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Transkript:

http://www.switzerland-family-office.com/de/family-office-services/umzug/umzug-nach-monaco.html Auswandern nach Monaco In Monaco zu leben ist ein Privileg. Die Einwohnerzahl beträgt weniger als 40.000. Davon sind nur ca. 8.500 monegassische Staatsangehörige. Das Fürstentum Monaco liegt an der wunderschönen Mittelmeerküste, geniesst ein aussergewöhnlich angenehmes Klima und zieht jedes Jahr neue Bewohner an, die aufgrund der Sicherheit, Stabilität und den attraktiven Steuerbedingungen nach Monaco ziehen. Monacos Geschichte Seit über 700 Jahren wird das Fürstentum Monaco (mit kleinen Unterbrechungen) von der Grimaldi-Familie regiert. Erst im Jahr 1419 wurde Monaco erstmals ein komplett unabhängiger Staat. Es war etwa 1612 als Honoré II von Monaco sich selbst zum Fürsten von Monaco ernannte, aber es dauerte mehrere Jahrzehnte für die Nachbarländer, um seinen Titel anzuerkennen. Über Jahrhunderte unterlag Monaco abwechselnd dem Einfluss verschiedener Nachbarländer, aber seit 1860 wurde es immer auf die eine oder andere Weise mit Frankreich assoziiert. Monaco ist nach Vatikanstadt, der zweitkleinste Staat der Welt. Die Regierung und Wirtschaft Monacos Seine Durchlaucht Fürst Albert II von Monaco ist der aktuell regierende Monarch von Monaco. Er ist der Sohn von Rainier III, Prinz von Monaco und Grace Kelly, der US-amerikanischen Schauspielerin. Monaco ist eine konstitutionelle Monarchie mit dem Fürsten als Staatsoberhaupt. Monacos Parlament besteht aus 24 Mitgliedern. Obwohl Monaco eine konstitutionelle Monarchie ist, hat die Familie Grimaldi immer noch beträchtliche Macht. Der Stadtstaat Monaco ist das am dichtesten besiedelte Land der Welt, mit mehr als 18.000 Einwohnern pro Quadratkilometer. Die Amtssprache ist Französisch, aber aufgrund der erheblichen Zahl an Ausländern die im Laufe der Jahre nach Monaco umzogen, sind Englisch, Italienisch und andere Sprachen ebenfalls sehr häufig. Etwa ein Viertel der Einwohner Monacos sprechen auch monegassisch, die traditionelle, von Einheimischen gesprochene Sprache.

Monacos Wirtschaft High-Tech-Industrie, Tourismus (einschliesslich Glücksspiel), Finanzdienstleistungen und Luxusgüter sind die wichtigsten Wirtschaftssektoren des Fürstentums. Geschäfte werden in Monaco allgemein in einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Art und Weise durchgeführt. Obwohl Monaco nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist die offizielle Währung der Euro und durch Frankreich ist es praktisch Teil des Schengen-Raums. Frankreich und Monaco sind in einer Vielzahl von Bereichen eng miteinander verbunden. Zum Beispiel hat Monaco eine Zollunion mit Frankreich und ist auch von Frankreich für seine Verteidigung abhängig. Die aufsichtsrechtliche und regulatorische Überwachung seiner Bankbranche wird von der französischen Finanzaufsichtsbehörde durchgeführt. Monaco ist eines der wenigen Länder der Welt, das keine öffentlichen Schulden hat. Steuern in Monaco 1. Einkommenssteuer: Eines der wichtigsten Merkmale von Monaco ist die Tatsache, dass für monegassische Einwohner keine Einkommensteuer erhoben wird. Diese steuerliche Tradition existiert seit 1869. Zu dieser Zeit generierten die Casino-Geschäfte der Grimaldi-Familie so viel Einkommen, dass der damalige regierende Prinz Charles III in der Lage war, Steuereintreibungen von den Bewohnern Monacos auszusetzen. Eine der positiven Nebenwirkungen dieser Entscheidung war, dass wohlhabende Familien aus ganz Europa von Monaco angezogen wurden. Die meisten Menschen wissen nicht, dass es bereits so lange her ist, dass vermögende Privatpersonen anfingen nach Monaco auszuwandern. Menschen, die heute ihren Wohnsitz nach Monaco verlegen, sind immer noch von der Einkommenssteuer befreit (Erträge und Kapitalgewinne sind vollständig ausgenommen). Nur französischen Staatsangehörigen wird dieser Vorteil bei einem Umzug nach Monaco verwehrt, da Frankreich und Monaco diesbezüglich am 18. Mai 1963 ein bilaterales Abkommen unterzeichnet haben. Darin ist festgelegt, dass natürliche Personen mit französischer Staatsbürgerschaft: o die ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort (unabhängig vom Land der Abreise) nach dem 17. Mai 1963 nach Monaco verlegten oder o die nicht nachweisen, dass sie seit dem 13. Oktober 1957 oder früher in Monaco gelebt haben, in Frankreich so unter der Einkommensteuerregelung besteuert werden, als ob sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Frankreich hätten.

