Hoher Informationsgehalt Mischung aus Tradition und Innovation Starker regionaler Bezug
Von Bregenz bis Warth Bodensee Bezirk Bregenz Bregenz, Kennelbach, Lauterach, Wolfurt, Buch, Schwarzach, Bildstein, Hard, Höchst, Fußach, Gaißau, Lochau, Hörbranz, Hohenweiler, Eichenberg, Möggers, Langen, Sulzberg, Doren, Riefensberg, Krumbach, Hittisau, Sibratsgfäll, Lingenau, Langenegg, Alberschwende, Egg, Andelsbuch, Schwarzenberg, Reuthe, Bezau, Bizau, Mellau, Schnepfau, Au, Damüls, Schoppernau, Schröcken, Warth Regional Politisch Unabhängig Vertrauenswürdig
Wir sind Das Gemeindeblatt für die Landeshauptstadt Bregenz sowie für die Marktgemeinden und Gemeinden des Bezirkes Bregenz erscheint seit Juni 1945 jeden Freitag als Abonnentenzeitung. Im Jahr 2000 wurde das Erscheinungsbild aufgefrischt. Gegründet wurde das Gemeindeblatt im Jahr 1888 von Wendelin Rädler aus Wolfurt und Johann Kohler aus Schwarzach um über Belange der Gemeinden Wolfurt und Schwarzach berichten zu können. Die Möglichkeit, dem Bürger durch jede Art von Information Vorteile zu schaffen, nützten im Laufe der folgenden Jahre weitere Gemeinden. So entstand für die Gemeinden des Bregenzerwaldes, des Leiblachtales, des Rheindeltas und der Hofsteiggemeinden jeweils ein eigenes Gemeindeblatt. Später wurden aus verschiedenen Gründen die Informationsblätter zusammengelegt. Durch die Fusionierung der einzelnen- Gemeindeblätter entstand das Gemeindeblatt für den Bezirk Bregenz
Warum sollte man das Gemeindeblatt abonnieren? Wir veröffentlichen wichtige Informationen und Verordnungen aller Gemeinden aus dem Bezirk Bregenz. Außerdem werden unsere Leser/innen über alle Aktivitäten bzw. Veranstaltungen von den Vereinen aus ihrem Bezirk informiert. Auch die Ärztenotdienste am Wochenende, die kirchlichen Nachrichten sowie wichtige Themen aus dem Landhaus und aus der Stadt Bregenz können Sie über das Gemeindeblatt erfahren. Warum im Gemeindeblatt inserieren? Präsentieren Sie sich von Ihrer besten Seite. Für viele Betriebe, den Tourismus und die Vereine sowie die Immobiliengeschäfte und den Handel ist das Gemeindeblatt eine sehr gute Möglichkeit punktgenau und kostengünstig Werbung zu machen. Egal ob Sie Mitarbeiter suchen, ein Konzert ankündigen möchten oder Ihre Immobilie verkaufen, bei uns sind Sie immer richtig. Große Leserschaft Ca. 11.350 Haushalte im Bezirk Bregenz haben das Gemeindeblatt abonniert Schwerpunkt: Bregenzerwald (61,5%) und Rheindelta (24,8%).
