Gutachten. VE-M Vattenfall Europe Mining AG. GFI Grundwasserforschungsinstitut GmbH Dresden. Prof. Dr.-Ing. habil. L. Luckner

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1 Vorhaben Bewertung des Bergbauvorhabens Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd aus dem Räumlichen Teilabschnitt I (TA I) in den TA II in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der betroffenen Grundwasserkörper Auftraggeber VE-M Vattenfall Europe Mining AG Auftragnehmer Meraner Straße Dresden Bearbeiter Dr. Thomas Sommer Dr. Felix Bilek Prof. Dr.-Ing. habil. L. Luckner Datum Prof. Dr.-Ing. habil. L. Luckner Meraner Straße Dresden Telefon Telefax info@gfi-dresden.de Bankverbindung Commerzbank Dresden BLZ Konto Handelsregister Amtsgericht Dresden HR B USt-IdNr. DE Geschäftsführer Prof. Dr.-Ing. habil. L. Luckner DGAPL

2 Inhaltsverzeichnis Seite Tabellenverzeichnis...3 Abbildungsverzeichnis Veranlassung und Aufgabenstellung Wasserwirtschaftliche Wirkungen der Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd Wasserwirtschaftliche Eingriffe der VE-M im Zuge der Weiterführung Grundwasser Mengenmäßiger Zustand Chemischer Zustand Unterlagen nach EG-WRRL zu den betroffenen Grundwasserkörpern Rechtlicher Rahmen Unterlagen zur Umsetzung der EG-WRRL Gliederung Maßnahmeprogramme Bewirtschaftungsplan Hintergrundpapiere Betroffene Wasserkörper Daten der Bestandsaufnahme 16 4 Einordnung der Maßnahmen der VE-M in die Zielsetzungen nach EG- WRRL Maßnahmen nach EG-WRRL Maßnahmen der VE-M Administrative Maßnahmen Maßnahmen zum mengenmäßigen Zustand Maßnahmen zum chemischen Zustand Fazit zu den geplanten Maßnahmen Verträglichkeit der bergbaubedingten Eingriffe mit den Zielen nach EG-WRRL 26 5 Schlussfolgerungen Zusammenfassung Unterlagen...32 Seite 2/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht der wasserwirtschaftlicher Eingriffe und geplante Maßnahmen im Zuge der Weiterführung Welzow-Süd (nach [U 1] und [U 3]) 5 Tabelle 2: Wirkung des Tgb. Welzow-Süd (TA I und TA II) auf den Grundwasserhaushalt 9 Tabelle 3: Aktionen, Pflichten und Zeitrahmen gemäß EG-WRRL bis Tabelle 4: Zustandsbeschreibung nach EG-WRRL des GWK SE 4-1 (nach [U 4]) 16 Tabelle 5: Maßnahmetypen nach Anhang VI Teil B, EG-WRRL (ergänzende Maßnahmen) 17 Tabelle 6: Braunkohlenbergbaurelevante Maßnahmen nach LAWA 18 Tabelle 7: Maßnahmen zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen hinsichtlich des schlechten mengenmäßigen Zustandes (nach [U 12]). 19 Tabelle 8: Maßnahmen zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen hinsichtlich des schlechten chemischen Zustandes (nach [U 12]). 19 Tabelle 9: Maßnahmen der VE-M zur Beeinflussung der Grundwasserkörper durch die Tagebaufortführung (Angaben nach VE-M) 20 Tabelle 10: Maßnahmenkatalog nach [U 15], mit Zuordnung der Maßnahmen nach [U 12] 23 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Tagebau-Gebiet Welzow-Süd mit Lage der GWK 5 Abb. 2: Sümpfungswassermengen Tgb. Welzow-Süd TA II ([U 6]) 7 Abb. 3: Beeinflussungsbereiche durch Grundwasserabsenkung (nach [U 2]) 8 Abb. 4: Tagebaubereich Welzow-Süd mit Oberflächengewässern 12 Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Genereller Aufbau der Bewirtschaftungspläne am Beispiel der FGGE Elbe (nach [IKSE 2008]) 13 Schema der Konkretisierung der Maßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen des Bergbaus 18 Rückgang des Defizits des Wasserhaushalts im Bereich des Sanierungsbergbaus (Daten: LMBV) 23 Abb. 8: Maßnahmenmatrix hinsichtlich mengenmäßigem Zustand 26 Seite 3/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

4 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Mit der Novellierung des WHG und der Anpassung der Landes-Wassergesetze wurde die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in deutsches Recht umgesetzt. Im Zuge der ersten Bewirtschaftungsplanung wurde für bestimmte braunkohlenbergbau-betroffene Grundwasserkörper weniger strengen Umweltziele festgelegt und die EU-Kommission darüber in Kenntnis gesetzt. Durch die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL 4) wurde auf der Grundlage von vorhandenen Unterlagen und Gutachten ein Entwurf eines Braunkohlenplanes einschließlich Umweltbericht (SUP) für die Weiterführung des TA II des Tagebau Welzow-Süd erarbeitet und in die öffentliche Beteiligung gegeben. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den ausgelegten Unterlagen kam es auch zu Stellungnahmen, die meinen, dass das Vorhaben der Weiterführung des TA II des Tagebau Welzow Süd den Zielen der EG-WRRL zuwider läuft und somit der Braunkohlenplan nicht genehmigungsfähig sei. Begründet wird dies u.a. mit dem Verschlechterungsverbot. Die GL 4 hat darauf hin die VE-M zu einer Stellungnahme aufgefordert. VE-M hat hierzu nachfolgendes Gutachten in Auftrag gegeben. Durch das Gutachten sollte geklärt werden, inwieweit die im Zuge der Tagebaufortführung geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen dazu geeignet sind, dass die wasserwirtschaftlichen Wirkungen mit den Zielen der EG-WRRL vereinbar werden. Gegebenenfalls sollten auch Hinweise erarbeitet werden, an welcher Stelle ergänzende Maßnahmen zur positiven Beeinflussung des chemischen Zustandes zu prüfen sind. 2 Wasserwirtschaftliche Wirkungen der Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd 2.1 Wasserwirtschaftliche Eingriffe im Zuge der Weiterführung Die Beeinflussung des Grundwassers durch den Tagebau Welzow-Süd betrifft die im Rahmen der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der EG-WRRL festgelegten Grundwasserkörper HAV_MS_2 (Mittlere Spree), MES_SE_4-1 (Schwarze Elster) und HAV_SP_3-1 (Lohsa- Nochten) (s. Abb. 1 und Abb. 3, S. 8). Mit der südlichen Weiterführung des Tagebaus Welzow Süd in den Teilabschnitt TA II nähert sich der Tagebau der südlich gelegenen Erweiterten Restlochkette. Von der Weiterführung in den TA II sind nur die Grundwasserkörper HAV_MS_2 (Mittlere Spree) und MES_SE_4-1 (Schwarze Elster) betroffen [U 4], die im vorliegenden Gutachten betrachtet werden. Insbesondere das Fortschreiten des Absenkungstrichters in Richtung Süden soll durch die Errichtung einer Dichtwand südlich der Tagebaufortführung begrenzt werden. Im Zuge der Tagebaufortführung sind Maßnahmen erforderlich, die Wirkungen sowohl auf die Grundwasserkörper als auch auf Oberflächenwasserkörper haben und sich aus bergbaulicher Sicht in folgende drei Gruppen einteilen lassen (s. a. Tabelle 1): (1) Die Grundwasser-Absenkung ist vorbereitender und abbaubegleitender Eingriff zugleich. (2) Die Eingriffe im Zuge des Tagebau-Aufschlusses betreffen sowohl den mit der Sümpfung betroffenen Grundwasserkörper als auch Oberflächengewässerkörper und Seite 4/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

