Aalbewirtschaftung Deutschland NRW

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Transkript:

Aalbewirtschaftung Deutschland NRW Dülmen, den 07.11.2009 Dipl.-Biol. Karin Schindehütte

Hintergrund Der europäische Aal ist vom Aussterben bedroht. ICES: Aalbestand außerhalb sicherer biologischer Grenzen

Lebenszyklus Aal 3 Jahre Sargassosee Europa (Binnenland und Küstenbereiche) 1 Jahr 5-8/10-12 Jahre

Situation des Aals Zusammenbruch der Glasaalpopulation (Defizit über 95%) Rückgang der Aalfänge in Europa immer weniger Blankaale verlassen das europäische Festland

intensive Fischerei Habitatverlust (Gewässerausbau) Gründe für Rückgang des Aals im Binnenland Wander- Hindernisse & WKA Prädation Umweltgifte Krankheiten

Der Aal - internationale Abkommen Aufnahme des Europäischen Aals in Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) Gewährleistung eines kontrollierten Imports aus und Exports in die EG, weiterhin gilt: der Natur entnommene Aale gem. Art. 8 Abs. 5 der EG VO Nr. 338/97 unterliegen zunächst einem Vermarktungsverbot. Ausgenommen sind jedoch Aale, die gem. der spezifischen Fangregelungen der Landesfischereigesetze und - verordnungen entnommen wurden. gem. 6 Abs. 1 BArtSchV ist in der gewerblichen Aalfischerei ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintrag zu führen

Export- und Import von Aalen (CITES) Bei Importen aus und Exporten nach Drittländern außerhalb der EG sind so genannte CITES- Genehmigungen erforderlich, die in Deutschland vom BfN ausgestellt werden Bei Beantragung von Importen: Kopie des CITES-Ausfuhrdokuments des Ausfuhrlandes Bei Ausfuhranträgen in Drittländer: sog. CITES-Vorlagebescheinigung, die von der jeweils zuständigen Artenschutzbehörde des betreffenden Bundeslandes ausgestellt wird (Untere Landschaftsbehörde).

CITES-Regelung / Glasaalexporte nach Asien Wissenschaftliche Prüfgruppe für CITES (März 2009): Exportquotenregelung Empfehlung: schrittweise Reduzierung der Exporte 2008/2009: maximal 85 % der definierten Fangmenge 2009/2010: maximal 43 % der definierten Fangmenge 2010/2011 und 2011/2012 neue Bewertung & weitere Empfehlungen Voraussetzung: Annahme der Aal-BWP der MS durch KOM Bei Ablehnung der Aal-BWP werden keine Ausfuhren zugelassen (Null-Quote).

Rechtliches zum Aalschutz Der Aal ist seit dem 13.3.2009 eine besonders geschützte Art ( nach 10 Abs. 2 Nr. 10 a BNatSchG, Aufnahmen in Anhang B der EG VO 338/97) aber: Das in 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für besonders geschützte Arten geltende Zugriffsverbot ist wegen der spezifischen Fangregelungen der Landesfischereigesetze zum Aal nicht anzuwenden ( 39 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG). Das Besitzverbot des 42 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG ist ggfs. einschlägig; es greift aber die Ausnahme des 43 Abs. 1 Nr. 1 a), soweit Aale in Übereinstimmung mit Landesfischereirecht gefangen wurden. Das Vermarktungsverbot in 42 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG wird durch das vorrangig geltende EG-Recht, Art 8 EG-VO 338/97, verdrängt.

Fazit, Artenschutz: Der Import aus und Export in die EG wird zukünftig streng kontrolliert Verpflichtung zum Führen eines Aufnahme- und Auslieferungsbuch für Aale (Erwerbsfischer ) Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote gelten nicht für Aale, die in Übereinstimmung mit Landesfischereirecht gefangen wurden

Der Aal in der EG -Zeitplan Sept. 2007: EG-Aalverordung (= Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aal) Dez 2008: Fristgerechte Abgabe der Aal-BWP s Aktuell: Bewertung Aal-BWP s durch KOM und Fachgremien (ICES) (urspr. Deadline f. Bewertung: 1.Juli 09) Bei Genehmigung durch KOM: Umsetzung der Aal- BWP s auf nationaler Ebene. bei Ablehnung durch KOM bleiben den MS drei Monate, um eine revidierte Version einzureichen (sonst ggf. Sanktionen nach Aal-VO)

Maßnahmen in den Aal-Bewirtschaftungsplänen NRW (Rhein Weser Ems Maas) Ziel: Abwanderungsrate von 40 % (Blankaale) Fischereiliche Maßnahmen: Besatzmaßnahmen Erhöhung des Mindestmaßes fünfmonatige Schonzeit für den Rheinhauptstrom Weitere Maßnahmen: Wasserkraft Forschung Kormoran-Management

Stand der Genehmigung, Aal-Bewirtschaftungspläne (Nov 09) Seit Juni 09 übermittelt der ICES Stellungnahmen zu den Aal-BWP der Mitgliedstaaten zur KOM Geprüft wird, ob die Pläne formal und fachlich mit den Vorgaben der Aal-Verordnung übereinstimmen und für die Erreichung der Ziele geeignet sind. Bereits angenommen sind die Aal-BWP von Irland, Schweden, Luxemburg und den Niederlanden. Die Genehmigung der deutschen Aal-BWP steht noch aus (Klärung von Fragen zwischen den Fachgremien und den Bearbeitern). Die Entscheidung fällt möglicherweise noch im Dezember 2009.

