Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen
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- Tobias Tristan Holtzer
- vor 8 Jahren
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1 Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen Aktuelles zu Organisationspflichten, Eignung und Geldwäscherei für Berater und Geschäftsleiter! Institutional Advisors Congress Herbst September 2015 Bad Waltersdorf
2 Inhalte FMA Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des WAG 2007 im Hinblick auf Compliance, Risikomanagement und interne Revision (Entwurf vom Juli 2015) Fit & Proper für Geschäftsleiter 4. Geldwäsche Richtlinie Auslagerung an externe Experten
3 FMA Rundschreiben zu Organisationspflichten Entwurf vom Juli 2015 ersetzt bisheriges Rundschreiben aus 02/2009 Aktualisierung und wesentliche Erweiterung Anwendbarkeit und Einarbeitung der ESMA Leitlinie 2012/388 vom Schwerpunkt auf die Compliance Funktion Begutachtung bis August 2015 finale Version bislang noch nicht veröffentlicht 3
4 FMA Rundschreiben zu Organisationspflichten Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes muss jeder Rechtsträger für sein konkretes Geschäftsmodell eigenständig evaluieren und gegenüber der FMA in nachvollziehbarer Art und Weise darstellen und dokumentieren. Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit Provisionsergebnis Kundenstruktur Beschaffenheit des Vertriebsmodells Beschaffenheit des angebotenen Produktportfolios Organisationsgrad der IT Auslagerung einzelner betrieblicher Aufgaben Grenzüberschreitende Dienstleistungen 4
5 FMA Rundschreiben zu Organisationspflichten Meldung des Compliance Beauftragten Eine zeitnahe Meldung an die FMA über die Bestellung bzw. Abberufung ist geboten. Im Rahmen dieser Meldung sind insbesondere folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Übernimmt der Compliance-Beauftragte weitere Aufgaben bzw. Funktionen im Unternehmen? Gibt es allfällige Auslagerungen von einzelnen Compliance- Agenden? Die Abhaltung von regelmäßigen Jour Fixes ist für einen Informationsaustausch zwischen Geschäftsleitung und Compliance-Beauftragten sinnvoll. 5
6 FMA Rundschreiben zu Organisationspflichten Die Compliance-Mitarbeiter haben zumindest die MiFID und die entsprechenden Rechtsvorschriften des WAG 2007 sowie die hierzu erlassenen Verordnungen der FMA sowie alle dazugehörigen Standards und Leitlinien der ESMA zu kennen. Zur Aktualisierung ihres Kenntnisstandes sind die Compliance-Mitarbeiter regelmäßig zu schulen. Der Compliance-Beauftrage muss eine höhere Qualifikation aufweisen. 6
7 Fit & Proper für Geschäftsleiter FMA Rundschreiben vom Mai 2013 Guidelines on the assessment of the suitability of members of the management body and key function holders der EBA (EBA/GL/2012/06) Umfasst: Geschäftsleiter, AR-Mitglieder sowie Inhaber von Schlüsselfunktionen z.b.: Leiter wichtiger Geschäftsfelder bzw. -bereiche, Hauptverantwortliche der internen Kontrollfunktionen (wie insbesondere der internen Revision oder des Risikocontrollings, Chief Risk Officer, Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte) 7
8 Fit & Proper für Geschäftsleiter Fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung theoretische sowie praktische Kenntnisse erforderliche Leitungserfahrung Regelmäßige Schulung und Weiterbildung Persönliche Zuverlässigkeit (gewerberechtliche) Ausschließungsgründe Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Mitwirkungspflicht Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit hauptberufliche Beschäftigung 8
9 EU-Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche EU RL 2013/0025 EU Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. EU VO 2013/0024 EU Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers Mai 2015 beschlossen und Juni 2015 veröffentlicht. Umsetzung der FATF Empfehlungen aus 2012 löst die 3. Geldwäsche-RL ab (EG RL 2005/60) 9
10 EU-Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche Schaffung eines Mechanismus zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten in den Unternehmen. Einrichtung eines zentralen Registers je Mitgliedstaat, in welches die wirtschaftlichen Eigentümer (beneficial owner) von Unternehmen (auch Trusts) eingetragen werden (Ö: Firmenbuch!). Nicht zwangsweise öffentlich, jedoch kann wenn ein berechtigtes Interesse besteht Einblick in das Register genommen werden. Ausdehnung der Bestimmungen auf politische Personen, bei denen die Risiken aufgrund ihres Berufes erhöht sind. Hinkünftig sind auch Inländer als PEP einzustufen. Erweiterungen auf neue Bedrohungen (z.b. die Einbeziehung des Glückspielsektors und Verweis auf die Steuerkriminalität). Ausdehnung auf alle Steuerstraftaten mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe Erfassung aller Personen, die gewerblich mit Gütern oder Dienstleistungen ab einem Schwellenwert von Euro handeln (statt bisher Euro). Deutliche Ausdehnung des Strafrahmens. Geldbußen von mind sowie Veröffentlichung Bei KI: Geldbußen von mind oder 10% des Gesamtumsatzes 10
11 EU-Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche Verordnung: Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Zahlungen. Gewährleistung der Übereinstimmung des EU- Rahmens mit internationalen Standards. Übermittlung von Angaben bei jeder Etappe des Zahlungsvorgangs an den Auftraggeber. Gleichbehandlung der Zahlungen und Zahlungsströme in den einzelnen Mitgliedstaaten. 11
12 NWT Experten im Aufsichtsrecht Über 15 Jahre Prüfungs- und Beratungserfahrung mit WPF, WPDLU, Banken, u.ä. Beratung in den Bereichen WAG, BWG, AIFMG, InvFG, VersG, AltFinG, ZaDiG, u.v.m. Vorsitzender der Fachgruppe Wertpapierdienstleister im Institut der Wirtschaftsprüfer (IWP) Wahrnehmung von ausgelagerten Mandaten für Kontrollfunktionen bei Wertpapierfirmen, Versicherern und Kleinbanken Schulung und Training für Geschäftsleiter, Schlüsselkräfte und Berater. 12
13 Vorteile der Auslagerung Auslagerung von Funktionen nach 25 WAG Reduktion der Personalkosten durch Outsourcing von Funktionen (Compliance, Risk Management, Interne Revision) Sicherstellung des notwendigen fachlichen Know-Hows durch Auslagerung an fachkundige und erfahrene Wirtschaftsprüfer und Revisoren Verfügbarkeit, Planbarkeit und Support der Geschäftsleitung Vermeidung des Ausfallsrisikos von Funktionen Reduktion des Haftungsrisikos der Geschäftsleiter 13
14 Kontakt WP/StB Mag. Cornelius NECAS! nwt Necas Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH! nwt Consulting & Compliance GmbH! Fiducia Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH! 1190 Wien, Döblinger Hauptstrasse 37 Tel: 01/ Fax: 01/ cornelius.necas@nwt.at Web:
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