d r i n g l i c h e A n f r a g e
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- Oswalda Diefenbach
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1 Dringliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Leopold Berthold, Michael Ritsch und Clubvorsitzende Dr. Elke Sader, SPÖ Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, 12. Juni 2006 Betrifft: Schuldenentwicklung in den Vorarlberger Gemeinden Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Voller Stolz haben Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, vor wenigen Tagen verkündet, dass wieder ein ausgeglichener Rechnungsabschluss des Landes vorgelegt werden kann. Weniger zum Jubeln haben die Vorarlberger Gemeinden. Jährlich werden wieder Stimmen laut, die sich über die finanzielle Situation der Gemeinden beschweren. Der Bregenzer Bürgermeister Linhart hat inzwischen bereits vor der finanziellen Situation der Stadt Bregenz kapituliert und einen Finanzexperten zugezogen. Dies sollte eigentlich ein alarmierendes Zeichen auch für Sie als Finanzreferenten des Landes Vorarlberg sein. Es ist anzunehmen, dass sich die Verschuldungssituation der Gemeinden in den letzten paar Jahren weiter verschlechtert hat. Der Rechnungshof hat ja bereits in seinem Bericht über das Bundesland Vorarlberg Verwaltungsjahr 2001 zum Ausdruck gebracht, dass sich die Verschuldung der Vorarlberger Gemeinden im Zehnjahresabstand verdoppelt hat. Um ein aktuelles Bild der Verschuldungssituation der Vorarlberger Gemeinden zu erhalten, erlaube ich mir, gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende an Sie zu richten: d r i n g l i c h e A n f r a g e 1.) Wie hoch war bzw. ist die Verschuldung der Vorarlberger Gemeinden per 31. Dezember 1995, per 31. Dezember 2000 und per 31. Dezember 2005 (bitte um Auflistung je Gemeinde sowie um gesonderte Darstellung der Darlehen, der Leasingverpflichtungen und der Schulden aufgrund ausgelagerter Gesellschaften)?
2 2.) Wie hoch war die Pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Gemeinden zu den in Frage 1 genannten Zeitpunkten (inkl. aller Leasingverpflichtungen und der Schulden ausgelagerter Gesellschaften)? 3.) Wie hoch waren die Beiträge der Gemeinden an das Land gemäß Spitalbeitragsgesetz und Sozialhilfegesetz im Jahr 1995, 2000 und 2005 (bitte um Auflistung je Gemeinde)? 4.) Wie hoch war die Landesumlage jeder einzelnen Gemeinde im Jahr 1995, 2000 und 2005 (bitte um Auflistung je Gemeinde)? 5.) Ist bekannt, wie hoch die Allgemeine Rücklage jeder einzelnen Gemeinde in den Jahren 1995, 2000 und 2005 war und wenn ja, wie ist bzw. war die Allgemeine Rücklage zu den genannten Zeitpunkten je Gemeinde dotiert? 6.) Wie hoch waren die Schulden des Landes Vorarlberg im Jahr 1995, 2000 und 2005? 7.) Wie hoch war die Allgemeine Rücklage des Landes Vorarlberg zu den in Frage 6 genannten Zeitpunkten dotiert? Mit freundlichen Grüßen LAbg. Leopold Berthold LAbg. Michael Ritsch LAbg. Dr. Elke Sader
3 BEANTWORTUNG DURCH LANDESHAUPTMANN DR. HERBERT SAUSGRUBER Bregenz, am 27. Juni 2006 Frau Klubvorsitzende LAbg Dr Elke Sader SPÖ-Landtagsklub im Wege der Landtagsdirektion 6900 Bregenz Betreff: Schuldenentwicklung in den Vorarlberger Gemeinden Bezug: Dringliche Anfrage vom , Zl Anlagen: Sehr geehrte Frau Klubvorsitzende, Ihre dringliche Anfrage gemäß 54 der Geschäftsordnung für den Vorarlberger Landtag beantworte ich wie folgt: 1.) Wie hoch war bzw. ist die Verschuldung der Vorarlberger Gemeinden per , per 31.Dezember 2000 und per 31. Dezember 2005 (bitte um Auflistung je Gemeinde sowie um gesonderte Darstellung der Darlehen, der Leasingverpflichtungen und der Schulden aufgrund ausgelagerter Gesellschaften)? Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet die Darlehensschulden der Gemeindehaushalte in den Rechnungsabschlüssen anzuführen, nicht jedoch die Schuldenstände der Leasingverpflichtungen und der ausgegliederten Gesellschaften. Die Gemeinderechnungsabschlüsse 2005 liegen noch nicht vollständig vor. Es werden daher neben den Darlehensschulden per der Jahre 1995 und 2000 die Darlehensschulden per lt. den Rechnungsabschlüssen aufgelistet. Die gemeindeweisen Detailinformationen zu Pkt. 1. der Anfrage sind in folgenden Beilagen dargestellt: Daten zum Stichtag : siehe Beilage 1 Daten zum Stichtag : siehe Beilage 2 Daten zum Stichtag : siehe Beilage 3 Eine Zusammenfassung der Schuldenarten liegt ebenfalls bei (Beilage 4)!