Umsetzung der verschiedenen Regelungen zum Aal in NRW Stand Nov 2009 Artenschutz / Handel Runderlass vom 13. März 2009 (III-4 615.12.20.12) regelt die Unterschutzstellung des Europäischen Aals (CITES) bereits artenschutzrechtliche Aspekte / den Handel mit Aalen. Fischerei Änderungen in LFischG und LFischO (derzeit gültig: Erlass zur Umsetzung der Aal-VO vom 4.Juni 2009 (III-2-760.44.00.00) Ankündigung künftiger Änderungen in LFischG und LFischO Regelung von Fischereilichen Schutzmaßnahmen (Mindestmaße, Schonzeiten, Besatz, Dokumentation) Kontroll- und Fangüberwachung Registrierung von Fischereifahrzeugen und Erwerbsfischern / Erstvermarktern Ergänzende Detailregelungen zum Handel mit Aalen

Umsetzung der verschiedenen Regelungen zum Aal in NRW Stand Juni 2009 Wasserkraft Der Runderlass des MUNLV vom 26.1.2009 (IV-2 50 32 67) zur Durchgängigkeit der Gewässer an Querbauwerken und Wasserkraftanlagen (SMBl 770) (enthält z.b. besondere Vorschriften zum Fischschutz an Wasserkraftanlagen für Lachs und Aal) Wasserrahmenrichtlinie Teil des Entwurf des Maßnahmenprogrammes zur Umsetzung der WRRL sind Maßnahmen in Bezug auf die Fischfauna. Aufstellung von Wanderfisch-Masterplänen für die Einzugsgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas. (weitere Informationen / Download unter http://www.flussgebiete.nrw.de).

Der Aal in NRW - Besatzmaßnahmen -

Der Aal in NRW - Besatzmaßnahmen - Kulisse Besatz förderung Förderquellen 1) 1a Förderung 50% EFF EG / 50% Land 1b Förderung 25% EFF EG / 25% Land 2a evtl. Förderung 0% EFF EG / 25% FiAbg 2b mittelfristige Förderung 2) (0% / 0%) 2c Keine Förderung 0% / 0% 1) Sollten keine EFF-Mittel zur Verfügung stehen, wird der Aalbesatz wie bisher aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert. 2) Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe in 2009 wie bisher, Neuentscheidung im Rahmen der ersten Sitzung des Fischereibeirates 2010 auf der Grundlage der in 2009 gesammelten Informationen zu den Besatzaktivitäten und zur Verfügbarkeit von Besatzmaterial

Der Aal in NRW - Wasserkraft - Ansätze zu weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der Aal-Mortalität durch WKA nach Aal-BWP (Rhein): Neue WKA nur mit Auf- und Abstiegsanlagen Forschungsprojekte zur Reduzierung der Blankaalmortalität an WKA Optionen: a. geeignete Schutzeinrichtungen / Bypässe b. zeitweilige Abschaltung der WKA c. Fang & Transport -Maßnahmen Besatzmaßnahmen/Beteiligung an Besatzaktionen

Der Aal in NRW - Durchgängigkeit -

Der Aal im WFP-NRW - Vorhaben, Forschung - Aalbesatzmaßnahmen (1a Kulisse) Kontrollen, genetische Identität /Gesundheitszustand (Aalbesatz) Gelbaalmonitoring Blankaalmonitoring Datenanalyse, Aktualisierung Aalbestandsmodell (Zwischenbericht an die EU zum 30.06.2012) Dringend benötigt: Aalfangdaten aus der Angelfischerei Verbesserung von Aallebensräumen (Umsetzung WRRL / INTERREG IV) Beseitigung von Abwanderhindernissen (Schutzrechen, Turbinenmanagement, etc.) (Umsetzung WRRL / INTERREG IV / EFF / EEG)

Positionen Der Europäische Aal steht kurz vor dem Aussterben WWF fordert sofortigen Fangstop für kommerzielle Fischerei und Sportfischer ICES empfiehlt dringend einen maximalen Schutz des Aals in allen Entwicklungsstadien KOM: Tendenz zu Ablehnung von Aal-BWP mit unzureichenden Fangbeschränkungen Problem: Nach wiss. Prognosen wird es selbst bei Inkrafttreten eines sofortigen Fangstops 60-100 Jahre dauern, ehe sich der Aalbestande erholen, da es zuwenig fortpflanzungsfähige Tiere gibt.

Fall: Ablehnung der Aal-BWP durch KOM Es gilt nach Art. 4 Absatz (4) der Aal-VO: Fischereiaufwand (FA) muss um mindestens 50 %* reduziert werden oder FA muss soweit verringert werden, dass eine Verringerung der Aalfänge um mindestens 50 %* sichergestellt ist, und zwar durch Verkürzung der Fangzeit für Aal oder durch andere Maßnahmen Umsetzung in der Angel- & Erwerbsfischerei!!! *Referenz: durchschnittlicher FA der Jahre 2004 bis 2006)

Der Aal in NRW soll uns noch lange erhalten bleiben!! Vielen Dank!