ENERGIEFONDS 2014 18.Oktober 2014
WARUM ÜBEHAUPT? Die Förderung der Teilkonzepte durch das Bundesumweltministerium ist ausgeschöpft Jahr Pool beantragte Gebäude Laufzeit untersuchte Gebäude Gutachten Energiecontrolling 2011 1 100 01.01. 2011 31.12. 2011 100 100 100 2 100 01.09. 2011 28.02. 2013 95 95 95 2012 3 100 01.01. 2012 30.06. 2013 90 90 84 4 100 01.03. 2012 30.09. 2013 70 70 70 5 100 01.06. 2012 31.12. 2013 55 55 55 500 410 410 410
WARUM ÜBEHAUPT? Die Förderung der Teilkonzepte durch das Bundesumweltministerium ist ausgeschöpft Jahr Pool beantragte Gebäude Laufzeit untersuchte Gebäude Gutachten Energiecontrolling 2011 1 100 01.01. 2011 31.12. 2011 100 100 100 2 100 01.09. 2011 28.02. 2013 95 95 95 2012 3 100 01.01. 2012 30.06. 2013 90 90 84 4 100 01.03. 2012 30.09. 2013 70 70 70 5 100 01.06. 2012 31.12. 2013 55 55 55 500 410 410 410
WARUM ÜBEHAUPT? Üblicherweise liegen die gering investiven Maßnahmen in einem finanziellen Bereich, den die Gemeinden normalerweise aus der Schlüsselzuweisung tragen Zudem amortisieren sich diese Investitionen durch die damit erzielten Energieeinsparungen auf jeden Fall, üblicherweise in 1-5 Jahren. Der Energiefonds soll Sie bei der Realisierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zusätzlich finanziell unterstützen. Die einzelnen Förderbausteine dienen dazu den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren um damit den Haushalt Ihrer Gemeinde zu entlasten.
WAS IST DAS ZIEL? Weiterführung der Klimaschutzinitiative und Unterstützung für die Kirchengemeinden den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Dauerhafte Reduzierung des Energieverbrauchs Kontinuierliche Energiedatenerfassung und größere Transparenz in der Verbrauchsübersicht Verankerung des Energiemanagements in den Gemeinden Stärkung des Ehrenamtes im Bereich Nachhaltiger Umgang mit Energie Kostenbewusstsein und Bewahrung der Schöpfung sind 2 Seiten der selben Medaille und kein Widerspruch
WAS SIND DIE VORAUSETZUNGEN? Die Pfarrgemeinden im Bistum Hildesheim können für alle pastoral genutzten Gebäude einen Antrag einreichen. Für die Bausteine 2-5 muss ein Energie GUTACHTEN/CHECK vorliegen Die Gemeinde ernennt einen Umweltbeauftragten Verpflichtende Teilnahme am Energiecontrollingangebot des Bistums in den kommenden Jahren. Für die Umsetzung der Maßnahmen und deren Finanzierung muss ein KV- Beschluss (unterschriebenes Antragsformular) vorliegen.
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FÖRDER RECHNER
ANTRAGS FORMULAR
WANN WERDEN DIE ZUSCHÜSSE AUSGEZAHLT? Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme und Vorlage der folgenden Unterlagen: Abschlussrechnung (Rechnungskopien) Abnahme- bzw. Einweisungsprotokoll Die Abrechnung der Gesamtmaßnahme muss von der Kirchengemeinde innerhalb von zwei Haushaltsjahren vorgelegt werden.
FB 01 ENERGIECHECK Gefördert wird ein Energiecheck je Gebäude. Wie ist der Ablauf? Antrag an das Bistum Vermittlung eines vom Bistum geschulten Energieberaters Beauftragung durch die Kirchengemeinde Vor-Ort-Begehung in der Kirchengemeinde Checkliste mit einer Zusammenstellung der Handlungsempfehlungen Energiegutachten als Kurzbericht mit Beschreibung der Investitionen Präsentation des Beratungsberichtes in einem Gemeindegremium (OPTIONAL.)
FB 01 ENERGIECHECK Gefördert wird ein Energiecheck je Gebäude. Was wir von Ihnen benötigen Energierechnungen der letzten 3 Jahre als Kopie Zählererfassungungsbogen zur Aufnahme der Zähler in die Datenbank Schornsteinfegerberichte zu den jeweiligen Heizungsanlagen Kontaktdaten eines Ansprechpartners in der Gemeinde Begleitung bei der Vor-Ort-Begehung
FB 01 ENERGIECHECK Gefördert wird ein Energiecheck je Gebäude. Abrechnung: Gemeinde bezahlt den Energieberater Gutachten an das Bistum Rechnungskopie Auszahlung des Förderzuschusses
FB 01 ENERGIECHECK Wie wird gefördert? Das Bistum gewährt einen Zuschuss je förderfähigem Energiecheck in Höhe von 350,-. (Der Eigenanteil Ihrer Gemeinde beträgt 200,- )
FB 02 WÄRMEMENGENZÄHLER Es werden neue Wärmemengenzähler Incl. Montage durch eine Handwerksfirma gefördert. Wie ist der Ablauf? Angebotseinholung zum Einbau der Wärmemengenzähler von Fachfirmen durch die Kirchengemeinde. Antrag an das Bistum. Beauftragung des Fachbetriebs durch die Kirchengemeinde nach einem positiven Bewilligungsbescheid. Mit der Abrechnung sind die Unterlagen zum Wärmemengenzähler einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen Auszahlung des Zuschusses
FB 02 WÄRMEMENGENZÄHLER Wie wird gefördert? Das Bistum gewährt einen Zuschuss in Höhe von 40%, maximal jedoch 350,- je förderfähigem Wärmemengenzähler. In vielen Kirchengemeinden wird der Wärmeverbrauch mehrerer Gebäude über nur einen Hauptzähler erfasst und abgerechnet. Dies hat den Nachteil, dass man nicht erkennen kann wie viel Wärme welches Gebäude verbraucht. Ohne diese Transparenz ist es nicht möglich gezielt Schwachstellen zu identifizieren. Erdgas Kirche Pfarrheim Erdgas Kirche Pfarrheim Angesichts steigender Energiepreise ist eine separate Erfassung mit Hilfe von zusätzlich eingebauten Wärmemengenzählern für ein sinnvolles Energiemanagement umso bedeutender geworden.