5 Abb. 1: Tagebau-Gebiet Welzow-Süd mit Lage der GWK (3) der Grundwasserwiederanstieg, der als nachbergbauliche Wirkung anzusehen ist. Dieser Prozess wird Einfluss auf Grundwasser und Oberflächengewässer haben. Um die Wirkung auf die Wasserkörper zu minimieren, sind Maßnahmen vorgesehen, die teilweise bereits im Zuge des laufenden Abbaus Anwendung finden und somit bereits in Regeltechnologien der bestehenden Tagebauführung implementiert sind. Nachfolgende Übersicht stellt die Eingriffe und deren Wirkungen auf die Gewässer zusammen und zeigt die durch VE-M geplanten Maßnahmen auf. Diese werden in den folgenden Abschnitten in ihren Wirkungen unter der Maßgabe der EG-WRRL betrachtet. Tabelle 1: Bergbaubedingte Eingriffe (1) Sümpfung Übersicht der wasserwirtschaftlicher Eingriffe (Grundwasser und Oberflächengewässer) und geplante Maßnahmen im Zuge der Weiterführung Welzow-Süd (nach [U 1], [U 3] und [U 15]) Wirkung auf Gewässer Maßnahme Wirkung der Maßnahme Absenkungstrichter (Entwässerung GWK SE 4-1 (ca. 2,6 %) und HAV_MS_2 (ca. 0,6 %) Optimierung Brunnen räumliche Begrenzung des Absenkungstrichters, Begrenzung des Absenkungstrichters auf die fördernotwendige Ausdehnung Einfluss auf ERLK Dichtwand Unterbrechung des unterird. Zuflusses aus Richtung Süden Einfluss auf grundwasserabhängige Landökosysteme Dichtwand und Bespannung von OF-Gewässern Stützung des Gebietswasserhaushalts Seite 5/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

6 (2) Weiterführung Tagebau Schneiden von OF-Gewässern (z.b. Ob. Landgraben) z.t. komplette Inanspruchnahme (z.b. Liesker Kohlegraben; Graben bei Haidemühl) Inanspruchnahme von Teilen des GWK SE 4-1 Umverlegung von OF-Gewässern bei Bedarf Wiedernutzbarmachung der Oberfläche mit sich selbst regulierendem Wasserhaushalt Schaffung Kippengrundwasserkörper bzw. Restsee Schaffung / Erhaltung künstlicher Gewässerkörper Schaffung eines sich selbstregulierenden Wasserhaushaltes (3) Wiederanstieg Grundwasser Versauerung des aus Kippen austretenden GW Füllung des Tagebaurestlochs Versauerung wieder ansteigendes GW in Kippen und Gewachsenem der GWK HAV_MS_2 und SE 4-1 Bestandsaufnahme und Maßnahmeplanung UVU, Kippenwasser- Prognose, Emissions- Prognose Kippenmanagement durch separierten Versturz GWBA Schwarze Pumpe GWBA Am Weinberg Flutung des Tagebaurestlochs mit OF-Wasser Monitoring Rekultivierung mit Melioration der Kippenoberfläche Minimierung der Versauerung mit Ziel eines guten chemischen Zustandes des GW; Begrenzung der Auswirkungen auf die Gewässerkörper (s. Tabelle 9, S. 20) Behandlung des Grubenwasser vor Abschlag in die Vorflut Beschleunigung des GW- Wiederanstieges Begrenzung der Auswirkungen auf die Gewässerkörper (s. Tabelle 9, S. 20) Minimierung der Versauerung mit Ziel eines guten chemischen Zustandes des GW Das Entwässerungskonzept sieht die Grundwasserabsenkung mittels Vertikalfilterbrunnen im Umfeld der Tagebaufortführung vor. Dabei werden gem. 6 WHG folgende Grundsätze verfolgt (nach [U 6]): Wasserhebung nur im notwendigen Maße, wie es zur Freimachung der Lagerstätte erforderlich ist, Ausnutzung von Möglichkeiten zur Schonung der Grundwasservorräte, ausreichende Verteilung der Sümpfungswässer zum Erhalt des Naturhaushalts und zur Mindestwasserführung der Vorfluter. Insgesamt wird für den TA II von Sümpfungswassermengen in der Höhe von m³/min ausgegangen; das zu 1/3 aus dem Liegenden und zu 2/3 aus dem Hangenden gefördert wird. Die prognostizierte zeitliche Entwicklung der Sümpfungswassermengen zeigt Abb. 2. Durch die Eingriffe in den Wasserhaushalt wird während der Absenkungsphase der bereits in der Berichterstattung festgestellte schlechte mengenmäßige Zustand für die betroffenen Grundwasserkörper grundsätzlich nicht verändert. Durch das Fortschreiten der Entwässerungsmaßnahmen nach Westen reduziert sich jedoch der nördliche Grundwasser- Beeinflussungsbereich durch den Tagebau Welzow-Süd [U 6]. Seite 6/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

7 Abb. 2: Sümpfungswassermengen Tgb. Welzow-Süd TA II ([U 6]) 2.2 Grundwasser Mengenmäßiger Zustand Durch die bergmännische Sümpfung kommt es zur Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse, die sich über den eigentlichen Tagebaubereich hinaus erstreckt. Allerdings sind die Bereiche, die durch den räumlichen TA II des Tagebaues Welzow-Süd betroffen werden, wasserhaushaltlich bereits seit Jahrzehnten durch Grundwasserabsenkung und -wiederanstieg beeinflusste Gebiete und damit bereits in einem mengenmäßig schlechten Zustand [U 4]. Nach [U 6] grenzt das Abbaufeld des geplanten räumlichen Teilabschnitt II (TA II) mit seiner Südflanke unmittelbar an die Bahnsdorf-Blunoer Rinne, die sich durch gute Wasserleitfähigkeiten und hydraulische Verbindungen zwischen den unterschiedlichen Grundwasserleitern auszeichnet. Unmittelbar anschließend an diese Rinnenstruktur, teilweise mit direkter Verbindung, folgen die Restlöcher der ehemaligen Tagebaue Sedlitz, Skado und Spreetal. Um die durch die LMBV für die Erweiterte Restlochkette (ERLK) zu realisierenden Sanierungsziele durch die Grundwasserabsenkung nicht zu gefährden, wird durch Vattenfall Europe Mining (VE-M) die Weiterführung der bereits für den TA I realisierten Dichtwand zur Abriegelung der süd-südwestlichen Grundwasserzuflüsse zum Tagebau Welzow-Süd vorgesehen. Die notwendige Trassenlänge des Dichtwandabschnittes für TA II beträgt 6-7 km mit einer durchschnittlichen Einbindeteufe von 100 m, bis an die Basis der Unteren Briesker Folge. Ab 2016 wird die Dichtwand in westliche Richtung im Zuge des Vortriebes von TA I vorgestreckt. Ab 2022 soll dann mit dem 6 7 km langen Teil für den TA II begonnen werden. Seite 7/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

