftsysteme 9.1 Hocheffiziente Drucklufterzeuger Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger (Schraubenkompressoren mit und ohne Drehzahlregelung). ½ ²»ô» ²» ²» ß² ¹»² ¾ ò ß¹¹»¹» ³ Þ»» ½ ر½»ºº»²» Ü «½µ «º»»«¹» ¼«½ ±½»ºº»²» ß² ¹»² ±¼» ß¹¹»¹» »»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» Ü «½µ «º»»«¹» im Vorfeld der Maßnahme eine Dichtheitsprüfung des Netzes durchgeführt wurde. es sich um Schraubenkompressoren mit einem Druckniveau im Bereich zwischen 3 und 15 bar handelt. die Drucklufterzeuger über eine Drehzahlregelung verfügen oder sofern dies nicht der Fall ist, bestätige ich, dass die Kompressoren permanent bei Nennlast betrieben werden. 9.2 Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur optimalen Anpassung an den Bedarf (Kaskadenregelung oder Druckbandsteuerung). ½ ²»» ²» $¾» ¹»± ¼²»» Í» «²¹ ¾» ³»»»² Õ±³» ±»² ² ½ «$»²ò es sich um eine Kaskadenregelung oder um eine Druckbandsteuerung handelt. 9.3 Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) Erstinvestition in ein Ultraschallmessgerät (Leckagemessgerät) Bitte beachten Sie, dass eine Förderung (bis maximal 500 Euro) nur gewährt werden kann, wenn eine entsprechende, förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Hocheffiziente Drucklufterzeuger realisiert wurde. Es kann lediglich ein Leckagemessgerät gefördert werden. ½ ²» ³ Þ»» ½ ر½»ºº»²» Ü «½µ «º»»«¹»» ²» Û ²ª» ±² ²» ² Ë ½ ³» ¹» < ò zuvor keine Ultraschallmessgeräte im Eigentum des Unternehmens vorhanden waren. QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de Seite 6 von 8

10 Angaben zur Querschnittstechnologie Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen 10.1 Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen Wärmetauscher in RLT-Anlagen mit einem Mindest-Volumenstrom der Wärmerückgewinnungseinheit von 2.000 m³/h. ½ ²»ô» ²» ²» ß² ¹»² ¾ ò ß¹¹»¹» ³ Þ»» ½ É< ³» $½µ¹» ²²«²¹ ó É< ³» «½» ² ÎÔÌóß² ¹»² ¼«½ ±½»ºº»²» ß² ¹»² ±¼» ß¹¹»¹» »»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» É< ³» «½» die Wärmerückgewinnungseinrichtungen mindestens den Anforderungen der DIN EN 13053 Klasse H1 entsprechen. die Rückwärmzahlen gemäß der DIN EN 308 berechnet wurden. der Volumenstrom durch die Wärmerückgewinnungseinheit mindestens 2.000 m³/h beträgt. 10.2 Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen Wärmetauscher in Drucklufterzeugungsanlagen mit Öl/Flüssigkeits-Wärmetauschern ½ ²»ô» ²» ²» ß² ¹»² ¾ ò ß¹¹»¹» ³ Þ»» ½ É< ³» $½µ¹» ²²«²¹ ó É< ³» «½» ² Ü «½µ «º»»«¹«²¹ ² ¹»² ¼«½ ±½»ºº»²» ß² ¹»² ±¼» ß¹¹»¹» »»²ò ʱ «½ ½» ß² ¼» É< ³» «½» es sich bei der Wärmerückgewinnungseinrichtung um einen Öl-/Flüssigkeits-Wärmetauscher handelt. die thermische Leistung des Öl/Flüssigkeit-Wärmetauschers mindestens 75 % der elektrischen Leistung des Kompressors (im Nennbetrieb) entspricht. 11 Darstellung der geplanten Kosten der durchzuführenden Maßnahme 11.1 Nettoinvestitionskosten der einzelnen Querschnittstechnologien in Euro Ы²µ ê Û»µ ½» Ó± ±»² «²¼ ß²»¾» ²µ «ª»» ¹» Õ±»² º$ Ú» ² «³ ½» Ы²µ é Û»µ ½ ²¹»»¾»²» Ы³»² ²µ «ª»» ¹» Õ±»² º$ Ú» ² «³ ½» Ы²µ è Î «³ «º»½ ² ½» ß² ¹»² ²µ «ª»» ¹» Õ±»² º$ Ú» ² «³ ½» Ы²µ ç Ü «½µ «º»³» ²µ «ª»» ¹» Õ±»² º$ ¼» Ò ½ $ «²¹» ²» $¾» ¹»± ¼²»»² Í» «²¹ ¾» ³»»»² Õ±³» ±»² «²¼ñ±¼» º$» ² Ë ½ ³» ¹» < Ы²µ ïð É< ³» $½µ¹» ²²«²¹ É< ³» «½» ² ÎÔÌóß² ¹»² «²¼ É< ³» «½» ² Ü «½µ «º»»«¹«²¹ ² ¹»² 11.2 Kosten für Planung und Installation in Euro Ð ²«²¹ µ±»² ² ±² µ±»² QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de Seite 7 von 8

