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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im nord rhein-westfälischen Landtag Herrn Wolfgang Große Brämer MdL Platz des Landtags Düsseldorf NOiiDtii-lEil'ii-1l1EIEnnr-:4LEN 1tt WAHJ."'':}:Ef1I~ODE V d.\.\., April 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: /7 Nr /12 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Frau Linder Telefon Telefax ' walburga.linder@msw.nrw.de Zukünftige Sommerferien regelung Bitte der Fraktion der FDP vom für die Sitzung am Sehr geehrter Herr Vorsitzender, mit Schreiben vom hat Frau Abgeordnete Yvonne Gebauer für die Ausschusssitzung am im Namen der FDP-Landtagsfraktion um eine schriftliche Stellungnahme zu der "Zukünftigen Sommerferienregelung" gebeten. Den Bericht der Landesregierung übersende ich hiermit in 60facher Ausfertigung mit der Bitte, ihn den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen {l (1".-... / or SYIVi~ Löhrmann l '!~f~lvi1><l""'_ Anlage: 60 Exemplare des Berichts Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linien 704, 709 (Georg-Schulhoff-Platz)

2

3 Düsseldorf, den).~. April 2014 Bericht der Landesregierung zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am Bitte der Fraktion der FDP vom TOP 5 Zukünftige Sommerferienregelung Bericht der Landesregierung A. Gegenstand Auf der Grundlage des "Hamburger Abkommens" zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens vom 28. Oktober 1964 (in der Fassung vom 14. Oktober 1971) werden die regional gestaffelten Sommerferientermine für die Länder von der Kultusministerkonferenz festgelegt. Die anderen Ferientermine (sogenannte Kleine Ferien) legen die für Schulangelegenheiten zuständigen Länderministerien bzw. Senatsverwaltungen fest. In dem "Hamburger Abkommen" wird auch auf das Thema "Ferien" ( 3) eingegangen. Die Länder haben damals unter anderem folgende Festlegungen getroffen, die auch heute noch Gültigkeit haben: Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt. Die Gesamtdauer der Ferien während eines Schuljahres beträgt 75 Werktage. Aus besonderen Gründen von der Unterrichtsverwaltung für schulfrei erklärte Tage, die außerhalb der Ferien liegen, werden nicht mitgerechnet... Die Sommerferien sollen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen. Sie werden regional gestaffelt. Über die Festsetzung der Sommerferientermine in den einzelnen Ländern trifft die Ständige Konferenz der Kultusminister für jedes Jahr eine Vereinbarung. ID Weitere zusammenhängende Ferienabschnitte liegen zur Oster- und Weihnachtszeit. Die Unterrichtsverwaltung kann einen kürzeren Ferienabschnitt zu Pfingsten und im Herbst festsetzen sowie einzelne bewegliche Ferientage zur Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse zulassen.

4 Bei der Planung der sechswöchigen Sommerferien werden die länder Seite 2 I 3 zu Gruppen zusammengefasst, die u. a. im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Gesamtbevölkerung auf den Gesamtferienzeitraum gebildet wurden. Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 11 Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 1II Nordrhein-Westfalen IV Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland V Baden Württemberg, Bayern Die Länder vereinbarten ein rollierendes System zur Festlegung der Sommerferientermine, um einen Ausgleich zwischen günstigeren und weniger günstigen Sommerferienterminen zu schaffen. Die Termine werden jeweils für mehrere Jahre bestimmt, zuletzt durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Mai 2008 für die Jahre 2011 bis B. Verfahrensstand Von den Ferienreferenten der Länder wurde ein Entwurf für die langfristige Sommerferienregelung 2018 bis 2024 mit Stand vom 21. Februar 2014 erarbeitet. Vorrang haben dabei, wie zuvor ausgeführt, pädagogische und schulorganisatorische Erwägungen gehabt, zumal für die Durchführung des mittleren Schulabschlusses und des Zentralabiturs ein ausreichender Zeitraum zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien zur Verfügung stehen muss. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Prüfungsverfahren nicht durch die Osterferien oder durch längere Pfingstferien unterbrochen werden sollten. Erster Ferientag der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen ist in der Regel ein Montag, erster Schultag ein Mittwoch. Mit dem Ferienbeginn am Montag ist der Rahmen dafür geschaffen worden, dass die letzte Woche vor dem Ferienbeginn für den Unterricht voll genutzt werden kann. Ein Ferienende am Dienstag soll dazu beitragen, die Verkehrsströme zu entzerren. Der KMK-Schulausschuss hat am März 2014 den Vorschlag der Ferienreferenten gebilligt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 13. März 2014 den Beschluss gefasst, w.onach sie die Kultusministerkonferenz bittet, auf der

5 Grundlage von 3 des Abkommens zwischen den Ländern der Seite 3/3 Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens (Hamburger Abkommen) i.d.f. vom 14. Oktober 1971 eine Verständigung über die langfristige Sommerferienregelung für die Jahre 2018 bis 2024 herbeizuführen. Dabei sollen die verkehrlichen und wirtschaftlichen (insbesondere touristischen) Berücksichtigung finden, soweit dies den nach genannten Abkommens maßgeblichen Gesichtspunkten nicht entgegensteht. Gesichtspunkte 3 Abs. 1 des pädagogischen Sie hat außerdem darum gebeten, bei der Festlegung der Sommerferientermine den 90-Tage-Gesamtzeitraum weit möglichst auszuschöpfen. Der Beschluss stellt nicht in Frage, dass allein die Kultusministerkonferenz über die Sommerferien entscheidet. In den Medien wird der Beschluss der-ministerpräsidentenkonferenzteilweise so dargestellt, der Entwurf der langfristen Sommerferienregelung werde grundlegend geändert, und es werde in Deutschland künftig Sommerferien ab Anfang oder Mitte Juni geben. Tatsächlich aber sind bereits aus pädagogischen Gründen die Möglichkeiten ausgeschöpft, den Zeitraum für die Sommerferien zu verändern. Es ist weder vertretbar, Mitte Juni zu beginnen (so der Wunsch der Wirtschaftsminister), noch das Ende der Sommerferien auf die Zeit um den 20. September zu verlegen. Kein Land wäre dazu aus unterschiedlichen Gründen bereit. Beim früheren Beginn könnten zentrale Prüfungen nicht (mehr) ordnungsgemäß organisiert werden. Auch würde bei den Familien das Ferienende in den letzten Julitagen wenig Zustimmung finden, wenn der Rest Europas in Ferien ist oder geht. Bei einem noch späteren Ferienende, als es bisher geplant ist, würde man von "Sommerferien" nicht mehr sprechen können; das sehen auch die Wirtschaftsminister so. Was den 90-Tage-Zeitraum betrifft, wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in den beiden großen Ländern Baden-Württemberg und Bayern regelmäßig im Frühsommer zweiwöchige Pfingstferien stattfinden, die bei verständiger Betrachtung dem Gesamtzeitraum der Sommerferien hinzuzufügen sind. Die Beratungen werden nunmehr im Mai in der Amtschefskonferenz der Kultusministerkonferenz fortgesetzt.

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