8 Abb. 3: Beeinflussungsbereiche durch Grundwasserabsenkung (nach [U 2]) Die hydraulische Durchlässigkeit der Dichtwand ist mit 10-9 m/s nachgewiesen, so dass eine Beeinflussung der Restseen durch die Grundwassersümpfung im TA II und damit verbundene Nutzungseinschränkungen infolge dauerhaften Absinkens der Seewasserspiegel ausgeschlossen wird [U 6]. Zur Bewertung der gegenwärtigen und die durch Weiterführung im TA II sich ergebende Beeinflussung der Grundwasserkörper durch die Absenkung muss zunächst festgestellt werden, dass die Fortführung in den TA II und dessen Absenkungstrichter sich innerhalb eines bereits bestehenden Absenkungstrichters vollzieht und ausbildet. In Abb. 3 sind die Beeinflussungsbereiche durch den Absenkungstrichter zu den Zeitscheiben 2009, 2025 und 2045 dargestellt. Hier zeigt sich, dass der Absenkungstrichter durch die Sümpfung im TA II sich nicht erweitert, durch das Fortschreiten des Tagebaus in Richtung Süden sich aber der Absenkungsbereich im Norden bereits verkleinert (Pfeile). Die Größenverhältnisse der Flächendifferenz der Absenkungstrichter sind außerdem in Bezug auf die Größe der Grundwasserkörper zu betrachten. Nach Tabelle 2 zeigt sich, dass die Fläche der Grundwasserbeeinflussung, bezogen auf die betroffenen Grundwasserkörper insgesamt weniger als 10 % ausmachen. Die maximale relative Ausdehnung betrifft den Grundwasserkörper HAV_MS_2 mit ca. 13 % in der Zeit bis 2025, wobei dies die Flächen des GW-Wiederanstieges im Bereich LMBV und VE-M betrifft. In diesen Flächen kann zwar der Grundwasserstand so flurfern sein, dass ursprünglich grundwasserabhängige Landökosysteme noch keine Anbindung an das Grundwasser erfahren haben, nach Definition des mengenmäßigen Zustandes würden diese Flächen für sich genommen jedoch keinen schlechten mengenmäßigen Zustand aufweisen, da hier die Grundwasserneubildung größer als die insgesamt entnommene Grundwassermenge ist. Seite 8/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

9 Tabelle 2: Wirkung des Tgb. Welzow-Süd (TA I und TA II) auf den Grundwasserhaushalt Fläche von Gesamt HAV_MS_2 SE 4-1 sonstige Mio m² % Mio m² % Mio m² % Mio m² HAV_MS_ SE Summe GW-Beeinflussung 2011 LMBV+VE-M , ,0 595 Tgb. WS (TA I) GW-Wiederanstieg (LMBV+VE-M) 343 9, , ,5 - GW-Absenkung (VE-M) 66 1,9 14 0,8 52 2,9 - Tgb. WS (TA I) GW-Wiederanstieg (VE-M) 230 6, ,9 22 1,2 - GW-Absenkung (VE-M) 59 1,7 11 0,6 48 2,6 - Auf der Grundlage einer 3D-Simulation des gesamten Grundwasserströmungsregimes mittels der Software PCGEOFIM (Math. Algorithmus auf Basis Finiter Volumina) ergibt sich bei einem Ansatz einer durchschnittlichen entwässerbaren und damit wiederauffüllbaren Porosität von n e = 0,2 ein Grundwasserdefizit zum Zeitpunkt 2009 von 1,664 Mrd.m³, bezogen auf die sich einstellenden nachbergbaulichen Verhältnisse. 1 Die Simulation bis in die Jahre 2025 und 2045 unter Annahme der Fortführung in den TA II sowie durch den Rückgang des Absenkungstrichters ergab: - eine Reduzierung des Defizits von 2009 bis 2025: um ca. 187 Mio m³ - eine Reduzierung des Defizits von 2025 bis 2045: um ca. 29 Mio m³ - ein Grundwasserdefizit zum Zeitpunkt 2045: ca. 1,448 Mrd. m³ Die Simulationsergebnissen zeigen, dass langfristig die Reduzierung des Grundwasserdefizits im Grundwasserkörper durch die Fortführung in den TA II nicht unterbrochen wird. Die Dichtwand kann im Zuge des Grundwasserwiederanstieges jedoch ein unterirdisches Hindernis für den Grundwasserstrom aus Süden darstellen, was zu einem längerfristigen schlechten mengenmäßigen Zustand des betroffenen Grundwasserkörpers führen kann. Als geeignete Maßnahme, den mengenmäßigen Zustand in einen guten Zustand zu bringen, ist deshalb vorgesehen, nach Einstellung der Sümpfung (ca. 2045) den entstehenden Restsee mit Oberflächenwasser zu fluten. Damit wird der Grundwasserwiederanstieg gegenüber der Auffüllung des Grundwasserkörpers allein durch die natürliche Grundwasserneubildung maßgeblich beschleunigt Chemischer Zustand Der chemische Zustand der betroffenen Grundwasserkörper HAV_MS_2 und SE 4-1 ist nach der Berichterstattung zur EG-WRRL und dem letzten vorgelegten Maßnahmeprogramm und Bewirtschaftungsplan als schlecht eingestuft. Auch die Zielerreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahre 2027 wird als nicht gegeben angesehen (s. Tabelle 4, S. 16). 1 Durch den Altbergbau von 1945 sowie die Lage der bereits gegenwärtig vorhandenen und künftig entstehenden Restseen im engeren und weiteren Umfeld der Tagebau werden sich nachbergbaulich niedrigere Grundwasserstände einstellen gegenüber der Zeit vor Der rechnerisch ermittelte Unterschied zwischen dem Vorbergbau und der Zeit des Nachbergbaus beträgt im Modellgebiet ca. 550 Mio m³. Seite 9/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

