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4 Cord Brockmann, Soltau Commerzbank Aktiengesellschaft -Rechtsabteilung/Hauptversammlung- Kaiserplatz Frankfurt am Main Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bei Ihnen Aktionär, die gespeicherten Daten über mich haben sich von der letzten HV m. E. nicht wesentlich geändert. Ich stelle folgende Anträge zur HV 2013: Zu Top 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstandes. Die Entlastung ist abzulehnen. Zu Top 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Entlastung ist abzulehnen. Begründung: Seit Jahren nehmen die Gewinne stark ab, und die Aufteilung ist falsch. Ein Großteil der Gewinne aus 2012, ca. 310 Millionen, wurden für Bonuszahlungen verbraucht. Nach meiner Hochrechnung hat jeder 56. Mitarbeiter eine Bonuszahlung von ca ,-- erhalten. Das sind im Vergleich zur Gesamtsumme ca Jahresgehälter der Bundeskanzlerin. Ein prüfbarer Leistungsnachweis für die Bonuszahlungen liegt m. E. nicht vor. Somit reichte der Rest der Gewinne zur Stabilisierung der Bank nicht mehr aus. - Statt Bonuszahlungen 5 Cent / Aktie Dividende - Das wäre ein positiver Beitrag für die Aktionäre gewesen, und ein Stopp für den Kursverfall. Das Verhalten von Vorstand und Aufsichtsrat ist besonders für die Kleinaktionäre unverständlich und verwerflich. Kleinaktionäre sind die Menge auf der HV und werden von den Bankenvertretern überstimmt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Menge von Bereicherung von Vorstand, Aufsichtsrat und Bonusempfänger spricht. Die Gier ist unersättlich. Zu Top 6 Neuwahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates Mitglieder die den Verfall des Kurses begleitet haben sollten nicht wiedergewählt werden.

5 Begründung: Ich kann mich nicht erinnern, dass sich diese Mitglieder entsprechend ihrer Aufsichtspflicht geäußert haben, z. B. Verhinderung der Bonuszahlungen. Zu Top 8 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitales. Die Beschlussfassung wird abgelehnt. Zu Top 9 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitales. Die Beschlussfassung wird abgelehnt. Begründung: dazu mein Kommentar, dieser liegt Herrn Blessing bereits vor: - Kommentar zur Commerzbank vom 16 März 2013 A geplante Kapitalerhöhung und B Aktiensplitt - Zu A Die erneute vorgeschlagene Kapitalerhöhung hat zum sofortigen Kursverlust von ca. 10 Prozent geführt. Zu B Der geplante Aktiensplitt ist m. E. sittenwidrig und führt zur festen Vergütungsbereicherung von Vorstand und Aufsichtsrat Rechnerischer Beweis: Vorhanden sind Aktien zum Kurs von ca. 1,50 am und Verfall am von ca Für 2014 ist eine Dividende von 0,05 möglich, das ergibt eine Einnahme von 500, 00. Die erwirtschaftete Höhe führt zu keiner Anerkennung. Beim Aktiensplitt 10 : 1 entspricht die Dividende dann 0,50. Diese Höhe führt zur Anerkennung von Vorstand und Anerkennung auf Kosten der Aktionäre/ Eigentümer. Zusätzlich führt diese Dividende zur gewollten Vergütungserhöhung von Vorstand, Aufsichtsrat und Bonusempfänger, die z. B. ab einer Höhe von 0,20 greift. Deshalb ist der Aktiensplitt für mich sittenwidrig. Beim Aktiensplitt muss für die Aktionäre sichergestellt werden, dass die Vergütungserhöhung daher auch erst nach einer Dividende von 2,00 ei nsetzt, ansonsten liegt m. E. eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Sicherlich werden beide Vorschläge auf der Hauptversammlung nicht zugestimmt, da die Zustimmung nicht von den vielen Teilnehmern/Kleinaktionäre erfolgt, sondern nur von den Vertretern der Banken und Fondsgesellschaften, die wiederum auch nur gebündelt Kleinund Mittelstandsaktionäre vertreten, erfolgt. Damit ist die Bereicherung auf Kosten der Aktionäre und in diesem Fall auch auf die Steuerzahler bestätigt.

