ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

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Transkript:

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN MUSIKSCHULE BASEL KLASSIK+JAZZ

Die vorliegenden «Allgemeinen Bestimmungen» sind für alle Schüler/innen der Musikschule Basel Klassik+Jazz verbindlich. * Durch ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen die Schüler/innen bzw. deren Eltern / Erzie hungsberech tigten, dass sie von den Allgemeinen Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sich damit einverstanden erklären. * Für die Musikschule Riehen gelten die Allgemeinen Bestimmungen der Musikschule Riehen. * Für die Schola Cantorum Basiliensis Allgemeine Schule (SCB AS) gelten die Allgemeinen Bestimmungen der SCB AS. Musikschule Basel Klassik+Jazz Leonhardsstrasse 6 Postfach CH-4009 Basel Tel +41 (0)61 264 57 57 musikschule@mab-bs.ch www.musikschule-basel.ch Musik-Akademie Basel Jazzcampus, Musikschule Jazz Utengasse 15 4058 Basel Tel +41 61 333 13 13 musikschule.jazz@mab-bs.ch www.jazzcampus.com

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Allgemeines zum Besuch des Unterrichts 1. 1. Mitwirken im Unterricht; Üben in der Freizeit Die wichtigste Grundvoraussetzung für einen erfolgversprechenden Unterricht an der Musikschule ist die Bereitschaft der Schüler/innen zum aktiven Mitwirken im Unterricht und zum regelmässigen Üben. Üben gehört als fester Bestandteil zum Unterricht; erst unter dieser Voraussetzung entwickelt sich das Musizieren zu einer dauerhaften und bereichernden Tätigkeit. 1. 2. Verpflichtung zum Besuch des Unterrichts Der Unterricht muss regelmässig und pünktlich besucht werden. 1. 3. Teilnahme an den Angeboten der Musikschule Basel Es wird erwartet, dass die Schüler/innen der Musikschule Basel an den wichtigen Aktivitäten der Schule teilnehmen. Sehr empfohlen wird, dass neben dem Einzelunterricht die geeigneten Ensembles besucht werden. Die zusätzlichen Aktivitäten werden von den Instrumental -/Gesangslehrpersonen geplant und organisiert. 1. 4. Beratungsstelle der Musikschule Basel Alle fachlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Instrumentalunterricht können in unseren Beratungsstellen besprochen werden Musikschule Klassik: Tel +41 61 264 57 24 oder +41 61 264 58 31 Musikschule Jazz: Tel +41 61 333 13 11 1. 5. Probejahr Das erste Jahr nach einem Neueintritt in den Instrumentalunterricht gilt als Probejahr. Am Ende dieser Zeit bespricht die Lehrperson mit den Schüler/innen und deren Eltern die Unterrichtsgestaltung in Bezug auf die Eignung der Schülerin/des Schülers. Bei Bedarf kann die Lehrperson der Schulleitung eine Änderungen der Unterrichtsgestaltung oder einen Unterbruch des Unterrichts vorschlagen; die Umsetzung dieser Vorschläge obliegt der Schulleitung. 1. 6. Bedenkzeit Wenn sich im weiteren Verlauf des Unterrichts (nach Ablauf des Probejahrs) herausstellt, dass die Eignung und Neigung des Schülers/der Schülerin nicht 1

