Ultraschalldiagnostik in der Schweiz Informationen für im Ausland aus- und weitergebildete Ärzte

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Transkript:

Ultraschalldiagnostik in der Schweiz Informationen für im Ausland aus- und weitergebildete Ärzte März 2014 März 2015 Weiterbildungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (SGUM) genehmigt am 21. März 2014 Revidiert am 30. März 2015, 14. Oktober 2015

Ultraschalldiagnostik in der Schweiz Ultraschalluntersuchungen dürfen von Ärzten verrechnet werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Bestimmte Facharzttitel berechtigen zu Untersuchungen in einem definierten Rahmen, vgl. Anhang 1. Der Facharzttitel Innere Medizin oder Allgemeine Innere Medizin beinhaltet keine Berechtigung zur Verrechnung sonographischer Leistungen. Der Fähigkeitsausweis (FA) Sonographie und damit die Berechtigung zu Untersuchungen gemäss Modul (Anhang 2) kann erworben werden, sofern die folgende weitere Voraussetzung erfüllt ist: Facharzt/ Fachärztin mit mindestens 5-jähriger Weiterbildung oder mindestens 5 Jahre anerkannte Weiterbildung im Ausland Die Besitzstandswahrung für einzelne Leistungen darf (bei der FMH) beansprucht werden unter folgenden Voraussetzungen: - Regelmässige und unbeanstandete Ultraschalldiagnostik vor 2001 - Regelmässige dokumentierte Fortbildung gemäss Fortbildungsordnung. Die SGUM verwaltet im Auftrag der FMH den FA Sonographie. Fragen der Besitzstandswahrung betreffen die SGUM nicht. Die Weiterbildung zum FA ist in den publizierten Ausführungsbestimmungen (Modul Abdomen und Modul Gefässe: http://www.sgum.ch/weiterbildung_fa/weiterbildung_fa.htm ) oder innerhalb der Sektionen für ihre Module geregelt. Antragsformulare für die Module des FA Sonographie sind zu finden unter: http://www.sgum.ch/support/formulare/formuarliste.htm Adresse für Auskünfte und Anträge: SGUM- Geschäftsstelle Postfach 1816 8021 Zürich

Modul Abdomen: Für im Ausland aus- und weitergebildete Ärzte, die den FA Sonographie, Modul Abdomen erwerben und zulasten der Sozialversicherungen sonographieren möchten, gilt: - Grund- und Aufbaukurse sind von DEGUM, OEGUM und SGUM gegenseitig anerkannt (das gemeinsame Siegel gilt nur für diese Kurse). - Andere Kurse im Ausland werden nur anerkannt, wenn vor dem Kurs bei der SGUM ein Antrag zur Anerkennung gestellt wird, alle Unterlagen sind durch den Antragsteller zu beschaffen. - Ein Abschlusskurs und die summative Schlussevaluation sind in jedem Fall zu absolvieren. - Supervidierte und selbständig erbrachte Ultraschalluntersuchungen müssen vollständig durchgeführt und dokumentiert sein. Bestätigungen wie:...hat in unserer Klinik 600 Untersuchungen durchgeführt genügen den Anforderungen nicht. - Ärzte mit grosser Erfahrung, z.b. Weiterbildner im Ultraschall, die einen erleichterten Zugang zum FA suchen, können auf Antrag hin individuell beurteilt werden. Der Aufwand für diese Beurteilung kann dem Antragsteller verrechnet werden. Modul Bewegungsapparat: Für im Ausland aus- und weitergebildete Ärzte, die den FA Sonographie, Modul Bewegungsapparat (BA) erwerben und zulasten der Sozialversicherungen sonographieren möchten, gilt: - Wer keine anerkannten Weiterbildungskurse (Grundkurs, Aufbaukurs, Abschlusskurs) bestanden hat, durchläuft die gesamte Weiterbildung, d.h.: o Absolvieren der notwendigen Kurse. o Vorlegen von total 400 Untersuchungsprotokollen von selbst durchgeführten Untersuchungen. o Absolvieren und Bestehen der summativen Schlussevaluation zum Modul BA. o Die detaillierten Anforderungen finden sich auf der Website http://www.locomo.ch - Wer schon ausländische Weiterbildungskurse absolviert hat, für den gilt: o Vorlegen der Kursbestätigungen und allfälliger Untersuchungsprotokolle an die Prüfungskommission der Sektion BA. Die Prüfungskommission entscheidet nach Sichtung der detaillierten Kursunterlagen über die Anerkennung ausländischer Kurse und jeweils im Einzelfall. o Nachholen von ausstehenden Kursen der Sektion BA und der fehlenden Untersuchungen.