FB 03 HYDRAULISCHER ABGLEICH Gefördert werden die Berechnung und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs für Heizungssysteme. Wie ist der Ablauf? Antrag mit Angaben zu den Thermostatventilen Vermittlung eines vom Bistum geschulten Energieberaters Beauftragung durch die Kirchengemeinde Wärmebedarfsermittlung der einzelnen Räume für die Berechnung der Heizlast. Berechnung der Werte für die voreinstellbaren Thermostate Einstellung der berechneten Werte an den ggf. neu eingebauten voreinstellbaren Thermostatventilen durch eine Fachfirma. Optimierung der Heizungspumpen Dokumentation der Berechnungen und Ergebnisse in einer Mappe.
FB 03 HYDRAULISCHER ABGLEICH Gefördert werden die Berechnung und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs für Heizungssysteme. Abrechnung: Gemeinde bezahlt den Energieberater und die Fachfirma Mit der Abrechnung ist die Dokumentation einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Fördermittel ausgezahlt.
FB 03 HYDRAULISCHER ABGLEICH Wie wird gefördert? Berechnungen zum hydraulischen Abgleich: Zuschuss je Heizkörper mit 15,- maximal jedoch 25 Stück Nachrüstung voreinstellbarer Thermostatventile: Zuschuss je Thermostat mit 15,- maximal jedoch 25 Stück
FB 04 HEIZUNGSPUMPENTAUSCH Gefördert wird der Austausch von: Nassläuferumwälzpumpen, die vor dem 01.01.2005 eingebaut wurden. Die neu einzubauende Umwälzpumpe darf einen EEI von 0,20 nicht überschreiten. Wie ist der Ablauf? Angebotseinholung zum Austausch der Pumpen durch die Kirchengemeinde. Antrag an das Bistum. Beauftragung des Fachbetriebs durch die Kirchengemeinde nach einem positiven Bewilligungsbescheid. Mit der Abrechnung sind die Pumpenunterlagen einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen Auszahlung des Zuschusses
FB 04 HEIZUNGSPUMPENTAUSCH Das Bistum gewährt einen Zuschuss in Höhe von 30%, max. jedoch 300,- je förderfähige Umwälzpumpe. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 20%, max. jedoch 200,- je förderfähige Umwälzpumpe, wenn der von der jeweiligen Pumpe versorgte Verteilkreis hydraulisch abgeglichen wird.
FB 05 HEIZUNGSOPTIMIERUNG Gefördert wird die Prüfung, Einstellung, Einweisung und Dokumentation von Heizungssystemen. Wie ist der Ablauf? Antrag an das Bistum. Vermittlung eines vom Bistum geschulten Energieberaters Beauftragung durch die Kirchengemeinde Analyse und Beurteilung des vorhandenen Heizungssystems Optimierung der Heizungsanlage und der vorhandenen Heizkreise Einweisung der Verantwortlichen in die Funktion der Heizungsanlagen und Steuerung Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
FB 05 HEIZUNGSOPTIMIERUNG Gefördert wird die Prüfung, Einstellung, Einweisung und Dokumentation von Heizungssystemen. Abrechnung: Gemeinde bezahlt den Energieberater Mit der Abrechnung ist die Dokumentation einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Fördermittel ausgezahlt.
FB 05 HEIZUNGSOPTIMIERUNG Das Bistum gewährt einen Zuschuss je Gebäude in Höhe von 250,- je förderfähige Prüfung, Einstellung und Einweisung eines Heizungssystems durch einen geschulten Energieberater.
ENERGIEBERATER Corsten Tepe Wagner Grothusmann Jäger Meermann-Hirsch
ZUSAMMENFASSUNG Förderbaustein ca. Kosten Zuschusshöhe FB 1 Energiecheck FB 2 Wärmemengenzähler FB 3 Hydraulischer Abgleich FB 4 Heizungspumpenaustausch FB 5 Heizungsoptimierung Festpreis 550,- 877,- Durchschnittliche Kosten Berechnung 1.000,- 1.500,- Austausch der Thermostate 900,- Durchschnittliche Kosten Festpreis 500,- 60% 350,- 40% max. 350,- 37% 375,- 25% 375,- 30% max. 300,- 50% 250,-