der Form und den Inhalten des Unterrichts entsprechen oder die Bereitschaft zum Üben nachlässt, so kann die Lehrperson in Absprache mit der Schulleitung eine Bedenkzeit verlangen. Die Bedenkzeit dauert in der Regel ein halbes Jahr; in Absprache mit der Schulleitung kann sie auch kürzer angesetzt werden. Am Ende dieser Bedenkzeit entscheidet die Schulleitung unter Einbezug der Standpunkte der Lehrperson und der Schüler/innen bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigten über die Weiterführung des Unterrichts. 1. 7. Sprechstunden bei der Musikschulleitung Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Unterricht steht den Schüler/innen und Eltern/Erziehungsberechtigten die Musikschulleitung in Sprechstunden zur Verfügung. Anmeldung auf dem Sekretariat: Musikschule Klassik: Tel +41 61 / 264 57 21 oder +41 61 / 264 57 22 Musikschule Jazz: Tel +41 61 333 13 13 2. Schulbetrieb 2. 1. Schuljahr Das Schuljahr der Musikschule Basel besteht aus zwei Semestern. Das erste Semester dauert von Mitte August (2. Woche nach den Sommerferien) bis zum 31. Januar, das zweite Semester vom 1. Februar bis zu den Sommerferien. 2. 2. Schul- und Ferienzeit Die Gliederung in Schul- und Ferienzeit entspricht derjenigen der öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt. Ausnahmen: Der Schulbeginn an der Musikschule Basel nach den Sommerferien ist in der 2. Schulwoche. Montag-Mittwoch vor Ostern: Der (Projekt-)Unterricht findet statt. Weitere Ausnahmen werden von der Schulleitung pro Jahr neu festgelegt. 2. 3. Anmeldung Anmeldungen an die Musikschule erfolgen schriftlich mit einem Anmeldeformular. Anmeldeformulare erhalten Sie in den Sekretariaten der Musikschule: Musikschule Klassik: Tel +41 61 / 264 57 21/22 oder unter www.musikschule-basel.ch 2

Musikschule Jazz: Tel +41 61 333 13 11 oder unter www.jazzcampus.com Auf der Anmeldung wird das gewünschte Fach angegeben. Laufende Anmeldungen können jederzeit unter Anrechnung der Wartezeit auf ein anderes Fach umgeschrieben werden. Kinder können ab vier Jahren zum Instrumentalunterricht angemeldet werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Für Rhythmik und andere altersspezifische Kursangebote werden Anmeldungen früher entgegengenommen. Wünsche in Bezug auf die Wahl der Lehrperson können auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Sie werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Angemeldeten erhalten automatisch per E-Mail den Newsletter der Musikschule. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden. 2. 4. Vorabklärungen Um die allgemeine Eignung zum Instrumentalunterricht abzuklären und um andere instrumentenspezifische Fragen vor Beginn des Unterrichts zu besprechen, können vor einem Eintritt in die Musikschule auf Wunsch Vorabklärungen mit Fachlehrpersonen gemacht werden. Die angemeldeten Schüler/innen werden zu diesen Vorabklärungen persönlich eingeladen. 2. 5. Schüler/innen mit Wohnsitz in anderen Kantonen oder im Ausland Schüler/innen mit Wohnsitz in anderen Kantonen oder im Ausland können den Unterricht an der Musikschule Klassik zu folgenden Bedingungen besuchen: Unterricht mit Spezialbewilligung (subventionierter Unterricht): Mittels eines schriftlichen Gesuchs kann eine Spezialbewilligung beantragt werden. Diese wird erteilt, wenn die angemeldeten Schüler/innen eine ausgeprägte Begabung nachweisen oder klare Gründe anführen können, warum der Unterricht an der Musikschule in Basel stattfinden muss. Die Spezialbewilligungen werden durch die Schulleitung aufgrund von Abklärungen einer Fachkommission/ durch die Leitung der Musikschule Basel erteilt. 3