4 Die Summe der Gemeindeförderungen einschließlich der Strukturförderung hat sich von 85,65 Mio. im Jahr 2000 auf 98,31 Mio. im Jahr 2005 erhöht, also um ca. 15 % erhöht, während die Schulden der Gemeinden sich um ca. 9 % erhöht haben. 2.) Wie hoch war die Pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Gemeinden zu den in Frage 1 genannten Zeitpunkten (inkl. aller Leasingverpflichtungen und der Schulden ausgelagerter Gesellschaften)? Die gemeindeweisen Detailinformationen sind in folgenden Beilagen ersichtlich: Daten zum Stichtag : siehe Beilage 1 Daten zum Stichtag : siehe Beilage 2 Daten zum Stichtag : siehe Beilage 3 Die Entwicklung der Gemeindeschulden ist untrennbar mit erheblichen Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur verbunden, sodass den Schulden erhebliche Vermögenswerte gegenüberstehen, die geschaffen worden sind. Vom Gesamtschuldenstand entfielen per auf den Bereich Wasserversorgung/Abwasserbereich 55 % (per %). Unter Hinzurechnung der Schulbaudarlehen entsprechen die Darlehensschulden dieser Bereiche per einem Anteil von rd. 60 % (per %) des ausgewiesenen Schuldenstandes. Weiters entfielen vom angeführten Gesamtschuldenstand per rd. 6 % auf Darlehen des Landeswohnbaufonds (per : rd. 4 %). Der Anteil am Gesamtsschuldenstand für die genannten Bereiche beträgt daher seit 1995 nahezu unverändert rd. 2/3. Insbesonders in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (= Gebührenhaushalte) wird davon ausgegangen, dass solche langfristigen Investitionen nur mit einem entsprechenden Anteil an Fremdmitteln finanziert werden, die mit Gebühren bedeckt werden bzw. für die Zuschüsse sowohl des Landes als auch des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds geleistet werden. Dazu kommt, dass Gemeinden bis EW, bei welchen sich zur Deckung des kalkulatorischen Gebührenerfordernisses unzumutbar hohe Abwassergebühren ergeben, seitens des Landes Betriebskostenförderungen erhalten und somit auf diesem Weg allfällige mit zumutbaren Gebühren nicht bedeckbaren Schuldendienste für die mit Darlehen finanzierten Investitionen für die Abwasserbeseitigungsanlagen bedecken können. Mit der verbleibenden sonstigen Schuldensumme werden in der Regel anderweitige Infrastruktureinrichtungen (zb Feuerwehrgerätehäuser, Mehrzweckgebäude, Kultursäle, Kindergärten, Sportanlagen, Sozialeinrichtungen usw.) finanziert. Es stehen diesen Schulden ebenfalls die entsprechend geschaffenen Vermögenswerte gegenüber.