o In jedem Fall Absolvieren des Abschlusskurses. Hierbei wird das Schweizerische Tarifsystem kennen gelernt. Auch die Vorschriften über Protokollierung und Dokumentation werden vermittelt. Zudem lernen wir den Kandidaten gerne persönlich kennen. o Absolvieren und Bestehen der summativen Schlussevaluation zum Modul BA. - Wer schon eine ausländische Schlussprüfung bestanden hat, muss folgende Auflagen erfüllen: o Vorlegen aller Kursbestätigungen und Untersuchungsprotokolle an die Prüfungskommission der Sektion BA. Die Prüfungskommission entscheidet jeweils im Einzelfall. o In jedem Fall Absolvieren des Abschlusskurses. Hierbei wird das Schweizerische Tarifsystem kennen gelernt. Auch die Vorschriften über Protokollierung und Dokumentation werden vermittelt. Zudem lernen wir den Kandidaten gerne persönlich kennen. o Absolvieren und Bestehen der summativen Schlussevaluation unserer Sektion. Wenn ein Schweizer Kandidat seine Weiterbildung im Ausland absolviert hat, so wird er ausländischen Kandidaten gleichgestellt. Zur Beachtung: Das gemeinsame Siegel von DEGUM, OEGUM, SGUM ist nur in der Abdomensonographie anerkannt, für Kurse im Bereich Bewegungsapparat ist dieses Siegel nicht in Gebrauch. FA Hüftsonographie: Anforderungen für Antragsteller für den FA Hüftsonographie mit Ausbildung im Ausland Je nach den folgenden Voraussetzungen bestehen unterschiedliche Anforderungen: 1. bisher kein Nachweis von anerkannten Weiterbildungskursen (Methode nach Graf), jedoch Anerkennung der Befähigung im Herkunftsland (Curriculum): - Einsenden aller Dokumente, die die Anerkennung nachweisen und von selbst angefertigten 10+10 Untersuchungsdokumenten an die Hüftkommission. - Die Kommission entscheidet über Verpflichtung für ganze Kursreihe oder nur Abschlusskurs. 2. Nachweis von anerkannten Weiterbildungskursen (vollständige Kursreihe