6 Mit diesem Vorschlag hat sich somit der schlechte Ruf von Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank bestätigt. Ein Schachzug mit üblem Beigeschmack. Ich wünsche mir, dass der Termin der HV jetzt steht, damit ich mir nicht noch die dritte Fahrkarte kaufen muss. Mit freundlichen Grüßen Cord Brockmann

7 "Stellungnahme zu dem Wahlvorschlag von Herrn Rainer Herber, Köln, zu Tagesordnungspunkt 6 der Tagesordnung Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die im Corporate Governance-Bericht veröffentlichten Ziele, die der Aufsichtsrat nach Ziffer Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 für die Zusammensetzung des Gremiums am 7. November 2012 festgelegt hat. Sämtliche vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen erfüllen das Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank AG und verfügen insbesondere über die Erfahrung, den Sachverstand und die Kenntnisse, die für das Gremium erforderlich sind. Auch hat sich der Aufsichtsrat vor den Nominierungsvorschlägen ausreichend Gewissheit darüber verschafft, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats ausreichend Zeit haben, um das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrzunehmen. Der Aufsichtsrat hält daher an seinen Wahlvorschlägen zu Tagesordnungspunkt 6 fest. "

8 "Stellungnahme zu den Gegenanträgen von Herrn Cord Brockmann, Soltau, zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 6, 8 und 9 der Tagesordnung Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Pflichten jederzeit erfüllt. Sämtliche Vorstandsmitglieder haben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt. Auch die Aufsichtsratsmitglieder sind ihren Pflichten aus dem Gesetz und der Satzung vollständig nachgekommen. Trotz der nicht zufriedenstellenden Ergebnisse der Bank soll die variable Vergütung auch die individuelle Leistung und den persönlichen Einsatz der Mitarbeiter honorieren. Unsere Mitarbeiter haben auch im vergangenen Jahr trotz - oder gerade wegen - der schlechten ökonomischen Rahmenbedingungen wieder außerordentlichen Einsatz gezeigt. So möchten wir gute Mitarbeiter nachhaltig motivieren, auch weiterhin die "Extrameile" für die Commerzbank zu gehen. Grundsätzlich sind alle Mitarbeitergruppen der Bank von einem im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren variablen Vergütungsniveau berührt. Die variable Vergütung in der Commerzbank liegen bei einem Großteil der Mitarbeiter unter einem Monatsgrundgehalt.. An ihren Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 halten Vorstand und Aufsichtsrat daher fest. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats unter Tagesordnungspunkt 6 berücksichtigen die im Corporate Governance-Bericht veröffentlichten Ziele, die der Aufsichtsrat nach Ziffer Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 für die Zusammensetzung des Gremiums am 7. November 2012 festgelegt hat. Die zur Wiederwahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Personen sind für ihre Funktion als Aufsichtsratsmitglieder besonders qualifiziert und sind ihren Pflichten aus dem Gesetz und der Satzung vollständig nachgekommen. Der Aufsichtsrat hält daher an seinen Wahlvorschlägen zu Tagesordnungspunkt 6 fest. Die unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagene Kapitalerhöhung liegt im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Die Kapitalerhöhung soll der vorzeitigen Rückführung der Stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und der Allianz dienen. Damit fallen entsprechende Bedienungsansprüche und Rückzahlungspflichten für die Stillen Einlagen weg. Dementsprechend kann die Zielkapitalquote unter vollständiger Anwendung von Basel 3 früher als ursprünglich geplant erreicht werden. Die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung soll die Durchführung der Kapitalerhöhung ermöglichen. Wir verweisen insofern auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 8 in der Einladung zur Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat halten an ihren Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten fest."

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