10 Die Ursache dafür liegt in den geo- und hydrochemischen Prozessen der oxidativen Sulfidverwitterung, die durch den Aufschluss des Tagebaus Welzow bereits vor Jahrzehnten initiiert wurden und auch in den kommenden Jahrzehnten nicht zum Stillstand kommen werden. Diese Verwitterungsprozesse gehen mit der Freisetzung von Sulfat und einer Absenkung des ph-wertes vornehmlich in der ungesättigten Zone sowie einer Mobilisierung von Eisen, das bei Kontakt des Grundwassers mit der Atmosphäre zu Eisen-III-Verbindungen ausfällt, einher. Bergbaubeeinflusste Wässer unterscheiden sich deshalb durch generell höhere Stoffkonzentrationen und Azidität von bergbauunbeeinflussten Wässern. Im Falle der im Abbaubereich des Tagebaus Welzow Süd betroffenen Grundwasserkörper ist im Wesentlichen das Disulfid Pyrit für diese Stofffreisetzung verantwortlich. Dessen Verwitterung erfolgt hauptsächlich in der temporär ungesättigten Zone der Kippenkörper. Bei Zutritt erhöhter Mengen an Oxidationsmittel kommt es in der ungesättigten Zone zur weitergehenden Oxidation auch des durch Gl. (1) freigesetzten Eisens unter weiterer Freisetzung von Protonen, einer starken ph-abnahme und der Bildung von Fe(III)-haltigen Sekundärmineralen. Dieser Prozess wird insbesondere bei Austritt der Grubenwässer an die Erdoberfläche und ihrem dann uneingeschränkten Kontakt mit der Atmosphäre relevant. Die ph- Minderung erhöht die Löslichkeit von Schwermetallen aber auch die Verwitterungsgeschwindigkeit von Silikaten und Carbonaten. Die Verwitterungsgeschwindigkeit der Sulfide wird dagegen hauptsächlich durch die Verfügbarkeit von Oxidationsmitteln kontrolliert, wobei das für die Sulfidoxidation oxidativ wirkende Fe(III) bei niedrigen ph-werten stabil in Lösung verfügbar bleibt und durch mikrobiell katalysierte Eisenoxidation auch bei ph-werten um 3 ohne Limitation durch den niedrigen ph-wert zur Verfügung gestellt wird. Eisen und Sulfat werden zunächst im Porenraum der zwischenzeitlich ungesättigten Kippenkörper als Sekundärminerale zwischengespeichert bzw. mit dem Sickerwasser zum Grundwasserspiegel hin verlagert (Abb. 4). FeS O 2 + H 2 O => Fe SO H + (1) Die weitere Beschaffenheitsentwicklung dieser Wässer wird im Wesentlichen durch den Umfang ihrer Reaktion mit den Feststoffen der geologischen Körper und der Gasphasen geprägt, mit denen sie im Kontakt stehen. Sie ist daher stark vom initialen Mineralinventar der Kippenkörper und dessen geochemischer Reaktivität (Lösungskinetik) geprägt. Kippengrundwässer zeigen im Vergleich zu Sickerwässern der ungesättigten Zone in den betroffenen Grundwasserkörpern aufgrund des vollkommen unterbundenen Sauerstoff- Oxidationsmitteleintrag (O 2, Fe(III), NO 3 ) Sulfidoxidation ph- Erniedrigung Erhöhte (Fe(III)- Lösung Ungesättigte Kippe Pufferprozesse Fe SO 4 Stoffeintrag mit dem Sickerwasser Sekundärmineralbildung Grundwasserspiegel-Anstieg Gesättigte Kippe Stoffeintrag durch Rücklösung Ca Mg Si K Al C Stoffeintrag durch Überstau Zeitachse Abb. 4: Schema des Stoffeintrages und der Stoffanreicherung in bergbaubeeinflussten Grundwässern Seite 10/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

11 Zutrittes und der vorhandenen tertiären organischen Substanz vollkommen anoxische Verhältnisse. Sulfidverwitterungsprodukte und durch Pufferprozesse bewirkte Stoffeinträge prägen diese Wässer. Diese stammen jeweils aus der ungesättigten Zone, in welcher diese Prozesse abliefen und die infolge des Grundwasserwideranstiegs überstaut wurde bzw. deren Wässer durch Grundwasserneubildung dem Grundwasserkörper zugehen. Sekundärminerale und insbesondere Fe(III)-Hydroxide werden unter partiellem Umsatz der in den Kippen verbleibenden organischen Substanz rückgelöst und liefern das in der gesättigten Zone in großen Konzentrationen vorhandene Fe(II). Summarisch werden bergbaubeeinflusste Grundwässer der Lausitz damit durch Gl. (1) beschrieben. Bergbaubeeinflusste Grundwässer der Lausitz zeigen häufig ph-werte zwischen 4,5 und 6,5. Werte unter 4,0 und über 7,5 sind selten. In den Wässern treten maximale Sulfatkonzentrationen bis 80 mmol SO4 /L und Eisenkonzentrationen bis 40 mmol Fe /L bei jeweils abnehmender Häufigkeit mit zunehmenden Konzentrationen auf. Dabei wird die Gesamteisenkonzentration durch Fe(II)-Spezies dominiert. Bergbaubeeinflusste Grundwässer weisen teilweise hohe Aziditäten auf, die hauptsächlich durch Eisen aber auch durch Aluminium und Mangan getragen werden. Da die ph-werte nicht unter 3,0 liegen, trägt die durch Protonen getragene Azidität maximal mit 1 mmol/l zur Gesamtazidität der Wässer bei. Bergbaubeeinflusste Grundwässer, die im Gewachsenen angetroffen werden, zeigen vergleichbare Charakteristika wie die Kippengrundwässer, weisen jedoch generell deutlich geringere Konzentrationen auf. Durch den nach Beendigung des Bergbaus einsetzenden Grundwasserwiederanstieg wird der Sauerstofftransport in die wieder aufgesättigten Bereiche stark eingedämmt oder vollständig unterbunden, wodurch das ursprüngliche herrschende anoxische Milieu wiederhergestellt wird. Dadurch kommt es zu einer Rücklösung der nur unter sauren und oxischen Bedingungen stabilen Eisen- und Aluminiumsulfate. Auch reine Eisenhydroxide werden durch mikrobiell katalysierte reduktive Rücklösung wieder für das Porenwasser verfügbar gemacht [U 18]. Der gegenwärtige und zukünftige Einflussbereich des VEM-Tagebaus Welzow-Süd wird demnach durch folgende Parameter des chemischen Zustandes charakterisiert: a) heutiges mobilisierbares Stoffinventar: Sulfat, Eisen b) Während des weiteren Abbaus zusätzlich generiertes mobilisierbares Stoffinventar c) Im Laufe der Sanierung zurückgehendes Stoffinventar Die Erweiterung des Tagebaus Welzow-Süd in den Abbaubereich TA II findet innerhalb eines bestehenden Absenkungstrichers mit seinen bereits stattfindenden Stoffumwandlungsprozessen statt (s. Abb. 3, S. 8). Zwar wird sich der Beeinflussungsbereich der Oxidationsprozesse insgesamt in Richtung Westen verlagern, da die Flächenanteile (und damit analog die Volumina) der Betroffenheit der Grundwasserkörper jedoch gering sind (s. Tabelle 2, S. 9), wird die zusätzlich freigesetzte Stoffmenge gegenüber des durch den bereits sich im Aufschluss befindlichen Tagebaubereich und dessen Wirkung auf den chemischem Zustand des der Grundwasserkörper gering sein. Seite 11/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