Schüler/innen mit einer Spezialbewilligung bezahlen tiefere Schulgelder als Schüler/innen mit regulärem Unterrichtsbesuch ohne Spezialbewilligung. Die Schulgelder sind in der Schulgeldliste aufgeführt. Schüler/innen an der Musikschule Jazz können den Unterricht zu den Tarifen mit Spezialbewilligung besuchen. (siehe Schulgeldliste der Musikschule Jazz unter www.jazzcampus.com) Frei zugänglicher Unterrichtsbesuch ohne Spezialbewilligung (* gilt nur für die Musikschule Klassik): Tarife siehe Schulgeldliste "Unterricht ohne Spezialbewilligung". 2. 6. Schüler/innen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Land Für Schüler/innen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Land gelten folgende Bestimmungen: Jugendliche unter 20 Jahren (je nach Musikschule BL bis 25 Jahren): Unterricht über interkommunalen Austausch: Dieser Unterricht muss jeweils vor dem 15. Mai/1. Dezember von der Musikschule der Wohngemeinde bewilligt werden, damit eine Einteilung im darauffolgenden Semester in Basel erfolgen kann. Die Schüler/innen müssen sich an den Musikschulen ihrer Wohngemeinde anmelden und bezahlen dort ihre Schulgelder, besuchen aber den Unterricht an der Musikschule Basel. Wer keine Bewilligung für interkommunalen Austausch erhält, kann die Musikschule Basel zu den gleichen Bedingungen besuchen, wie andere Schüler/innen mit Wohnsitz in anderen Kantonen oder im Ausland, welche keine Spezialbewilligung erhalten (siehe unter Abschnitt 2. 5. «Schüler/ innen mit Wohnsitz in anderen Kantonen oder im Ausland»). Erwachsene ab 20 Jahren: Für den Unterrichtsbesuch gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Abschnitt 2. 5. «Schüler/innen mit Wohnsitz in anderen Kantonen oder im Ausland». 2. 7. Eintritt Der Eintritt in die Musikschule Basel erfolgt jeweils zu Beginn eines Semesters. Mit einer schriftlichen Anfrage an die angemeldeten Schüler/innen oder deren Eltern oder Erziehungsberechtigten wird vor dem Eintritt rechtzeitig abgeklärt, ob die Bereitschaft zum baldigen Eintritt vorhanden ist. Eine 4

Verschiebung des Eintritts auf Wunsch der angemeldeten Schüler/innen um maximal ein Jahr ist möglich. Nach der Einteilung erhalten die Schüler/innen noch vor Beginn des Semesters eine schriftliche Bestätigung. Ohne fristgerechten schriftlichen Gegenbericht an das Sekretariat gilt die Einteilung als definitiv; es besteht die Verpflichtung, das entsprechende Schulgeld des nächsten Semesters zu bezahlen (auch wenn der Unterricht nicht besucht wird). 2. 8. Unterrichtsdauer, Unterrichtsform Es gibt folgende Belegungsarten: Lektion 1.0 entspricht 50 Minuten Lektion 0.75 entspricht 37.5 Minuten Lektion 0.5 entspricht 25 Minuten Die Form des Instrumentalunterrichts richtet sich nach den inhaltlichen Kriterien und findet in der Regel als Einzelunterricht, in begründeten Fällen als Gruppenunterricht statt. Andere Fächer und Ensembles werden je nach Inhalten in kleineren oder grösseren Gruppen unterrichtet. Der Lehrperson müssen für die Stundenplangestaltung mehrere verschiedene zeitliche Möglichkeiten angeboten werden. 2. 9. Wartezeiten In einigen Fächern müssen von der Anmeldung bis zum Eintritt Wartezeiten in Kauf genommen werden. Über die aktuellen Wartezeiten geben die Sekretariate genauere Auskunft. Beachten Sie bitte unsere Überbrückungsangebote an der Musikschule Klassik. Auskünfte erteilen die Sekretariate. Die Schulleitung kann besonders begabten Schüler/innen mit speziellen Lernvoraussetzungen/Behinderungen in begründeten Fällen nach einer Fachabklärung eine Verkürzung der Wartezeit ermöglichen. Unsere Beratungsstelle nimmt entsprechende Anfragen entgegen und veranlasst die weiteren Schritte für eine Fachabklärung. Schüler/innen, welche einen Wohnortwechsel nach Basel vornehmen und an ihrem bisherigen Wohnort Unterricht an einer vergleichbaren öffentlichen Musikschule besuchten oder den mehrjährigen Besuch bei einer diplomierten privaten Instrumentallehrperson nachweisen, können ein Gesuch um Verkürzung der Wartezeit einreichen. Über den Zeitpunkt dieser Eintritte entscheidet die Schulleitung. 5