Dies bedeutet, dass französische Staatsangehörige, die nach Monaco auswandern, so in Frankreich besteuert werden, als ob sie in Frankreich ansässig wären (auch wenn sie in Monaco ansässig sind oder dort ihren Wohnsitz haben). 2. Vermögenssteuer: Monaco erhebt keine Steuern auf Vermögen (wie zuvor gilt dies nicht für französische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz nach Monaco verlegt haben). 3. Erbschafts- und Schenkungssteuer: im Gegensatz zur weit verbreiteten Vorstellung, verlangt Monaco Erbschafts- und Schenkungssteuern (Übertragungssteuern) von Familien, die in Monaco leben. Allerdings ist dies beschränkt auf bewegliches und unbewegliches Eigentum innerhalb des Fürstentums (die so genannte Situs-Steuer ). Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Empfänger ab. Der anzuwendende Steuersatz für Kinder, Ehegatten und Eltern beträgt 0 %. Daher wird, in der Tat, in den meisten Fällen keine Erbschaftssteuer erhoben. 4. Stempelsteuer und Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer: Stempelsteuer ist zahlbar bei registriertem Eigentum bis zu 7,5 %. Umsatz- bzw. Mehrwertsteuern werden in Höhe von 20% erhoben. 5. Wegzugsteuer: Monaco verlangt keine Wegzugsteuer von Leuten, die Monaco verlassen und ihren Wohnsitz in eine andere Gerichtsbarkeit verlagern. Steuerliche Sonderbehandlung für Ausländer, die nach Monaco auswandern Es gibt keine besondere Steuerregelung für Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Monaco verlegen. Leben in Monaco und seine Vorteile Bewohner von Monaco geniessen ein aussergewöhnliches Klima. In der Mitte des luxuriösen Dreiecks, welches sich von Portofino bis Porto Cervo und St. Tropez erstreckt, ist Monaco nur 30 Kilometer vom internationalen Flughafen Nizza, der 130 Destinationen bedient, entfernt. Die Qualität des Gesundheitssystems, das hohe Sicherheitslevel für die Bewohner und ihren Besitz und ein multikulturelles Umfeld, (120 verschiedene Nationalitäten sind über die Jahre nach Monaco gezogen) machen Monaco zu einem der gefragtesten Auswanderungsorte weltweit. In den letzten Jahrzehnten sind so viele wohlhabende Familien nach Monaco umgezogen, dass fast ein Drittel der Bewohner Millionäre sind.

Die Kulturszene blüht durch die vielen Musik-Veranstaltungen und Unterhaltungsmöglichkeiten (Circus), sowie sportliche Weltklasse-Veranstaltungen wie der Formel Eins GP, die Rolex Tennis Masters, das Rallye Monte Carlo, Springreiten usw. Schulen Monaco hat ausgezeichnete zweisprachige und internationale Schulen für ausländische Kinder. Das monegassische Schulsystem wird von den französischen Behörden anerkannt, was bedeutet, dass die in Monaco beschulten Kinder auf Universitäten in Frankreich (oder anderswo) gehen können. Monaco hat auch eine eigene Universität, die International University of Monaco. Immobilien Die Immobilienpreise sind hoch (auf EN), aber die Tatsache, dass man in Monaco praktisch steuerfrei leben kann, gleicht dies für die meisten Bewohner wieder aus. Es ist auch erwähnenswert, dass sich die Immobilienpreise ohne grössere Probleme von früheren Finanzkrisen erholten. Da das Angebot immer begrenzt ist, wird sich dies voraussichtlich auch in Zukunft nicht ändern. Visa und Aufenthaltsgenehmigung Ihr erster Schritt auf dem Weg zu einem Wohnsitz in Monaco ist es, tatsächlich erst einmal nach Monaco zu kommen. Für EU-Bürger und Staatsangehörige des Schengen-Raums (Schweiz, Liechtenstein, Andorra) geht dies mit einem gültigen Reisedokument (d.h. Reisepass oder Personalausweis) verhältnismässig einfach. Nicht-EU-Bürger müssen überprüfen, ob ein (Schengen) Visum erforderlich ist. Für Monaco ist ein Visum erforderlich, wenn für Frankreich eins benötigt wird. Es kann bei der französischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Wenn Sie länger als drei Monate in Monaco bleiben wollen, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bei den monegassischen Behörden beantragen. Wohnsitz in Monaco Die Hauptbedingungen, um sich in Monaco niederzulassen, sind: 1. In Monaco Eigentum zu erwerben oder zu mieten, 2. ein Führungszeugnis aus dem ursprünglichen Heimatland vorzulegen und 3. ein Bankkonto bei einer Privatbank in Monaco zu eröffnen.

Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Monaco ist relativ einfach, aber wir empfehlen Ihnen, einen lokalen Berater oder eine Privatbank zu beauftragen, die Sie dabei unterstützen. Zu erfüllende Voraussetzungen (im Detail): 1. Immobilie. Der Antragsteller kann eine Immobilie erwerben oder mieten. Wenn diese gemietet wird, sollte es für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten sein. Die Immobilie sollte eine ausreichende Grösse für Sie und Ihre spezifische (Familien-) Situation haben. Eine Kopie des Kauf- (beglaubigte Besitzurkunde) oder Mietvertrages (der bei der monegassischen Abteilung der Steuerverwaltung registriert werden sollte) und eine Stromrechnung sollten dem Antrag beigelegt werden. 2. Verwaltungsunterlagen. Mindestens die folgenden Unterlagen sind vorzulegen: o Ein gültiger Reisepass (auch für Ihre Kinder (< 16), falls zutreffend), einschliesslich eines Langzeitvisums, falls dies in Ihrer Situation zutrifft. o Geburtsurkunde o Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde o Ein Leumundszeugnis (Strafregisterauszug), ausgestellt von den Behörden in Ihrer ehemaligen Heimat-Jurisdiktion. Das Dokument sollte die letzten fünf Jahre an Ihrem Wohnsitz abdecken. Wenn Sie nicht mindestens fünf Jahre dort gelebt haben sollten, benötigen Sie eine zusätzliche Bescheinigung der Gerichtsbarkeit, in der Sie vorher gewohnt haben. o Ein Lebenslauf und allgemeine Hintergrundinformationen, einschliesslich der Herkunftsquelle Ihres Vermögens. o Eine in Monaco gültige Krankenversicherung. o Ein ausgefülltes Exemplar des offiziellen Antragsformulars. Auf jeden Fall müssen alle Dokumente im Originalformat, in Französisch, Englisch oder Italienisch vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass in vielen Fällen die Dokumente von einem qualifizierten Übersetzer übersetzt werden müssen. 3. Bankverbindung. Sie müssen eine ausreichende Geldmenge auf einem Konto bei einer örtlichen Privatbank nachweisen, um zu beweisen dass Sie finanziell unabhängig sind. Die Privatbank stellt ein Referenzschreiben aus, dass Sie bei den Behörden einreichen müssen. Zu guter Letzt müssen Sie ein Gespräch mit den lokalen Behörden führen, um Ihren Antrag zu besprechen. Wenn die Behörden Ihren Antrag genehmigen, erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen eine Aufenthaltsgenehmigung,. Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, und tatsächlich nach Monaco ausgewandert sind, müssen Sie die Genehmigung während der ersten zehn Jahre ihres Aufenthalts regelmässig erneuern. Eine weitere Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung in Monaco zu erhalten, ist die Gründung eines Unternehmens. Diese Option wird in diesem Artikel nicht beschrieben.

Monegassische Staatsbürgerschaft Es ist nicht leicht, die monegassische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Es gibt kein spezielles Einbürgerungsprogramm (wie z.b. ein Monaco Investor Visum-Programm), wie in einigen anderen Ländern und die Staatsbürgerschaft wird in der Regel nur Menschen gewährt, die für mindestens zehn aufeinanderfolgende Jahre, nach Erreichen des 18. Lebensjahrs, in Monaco wohnten. Um die monegassische Staatsangehörigkeit zu erwerben, muss man die eigene Nationalität aufgeben. Es ist also nicht möglich, den monegassischen Pass als Zweitpass zu erhalten. Die Beantragung der Staatsbürgerschaft Der Antrag auf die monegassische Staatsbürgerschaft sollte an den Fürsten von Monaco adressiert werden. Er entscheidet souverän über diesen Antrag und seine Entscheidung kann nicht angefochten werden. Er ist auch der Einzige, der Bewerber von den oben genannten Bedingungen befreien kann. Dies bedeutet, dass er auf eigenes Handeln jemandem die Staatsbürgerschaft gewähren kann, ohne dass diese Person für mindestens zehn Jahre in Monaco wohnhaft war. Das Verlassen Ihres Heimatlandes und der Umzug nach Monaco Sobald Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben und tatsächlich nach Monaco gezogen sind, sind Sie verpflichtet, für mindestens drei Monate pro Jahr in Monaco (zu) bleiben. Da eine beträchtliche Anzahl von Ländern jemanden als Einwohner betrachtet, wenn man sich dort für länger als sechs Monate aufhält, müssen Personen die nach Monaco auswandern sicherstellen, dass sie ihr ehemaliges Heimatland auch wirklich verlassen. Dies ist im Falle eines Umzugs nach Monaco, noch wichtiger, weil Monaco ja keine Einkommens- oder Vermögenssteuer erhebt. Den Schritt wagen Wenn Sie eine Auswanderung nach Monaco erwägen, stellen Sie bitte sicher, dass eine örtliche Privatbank, ein Multi Family Office oder ein spezialisierter Anwalt Sie dabei unterstützen. Wenn Sie mehr Informationen über die Vorteile und Möglichkeiten eines internationalen Wohnortwechsels erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Plänen zu unterstützen.

Disclaimer: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen betreffend Steuersystem und Aufenthaltskriterien sind von allgemeiner Natur und sollten nicht als (steuerliche oder rechtliche) Beratung verstanden werden oder als Einholung von Steuer- oder Rechtsdienstleistungen wahrgenommen werden. Obwohl all Informationen regelmässig aktualisiert werden, können einige Fakten überholt sein.