Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009



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Transkript:

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 29 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort... 2 2. Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 2 3. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 2 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV)... 3 5. Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren ( 325, 33, 331 SolvV)... 3 6. Derivative Adressenausfallrisiko & Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV)... 4 7. Adressenausfallrisiko ( 327 SolvV)... 5 Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen... 5 Verteilung der Forderungen auf geographische Hauptgebiete... 6 Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen... 6 Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen... 7 Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach geographischen Hauptgebieten... 8 Entwicklung der Risikovorsorge... 8 8. Adressenausfallrisiko KreditrisikoStandardansatz ( 328 SolvV)... 8 Summe der Positionswerte vor und nach Kreditrisikominderung... 9 9. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV)... 9 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente... 9 1. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV)...1 11. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV)...1 Gesamtbetrag besicherter Positionswerte...11 Seite: 1 von 11

1. Vorwort Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des DreiSäulenModells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2). Nach 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation, eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren Anforderungen sind nach 1 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) geregelt. Die Sparkasse Ettlingen kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der SolvV erforderlichen Angaben, die nicht schon im Lagebericht 29 oder im Jahresabschluss 29 enthalten sind. Die Angaben in diesem Bericht der Sparkasse Ettlingen beziehen sich grundsätzlich auf den Stichtag 31. Dezember 29. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien i. S. des 32 Abs. 1 Satz 2 SolvV, in denen bereits nach der SolvV darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Bericht nicht mehr dargestellt werden: SolvV Information Verweis auf Offenlegungsmedium 322 Risikomanagementbeschreibung Kapitel Risikobericht Ziffer 3.1 "Risikomanagement" des Lageberichts zum Jahresabschluss 31.12.29 325 Abs. 1 Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals auf Basis des Risikotragfähigkeitskonzepts 326 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 Positive Wiederbeschaffungswerte für Kontrakte 327 Abs. 1 Nr. 2 Adressenausfallrisiken: Verfahren bei der Bildung/Bewertung der Risikovorsorge 332 Nr. 2 Beteiligungen: Bewertungs und Rechungslegungsgrundsätze Kapitel Risikobericht Ziffer 3.1 "Risikomanagement" Absatz Risikotragfähigkeit des Lageberichts zum Jahresabschluss 31.12.29 Da die Sparkasse im Sinne der SolvV weder Aufrechnungsmöglichkeiten nutzt noch Sicherheiten anrechnet, können die Wiederbeschaffungswerte dem Anhang zum Jahresabschluss 31.12.29 entnommen werden Kapitel Risikobericht Ziffer 3.2.1 Adressenausfallrisiken des Lageberichts zum Jahresabschluss 31.12.29 Anhang zum Jahresabschluss 31.12.29 Kapitel Risikobericht Ziffer 3.2.1 Adressenausfallrisiken des Lageberichts zum Jahresabschluss 31.12.29 Anhang zum Jahresabschluss 31.12.29 2. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Ettlingen nicht. 3. Risikomanagement ( 322 SolvV) Informationen zum Risikomanagement können dem im Rahmen des Lageberichts veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. Seite: 2 von 11