5 Nach wie vor ist die Verschuldung der Vorarlberger Gemeinden in Summe in der Gesamtbetrachtung als vertretbar zu bezeichnen. Für Gemeinden mit Problemen bei der Schuldenfinanzierung besteht die Möglichkeit von Sonderförderungen des Landes, deren Höhe auf der Basis von genauen Finanzanalysen der jeweiligen Gemeindesituation bedarfsgerecht festgelegt werden. 3.) Wie hoch waren die Beiträge der Gemeinden an das Land gemäß Spitalbeitragsgesetz und Sozialhilfegesetz im Jahr 1995, 2000 und 2005 (bitte um Auflistung je Gemeinde)? Spitalbeiträge gemäß Spitalbeitragsgesetz: Folgende Krankenanstalten werden in Vorarlberg nach dem Spitalbeitragsgesetz abgerechnet: Landeskrankenhaus Bludenz Landeskrankenhaus Bregenz Landeskrankenhaus Feldkirch Landeskrankenhaus Hohenems Landeskrankenhaus Rankweil Städtisches Krankenhaus Dornbirn Krankenhaus der Stiftung Maria Ebene Festzuhalten ist, dass die Krankenanstalten von Bludenz und Hohenems bis 2002 Gemeindekrankenanstalten waren bzw. erst ab 2003 zu Landeskrankenanstalten, wurden. Das städtische Krankenhaus Bregenz wurde bereits 1992 zu einem Landeskrankenhaus. Das Krankenhaus Dornbirn ist ein städtisches Krankenhaus. Rechtsträger des Krankenhauses Maria Ebene ist die Stiftung Krankenhaus Maria Ebene. Die Rechtsträgerschaft der Krankenanstalten hat bezogen auf die Höhe der von den Gemeinden gemäß Spitalbeitragsgesetz zu bezahlenden 40 %-igen Krankenhausabgangsdeckungsbeiträge keine Auswirkungen. Um in der angeführten Zeitreihe eine vergleichbare Darstellung der zu bezahlenden Gemeindebeiträge sicherzustellen, werden für sämtliche der vorangeführten und nach dem Spitalbeitragsgesetz abzurechnenden Krankenanstalten die 40 %-igen Abgangsdeckungsanteile der Gemeinden dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Krankenhausbetriebsabgänge 2005 zwar vorliegen, jedoch von der Spitalsbehörde (Abt. IVb) noch nicht geprüft bzw. genehmigt sind. Es kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass sich die angeführten Daten der Spitalbeiträge 2005 noch geringfügig ändern. Folgende Detailinformationen können aus der Beilage 5 entnommen werden: 40 %-ige Spitalbeiträge der Gemeinden gemäß Spitalbeitragsgesetz (inkl. Anteil des Landes als fiktive 97. Gemeinde für die nicht den
6 Vorarlberger Gemeinden zurechenbaren Patientenspitalsaufenthaltstage) 20 %-igen Rechtsträgeranteile gemäß Spitalbeitragsgesetz (aufgeschlüsselt nach tatsächlicher Rechtsträgerschaft in den Jahren 1995, 2000 und 2005) 40 %-igen Landesanteile gemäß Spitalbeitragsgesetz Entwicklung der Aufwendungen des Landes für die Krankenanstalten unter Berücksichtigung der im Zeitraum 1995 bis 2005 teilweise geänderten Rechtsträgerschaften sowie unter Einbezug der von den Städten Bludenz, Bregenz, Hohenems und Feldkirch vertraglich zu leistenden Selbstbehaltsanteile Entwicklung der Aufwendungen der Gemeinden für die Krankenanstalten unter Berücksichtigung der im Zeitraum 1995 bis 2005 teilweise geänderten Rechtsträgerschaften sowie unter Einbezug der von den Städten Bludenz, Bregenz, Hohenems und Feldkirch vertraglich zu bezahlenden Selbstbehaltsanteile. Die Finanzierungsbeiträge der Gemeinden zu den Spitalsabgängen 1995 beliefen sich im Jahr 1995 insgesamt auf 24,418 