12 3 Unterlagen nach EG-WRRL zu den betroffenen Grundwasserkörpern 3.1 Rechtlicher Rahmen Mit dem Erlass der EG-WRRL (EG 2000) setzt die europäische Wasserpolitik neue Maßstäbe für den nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser. Die Minderung der Gewässerbelastung und Verbesserung des Zustandes der Gewässer ist vordringliches Ziel der EG- WRRL, die im Dezember 2000 in Kraft getreten ist. Dass darin ein enger Zusammenhang zwischen Grundwasserkörpern und oberirdischen Gewässern hergestellt wird, ist ein wesentlicher Aspekt in der Betrachtung des Wasser- und Stoffhaushaltes. Mit dem Blick auf die Einzugsgebietsebene folgt die Richtlinie konsequent den physikalisch-ökologischen Gegebenheiten des Mediums Wasser, stellt aber gleichzeitig eine föderal gegliederte Wasserwirtschaftsverwaltung, wie sie in Deutschland existiert, vor neue Herausforderungen. Grundlage der Umsetzung der EG-WRRL ist ein ganzheitlicher Bewirtschaftungsgrundsatz für die Flussgebiete, der eine stärkere Orientierung an Zielen sowohl hinsichtlich Menge als auch Beschaffenheit vorsieht. Die sich aus der EG-WRRL ergebenden nationalen Aktionen und Pflichten bis 2015 reflektiert Tabelle 3. Hinzu treten die Verpflichtungen, die sich aus der GW-Tochterrichtlinie (EG-GWTRL 2006) zur Unterscheidung des guten chemischen Zustandes vom schlechten chemischen Zustand eines Grundwasserkörpers ergeben. Dies erfolgt durch Qualitätsnormwerte, die bereits in anderen europäischen Regelwerken fixiert wurden, und durch Schwellenwerte für alle Substanzen, die dazu geführt haben, dass ein GW-Körper als gefährdet eingestuft worden ist, einen guten Zustand bis 2015 zu erreichen. Dabei geht die EG-WRRL von einer integrierten Bewirtschaftung des Grundwassers in Grundwasserkörpern und innerhalb von Flussgebieten unter Berücksichtigung der wechselseitigen Abhängigkeit von den oberirdischen Gewässern aus. Auf Grund der EG-WRRL unterliegen die Mitgliedstaaten bestimmten Berichtspflichten, die sich auf die Qualität der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper beziehen. Tabelle 3: Aktionen, Pflichten und Zeitrahmen gemäß EG-WRRL bis 2015 Aktion Bezug Jahr Phase I: Artikel 5 bis 12/2004 Charakterisierung der Gewässer, Überprüfung der menschlichen Auswirkungen, Berichterstattung Phase II: Festlegung der Messnetze und Überwachung der Gewässer Festlegung von Schwellenwerten für GW-Körper Artikel 8 GW-Tochter RL bis 12/2006 bis 12/2008 Phase III: Artikel 11, Artikel 13 bis 12/2009 Aufstellung und Veröffentlichung der ersten Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme Phase IV: Artikel 11 bis 12/2012 Umsetzen der Maßnahmenprogramme und erneute Überwachung Erreichen der Umweltziele Artikel 4 bis 12/2015 Die Umsetzung des europäischen, von der EG-WRRL ausgehenden Wasserrechts in deutsches Recht vollzog sich im Wesentlichen in drei Phasen. (1) Mit der Novellierung des WHG (alt) im Juni 2002 (7. Änderungsgesetz zum WHG, sog. 7. Novelle des WHG) wurde die EG- WRRL für das Bundesrecht umgesetzt. Dazu mussten die Begrifflichkeiten an das Gemein- Seite 12/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

13 schaftsrecht angepasst und die Bewirtschaftung durch Flussgebietseinheiten eingeführt werden. 2 (2) Im Februar 2009 kam es im Zusammenhang mit der Föderalismusreform und dem Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) zu einer grundlegenden Neuregelung des Wasserrechts. Die Anforderungen an ein bundeseinheitliches Wasserrecht, das zugleich den europarechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, ihrer Tochterrichtlinien und der sonstigen einschlägigen wasserwirtschaftlichen Richtlinien entsprechen muss, wurden unter Übernahme bewährter Ansätze des alten Rahmenrechts wie länderspezifischer Ausprägungen zu einem neuen Ganzen entwickelt. 3 (3) Schließlich wurden in der Folge der Neufassung des WHG Verordnungen erlassen, die weitere europäische, wasserrechtliche Regelungen in deutsches Recht umsetzten. Dies betraf mit der Grundwasserverordnung (GrwV) die Umsetzung der Tochterrichtlinie 2006/118/EG (Grundwasserrichtlinie) sowie mit der Oberflächengewässerverordnung (OgewV) die Umsetzung der Richtlinie 2008/105/EG (RL über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik). 3.2 Unterlagen zur Umsetzung der EG-WRRL Gliederung Die vorliegenden Unterlagen zur Umsetzung der EG-WRRL gliedern sich in: Internationale Dokumente (A-Level-Dokumente) Nationale Dokumente (B-Level-Dokumente), die auf Flussgebietsebene erarbeitet wurden sowie Hintergrundpapiere und ergänzende Dokumente der Länder. Darunter liegende C-Level-Dokumente werden in Deutschland von den Bundesländern Federführung FGG Elbe Oder Nichtoffizielle Papiere SN (BB) ST Abb. 5: Genereller Aufbau der Bewirtschaftungspläne am Beispiel der FGG Elbe (nach [IKSE 2008]) 2 3 Berendes, Frenz, Müggenborg (Hrsg.): WHG Wasserhaushaltsgesetz. Kommentar. Erich Schmidt Verlag, 2011, S: 68 a.a.o. S. 82 Seite 13/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

14 herausgegeben. Diese sind individuell auf die Länderbelange zugeschnitten. Für den Freistaat Sachsen wurden sog. Hintergrundpapiere zum Bewirtschaftungsplan und zum Maßnahmeprogramm veröffentlicht, die gegenüber den offiziellen Dokumenten einen höheren Konkretisierungsgrad aufweisen 4. Für das Land Brandenburg wurde ein Hintergrundpapier Grundwasser erstellt Maßnahmeprogramme In den Maßnahmenprogrammen wird der Handlungsbedarf abgebildet, der nötig ist, um die Gewässer in einen guten Zustand zu überführen. Die Maßnahmen müssen dabei an die jeweiligen Belastungen des Gewässers, aber auch an die bestehenden Nutzungen angepasst sein. Hintergrundpapier Sachsen [U 7]: Im Hintergrundpapier Sachsens zum Maßnahmeprogramm werden hinsichtlich bergbaulicher Belastungen folgende Maßnahmen ausgeführt: M-Nr. 37: Maßnahmen zur Reduzierung der Versauerung infolge Bergbau Die Anwendung diese Maßnahmenkategorie wird an acht GWK bzw. an 11 % der sächsischen GWK als sinnvoll erachtet. Eine direkte Umsetzung trifft vorrangig für die in Anspruch genommenen Flächen des aktiven Braunkohlenbergbaus zu. Im Sanierungsbergbau ist die Anwendung dieser Maßnahmenkategorie vorrangig für die noch nicht wieder urbar gemachten Flächen zu prüfen. Die Maßnahme ist für den durch TA II des Tagebaus Welzow-Süd betroffenen GWK MES_SE 4-1 ausgewiesen. M-Nr. 38: Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Belastungen infolge Bergbau (GW) Diese Maßnahmenkategorie ist an acht GWK bzw. an 11 % der sächsischen GWK geplant. Maßnahmen zur Verringerung diffuser Belastungen infolge von Bergbau (GW) stehen im engen Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Versauerung. Neben dem Verweis auf die in M-Nr. 37 genannten Maßnahmen, wird die Herstellung einer so genannten Wasserhaushaltsschicht auf Tagebaukippen angeführt. Auch diese Maßnahme ist für den durch TA II des Tagebaus Welzow-Süd betroffenen GWK MES_SE 4-1 ausgewiesen. M-Nr. 56: Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme für den Bergbau Diese Maßnahmenkategorie ist an drei GWK bzw. an 4 % der sächsischen Grundwasserkörper geplant. Entsprechende Maßnahmen, deren Umsetzung von speziellen Überwachungsprogrammen begleitet wird, zielen auf eine mögliche Minimierung und Begrenzung von Grundwasserentnahmen unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse ab Seite 14/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

