MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014

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1 MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Proxy Voting Richtlinie 3. Details der Themenschwerpunkte 2

3 1. Präambel Als Investmentgesellschaften üben die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh und die MEAG Luxembourg S.à r.l. (MEAG) die ihr aus der Verwaltung von Investmentvermögen zustehenden Aktionärs- und Gläubigerrechte ausschließlich im Interesse ihrer Anleger und unabhängig von den Interessen Dritter aus. Sie nehmen dabei von jedem Missbrauch der Position eines Minderheitsaktionärs Abstand. 3

4 2. Proxy Voting Richtlinie Vor der Teilnahme an einer Hauptversammlung prüft die MEAG nachfolgende Themenschwerpunkte, um eine möglichst objektive und umfassende Interessenvertretung für ihre Anleger zu gewährleisten: Vorstand und Aufsichtsrat Bestellung des Wirtschaftprüfers Kapitalmaßnahmen Gewinnverwendung Fusionen und Akquisitionen Corporate Governance Kodex und Best Practice Dabei unterstützt die MEAG die Unternehmen bei Maßnahmen, die sich langfristig und nachhaltig positiv auf die Geschäftsentwicklung bzw. ein Geschäftsmodell auswirken und wird gegen Maßnahmen stimmen, die sich negativ auf das Unternehmen auswirken. Dies umfasst ebenso soziale, ethische wie umweltrelevante Ziele/Aspekte der Unternehmensführung. Dabei stellt sich der Prozess wie folgt dar: Sollte eine persönliche Teilnahme nicht möglich sein, beauftragt das Fondsmanagement entweder einen Stimmrechtsvertreter oder stimmt selbst über sog. Proxy Voting Plattformen auf elektronischem Weg ab. Dabei werden in jedem Fall klare Vorgaben bezüglich des Abstimmverhaltens gegeben (vgl. Details der Themenschwerpunkte/ Folie 5 ff.). 4

5 3. Details der Themenschwerpunkte Nachfolgende kritische Faktoren werden durch die MEAG vor Abgabe der Stimmrechte auf ihre positive bzw. negative Auswirkung auf das jeweilige Unternehmen geprüft: Aufsichtsrat und Vorstand Entlastung des Aufsichtsrats (Supervisory Board/Board of Directors) Dauerhafte Interessenkonflikte sowie mangelnde Unabhängigkeit Mangelhafte Aufsicht gegenüber dem Vorstand Anhängige Verfahren, wie z.b. Anfechtung der Bilanz, Insidergeschäfte, Schmiergeldaffären etc. Nichteinhaltung der Compliance Bestellung des Aufsichtsrats: Keine umfassende Darlegung der Qualifikation der Kandidaten mittels aussagefähigem Lebenslauf in der Tagesordnung Nicht ausreichende Unabhängigkeit Vergütung des Aufsichtsrats: Angemessene Vergütung relativ zu vergleichbaren Gesellschaften sowie zum nachhaltigen Erfolg des Unternehmens Überwiegend bzw. komplett fixe Vergütung 5

6 Aufsichtsrat und Vorstand Entlastung des Vorstands (Management Board/Executive Board) Nachhaltig schlechtere Ergebnisse relativ zu den vorhandenen Branchenergebnissen Mangelhafte Risikocontrolling- und Revisionsverfahren Nichteinhaltung der Compliance Anhängige Verfahren, wie z.b. Anfechtung der Bilanz, Insidergeschäfte, Schmiergeldaffären etc. Bestellung des Vorstands: Interessenkonflikte bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder sind zu veröffentlichen Umfassende Darlegung der Qualifikation der Kandidaten Jedes Vorstandsmitglied (Executive Director) sollte in nicht mehr als drei externen Mandaten (inkl. Auslandsmandate) bei börsennotierten Gesellschaften vertreten sein Bei Gesellschaften mit Ein-Board-System sollte es keine Personalunion zwischen Chief Executive Officer und Chairman geben Vergütung des Vorstands: HV-Abstimmung über Vergütungssystem und seine wesentlichen Veränderungen sollte bestehen Vermeidung von nicht leistungsgerechter oder unverhältnismäßiger Vergütung/Abfindung der Vorstände 6

7 Bestellung Wirtschaftsprüfer Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers bei der Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses muss gewährleistet sein Vergütung des Wirtschaftsprüfers: Vergütung sollte angemessen sein und veröffentlicht werden Getrennter Ausweis von Beratungs- und Prüfungsgebühren Beratungsgebühren sollten nicht wesentlich höher sein als die Prüfungsgebühren Kapitalmaßnahmen Anträge auf Kapitalerhöhungen sind mit Begründung und Angaben über die langfristige Strategie des Unternehmens in die Tagesordnung aufzunehmen Bei Antrag auf Kapitalerhöhung ist die Höhe des gesamten noch vorhandenen Reservekapitals anzugeben sowie dessen prozentualer Anteil am Grundkapital auszuweisen 7

8 Gewinnverwendung Die Dividende sollte im Branchenvergleich angemessen sein und dem finanziellen Ergebnis des Unternehmens entsprechen Corporate Governance Kodex und Best Practice Es sollten landesübliche Corporate Governance Kodizes, Socially Responsible Investment (SRI) bzw. Environmental Social Governance (ESG) Richtlinien im Unternehmen vorhanden sein, deren Inhalt ethische und umweltpolitische Themen enthält und die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens widerspiegelt 8

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