Mio. und erhöhten sich bis zum Jahr 2005 auf 39,545 Mio., das entspricht einer Steigerung von gerundet 62 %. Demgegenüber betrug der Finanzierungsanteil des Landes zu den Spitalsabgängen im Jahr ,276 Mio. und betrug für die Spitalsabgänge 2005 insgesamt 47,994 Mio. (bzw. rd. 48,232 Mio., wenn der noch zu erwartenden Beitrag von voraussichtlich rd. 0,238 Mio. an die Stiftung Krankenhaus Maria Ebene zu derem 20 %-igen Rechtsträgeranteil für den Spitalsabgang 2005 hinzugerechnet wird.). Die Steigerung der Landesaufwendungen von 1995 bis 2005 beläuft sich daher auf rd. 83 % und liegt daher wesentlich über jener der Gemeinden. Bemerkungen zu den Beiträgen der Gemeinden für Krankenanstalten: Im Rahmen der Entwicklung der Kosten für die Krankenanstalten ist zu beachten, dass die Übernahmen der ehemals städtischen Krankenhäuser von Bregenz, Bludenz und Hohenems durch das Land nachhaltige wesentliche Entlastungen für diese Städte zu Lasten des Landes bewirken zwar durch den Ersatz des Rechtsträgeranteiles (20 %) durch die wesentlich geringeren vertraglich vereinbarten Selbstbehalte dieser Städte und insbesonders auch im Wege der Entlastung von den nach dem Spitalbeitragsgesetz nicht verumlagbaren Zinsanteilen für Krankenhausbauinvestitionen (Zinsen für 50 % der Nettobausumme bei einer Afa-Dauer von 50 Jahren), die den Städten bei der Finanzierung der erforderlichen Krankenhausbauinvestitionen als Rechtsträger verblieben wären. Gemeindebeiträge gemäß Sozialhilfegesetz: Bis 1997 wurden die Leistungen aufgrund des Sozialhilfegesetzes und des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes vom Land und den Gemeinden im
7 Verhältnis 25 : 75 und die Leistungen aufgrund des Behindertengesetzes vom Land allein finanziert. Seit 1998 werden in die Finanzierung durch den Sozialfonds bzw. in die gemeinschaftliche Finanzierung durch das Land und die Gemeinden alle Leistungen nach diesen Gesetzen einbezogen. Diese Leistungen werden vom Land und den Gemeinden im Verhältnis 60 : 40 finanziert. Gegenüberstellung der Gemeindebeiträge nach der 25/75 und der 60/40 Regelung: Jahr Gemeindebeiträge nach 25/75 Regelung bis (fiktiv nach alter Regelung) (fiktiv nach alter Regelung) Gemeindebeiträge nach 60/40 Regelung ab 1998 Differenz in Die Einführung des Sozialfonds mit einer Verteilung der Beiträge zwischen Land und Gemeinden 60 : 40 unter Einbeziehung der Leistungen aufgrund des Behindertengesetzes war für die Gemeinden ein Vorteil, der dazu führte, dass die Leistungen des Landes unverhältnismäßig stark angestiegen sind. Gemeindebeiträge gemäß Landes-Pflegegeldgesetz: Die Gemeindebeiträge zum Pflegegeld sind rechtlich keine Beiträge nach dem Sozialhilfegesetz, sondern Beiträge nach dem Landes-Pflegegeldgesetz. Die Verteilung der von den Gemeinden zu tragenden Pflegegeldbeitragsanteile hat dem Gesetzesauftrag entsprechend nach dem im Sozialhilfegesetz geregelten Finanzkraftbegriff (der auch für die Verumlagung der Gemeindebeiträge für den /Sozialfonds gilt) zu erfolgen. Der Anstieg der Leistungen von Land und Gemeinden seit Einführung des Landespflegegeldes erfolgt nach dem Schlüssel 60 : 40 proportional. Die gemeindeweisen Detailinformationen bezüglich der Gemeindebeiträge nach dem Sozialhilfegesetz und dem Landes-Pflegegeldgesetz sind in den folgenden Beilagen dargestellt: Daten zum Stichtag : siehe Beilage 6 Daten zum Stichtag : siehe Beilage 7 Daten zum Stichtag : siehe Beilage 8 4.) Wie hoch war die Landesumlage jeder einzelnen Gemeinde im Jahr 1995, 2000 und 2005 (bitte um Auflistung je Gemeinde)? Landesumlage für 1995: ,-- Landesumlage für 2000: ,-- Landesumlage für 2005: ,--