4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen den Werten der Sparkasse zum 31. Dezember 29: Eigenmittelstruktur der Sparkasse / Institutsgruppe / Eingezahltes Kapital Sonstige anrechenbare Rücklagen Sonderposten für allgemeine Bankrisiken ( 34 g HGB) Andere Kapitalbestandteile 8.63 41.32 5. Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital 1 Gesamtbetrag Kernkapital nach 1 Abs. 2a KWG 1) 54.931 Summe aus Ergänzungskapital 2) nach 1 Abs. 2b KWG und Drittrangmittel nach 1 Abs. 2c KWG 47.632 Summe der Kapitalabzugspositionen nach 1 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 1 Abs. 1d KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 1 Abs. 2c KWG 12.563 1) 2) ohne Abzugspositionen nach 1 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG und Abs. 2b Satz 2 KWG Das Kernkapital besteht zunächst aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 41,3 Mio.. Diese umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Darüber hinaus sind Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter in Höhe von 8,6 Mio. enthalten. Die dem Kernkapital zuzurechnenden stillen Einlagen erfüllen in voller Höhe die Bedingungen des 1 Abs. 4 KWG für die Anerkennung als haftendes Eigenkapital. Die stillen Einlagen haben eine Verzinsung zwischen 4,74 % und 5,71 % bei Fälligkeiten bis zum 1.1.215. Im Kernkapital ist außerdem ein Sonderposten für allgemeine Rücklagen nach 34 g HGB enthalten. Das Ergänzungskapital der Sparkasse setzt sich überwiegend aus Genussrechtsverbindlichkeiten und längerfristigen Nachrangverbindlichkeiten (vor allem Sparkassenkapitalbriefen) zusammen, die die Anforderungen nach 1 Abs. 5 bzw. 5a KWG erfüllen. Die Genussscheine haben eine Verzinsung zwischen 4, % und 6, % bei Fälligkeiten bis zum 31.12.216. Sie sind beiderseits nicht kündbar. Die Genussscheininhaber erhalten eine gewinnunabhängige Ausschüttung. Das Genussscheinkapital nimmt am Bilanzverlust in voller Höhe durch Verminderung des Genussscheinkapitals entsprechend des Verhältnisses von Genussscheinkapital zu dem sonstigen am Verlust teilnehmenden haftenden Eigenkapital im Sinne des 1 Abs. 2a, 2b, 4 und 5 KWG im jeweiligen Geschäftsjahr teil. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten liegen die gewährten Zinssätze zwischen 2,6 % und 5,1 % bei Fälligkeiten bis zum 3.3.219. 5. Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren ( 325, 33, 331 SolvV) Nachfolgende Übersicht zeigt zum 31. Dezember 29 die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen. Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der Kreditrisiko Standardansatz zu Grunde gelegt. Die Anforderungen für Marktpreisrisiken sowie für Fremdwährungsrisiken wurden nach der Standardmethode berechnet; eigene Risikomodelle wurden nicht eingesetzt. Rohwaren und sonstige zu unterlegende Risiken bestanden zum 31. Dezember 29 nicht. Die Anforderungen für das operationelle Risiko für aufsichtsrechtliche Zwecke wurden mittels Basisindikatoransatz ermittelt. Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzepts. Seite: 3 von 11

Kreditrisiko Eigenkapitalanforderung KSAStandardansatz (ohne Verbriefungen): 49.396 Zentralregierungen 213 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften sonstige öffentliche Stellen 326 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 144 Unternehmen 21.469 Mengengeschäft 1.895 durch Immobilien besicherte Positionen 5.417 überfällige Positionen 4.68 Beteiligungen 1.33 von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 124 Investmentanteile 3.78 sonstige Positionen 1.118 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz Abwicklungsrisiken Abwicklungsrisiken Marktrisiken 1) Marktrisiken im Standardansatz: davon: Zinsänderungsrisiken (Handelsbuch) Aktienpositionsrisiken (Handelsbuch) Währungsrisiken (Gesamtbuch) Rohwarenrisiken (Gesamtbuch) Sonstige Risiken (Gesamtbuch) operationelle Risiken Basisindikatoransatz 4.159 Gesamtsumme 53.555 1) 325 (2) Nr. 3 SolvV i.v.m. 33 (1) SolvV Zum 31. Dezember 29 ergab sich für die Sparkasse eine Gesamtkapitalquote von 15,32 % und eine Kernkapitalquote von 7,77 %. 6. Derivative Adressenausfallrisiko & Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur AktivPassivSteuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos sowie im Rahmen von für Kunden getätigte Devisentermingeschäfte ein. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt: Aufbauend auf den mittels Marktbewertungsmethode ermittelten Kreditäquivalenzbeträgen und den daraus resultierenden Eigenkapitalanforderungen bestimmt sich die Obergrenze für Kredite an Kontrahenten. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Für jeden Kontrahenten wird für derivative Finanzprodukte eine separate Obergrenze festgelegt. Die Überwachung dieser Obergrenze erfolgt anhand eines Limitsystems, welches neben Derivaten auch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde. Bei der Sparkasse werden keine Sicherheiten für Derivate hereingenommen. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Auf eine Rückstellung für negative Zeitwerte wurde verzichtet, da ihnen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber standen. Seite: 4 von 11