nach Graf) und praktischer Anwendung der Methode (mindestens 200 Untersuchungen): - Einsenden aller Dokumentationen der Kurse an die Hüftkommission. - Vorlage von 10+10 selbst angefertigten Untersuchungsdokumenten. - Besuch eines Refresherkurses in der Schweiz. 3. Weiterbildungs-Kursreihe unvollständig ohne Anerkennung der Befähigung im Herkunftsland - Besuch der fehlenden Kurse, Vorlage der geforderten Untersuchungsdokumente gemäss Fähigkeitsprogramm. Bewerber für den Fähigkeitsausweis "Hüftsonografie nach Graf", welche aus dem Ausland in die Schweiz kommen und in der Schweiz abrechnen wollen, benötigen neben dem schweizerischen Fähigkeitsausweis auch eine gültige ZSR-Nummer sowie die entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Bewilligungen. Eine Facharzt-Bestätigung ist nicht erforderlich zum Erwerb des FA Hüftsonografie. Modul Gefässe: Für im Ausland aus- und weitergebildete Ärzte, die im Rahmen der Gefäss- Submodule sonographieren möchten, gilt: - Fachärzte, die kein Weiterbildungscurriculum absolviert haben, bei welchem Gefässsonographie implementiert ist (inklusive praktische Sonographieprüfung anlässlich des Facharztexamens), brauchen in der Schweiz wie im Ausland als Basis einen Grundkurs Abdomen. Für Fachärzte mit entsprechender Weiterbildung im Curriculum (z.b. in der Schweiz Angiologen, Radiologen, Neurologen SGKN) ist dieser Kurs fakultativ. - Allgemeiner Grundkurs für Sonographie (Grundkurs Abdomen) sind von DEGUM, OEGUM und SGUM gegenseitig anerkannt. - Andere Kurse (Grundkurs Gefässe und Abschlusskurs Gefässe) sind unter den Ländern noch nicht harmonisiert und werden Ausland absolviert nicht ungeprüft anerkannt. Regelmässige Kurse werden in der Schweiz angeboten und sind zum Besuch empfohlen. Ausnahmsweise kann ein anderer Kurs akzeptiert werden, wenn vor dem Kurs ein Antrag zur Anerkennung gestellt wird, und wenn der Kurs den Vorgaben der SGUM Sektion Gefässe Kurse entspricht (Rechtsgleichheit). Alle Unterlagen sind durch den Antragsteller frühzeitig zu beschaffen. - Ein Abschlusskurs der SGUM- Sektion Gefässe und die Summative Schlussevaluation sind in jedem Fall zu absolvieren. Für die 4 Submodule müssen einzelne Abschlusskurse (Anzahl 3: viszeral, supraaortal und peripher) absolviert werden. Alle 4 Submodule (periphere Arterien,

periphere Venen, supraaortale Gefässe und viszerale Gefässe) werden einzeln geprüft. - Supervidierte und selbständig erbrachte Ultraschalluntersuchungen müssen vollständig durchgeführt und dokumentiert sein. Bestätigungen wie:...hat in unserer Klinik 600 Untersuchungen durchgeführt genügen den Anforderungen nicht. - Ärzte mit grosser Erfahrung, z.b. Weiterbildner im Ultraschall, die einen erleichterten Zugang zum FA suchen, können auf Antrag hin individuell beurteilt werden. Der Aufwand für diese Beurteilung kann dem Antragsteller verrechnet werden. Supervision von Untersuchungen: Die Supervision durch Kursleiter oder Tutoren der SGUM Sektion Gefässe ist uneingeschränkt anerkannt. Als Supervisor für die Hälfte der geforderten supervidierten Untersuchungen anerkannt werden auch Fachärzte mit Weiterbildungsberechtigung für den Ultraschall im entsprechenden Fachgebiet (FMH anerkannt oder äquivalent) oder die Inhaber des FA Sonographie im entsprechenden Modul mit folgenden Voraussetzungen: Regelmässige Ultraschalltätigkeit und Akkreditierung als Supervisor durch die SGUM Sektion Gefässe und dem Einverständnis der Weiterbildungskommission der SGUM. FA Schwangerschaftssonographie: Verwaltet durch: Schwangerschaftskommission SGUM- Sekretariat Postfach 1816 8021 Zürich Modul Gynäkologie: Informationen folgen Modul Halsorgane: Für im Ausland aus- und weitergebildete Ärzte, die den FA Sonographie, Modul Halsorgane erwerben und zulasten der Sozialversicherungen sonographieren möchten, gilt: - Wer keine anerkannten Weiterbildungskurse (Grundkurs, Aufbaukurs, Abschlusskurs) bestanden hat, durchläuft die gesamte Weiterbildung, d.h.: o Absolvieren der notwendigen Kurse. o Vorlegen von total 400 Untersuchungsprotokollen von selbst