8 Die gemeindeweise Auflistung der Landesumlage ist in der Beilage 9 ersichtlich. 5.) Ist bekannt, wie hoch die Allgemeine Rücklage jeder einzelnen Gemeinde in den Jahren 1995, 2000 und 2005 war und wenn ja, wie ist bzw. war die Allgemeine Rücklage zu den genannten Zeitpunkten je Gemeinde dotiert? Die diesbezüglichen gemeindeweisen Detailinformationen sind aus den folgenden Beilagen ersichtlich: Daten zum Stichtag : siehe Beilage 1 Daten zum Stichtag : siehe Beilage 2 Daten zum Stichtag : siehe Beilage 3 6.) Wie hoch waren die Schulden des Landes Vorarlberg im Jahr 1995, 2000 und 2005? Schuldenstand zum : ,72 Schuldenstand zum : ,85 Schuldenstand zum : ,90 7.) Wie hoch war die Allgemeine Rücklage des Landes Vorarlberg zu den in Frage 6 genannten Zeitpunkten dotiert? Allgemeine Haushaltsrücklage zum : ,51 Allgemeine Haushaltsrücklage zum : ,66 Allgemeine Haushaltsrücklage zum : ,30 Mit freundlichen Grüßen Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber
9 IIIc-Kontrollabteilung 1995 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 1991 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 1 Alberschwende Altach Andelsbuch Au Bartholomäberg Bezau Bildstein Bizau Blons Bludenz Bludesch Brand Bregenz Buch Bürs Bürserberg Dalaas Damüls Doren Dornbirn Düns Dünserberg Egg Eichenberg Feldkirch Fontanella Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite1
10 1995 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 1991 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 27 Frastanz Fraxern Fußach Gaißau Gaschurn Göfis Götzis Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenems Hohenweiler Innerbraz Kennelbach Klaus Klösterle Koblach Krumbach Langen b. Br Langenegg Laterns Lauterach Lech Lingenau Lochau Lorüns Ludesch Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite2
11 1995 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 1991 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 55 Lustenau Mäder Meiningen Mellau Mittelberg Möggers Nenzing Nüziders Raggal Rankweil Reuthe Riefensberg Röns Röthis St. Anton St. Gallenkirch St. Gerold Satteins Schlins Schnepfau Schnifis Schoppernau Schröcken Schruns Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Silbertal Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite3
12 1995 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 1991 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 83 Sonntag Stallehr Sulz Sulzberg Thüringen Thüringerberg Tschagguns Übersaxen Vandans Viktorsberg Warth Weiler Wolfurt Zwischenwasser Summe *) Es handelt sich um buchmäßige Rücklagen (allgemeine Rücklagen). Diese Rücklagen werden in der Regel nicht eigens dotiert, sondern sind im Allgemeinen durch Einlagen bei Geldinstituten und Wertpapieren bedeckt. Daten erhoben aus den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden. Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite4