15 3.2.3 Bewirtschaftungsplan Die Bewirtschaftungsplanung erfolgt nicht für einzelne Gewässer, sondern für umfassende Flussgebietseinheiten, welche jeweils alle Gewässer im Einzugsgebiet erfassen. Die Bewirtschaftungsziele werden für oberirdische Gewässer in 27 WHG definiert; für Grundwasser sind die Bewirtschaftungsziele in 47 WHG geregelt. Bezogen auf die Beeinflussung durch Braunkohlenabbau sind in den Bewirtschaftungsplänen folgende Strategien zur Zielerreichung aufgeführt: Hintergrundpapiere Zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen wurden von den Ländern eigene Hintergrundpapiere erarbeitet, die der Umsetzung der EG-WRRL auf Landesebene dienen. Hierin wurden von den Landes-Wasserbehörden Maßnahmen sowohl sachlich als auch räumlich konkretisiert. Die bergbaubezogenen Maßnahmen sind im Folgenden für Sachsen und Brandenburg zusammen gestellt. Hintergrundpapier Sachsen [U 8] : Länderübergreifend abgestimmte Strategien und Konzepten zur Bewirtschaftung der Gewässer in den Braunkohlenbergbaurevieren zur optimalen Nutzung der verfügbaren Wasserdargebote für Flutung und Nachsorge der Bergbaufolgeseen, marginale Veränderungen der Absenkungstrichter im Bereich des aktiven Bergbaus, Minderung des Grundwasserzuflusses zum Absenkungsbereich Welzow-Süd durch eine Dichtwand, Nutzung der gehobenen Grundwässer zur Gewährleistung der Mindestwasserführung und zur Erfüllung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen (ca. 69% des gehobenen Wasser) Einleitung von qualitativ unbedenklichen Sümpfungswässern in die Vorflut oder technische Aufbereitung in Grundwasserreinigungsanlagen Hintergrundpapier Brandenburg [U 13]: Administrative Maßnahmen: o Aufstellung von Braunkohlen- und Sanierungsplänen sowie bergrechtlichen Betriebsplänen o Durchführung von berg- und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren Wasserwirtschaftliche Maßnahmen: o Errichtung/Betrieb von Wasserbehandlungsanlagen o Sicherung von Wassereinleitungen in Fließgewässer zur Gewährleistung von Mindestabflüssen o Flutung von Tagebauseen mit Oberflächenwasser zur Beschleunigung des Wiederanstieges des Grundwassers, u. a. zur Steuerung der Wasserbeschaffenheitsentwicklung in den Seen Seite 15/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

16 o Gestaltung nachbergbaulicher Gewässersysteme Analog zu den länderbezogenen Hintergrundpapieren ist von der FGG Elbe ein Papier zur Begründung von Ausnahmen zur Zielerreichung in braunkohlenbeeinflussten Gebieten erarbeitet worden [U 12]. In diesem Papier sind mögliche Maßnahmen zusammen gestellt, die zur Minderung der Auswirkungen hinsichtlich des mengenmäßigen und des chemischen Zustandes der Grundwasserkörper durch die Bergbautreibenden zu ergreifen sind. Dieses Hintergrundpapier der FGG Elbe besitzt für Sachsen durch einen Erlass des SMUL vom , in dem [U 12] als Anlage ausgewiesen ist, rechtliche Verbindlichkeit. 3.3 Betroffene Wasserkörper Daten der Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme war die erste Etappe im Geltungszeitraum der EG-WRRL und hatte zum Ziel, die festgelegten Wasserkörper (Grundwasserkörper und Oberflächenwasserkörper) in ihrem Bestand zu beschreiben. Gleichzeitig wurde mit der Berichterstattung die Zielerreichung des guten Zustandes der Gewässer zum damaligen Zeitpunkt eingeschätzt. Mit dem ersten Bewirtschaftungsplan wurde bei den Wasserkörpern soweit notwendig Ausnahmeregelungen gem. Art. 4 EG-WRRL in Anspruch genommen. Von der Tagebaufortführung sind der Grundwasserkörper MES_SE_4-1 (Schwarze Elster) und HAV MS 2 im Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster betroffen. Abb. 1 (s. S. 5) zeigt die Grenzen der Grundwasserkörper. Hinsichtlich des Zustandes und der Zielerreichung wurde der Grundwasserkörper wie folgt bewertet: Entsprechend der in [U 12] von NRW übernommenen und auf die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder übertragene Typisierung der Grundwasserkörper wurde der Grundwasserkörper SE 4-1 dem Typ M-I: Tagebau zugeordnet. Tabelle 4: Zustandsbeschreibung nach EG-WRRL der GWK SE 4-1 und HAV_MS_2 (nach [U 4]) chemischer Zustand mengenmäßiger Zustand Bestandsaufnahme Zielerreichung bis 2027 Ausnahmeregelung schlecht nein weniger strenges Umweltziel schlecht nein weniger strenges Umweltziel Seite 16/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

17 4 Einordnung der Maßnahmen der VE-M in die Zielsetzungen nach EG-WRRL 4.1 Maßnahmen nach EG-WRRL Die Maßnahmen nach EG-WRRL zur Erreichung eines guten Zustandes der Gewässer bzw. zur Minderung von anthropogenen Auswirkungen auf die Gewässer bauen aufeinander auf. Sie gliedern sich nach Art. 11 EG-WRRL in grundlegende und ergänzende Maßnahmen. Grundlegende Maßnahmen sind zu erfüllende Mindestanforderungen und beziehen sich in erster Linie auf die Einbeziehung von EG-Rechtsverordnungen in die Maßnahmeplanung, die in Anhang VI, Teil A aufgeführt sind. Als grundlegende Maßnahme ist in Artikel 11 EG- WRRL hinsichtlich der Menge auch die Begrenzung der Entnahme von Grundwasser genannt. (Art. 11, Abs. (1) e)). Hinsichtlich des chemischen Zustandes von Wasserkörpern werden Maßnahmen, zur Verhinderung oder Begrenzung der Einleitung von Schadstoffen bei diffusen Quellen, die Verschmutzungen verursachen können, als grundlegende Maßnahme genannt. (Art. 11, Abs. (1) h)) Zu den ergänzenden Maßnahmen, die zusätzlich zu den grundlegenden Maßnahmen geplant und ergriffen werde, um die Ziel nach Art. 4 zu erreichen, sind 17 Maßnahmetypen, die in der EG-WRRL (Anhang IV, Teil B) aufgeführt sind (s. Tabelle 5), die jedoch keine Konkretheit in Bezug auf braunkohlenbergbaubedingte Beeinflussung auf Gewässerkörper aufweisen. Tabelle 5: Maßnahmetypen nach Anhang VI Teil B, EG-WRRL (ergänzende Maßnahmen) Nr. i ii iii iv v vi vii viii ix x xi xii xiii xiv xv xvi xvii Maßnahmetyp Rechtsinstrumente, administrative Instrumente, wirtschaftliche oder steuerliche Instrumente, Aushandlung von Umweltübereinkommen, Emissionsbegrenzungen, Verhaltenskodizes für die gute Praxis, Neuschaffung und Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Entnahmebegrenzungen, Maßnahmen zur Begrenzung der Nachfrage, unter anderem Förderung einer angepassten landwirtschaftlichen Produktion wie z. B. Anbau von Früchten mit niedrigem Wasserbedarf in Dürregebieten, Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und zur Förderung der Wiederverwendung, unter anderem Förderung von Technologien mit hohem Wassernutzungsgrad in der Industrie und wassersparende Bewässerungstechniken, Bauvorhaben, Entsalzungsanlagen, Sanierungsvorhaben, künstliche Anreicherung von Grundwasserleitern, Fortbildungsmaßnahmen, Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, andere relevante Maßnahmen. Ergänzend dazu wurde von der LAWA ein Katalog von Maßnahmen erarbeitet und dem Maßnahmenkatalog nach EG-WRRL zugeordnet. Aus den insgesamt 110 Maßnahmen nach LAWA können die Maßnahmen ausgefiltert werden, die für die Belange des Braunkohlenbergbaus relevant sind. Die Zusammenstellung findet sich in Tabelle 6. Der Katalog von Seite 17/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