durchgeführten Untersuchungen. o Absolvieren und Bestehen der summativen Schlussevaluation zum Modul Halsorgane. - Grund- und Aufbaukurse sind von DEGUM, OEGUM und SGUM gegenseitig anerkannt (das gemeinsame Siegel gilt nur für diese Kurse). - Andere Kurse im Ausland werden nur anerkannt, wenn vor dem Kurs bei der SGUM ein Antrag zur Anerkennung gestellt wird, alle Unterlagen sind durch den Antragsteller zu beschaffen. - Ein Abschlusskurs und die summative Schlussevaluation sind in jedem Fall zu absolvieren (Keine Ausnahmen und individuelle Regelungen). Hierbei wird das Schweizerische Tarifsystem kennen gelernt. Auch die Vorschriften über Protokollierung und Dokumentation werden vermittelt. Zudem lernen wir den Kandidaten gerne persönlich kennen. - Supervidierte und selbständig erbrachte Ultraschalluntersuchungen müssen vollständig durchgeführt und dokumentiert sein. Bestätigungen wie:...hat in unserer Klinik 600 Untersuchungen durchgeführt genügen den Anforderungen nicht. - Wer schon eine ausländische Schlussprüfung bestanden hat, muss folgende Auflagen erfüllen: o Vorlegen aller Kursbestätigungen und Untersuchungsprotokolle an die Weiterbildungskommission der Sektion. Die Kommission entscheidet jeweils im Einzelfall. o In jedem Fall Absolvieren des Abschlusskurses. Hierbei wird das Schweizerische Tarifsystem kennen gelernt. Auch die Vorschriften über Protokollierung und Dokumentation werden vermittelt. Zudem lernen wir den Kandidaten gerne persönlich kennen. o Absolvieren und Bestehen der summativen Schlussevaluation unserer Sektion. Wenn ein Schweizer Kandidat seine Weiterbildung im Ausland absolviert hat, so wird er ausländischen Kandidaten gleichgestellt. Modul Pädiatrie: Für im Ausland aus- und weitergebildete Ärzte, die den FA Sonographie, Modul Pädiatrie erwerben und zulasten der Sozialversicherungen sonographieren möchten, gilt: - Grund- und Aufbaukurse von DEGUM und OEGUM werden von SVUPP anerkannt - Andere Kurse im Ausland werden nur anerkannt, wenn vor dem Kurs bei der SGUM ein Antrag zur Anerkennung gestellt wird, alle Unterlagen sind durch den Antragsteller zu beschaffen.

- Allgemeiner Grundkurs Sonographie (Grundkurs Abdomen) von SGUM, DEGUM, OEGUM wird anerkannt - Ein Abschlusskurs und die summative Schlussevaluation sind in jedem Fall zu absolvieren. - Durch SGUM/DEGUM/OEGUM- anerkannte Ausbildner supervidierte und selbständig erbrachte Ultraschalluntersuchungen müssen vollständig durchgeführt sein und auf Anfrage dokumentiert werden können. Bestätigungen wie:...hat in unserer Klinik 600 Untersuchungen durchgeführt genügen den Anforderungen nicht. Ärzte mit grosser Erfahrung, z.b. Weiterbildner für Ultraschall, die einen erleichterten Zugang zum FA suchen, können auf Antrag hin individuell beurteilt werden. Der Aufwand für diese Beurteilung kann dem Angtragsteller verrechnet werden. Zusatzmodul Mammasonographie: Informationen folgen FA Zerebrovaskuläre Krankheiten (SGKN): Verwaltet durch: Sekretariat der Schweiz. Gesellschaft für klinische Neurophysiologie (SGKN) Frau Christa Kubat Blumenweg 13 5036 Oberentfelden Tel. 062 723 42 80, Fax 062 723 42 81 E-Mail: sgkn@bluewin.ch Fragen beantwortet das Sekretariat der SGUM, Entscheidungen trifft die Weiterbildungskommission (WBK) der zuständigen Sektion. Rekursinstanzen sind die WBK der SGUM, der SGUM- Vorstand und der Ombudsman der SGUM.