13 IIIc-Kontrollabteilung 2000 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 1991 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 1 Alberschwende Altach Andelsbuch Au Bartholomäberg Bezau Bildstein Bizau Blons Bludenz Bludesch Brand Bregenz Buch Bürs Bürserberg Dalaas Damüls Doren Dornbirn Düns Dünserberg Egg Eichenberg Feldkirch Fontanella Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite 1
14 2000 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 1991 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 27 Frastanz Fraxern Fußach Gaißau Gaschurn Göfis Götzis Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenems Hohenweiler Innerbraz Kennelbach Klaus Klösterle Koblach Krumbach Langen b. Br Langenegg Laterns Lauterach Lech Lingenau Lochau Lorüns Ludesch Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite 2
15 2000 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 1991 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 55 Lustenau Mäder Meiningen Mellau Mittelberg Möggers Nenzing Nüziders Raggal Rankweil Reuthe Riefensberg Röns Röthis St. Anton St. Gallenkirch St. Gerold Satteins Schlins Schnepfau Schnifis Schoppernau Schröcken Schruns Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Silbertal Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite 3
16 2000 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 1991 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 83 Sonntag Stallehr Sulz Sulzberg Thüringen Thüringerberg Tschagguns Übersaxen Vandans Viktorsberg Warth Weiler Wolfurt Zwischenwasser Summe *) Es handelt sich um buchmäßige Rücklagen (allgemeine Rücklagen). Diese Rücklagen werden in der Regel nicht eigens dotiert, sondern sind im Allgemeinen durch Einlagen bei Geldinstituten und Wertpapieren bedeckt. Daten erhoben aus den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden. Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite 4
17 IIIc-Kontrollabteilung 2004 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 2001 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 1 Alberschwende Altach Andelsbuch Au Bartholomäberg Bezau Bildstein Bizau Blons Bludenz Bludesch Brand Bregenz Buch Bürs Bürserberg Dalaas Damüls Doren Dornbirn Düns Dünserberg Egg Eichenberg Feldkirch Fontanella Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite 1
18 2004 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 2001 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 27 Frastanz Fraxern Fußach Gaißau Gaschurn Göfis Götzis Hard Hittisau Höchst Hörbranz Hohenems Hohenweiler Innerbraz Kennelbach Klaus Klösterle Koblach Krumbach Langen b. Br Langenegg Laterns Lauterach Lech Lingenau Lochau Lorüns Ludesch Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite 2
19 2004 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 2001 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 55 Lustenau Mäder Meiningen Mellau Mittelberg Möggers Nenzing Nüziders Raggal Rankweil Reuthe Riefensberg Röns Röthis St. Anton St. Gallenkirch St. Gerold Satteins Schlins Schnepfau Schnifis Schoppernau Schröcken Schruns Schwarzach Schwarzenberg Sibratsgfäll Silbertal Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite 3