2. 10. Unterrichtsort Der Unterricht wird in den Räumen der Musikschule erteilt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. 2. 11. Unterricht für Schüler/innen ab dem 29. Lebensjahr Die Dauer des Unterrichts ist ab dem 29. Lebensjahr auf fünf Jahre beschränkt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. 2. 12. Wechsel der Lehrperson Ein Wechsel der Lehrperson auf Beginn eines neuen Semesters ist in begründeten Fällen unter Zustimmung der Schulleitung möglich. Das Ersuchen um einen Wechsel muss dem Sekretariat frühzeitig, spätestens bis zum jeweiligen 15. Mai/1. Dezember, mitgeteilt werden. 2. 13. Fachwechsel Ein Fachwechsel auf Beginn eines neuen Semesters ist in begründeten Fällen und unter Zustimmung der Schulleitung möglich. Eventuelle Wartezeiten müssen vor dem Beginn in einem neuen Fach in Kauf genommen werden. Das Ersuchen um einen Wechsel muss dem Sekretariat frühzeitig, spätestens bis zum jeweiligen 15. Mai/1. Dezember, mitgeteilt werden. 2. 14. Ausfall von Unterricht Unterricht, welcher auf Grund von Abmeldungen der Schüler/innen ausfällt, muss nicht nachgeholt werden. Abmeldungen sollen so früh als möglich der Lehrperson oder der Telefonistin der Musik-Akademie Basel (für Musikschule Klassik) resp. dem Sekretariat der Musikschule Jazz mitgeteilt werden. Wenn eine Erkrankung der Schülerin/des Schülers länger als vier Lektionen in Folge dauert, so wird die Schulgeldrechnung im Einzelunterricht reduziert. Ein Arztzeugnis muss der Schule zugesandt werden. Bei Verhinderung der Lehrperson wird der Unterricht durch eine von der Schulleitung ausgewählte vertretende Lehrkraft erteilt. Im Einverständnis mit der Schülerin/dem Schüler können einzelne Lektionen auch vor- oder nachgeholt werden. Wenn aus schwerwiegenden Gründen der Unterricht nicht erteilt und nicht verschoben oder ersetzt werden kann, so kann die Schulleitung den ersatzlosen Ausfall von bis zu zwei Lektionen pro Semester ohne Schulgelderlass veranlassen. 6

2. 15. Dispens Wer den Unterricht an der Musikschule Basel für ein Semester oder ein Jahr unterbrechen will, meldet dies der Lehrperson und dem Sekretariat (schriftlich) vor dem jeweiligen 15. Mai/1. Dezember. Der Wiedereintritt nach Ablauf des Dispens muss vor dem 15. Mai (für den Wiedereintritt nach den Sommerferien)/1. Dezember (Wiedereintritt ab 1. Februar) dem Sekretariat schriftlich gemeldet werden. Falls im entsprechenden Fach ein freier Platz vorhanden ist, kann der Wiedereintritt ohne Wartefrist erfolgen. Andernfalls verzögert sich der Wiedereintritt um ein oder zwei Semester. Es kann nicht garantiert werden, dass der Unterricht nach einem Wiedereintritt bei der gleichen Lehrperson wie bisher weitergeführt werden kann. Wer aus vorhersehbaren Gründen den Unterricht für mehrere Wochen nicht besuchen kann (RS, Examina etc.), meldet dies bis zum 15. Mai, resp. 1. Dezember der Lehrperson und dem Sekretariat. Die ausfallenden Stunden werden dann im Einverständnis mit der Lehrperson vor- oder nachgeholt, oder es wird zur Kompensation eine andere Belegung gewählt. 2. 16. Austritt/Abmeldung Der Austritt aus der Musikschule Basel erfolgt auf Ende des Semesters. Der Austritt erfolgt mit einer schriftlichen Abmeldung. Diese muss bis spätestens am jeweiligen 15. Mai (Austritt im Sommer), resp. 1. Dezember (Austritt am 31. Januar) dem Sekretariat zugestellt werden. Abmeldekarten sind in den Sekretariaten erhältlich. Der Austritt muss rechtzeitig, spätestens aber vor dem 15. Mai /1. Dezember mit der Lehrperson besprochen werden. Verspätete Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Austritte während des Semesters sind nicht möglich. Bei vorzeitigem Abbruch des Unterrichts während des Semesters muss das Schulgeld für das ganze laufende Semester bezahlt werden. Gesuche um Ausnahmen von dieser Regelung werden von der Schulleitung nur aufgrund schwerwiegender Gründe bewilligt. 7