Zur Ermittlung der Risikobeträge von Markt und Kontrahentenrisiken setzt die Sparkasse Standardverfahren nach der SolvV ein. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung der Risikobeträge. Korrelationen von Markt und Kontrahentenrisiken werden hierbei nicht betrachtet. Bei der Sparkasse bestehen keine Verträge, die die Sparkasse im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten. Positive Wiederbeschaffungswerte Da die Sparkasse weder Aufrechnungsmöglichkeiten nutzt noch Sicherheiten anrechnet, können die positiven Wiederbeschaffungswerte aus den Anhangangaben des Jahresabschlusses entnommen werden. Positive Wiederbeschaffungswerte zum Berichtsstichtag bestanden nicht. Betrag des Kontrahentenausfallrisikos Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos belief sich nach der Marktbewertungsmethode auf 182 ( 15 T aus Swaps zur Sicherung des Zinsänderungsrisikos, 32 T aus Devisentermingeschäften für Kunden). 7. Adressenausfallrisiko ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen zum Offenlegungsstichtag. Nicht enthalten sind dabei die Angaben zu Beteiligung, da deren Offenlegung in Abschnitt 9. dieses Berichtes erfolgt. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren KSABemessungsgrundlagen gemäß 49 Abs. 2 SolvV vor Kreditrisikominderung zzgl. Wertberichtigungen und Rückstellungen ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen Da einige Beträge am Offenlegungsstichtag wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, erfolgte eine ergänzende Darstellung der Durchschnittsbeträge. Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen Forderungsbetrag Durchschnittlicher Forderungsbetrag Zentralregierungen 31.862 23.213 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 6.827 6.826 sonstige öffentliche Stellen 2.67 15.481 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 331.151 31.419 von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 1) 15.467 15.467 Unternehmen 326.591 321.188 Mengengeschäft 296.561 289.541 durch Immobilien besicherte Positionen 23.882 22.22 Investmentanteile 83.496 56.858 sonstige Positionen 13.995 13.345 überfällige Positionen 75.894 79.278 Gesamtbetrag der Forderungen 1.46.333 1.324.638 1) ohne die bei "Institute" ausgewiesenen gedeckten Schuldverschreibungen der Emittenten, die gemäß 1c KWG unter die Nullgewichtung von Intragruppenforderungen fallen Seite: 5 von 11

Verteilung der Forderungen auf geographische Hauptgebiete Geographische Hauptgebiete Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile sonstige Positionen überfällige Positionen Gesamtbetrag der Forderungen 1) ohne Deutschland Deutschland / EU / EWR / 1) Sonstige 13.733 6.827 2.67 331.31 15.467 12.735 95 5.394 25 259.241 294.29 61.417 1.614 5.933 918 22.189 8.752 875 2.744 818 13.995 75.879 15 1.313.75 79.495 13.88 Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen Hauptbranchen Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile sonstige Positionen überfällige Positionen Gesamtbetrag der Forderungen Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten B a n k e n P r iv a t p e r s o n e n U n t e r n e h m e n ö ff e n tlic h e H a u s h a lte B a n k e n A u s la n d P r iv a t p e r s o n e n A u s la n d U n t e r n e h m e n A u s la n d ö ff e n tlic h e H a u s h a lte A u s la n d 13.733 18.129 6.827 2.67 37.735 12 23.296 15.467 69.522 184.641 4.25 63.145 5.78 233.7 6.835 2.481 52 123 191.56 1.629 1.693 6 7.165 2.744 1.581 13.995 35.736 4.142 16 336.941 529.888 387.19 6.827 12 8.395 65.941 18.129 53.73 Restlaufzeiten 1 Jahr > 5 Jahre < 1 Jahr bis 5 Jahre bis unbefristet Zentralregierungen 13.872 7.864 1.126 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 1.552 5.275 sonstige öffentliche Stellen 256 7.623 12.728 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 53.227 227.927 49.997 von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 15.467 Unternehmen 56.835 11.45 168.36 Mengengeschäft 122.822 45.931 127.88 durch Immobilien besicherte Positionen 12.96 26.59 164.863 Investmentanteile 83.496 sonstige Positionen 619 13.376 überfällige Positionen 32.851 8.122 34.921 Gesamtbetrag der Forderungen 294.994 445.718 665.621 S o n s t ig e Seite: 6 von 11