20 2004 Gemeinde Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Volkszählung 2001 pro Kopf- Verschuldung Haushaltsausgleichsrücklage *) 83 Sonntag Stallehr Sulz Sulzberg Thüringen Thüringerberg Tschagguns Übersaxen Vandans Viktorsberg Warth Weiler Wolfurt Zwischenwasser Summe *) Es handelt sich um buchmäßige Rücklagen (allgemeine Rücklagen). Diese Rücklagen werden in der Regel nicht eigens dotiert, sondern sind im Allgemeinen durch Einlagen bei Geldinstituten und Wertpapieren bedeckt. Daten erhoben aus den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden. Gemeindeschulden2DringlicheAnfrage.xls Seite 4
21 Zusammenfassung der Schuldenarten der Gemeinden lt. Rechnungsabschlüsse: Jahr Wasser/Kanal Schulen Krankenanstalten Wohnbaufonds Sonstige Summe Euro % Euro % Euro % Euro % Euro %
22 Zusammenfassung der Spitalbeitragszahlungen SPITALBEITRÄGE GEMÄSS SPITALBEITRAGSGESETZ IN DEN JAHREN 1995, 2000 und 2005: LKH Bludenz LKH Bludenz LKH Bludenz LKH Bregenz Alle Kranken- LKH Bregenz Alle Kranken- LKH Bregenz Alle Kranken- LKH Feldkirch KH Stiftung anstalten nach LKH Feldkirch KH Stiftung anstalten nach LKH Feldkirch KH Stiftung anstalten nach LKH Hohenems KH Dornbirn Maria Ebene Spitalbeitragsgesetz LKH Hohenems KH Dornbirn Maria Ebene Spitalbeitragsgesetz LKH Hohenems KH Dornbirn Maria Ebene Spitalbeitragsgesetz LKH Rankweil LKH Rankweil LKH Rankweil (SpitalbeiträgeLandeskrankenanstalten.xls) (SpitalbeiträgeKHDornbirn.xls) (SpitalbeiträgeStiftungKHMariaEbene.xls) (SpitalbeiträgeLandeskrankenanstalten.xls) (SpitalbeiträgeKHDornbirn.xls) (SpitalbeiträgeStiftungKHMariaEbene.xls) (SpitalbeiträgeLandeskrankenanstalten.xls) (SpitalbeiträgeKHDornbirn.xls) (SpitalbeiträgeStiftungKHMariaEbene.xls) Lfd. PLZ Gemeinde Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Spitalbeiträge Gemeinde der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden der Gemeinden nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitrags- nach Spitalbeitragsgesetz gesetz gesetz gesetz gesetz gesetz gesetz gesetz gesetz gesetz gesetz gesetz (40 %-iger Abgangs- (40 %-iger Abgangs-(40 %-iger Abgangs- (40 %-iger Abgangs-(40 %-iger Abgangs- (40 %-iger Abgangs- (40 %-iger Abgangs- (40 %-iger Abgangs-(40 %-iger Abgangs- (40 %-iger Abgangs-(40 %-iger Abgangs- (40 %-iger Abgangsanteil) anteil) anteil) anteil) anteil) anteil) anteil) anteil) anteil) anteil) anteil) anteil) für das Jahr 1995 für das Jahr 1995 für das Jahr 1995 für das Jahr 1995 für das Jahr 2000 für das Jahr 2000 für das Jahr 2000 für das Jahr 2000 für das Jahr 2005 für das Jahr 2005 für das Jahr 2005 für das Jahr 2005 Angabe in Euro ( ) Angabe in Euro ( ) Angabe in Euro ( ) insgesamt Angabe in Euro ( ) Angabe in Euro ( ) Angabe in Euro ( ) insgesamt Angabe in Euro ( ) Angabe in Euro ( ) Angabe in Euro ( ) insgesamt Alberschwende , ,16 0, , , , , , , , , ,88 Alberschwende Altach , ,23 0, , , ,95 871, , , , , ,99 Altach Andelsbuch , ,41 0, , , ,45 0, , , , , ,39 Andelsbuch Au , ,32 0, , , ,62 0, , , ,70 0, ,97 Au Bartholomäberg ,92 588,29 0, , , , , , , , , ,74 Bartholomäberg Bezau , ,60 0, , , ,44 0, , , ,64 0, ,68 Bezau Bildstein , ,62 0, , , ,93 0, , , , , ,92 Bildstein Bizau , ,14 