12 Erklärungen des Antragstellers Ich/Wir erkläre(n), die Richtlinie zur Förderung für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben keine behördliche Genehmigung für die durchzuführenden Maßnahmen und Anlagen erforderlich ist, bzw. - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann, zivilrechtlicher Eigentümer der Anlagen und Komponenten zu sein, die wesentlichen Anlagenteile nicht gebraucht erworben zu haben, keinen rechtsgültigen der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen zu haben, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch geeignete Unterlagen belegen zu können, dass der beantragte oder bewilligte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abtreten wird und dass über das Vermögen des antragstellenden Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, von den gesetzlichen Vertretern der juristischen Person, keine eidesstattliche Versicherung gemäß 807 Zivilprozessordnung oder 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben wurde oder sie nicht zu deren Abgabe verpflichtet sind. Dem antragstellenden Unternehmen ist als Subventionsnehmer im Sinne des Subventionsgesetzes bekannt, dass zu Unrecht insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen zurückzuzahlen sind und alle Angaben zu den Punkten 1 bis einschließlich 11 in diesem Antrag und allen Angaben in den Anlagen, die für die Bewilligung eines Zuschusses maßgeblich sind, für das Unternehmen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Nach 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem beantragten Zuschuss ( 4 Subventionsgesetz). Außerdem ist zu beachten, dass der Straftatbestand des Subventionsbetruges ( 264 StGB) im Rahmen des EG-Finanzschutzgesetzes vom 10.09.1998 erheblich erweitert wurde. Das antragstellende Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Anspruchsberechtigung durch Einsicht in sämtliche Unterlagen des Unternehmens prüfen kann sowie durch eine Prüfung vor Ort durchführen kann, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen unternehmensbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags nutzt, soweit dies zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen Daten zum Zweck der schnelleren und kostengünstigen Abwicklung des Verfahrens mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet und statistisch auswertet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Name des Unternehmens mitgeteilt werden kann, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Prüfung der Anspruchsberechtigung Daten von anderen Behörden abrufen kann, das Unternehmen auf die Rücksendung sämtlicher Unterlagen verzichtet und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und seinen Beauftragten auf Verlangen Auskunft über alle Tatsachen gegeben wird, die für die Beurteilung erforderlich sind. Einverständniserklärung zur Weitergabe von unternehmensbezogenen Daten zu statistischen Zwecken Das antragstellende Unternehmen erklärt, dass ihm bekannt ist, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten, zum Zwecke einer Evaluierung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder dessen Beauftragten Einsicht in alle dafür erforderlichen Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Förderverfahren genommen werden kann und das BMWi dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und danach auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des Investitionszuschusses in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der Haushaltsausschuss dies beantragt. Zur Beachtung Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolgende des Eingangs der vollständigen Anträge/Verwendungsnachweise beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt. Fehlende und/oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Entscheidung über Ihren Antrag/Verwendungsnachweis. ich keine öffentlichen Mittel anderer Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer für dieselbe Maßnahme erhalten habe. Ü «³ ˲» ½ º ¼» ñ¼» Ê»» «²¹ ¾»»½ ¹»² ¼» ² ¹»»²¼»² ˲» ²» ³»²ø¾» «²»» ½» ˲» ½ º ¾» ¼»² Ò ³»² ² Ü «½µ¾«½ ¾»² ¼ «²» ½» ¾»² QT-A-EM-V1.1.1101 BAFA 2012 Quelle: http://www.bafa.de Seite 8 von 8