18 Maßnahmen nach LAWA 6 war Grundlage für die Maßnahmeprogramme der einzelnen Flussgebietseinheiten. Die aus dem Maßnahmeprogramm der FGG Elbe sich für den Bereich des Tagebaus Welzow-Süd zutreffenden Maßnahmen sind in [U 4] zusammen gestellt. Als weitere Konkretisierung wurden ergänzend zu den Maßnahmen nach LAWA und FGG Elbe von den Braunkohlenunternehmen in Abstimmung mit den Ländern Maßnahmen zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen auf die Grundwasserkörper in zusammengestellt ([U 12], s. Tabelle 7 und Tabelle 8). Die Konkretisierung der Maßnahmen über die einzelnen Bearbeitungsebenen hinweg stellt sich schematisch wie folgt dar (Abb. 6). I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII XIII XIV XV XVI XVII Maßnahmetypen nach EG-WRRL III IV V VI XIII XVII XIII XVII XI XIII XVII Maßnahmegruppen nach LAWA Planungseinheit Oberflächengewässer KOR Grundwasser Maßnahmeprogramm der FGE (2009) mengenm. Zust.: Maßnahmen 1 7 chem. Zust.: Maßnahmen 1 12 Maßnahmen zur Verring. der Auswirkungen des Bergbaus Abb. 6: Schema der Konkretisierung der Maßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen des Bergbaus Tabelle 6: Braunkohlenbergbaurelevante Maßnahmen nach LAWA Nr. WK Belastungsgruppe Maßnahmebezeichnung Maßnahmetypen Belastungstyp Punktquellen 16 OW Bergbau Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus dem Bergbau xiii, iii, iv, vi, viii, ix, x, xvii (OW) 20 GW Bergbau Maßnahmen zur Reduzierung punktueller xiii, iii, iv, v, vi, xvii Stoffeinträge aus dem Berg- bau (GW) Belastungstyp diffuse Quellen 24 OW Bergbau Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Belastungen infolge Bergbau (OW) xiii, xvii 6 URL: Seite 18/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

19 Nr. WK Belastungsgruppe Maßnahmebezeichnung Maßnahmetypen 37 GW Bergbau Maßnahmen zur Reduzierung der xiii, xvii Versauerung infolge Bergbau 38 GW Bergbau Maßnahmen zur Reduzierung diffuser xiii, xvii Belastungen infolge Bergbau (GW) Belastungstyp Wasserentnahmen 56 GW Bergbau Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme für den Bergbau viii, iii, iv, vi, viii, ix, x, xi, xiii Belastungstyp morpholog. Veränderung 61 OW Wasserhaushalt Maßnahmen zur Gewährleistung des xvii erforderlichen Mindestabflusses 63 OW Wasserhaushalt Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens xvii 85 OW Sonstige hydromorph. Belastungen Maßnahmen zur Reduzierung anderer hydromorphologischer Belastungen xiii, xi, xvii Tabelle 7: Maßnahmen zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen hinsichtlich des schlechten mengenmäßigen Zustandes (nach [U 12]). Nr. Maßnahme 1 Berücksichtigung und Beeinflussung des Grundwasserhaushalts bei der Festlegung der Abbaugrenzen 2 Minimale Sümpfung 3 Großräumige Grundwasseranreicherung durch Reinfiltration von Sümpfungswasser 4 lokale Grundwasserstützung und andere lokale Maßnahmen 5 Ersatzwasserbereitstellung 6 Beschleunigter Grundwasserwiederanstieg durch Restseebefüllung 7 Dichtwände Tabelle 8: Maßnahmen zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen hinsichtlich des schlechten chemischen Zustandes (nach [U 12]). Nr. Maßnahme 1 Selektive Verkippung 2 Minimierung technologisch bedingter Expositionszeiten 3 Einbau alkalischer Substrate in versauerungssensitive Sedimente 4 Einbau respiratorisch wirkender Substrate in die Kippenoberflächen 5 Hydraulische Barrieren 6 Chemische Barrieren 7 aktive / passive Wasserbehandlung 8 Zügige Flutung mit Oberflächenwasser 9 Chemische Vorfelderkundung 10 Geochemische Kippenerkundung 11 Grundwassermonitoring 12 Anpassung der Wasserversorgungsstandorte und - horizonte Seite 19/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

20 4.2 Maßnahmen der VE-M Administrative Maßnahmen Administrative Maßnahmen zählen zu den ergänzenden Maßnahmen und sind ein geeignetes Instrument, die Benutzung von Gewässern mit den Bewirtschaftungszielen von Wasserkörpern und somit mit den Zielen nach EG-WRRL in Übereinstimmung zu bringen. So wird nach [U 16] ausgewiesen, dass die aktiven Braunkohlenbergbau-Unternehmen im Rahmen der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren verpflichtet worden sind, schon während des laufenden Abbaus die Umweltauswirkungen des Bergbaubetriebes so gering wie möglich zu halten (a.a.o., S. 107). Mit der Aufstellung eines Braunkohlenplanes sowie der Durchführung von berg- und wasserrechtlichen Verfahren zur Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd in den TA II wird eine weitere administrative Maßnahme konsequent umgesetzt. Durch Untersuchungen und Umweltgutachten, die im Zuge der Genehmigungs-Verfahren von VE-M vorgelegt wurden, kommt der Bergbaubetrieb den Forderungen dieser administrativen Maßnahmen nach. In Tabelle 9 sind ausgewählte konzeptionelle Maßnahmen zusammen gestellt. Tabelle 9: Maßnahmenbezeichnung Vorprüfung der Verträglichkeit für die FFH- Gebiete Umweltverträglichkeitsuntersuchung Biomonitoringbericht Tagebau Welzow Süd ( NB ) Kippenwasserprognose Tagebau Welzow-Süd ( TF Proschim ) Ausgewählte konzeptionelle Maßnahmen der VE-M zur Beeinflussung der Grundwasserkörper durch die Tagebaufortführung (Angaben nach VE-M) Maßnahmen- Raumbezug erläuterung Vorprüfung der Verträglichkeit für die Förderraum Tgb.WS FFH-Gebiete Koselmühlenfließ und Weißer Berg bei Bahnsdorf sowie für das SPA-Gebiet Lausitzer Bergbaufolgelandschaft - hier Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus Welzow-Süd - im Zusammenhang mit der Veränderung des Beeinflussungsgebietes des Tagebaus Welzow-Süd , BEAK Consultants GmbH, Umweltverträglichkeitsuntersuchung Förderraum Tgb.WS zum Vorhaben Wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser und das Einleiten in oberirdische Gewässer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd 2009 bis 2022 BEAK Consult Biomonitoring zum Vorhaben Wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutage- Förderraum Tgb.WS fördern und Entnehmen von Grundwasser und das Einleiten in oberirdische Gewässer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd 2009 bis 2022 BEAK Consultants GmbH, Freiberg Prognose der Kippenwasserbeschaffenheit im Tagebau Welzow,( TF AFB - Kippe Tgb WS Proschim ) und Maßnahmen zur Minderung der Kippenwasserversauerung, Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann, Dresden, November 2007 GW - Körper HV-MS-2, SE 4-1 HV-MS-2, SE 4-1 HV-MS-2, SE 4-1 HV-MS-2, SE 4-1 Seite 20/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