0, , , ,74 0, , , ,98 0, ,64 Bizau Blons ,12 0,00 0, , ,18 0,00 0, , ,16 0,00 0, ,16 Blons Bludenz , ,45 0, , , , , , , , , ,16 Bludenz Bludesch , ,37 0, , ,40 840, , , , , , ,88 Bludesch Brand ,95 34,61 0, , ,19 0,00 0, , ,44 816,34 0, ,78 Brand Bregenz , ,74 0, , , , , , , , , ,83 Bregenz Buch , ,25 0, , , ,32 0, , , ,84 0, ,72 Buch Bürs ,82 0,00 0, , , , , , , ,92 0, ,29 Bürs Bürserberg ,61 0,00 0, , , ,27 0, , ,89 480,20 0, ,09 Bürserberg Dalaas ,95 207,63 0, , ,95 560,13 0, , , , , ,09 Dalaas Damüls , ,45 0, , , , , , , ,12 0, ,18 Damüls Doren , ,80 0, , , ,31 0, , , ,16 0, ,35 Doren Dornbirn , ,51 0, , , , , , , , , ,11 Dornbirn Düns ,75 311,45 0, , , ,91 0, , ,81 288,12 0, ,93 Düns Dünserberg 9.108,37 0,00 0, , ,79 0,00 0, , ,85 0,00 0, ,85 Dünserberg Egg , ,91 0, , , ,47 0, , , ,26 0, ,57 Egg Eichenberg ,08 415,26 0, , , ,82 0, , ,92 768,32 0, ,24 Eichenberg Feldkirch , ,36 0, , , , , , , , , ,67 Feldkirch Fontanella ,73 173,03 0, , ,87 0,00 0, , , ,62 0, ,63 Fontanella Frastanz , ,64 0, , , , , , , , , ,06 Frastanz Fraxern ,68 795,92 0, , , , , , ,98 336,14 0, ,12 Fraxern Fußach , ,25 0, , , , , , , , , ,99 Fußach Gaißau , ,47 0, , , ,08 987, , , ,78 0, ,97 Gaißau Gaschurn ,35 0,00 0, , , ,85 0, , , , , ,06 Gaschurn Göfis , ,93 0, , , , , , ,70 432, , ,14 Göfis Götzis , ,59 0, , , , , , , , , ,41 Götzis Hard , ,84 0, , , , , , , , , ,11 Hard Hittisau , ,83 0, , , ,07 0, , , ,22 856, ,11 Hittisau Höchst , ,01 0, , , ,81 0, , , , , ,86 Höchst Hörbranz , ,45 0, , , , , , , , , ,20 Hörbranz Hohenems , ,11 0, , , , , , , , , ,96 Hohenems Hohenweiler , ,80 0, , , ,53 0, , , , , ,97 Hohenweiler Innerbraz ,39 0,00 0, , ,32 0, , , ,58 432,18 0, ,76 Innerbraz Kennelbach , ,88 0, , , ,73 367, , , ,00 0, ,76 Kennelbach Klaus , ,60 0, , , , , , , , , ,36 Klaus Klösterle ,70 242,24 0, , ,29 700,17 0, , ,17 672,28 0, ,45 Klösterle Koblach , ,89 0, , , , , , , ,02 129, ,26 Koblach Krumbach , ,59 0, , , , , , , ,42 0, ,85 Krumbach Langen , ,50 0, , , ,57 0, , , , , ,72 Langen Langenegg , ,36 0, , , ,69 0, , , ,10 0, ,05 Langenegg Laterns , ,58 0, , ,25 793, , , ,34 912,38 0, ,72 Laterns Lauterach , ,43 0, , , , , , , , , ,83 Lauterach Lech ,08 34,61 0, , , , , , , ,48 493, ,61 Lech Lingenau , ,69 0, , , ,87 0, , , ,80 0, ,62 Lingenau Lochau , ,45 0, , , , , , , , , ,49 Lochau Lorüns ,01 0,00 0, , ,52 606,81 0, , ,91 96,04 0, ,95 Lorüns Ludesch ,74 519,08 0, , , , , , , , , ,34 Ludesch Lustenau , ,59 0, , , , , , , , , ,97 Lustenau Mäder , ,40 0, , , , , , , , , ,44 Mäder Meiningen , ,03 0, , ,01 840, , , , ,76 700, ,71 Meiningen Mellau , ,11 0, , , , , , , ,10 389, ,53 Mellau Mittelberg ,91 830,53 0, , , , , , , , , ,08 Mittelberg Möggers , ,77 0, , , ,66 0, , , ,42 0, ,87 Möggers Nenzing ,01 588,29 0, , , , , , , , , ,57 Nenzing Nüziders , ,11 0, , , , , , , , , ,42 Nüziders Raggal ,06 207,63 0, , ,71 653,49 0, , ,76 48,02 0, ,78 Raggal Rankweil , ,94 0, , , , , , , , , ,57 Rankweil Reuthe 8.579, ,85 0, , , ,45 0, , , ,42 0, ,26 Reuthe Riefensberg , ,96 0, , , ,82 0, , , ,38 0, ,04 Riefensberg Röns ,06 0,00 0, , ,32 0,00 0, , ,32 0,00 0, ,32 Röns Röthis ,39 276,84 0, , , ,11 0, , , , , ,17 Röthis St. Anton ,79 207,63 0, 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