2. 17. Beschwerdeweg Bei Rückfragen aller Art zum Unterricht oder im Konfliktfall ist zuerst die verantwortliche Lehrperson anzusprechen. Bei Bedarf kann die Standortleitung, bzw. am Standort Basel Zentrum die Stellvertretende Leitung hinzugezogen werden. Sollte dies nicht zu einer befriedigenden Lösung führen, kann die Leitung der Musikschule Basel konsultiert werden. Oberste Beschwerdeinstanz ist die Direktion der Musik-Akademie Basel. 3. Schulgeld 3. 1. Schulgeldliste Die Schulgeldliste erhalten Sie auf den Sekretariaten der Musikschule Basel Klassik und Jazz, in der Telefonzentrale der Musik-Akademie Basel oder unter www.musikschule-basel.ch. 3. 2. Rechnungsstellung Das Schulgeld wird pro Semester, d.h. jährlich zweimal in Rechnung gestellt. Teilzahlungen sind innerhalb des laufenden Semesters und nach Absprache möglich. 3. 3. Zahlungsverpflichtung Mit der Bestätigung des Unterrichtseintritts in die Musikschule Basel verpflichten sich die Schüler/innen bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigte, ihre Schulgeldrechnungen fristgerecht zu bezahlen. Die Schuldgeldrechnung ist innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug belaufen sich die Mahngebühren auf CHF 20.-. Werden die Kosten nicht fristgerecht bezahlt, können die Schüler/innen vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung des Schulgeldes bleibt davon unberührt. 3. 4. Schulgeldermässigung Eine Ermässigung muss aktiv mit einem Gesuch beantragt werden und wird nur Schüler/innen mit Krankenkassen-Prämienvergünstigung des Kantons Basel-Stadt gewährt. Das Gesuchsformular kann im Sekretariat der Musikschule bezogen werden. Dem Gesuch muss eine Kopie der aktuellen Krankenkassen-Prämienvergünstigung beigelegt werden, aus der die Einteilung in die Einkommensgruppe ersichtlich ist. 8

Wenn ein Gesuch bis 1. Februar/1. September eingereicht wird, kann die Ermässigung im laufenden Semester gewährt werden. Wird das Gesuch später eingereicht, kann die Ermässigung erst im nächsten Semester gewährt werden. Der Schlüssel für das Mass der Ermässigung wird von der Musikschulleitung festgelegt. 3. 5. Informationen Die Musik-Akademie Basel kommuniziert mit ihren unterschiedlichen Dialoggruppen über unterschiedliche Medien in Wort und Bild. Mit Printprodukten wie Broschüren und Flyer, in elektronischen Medien wie unserer Internetseite oder sozialen Medien wie Facebook oder Newsportalen sowie an diversen Anlässen stellt sie sich als lebendige Institution dar. Für eine zeitgemässe und attraktive Kommunikation wird regelmässig in Form von Rundmails und per Post über die Unterrichtsangebote und Veranstaltungen der Musik-Akademie Basel informiert. Mit der Anmeldung an der Musikschule Basel, Musik-Akademie erklären Sie sich bereit, Informationen über das Unterrichtsangebot und die Veranstaltungen der Musik-Akademie per Post und /oder E-Mail zu erhalten. Falls Sie keine Rundmails/Post über das Unterrichtsangebot und die Veranstaltungen der Musik-Akademie erhalten möchten, können Sie Ihr Einverständnis durch Mitteilung an das Sekretariat der Musikschule jederzeit zurückziehen. Basel, Stand 01.01.17/AnB 1'000 Ex. 9

Musikschule Basel Klassik+Jazz Leonhardsstrasse 6 / Postfach / CH-4009 Basel Tel +41 (0)61 264 57 57 musikschule@mab-bs.ch / www.musikschule-basel.ch