EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen Gebietskooperation im Bearbeitungsgebiet 14 Aller / Quelle Arbeit zum NWG/WRRL
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- Lothar Salzmann
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1 Umsetzung des NWG/WRRL in Niedersachsen EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen Gebietskooperation im Bearbeitungsgebiet 14 Aller / Quelle Arbeit zum NWG/WRRL Vortrag zur Gründung der Gebietskooperation am
2 Karte der Bearbeitungsgebiete
3 Bearbeitungsgebiete im Teilraum Aller NLWKN - Süd - Aller / Quelle - Oker - Fuhse / Wietze - Aller / Böhme (VER) - Aller / Örtze (VER)
4 Behördlicher Bereich Dienstbesprechungen (jour fix) MU/NLWKN Direktion Erweiterte Fachgruppen Leitung MU Einbeziehung der Wassernutzer / interessierten Stellen / Öffentlichkeit Beirat Niedersachsen / Bremen Oberflächenwasser Fachgruppe OW (NLWKN) Fachgruppe GW (NLWKN) Fachgruppe ÜKW (NLWKN) Grundwasser Fachgruppe WA Wirtschaftliche Analyse..Daten.. WA. Flussgebiete Rhein, Ems NLWKN Meppen Weser NLWKN H-Hi Elbe NLWKN Lüneburg Gebietskooperationen
5 Gebietskooperationen in Niedersachsen Die Arbeit in den Gebietskooperationen ist Arbeit mit dem Niedersächsischen Wassergesetz. Niedersächsische Wasserpolitik hat die WRRL übernommen.
6 EG- Wasserrahmenrichtlinie NWG Art.25 Art.24 Art. 5 Art. 8 Art.14 Art. 9 Art. 4 Art.11 Art.13 In Kraft Erlass von Rechtsvorschriften Bestandsaufnahme Monitoringprogramme Grundwasser Oberflächengewässer, [Schutzgebiete] Information und Konsultation der Öffentlichkeit Kosten der Wasserdienstleistungen Bestimmung der Umweltziele für Oberflächen - gewässer, Grundwasser, Schutzgebiete Aufstellen der Maßnahmenprogramme Aufstellung und Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete 181 Abs. 6, 64a Abs. 2, 64b Abs. 3, 130a, 136a Abs. II i.v. mit der VO zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL 181 Abs. 6, 64a Abs. 2, 64b Abs. 3, 64e 130a, 136a Abs. II i. V. mit der VO zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL 184 a 181 Abs a Abs.1, 64 b Abs. 1, 64c, 64d, 64e, 130a, 136a Abs
7 Aufgaben der Gebietskooperationen Monitoringkonzepte - Begleitung der Monitoringkonzeption - Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
8 Aufgaben der Gebietskooperationen Monitoringkonzepte - Begleitung der Monitoringkonzeption - Berücksichtigung regionaler Besonderheiten Bewirtschaftungsfragen
9 Aufgaben der Gebietskooperationen Monitoringkonzepte - Begleitung der Monitoringkonzeption - Berücksichtigung regionaler Besonderheiten Bewirtschaftungsfragen C-Berichte:
10 Aufgaben der Gebietskooperationen Monitoringkonzepte - Begleitung der Monitoringkonzeption - Berücksichtigung regionaler Besonderheiten Bewirtschaftungsfragen Bewirtschaftungsziele - Aufstellung der allgemein gültigen Bewirtschaftungsziele - Ausweisung der erheblich veränderten (HMWB) und künstlichen (AWB) Gewässer - Begründung für die Verlängerung von Fristen zur stufenweise Umsetzung der Ziele - Prüfung der Notwendigkeit weniger strenger Umweltziele
11 Aufgaben der Gebietskooperationen Maßnahmenprogramme
12 Aufgaben der Gebietskooperationen Maßnahmenprogramme Bewirtschaftungspläne
13 Aufgaben der Gebietskooperationen Weiter Aufgaben - Abarbeiten von Arbeitsaufträgen, die durch MU über den NLWKN an die Gebietskooperationen gegeben werden. - Transport von regionalen Fragestellungen aus der Kooperationsarbeit an das MU. - Begleiten und Unterstützen von Pilotprojekten. Die Ergebnisse der Projekte werden bewertet und Anforderungen sowie zusätzliche Informationen aus der Kooperation in die Projekte eingebracht. - Einbindung von vorhandenen Daten und Planungen in die Aufgabenstellung bei Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
14 Zeitplan für die Arbeit in den Gebietskooperationen Auftaktveranstaltung Herbst 2005 Ergänzung zum Monitoring Ausweisung der HMWB, AWB und Vorranggewässer Vorschlag des Maßnahmenplans für die Gebietskooperation Fertigstellung des Maßnahmenprogramms
15 Ziele der Gebietskooperation Beteiligung von Interessierten und Wassernutzern Aktive Mitarbeit und Informationsaustausch Zielkonflikte frühzeitig in der Region herausarbeiten und lösen In den Interessenbereichen transparent und nachvollziehbar weitervermitteln Empfehlungen sollen von den verantwortlichen Behörden in Entscheidungen einbezogen werden Gemeinsame Bearbeitung von Grund- und Oberflächenwasser
16 Zuständigkeit des NLWKN bei der Umsetzung der WRRL Der NLWKN hat als zuständige Behörde bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen gem. 1 Ziffer 11 ZustVO-Wasser vom die Erarbeitung der Fachinhalte, - die Einhaltung der Zeitpläne und - die Kooperation vor Ort sicherzustellen.