21 Maßnahmenbezeichnung Maßnahmen zur Minderung / Vermeidung der Kippenwasserversauerung ( NB ) Emissionsanalyse des Kippenwassers ( NB ) Möglichkeiten der Wasserbehandlung und Verteilung von Sümpfungswasser ( NB ) SUP Kurzgutachten Wasserbeschaffenheit Tagebau Welzow-Süd Gütemonitoring Grundwasser Tagebau Welzow - Süd ( NB ) Monitoring zum Grundwasserstand Tagebau Welzow Süd ( NB ) Maßnahmenerläuterung Bericht zu Maßnahmen zur Minderung / Vermeidung der Kippenwasserversauerung bzw. ihrer Folgen im Tagebau Welzow - Süd, Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann, Dresden, November 2009 Fortschreibung der Emissionsanalyse des Kippenwassers an der Nordabdachung des Niederlausitzer Grenzwalls zum Tagebau Welzow-Süd,, Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann, Dresden, Dezember 2009 Konzept zur Entwicklung der Sulfatkonzentration an den Einleitstellen, Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann, Dresden, Dezember 2009 SUP für die Fortschreibung des Braunkohleplanes zum Tagebau Welzow-Süd, Kurzgutachten zum Themenkomplex Wasserbeschaffenheit, Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann, Dresden, Juni 2010 Grundwassermonitoring im Bereich der aktiven Braunkohletagebaue der VATTENFALL Europe Mining AG. zum Förderraum Nochten/Reichwalde. Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann, Dresden jährlich Grundwassermonitoring im Umfeld des Tagebau Welzow Süd und im Bereich der vorhandenen / geplanten DW -Trasse im Rahmen der NB Wasserrecht - jährlich Raumbezug AFB - Kippe Tgb WS AFB - Kippe Tgb WS Förderraum Tgb.WS Förderraum Tgb.WS Förderraum Tgb.WS Förderraum Tgb.WS GW - Körper HV-MS-2, SE 4-1 HV-MS-2, SE 4-1 HV-MS-2, SE 4-1 HV-MS-2, SE 4-1 HV-MS-2, SE 4-1 HV-MS-2, SE Maßnahmen zum mengenmäßigen Zustand Zu den Maßnahmen hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper ist zu konstatieren, dass die betroffenen Grundwasserkörper sich durch den jahrzehntelangen bergbaulichen Einfluss bereits im schlechten mengenmäßigen Zustand befinden. Die Eingriffe in den Wasserhaushalt durch die Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd in den TA II sind in Kapitel 2.1 (s. S. 4ff) beschrieben. Die Eingriffe sind für die Weiterführung des Tagebaus unvermeidlich. Um die Auswirkungen auf den bereits schlechten mengenmäßigen Zustand der betroffenen Gewässerkörper zu mindern, werden Maßnahmen ergriffen, die sowohl für die Vorbereitungs-, die Abbau- als auch die Nachsorge-Phase geplant sind. Diese bergbaubedingten Maßnahmen lassen sich in die Maßnahmegruppen nach EG- WRRL einordnen. In Tabelle 1 (s. S. 5) sind von VE-M ausgewiesenen Maßnahmen zusammen gestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen. (a) Optimierung der Brunnen Abgesehen davon, dass die Optimierung der Brunnen ein betriebswirtschaftliches Erfordernis zum Betrieb des Tagebaus darstellt, dient diese Maßnahme dazu, den Absenkungstrichter in seiner räumlichen und zeitlichen Ausdehnung zu begrenzen und zeitnah im Zuge des Fortschritts des Tagbaus den Grundwasserwiederanstieg in den Gebieten zu initiieren, wo die bergbauliche Tätigkeit beendet ist. Diese Maßnahme wird intensiv durch ein ständig ar- Seite 21/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

22 beitendes Grundwassermodell begleitet, aus dem die Produktionsparameter der Brunnen abgeleitet werden. Diese Maßnahme entspricht somit einer grundlegenden Maßnahme nach EG-WRRL (s. Art. 11, Abs. (1), e)) und darüber hinaus der Maßn. 56 nach LAWA [U 17] und somit ergänzenden Maßnahme nach EG-WRRL (viii, iii, iv, vi, viii, ix, x, xi, xiii). (b) Dichtwand Die Dichtwandtechnologie findet im Braunkohlenbergbau der Lausitz breite Anwendung. Mit Dichtwänden wird die Grundwasserabsenkung während des aktiven Tagebaubetriebs begrenzt. Damit lassen sich erhebliche Einflüsse auf grundwasserabhängige Landökosysteme und Oberflächengewässer außerhalb der Tagebaue vermeiden. Dies betrifft im Falle der Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd in den TA I und TA II insbesondere den Schutz der südlich gelegenen Erweiterten Restlochkette. Der Bau von Dichtwänden erfolgt im Schlitzfräs- oder Schlitzgreiferverfahren unter Verwendung von Tonsuspensionen. Die technische erprobte Leistungsgrenze der Dichtwandtechnologie liegt derzeit bei ca. 100 bis 120 Meter Tiefe. Die Wirkung dieser Maßnahme liegt in der Unterbrechung des unterirdischen Zuflusses aus Richtung Süden (ERLK). Damit werden die Entnahmemengen und in Richtung Süden der Absenkungstrichter aktiv begrenzt. Diese Maßnahme entspricht der Maßnahme-Nr, 56 nach LAWA [U 17] und somit ergänzenden Maßnahme nach EG-WRRL (viii, iii, iv, vi, viii, ix, x, xi, xiii). (c) Flutung des Restsees mit Oberflächenwasser Die Flutung von Restseen mit Oberflächenwasser ist eine effektive Maßnahme, um das bergbaubedingte Defizit des Grundwasserhaushalts zügig aufzufüllen. Dies zeigen die langjährigen Erfahrungen des Sanierungsbergbaus (Abb. 7). Für den Restsee, der nach Beendigung des Tagebaus Welzow-Süd, TA II entsteht, ist die schnellstmögliche Flutung des Restloches und somit die Herstellung des Welzower Sees mit Hilfe von Fremdwasser bis auf eine Seespiegelhöhe von ca. 104 m NHN vorgesehen. Der größte Teil des Flutungswassers kann aus der Spree entnommen werden, wobei die Flutung überwiegend in den niederschlagsreichen Wintermonaten stattfinden wird. Die Mitnutzung einer Überleitung von Flutungswasser aus der Neiße ist zu gegebenem Zeitpunkt zu prüfen [U 3]. Diese Maßnahme ist direkt der Nr. xiv nach Art. 11, Anh. VI, Teil B EG-WRRL zuzuordnen und kann mittelbar der Maßnahmegruppe vii (Neuschaffung und Wiederherstellung von Feuchtgebieten) zugeordnet werden. Sie entspricht in jedem Falle aber der Maßn. 6 zu mengenmäßigen Auswirkungen und der Maßn. 8 zu chemischen Auswirkungen in dem konkretisierenden Maßnahmenkatalog von [U 12]. Weiterhin stützt diese Maßnahme die Ziele der Maßnahmegruppe 37 nach LAWA [U 17]. Seite 22/33 -Bericht_Welzow-Süd-EGWRRL_Vattenfall_ _final.doc

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