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 29. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in der Abteilung Kreditüberwachung. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 34f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen Als notleidend werden in den nachfolgenden Übersichten solche Forderungen ausgewiesen, bei denen nach den vorgenannten Kriterien Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet wurde, während es sich bei den Forderungen in Verzug um Positionen handelt, die in der Solvabilitätsmeldung zum 31.12.29 der Forderungsklasse überfällige Positionen ausgewiesen wurden und für die keine Risikovorsorge erforderlich war. Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Forderungen Bestand EWB 1) Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung / Auflösungen von EWB / PWB 2) / Rückstellungen Direktabschreibung / Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Forderungen in Verzug (ohne Risikovorsorge) Banken Privatpersonen 11.948 7.81 1.131 8.475 Unternehmen öffentliche Haushalte Banken Ausland 48.3 25.817 846 1.472 7.672 Privatpersonen Ausland Unternehmen Ausland öffentliche Haushalte Ausland Sonstige 122 1 Summe 59.978 32.898 846 2.725 16.157 1) Inklusive pauschalierter EWB (die / aufgrund / ausschließlich in der Branche / in den Branchen und / berücksichtigt wurden). 2) Bei den einzelnen Hauptbranchen sind nur EWB und Rückstellungen enthalten. Die Zuführungen bzw. Auflösungen bei den PWB wurden als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 1) Inclusive pauschalierter EWB (anteilig bei Privatpersonen und Unternehmen berücksichtigt) Die Direktabschreibungen beliefen sich auf 173. Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen 156. Seite: 7 von 11

Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach geographischen Hauptgebieten Geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Forderungen in Verzug (ohne Risikovorsorge) Deutschland 59.978 32.898 2223 846 16.147 / EU / EWR / 1) 1 Sonstige Summe 59.978 32.898 846 16.157 Entwicklung der Risikovorsorge Anfangsbestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB 34.455 1.822 821 3.168 61 32.898 Rückstellungen 1.456 (+) () () 61 846 PWB 2.171 52 () () (+/) 2.223 8. Adressenausfallrisiko KreditrisikoStandardansatz ( 328 SolvV) Nachfolgende Übersicht enthält die von der BaFin anerkannten Ratingagenturen und die KSA Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind. Forderungskategorie Forderungsklasse Ratingagenturen Staaten Unternehmen Zentralregierungen Regionalregierungen sonstige öffentliche Stellen von Institute Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den dargestellten Risikogewichten zugeordnet sind. Für den KSA erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten im Sinne der SolvV aus Sicherheiten. Vorhandene Investmentfonds sind in der Zeile 7 enthalten. Seite: 8 von 11

Summe der Positionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Risikogewicht in % 1 2 35 5 75 1 15 / Kapitalabzug / Summe Summe der Positionswerte Standardansatz vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 1) 355.274 369.81 15.467 15.467 29.992 32.6 193.413 193.413 6.144 6.351 191.632 181.585 366.437 36.767 33.657 33.292 1.246.16 1.246.16 1) Durch Kreditminderungseffekte kann sich das Risikogew icht ändern, so dass Forderungen in Klassen mit einem geringen Risikogew icht eingeordnet w erden und dadurch der Betrag in diesen Klassen nach Kreditrisikominderung höher ist als vor Kreditrisikominde 9. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) Die Beteiligungen im Anlagebuch der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den SFinanzverbund zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Grundsätzlich gliedert die Sparkasse ihre Beteiligungen in Verbundbeteiligungen und übrige Beteiligungen. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Im Folgenden wird der in der Bilanz ausgewiesene Wert ausgewiesen. Der Wert der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen Unternehmen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die strategischen Beteiligungen haben für die Steuerung der Sparkasse keine Relevanz, so dass wir nachfolgend auf eine Darstellung der Zeitwerte verzichten. Regelmäßig wird bei strategischen Beteiligungen mit einem vereinfachten Bewertungsverfahren überprüft, dass der beizulegende Zeitwert nicht unter dem Buchwert liegt. Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Strategische Beteiligungen börsennotiert nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend andere verbundene Unternehmen börsennotiert nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend andere sonstige Beteiligungen börsennotiert nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend andere 1) Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB. Buchwert 1) in 15.577,2 11,7 3,8 Im Jahr 29 ergaben sich Abschreibungen aus Beteiligungsinstrumenten in Höhe von 49 T. Weitere Informationen zum Beteiligungsrisiko können dem im Rahmen des Lageberichts veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. Seite: 9 von 11

1. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken resultieren durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: Simulationen des Kundengeschäfts erfolgen anhand mathematisch statistischer Berechnungen aus der Prognose. Die Simulationen des Eigengeschäftes beruhen auf Planwerten. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse folgende Zinsentwicklung: Parallelanstieg um + 1 Basispunkte Nachfolgende Übersicht enthält den Rückgang der Erträge bei dem von der Sparkasse verwendeten Zinsänderungsschock von + 1 Basispunkten. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Verschiebung um + 13/ 19 Basispunkte verwendet: Zinsänderungsrisiken Verschiebung um +1 und 1 Basispunkte Rückgang Zuwachs Erträge 1.36 Zusätzlich berechnet die Sparkasse das Zinsänderungsrisiko auf GuV basierter Sichtweise. Bei der Berechnung des Zinsänderungsrisikos werden sieben vom DSGV gelieferte Szenarien im Rahmen einer Spreadtabelle (historische Simulation der einzelnen Zinsentwicklungen 1988 27) zugrunde gelegt. Die Simulation erfolgt für das laufende und das folgende Geschäftsjahr. Weitere Informationen zum Zinsänderungsrisiko können dem im Rahmen des Lageberichts veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. 11. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im Geschäftsbetrieb der Sparkasse eingegangenen Risiken werden durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten reduziert. Folgende Sicherungsinstrumente werden von der Sparkasse im Rahmen der SolvV anrechnungsmindernd berücksichtigt: Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen, insbesondere Garantien und Bürgschaften Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten sind in den / Arbeitsanweisungen Kredit, Richtlinien zur Sicherheitenbewertung, MaRisk Kreditgeschäft der Sparkasse niedergelegt. Soweit Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von ihrer Art und Höhe anlassbezogen überprüft. Die Anforderungen im Zusammenhang mit den Kreditrisikominderungstechniken werden durch die entsprechende Ausgestaltung der Kreditverträge und der Sicherheitenvereinbarungen erfüllt. Auch die Sicherstellung der rechtliche Durchsetzbarkeit und Beachtung des rechtlichen Umfelds ist gegeben. Durch die Erfassung der relevanten Daten / im Sicherheitenverwaltungssystem und die installierten Prozesse in der Sparkasse ist sichergestellt, dass nur Sicherheiten die alle Anforderungen der SolvV erfüllen, auch zur Anwendung kommen. Dokumentiert werden die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung der nach der SolvV berücksichtigungsfähigen Sicherheiten in der Arbeitsanweisung Richtlinien zur Sicherheitenbewertung der Sparkasse. Der Wertansatz bei Gewährleistungen orientiert sich am / Rating des Gewährleistungsgebers. Dabei erfolgt die Überprüfung der Bonität des Gebers der Gewährleistung in der Regel jährlich. Von Bedeutung sind bei der Sparkasse insbesondere Gewährleistungen/Garantien /Zentral Regionalregierungen, inländischer Gebietskörperschaften, andere Einrichtungen des öffentlichen Bereichs und nach 164 SolvV Kreditgarantiegemeinschaften und Bürgschaftsbanken. Es handelt sich regelmäßig um Garantien erstklassiger Bonität. Kreditderivate werden nicht genutzt. Aufgrund unseres diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Die Sparkasse nutzt keine Aufrechnungsvereinbarungen nach 26 ff. SolvV. Seite: 1 von 11

Gesamtbetrag besicherter Positionswerte Im KSA kommen folgende Sicherheiten zur Anrechnung: Portfolio Standardansatz: Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften sonstige öffentliche Stellen multilaterale Entwicklungsbanken internationale Organisationen Institute von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Finanzielle Sicherheiten Garantien / und Kreditderivate / Unternehmen 5.65 Mengengeschäft 767 9.281 durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Beteiligungen Verbriefungen sonstige Positionen überfällige Positionen 32 399 Summe 799 15.285 Seite: 11 von 11