17 Zuständigkeit des NLWKN bei der Umsetzung der WRRL Dabei ist der NLWKN insbesondere zuständig für: Aufgaben zur Umsetzung der EG-WRRL insbesondere gem. 181 NWG (Maßnahmenprogramme) und 184 NWG (Bewirtschaftungspläne)
18 Zuständigkeit des NLWKN bei der Umsetzung der WRRL Dabei ist der NLWKN insbesondere zuständig für: Aufgaben zur Umsetzung der EG-WRRL insbesondere gem. 181 NWG (Maßnahmenprogramme) und 184 NWG (Bewirtschaftungspläne) Aufgaben nach der Nds. Verordnung zum wasserrechtlichen Ordnungsrahmen vom Für die Oberflächengewässer gem. 4 bis 9 - Für das Grundwasser gem. 10 bis 13 - Für die wirtschaftliche Analyse gem. 14
19 Zuständigkeit des NLWKN bei der Umsetzung der WRRL Dabei ist der NLWKN insbesondere zuständig für: Aufgaben zur Umsetzung der EG-WRRL insbesondere gem. 181 NWG (Maßnahmenprogramme) und 184 NWG (Bewirtschaftungspläne) Aufgaben nach der Nds. Verordnung zum wasserrechtlichen Ordnungsrahmen vom Für die Oberflächengewässer gem. 4 bis 9 - Für das Grundwasser gem. 10 bis 13 - Für die wirtschaftliche Analyse gem. 14 Fördern der aktiven Beteiligung aller interessierten Personen, Gruppen und Organisationen an der Vorbereitung der Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen gem. 184 a NWG
20 Rolle des NLWKN bei den Gebietskooperationen Geschäftsführung Dritte oder NLWKN wählt / bestimmt Leitung / Moderation wählt / bestimmt Dritte oder NLWKN Mitglieder der Gebietskooperation bestimmen FG OFG, FG GW, FG ÜuK erarbeitet Empfehlungen Vorlagen Fachliche Inhalte der Arbeitsergebnisse Beachtung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen der WRRL durch NLWKN
21 Mögliche Aufgaben des NLWKN in den Gebietskooperationen Der NLWKN kann die Geschäftsführung übernehmen Die Leitung der Kooperation kann durch die Mitglieder festgelegt werden Die Kooperation übernimmt die Verantwortung für die fachlichen Arbeitsergebnisse NLWKN wirkt darauf hin, dass die rechtlichen und fachlichen Anforderungen des NWG/WRRL beachtet werden
22 Zusammensetzung der Kooperationen Mitglieder sind Organisationen, keine Personen Ständige Mitglieder Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte Gemeinden Unterhaltungsverbände Land und/oder Forstwirtschaft Wasserversorger Industrievertreter Umweltverbände NLWKN WSV Angel- und Fischereiverbände Straßenbauverwaltung benachbarte Bundesländer andere Sonderverwaltungen
23 Zusammensetzung der Kooperationen Mitglieder sind Organisationen, keine Personen Bei Bedarf Wasserkraftbetreiber Landesbergamt NLFB Straßenbauverwaltung Forstanstalt Andere Sonderverwaltungen sonstige
24 Gründungsveranstaltung Gruppen, die in Spitzenorganisationen organisiert sind, werden von der Direktion über diese Organisationen angesprochen. Die Betriebsstellen bzw. der Wasserverband Peine sprechen die örtlichen Organisationen an. Die ausgewählten Vertreter sollen von den Gruppen als Sprecher autorisiert sein. Vorhandene Netzwerke sind in der ersten Sitzung einzubinden.
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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