Verbreitungsgebiet Bezirk Bregenz 39 Gemeinden (Leiblachtal, Bregenz, Hofsteig, Rheindelta, Bregenzerwald) Auflage ca. 11.350 Stück Erscheinungstag Freitag Annahmeschluss Spaltenanzahl Grafisches Titelseite jeweils Dienstag, 12.00 Uhr (vor Feiertagen Montag, 12.00 Uhr), später eingelangte Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden! zwei (je 90 mm) Excel, PowerPoint, Word ist nur mit Vorbehalt konvertierbar. Publisher, Corel Draw ist nicht konvertierbar. Konvertierbare Dateien sind (Windows):.tif,.ai oder die gängigen MAC-Formate (X-Press; Illustrator, Photoshop, InDesign.) Bei PDF-, TIF, JPG- und EPS-Dateien unbedingt auf den CMYK-Modus achten, bei Schwarz-Weiß-Druck Graustufen auswählen. Die Originalschriften müssen eingebettet sein und die Auflösung sollte 300 dpi (Abdruckgröße) betragen. nur für Gemeinden und Vereine buchbar
Umschlagseiten nur auf Anfrage buchbar Platzierungswünsche Können nur mit Vorbehalt angenommen werden! Redaktionelle Beiträge von Firmen sind ausnahmslos keine möglich. Anzeigenaufgabe Bestellungen sind grundsätzlich nur schriftlich möglich, Übermittlung per E-Mail, Fax, Post, persönlich bei der Gemeindeblattverwaltung oder bei Ihrem Gemeindeamt. Aufträge bitte immer mit vollständiger Rechnungsadresse, Einschalttermin(en), Größe, Farbmodus (schwarz/weiß, Schmuckfarbe oder vierfarbig) übermitteln. Senden Sie uns von bereits gestalteten Anzeigen eine PDF-Datei, die in der Größe unseren Inserat-Formaten entspricht, da fertige Vorlagen nur proportional verkleinert bzw. vergrößert werden können. Zahlungskonditionen Netto innerhalb 14 Tagen Vermittlungsprovision, Mengenrabatte, Skonti oder sonstige Nachlässe können ausnahmslos keine gewährt werden! Bankverbindung Raiffeisen Bank, Bregenz IBAN: ATU 09 3700 0000 0380 2832 BIC: RVVGAT2B
Formate Inserate Größe Maße mm 1/1 Seite 185 x 280 Panoramaseite 400 x 280 1/2 Seite hoch 90 x 280 1/2 Seite quer 185 x 137 1/3 Seite hoch 90 x 185 1/3 Seite quer 185 x 90 1/4 Seite hoch 90 x 137 1/4 Seite quer 185 x 67 1/8 Seite hoch 90 x 67 1/8 Seite quer 185 x 32 1/16 Seite 90 x 32
Gemeindeblatt online Home: Unser Team: Daten/Folder: Gemeindeteil: Mit einem Knopfdruck direkt in die gewünschte Seite Unsere Mitarbeiterinnen Allgemeine Daten (Auflage, Verbreitungsgebiet etc.) Allgemeine Bedingungen für kostenlose Einschaltungen im Gemeindeteil Kleinanzeigen: Bestellformular Abo: Tarife: Archiv: Bestellformular Aktuelle Preisliste Hier finden Sie die Ausgaben der letzten zwei Jahre
Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden. Alle Angaben in der Preisliste sind vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Für Termineinschaltungen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die Verschiebung von Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers müssen wir uns vorbehalten. Das Erscheinen eines Inserates an einer anderen Stelle oder in Allgemeine einer anderen Ausgabe berechtigt nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Weiters behält sich der Verlag das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen. Das Gleiche Geschäftsbedingungen gilt für den Konkurrenzausschluss. Für die Richtigkeit von telefonisch aufgegebenen Inseraten oder erteilten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz, Druck etc.) entstehen, kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht bereits bei deren Übergabe erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Der Verlag haftet nicht für in Verlust geratene Chiffre-Briefe. Die Verantwortung für die vollständige Rückgabe, der den Chiffre-Briefen beigeschlossenen Unterlagen, tragen ausschließlich die Auftraggeber der Chiffre-Inserate. Reklamationen können nur innerhalb acht Tage nach Erscheinen erhoben werden. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen sowie der verteilten Werbemittel haftet ausschließlich der Auftraggeber, der auch verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit der Inhalte ist. Der Auftraggeber wird den Verlag im Falle dessen Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere wegen urheberrechtlicher Ansprüche oder wegen UWG-Widrigkeit des Inhaltes der Anzeigen bzw. Werbemittel) schad- und klaglos halten, was auch allfällige Kosten einer Urteilsveröffentlichung, Gegendarstellung etc. betrifft. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung vorzunehmen. Anzeigenrechnungen sind zahlbar nach Erhalt ohne Abzug, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
Das Gemeindeblatt-Team Verwaltung Karin Egger Karin Pritzi Roswitha Eiler Wir können mit Druck umgehen... Druckvorstufe Patricia Clemens Monika Dlapa Sabine Schwarzenegger
Obmann: Werner Schneider Geschäftsführerin: Karin Egger Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Gemeindeverband Gemeindeblatt des Bezirkes Bregenz Römerstraße 28, 6900 Bregenz Tel. 05574/44370, Fax 05574/43061 E-Mail: gemeindeblatt@gb-bregenz.at www.gb-bregenz.at UID: ATU 367 38606 Öffnungszeiten Büro: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr