Ergänzende Lernförderung in Schulen 1
Ergänzende Lernförderung in Schulen Bildung und Teilhabe Lernförderung = individuelle Förderung Lesen Schreiben Textverständnis Vorbereitung auf Prüfungen und Klassenarbeiten Lernförderung findet vorwiegend in Einzelförderung an den Schulen statt Lernförderung wird durch kompetente Nachhilfelehrer vermittelt Zielgruppe: Schüler aus Grund- und weiterführenden Schulen. Schüler ab Vollendung des 15. Lebensjahres können selbst den Antrag stellen. Förderung erhalten Kinder dann, wenn ein nachgewiesener Bezug vorliegt von: Grundsicherungsleistungen ( SGB II / SGB XII) Wohngeld Kindergeldzuschlag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2
Die Schulen an denen Lernförderung stattfindet Weiler Trechtingshausen: Ingelheim: n, IGS Realschule, BBS, Gymnasium Heidesheim / Wackernheim Budenheim Grund- und Realschule Mainz Stresemann Wirtschaftsschule Gutenberggymnasium Bingen: BBS, Gymnasium, Klein-Winternheim Essenheim, Sprendlingen:, IGS Sprendlingen Bodenheim: Nackenheim Gymnasium Gau-Algesheim: Realschule Oppenheim:, Gymnasium, IGS, Realschule + Nierstein:, Realschule + Mommenheim: 3
Effektive Vermittlung durch enge Vernetzung Büro für Flüchtlingsangelegenheiten Jobcenter Bildung und Teilhabe Schulen ASD, Familienhelfer u.a. Schulsozialarbeiter KVHS/ Lernförderung Integrationslotsen Schulsekretärinnen JULE Integrationsbeauftragte Integrationsbüro KVHS 4
Die Nachhilfe ist für die Kinder kostenlos: Sie erhalten zeitlich begrenzte Bildungsgutscheine (pro Fach max. 8 Ustd. im Monat bei max. 3 Fächern) Die KVHS vermittelt Lehrkräfte an die Schulen Die KVHS erstellt Honorarverträge, zahlt diese aus und rechnet mit dem Jobcenter ab Umsetzung der Lernförderung in der KVHS: Mehr als 90 % Kinder mit Migrationshintergrund zunehmend geflüchtete Kinder 2014: ca. 2.700 Ustd 2015: ca. 3.200 Ustd GGfls. erfolgt eine Erinnerung für die Nachfolgeanträge an die Eltern 5
Auftrag an KVHS: Antragsunterlagen Jobcenter: Vollständiger Antrag: 1. Hauptantrag 2. Formblatt 3 pro Fach 3. Zeugnis oder Bescheinigung der Schule über Notenstand 4. Flyer der KVHS Download Flyer der Kreisvolkshochschule www.kvhs-mainz-bingen.de / Service Download Antragsunterlagen Jobcenter: www.mainz-bingen.de/jobcenter Im Interesse der schnellen Umsetzung und zur Beschleunigung der Abläufe nehmen wir gerne die Anträge entgegen und reichen Sie nach Sichtung direkt ans Jobcenter weiter. Sollten noch Unterlagen 24.03.2016 6 fehlen, dann werden wir uns zeitnah darum bemühen und die Unterlagen ans Jobcenter weiterleiten.
Welche Fächer werden gefördert? Auf Seite 2 die Kreuze nicht vergessen Gefördert werden Hauptfächer mit schlechten Noten ab ausreichend bis ungenügend. Nachweise für den Antrag Zeugnis Formblatt 3 für das jeweilige Fach Bescheinigung der Schule über fehlendes Zeugnis oder Noten (betr. z.b. geflüchtete Kinder) 7
Flyer ist der Auftrag an die KVHS und Nachweis für Jobcenter: Nur dann können wir die Lernförderung umsetzen Bitte von Eltern oder Jugendlichen unbedingt ausfüllen lassen und an uns weitergeben Aus Datenschutzgründen bitte ankreuzen! 8
Die Schüler erhalten nach dem Antrag einen zeitlich begrenzten Bildungsgutschein Veranstaltungsnachweis: Entsprechend zeitlich begrenzt wird auch Ihr Honorarvertrag ausgestellt. Organisation vor Ort: Die Lernförderung findet in den Schulen statt. Wegen Zeit und Raum nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulsozialarbeiterin oder des Schulsekretariat oder einer Lehrkraft der Schule auf. Bitte tragen Sie hier das Datum und die Anzahl der gehaltenen Unterrichtsstunden ein (eine Ustd. = 45 Minuten) Und reichen Sie diesen unterschrieben ein. Sie erhalten pro Monat einen Vordruck zum Abrechnen. Sollten mehrere Fächer gefördert werden, so ordnen Sie die gehaltenen Ustd. auf dem Veranstaltungsnachweis zu. Beachten Sie, dass maximal 8 Ustd. pro Fach und Monat ausgezahlt werden können! Wir empfehlen eine zeitnahe Abrechnung der gehaltenen Stunden (z. B. alle zwei Monate oder monatlich). Bitte beachten Sie, dass bis spätestens Ende November eines Kalenderjahres die Veranstaltungsnachweise eingereicht werden müssen. 24.03.2016 9 9
Zuständigkeiten der Volkshochschulen für die Lernförderung Bildung und Teilhabe: Die Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen, die vhs Bingen und die vhs Ingelheim setzen als Bildungsträger die Lernförderung nach Bildung- und Teilhabe gemeinsam im Landkreis Mainz-Bingen um. Die Zuständigkeit der jeweiligen Vhs orientiert sich am Wohnort der Kinder und Jugendlichen Volkshochschule Ansprechpartner Zuständigkeit Kreisvolkshochschule Mainz- Bingen e.v. Konrad-Adenauer-Straße 3 55218 Ingelheim Daniele Darmstadt T: 06132 787-7103 e-mail: darmstadt.damiele@mainz-bingen.de Alle Gemeinden und Städte im Landkreis, (ausgenommen Bingen und Ingelheim) Vhs Bingen Freidhof 11 / Kulturzentrum 55411 Bingen am Rhein Petra Fleischmann T: 06721 186-940 e-mail: fleischmann@vhs-bingen.de Stadt Bingen Volkshochschule und Jugendbildungswerk im Weiterbildungszentrum Ingelheim Claudia Kausch T: 06132-79003-11 e-mail: c.kausch@wbz-ingelheim.de Stadt Ingelheim, Wackernheim Heidesheim 10
Kontakt: Daniele Darmstadt Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen Konrad-Adenauer-Str. 3 55218 Ingelheim Tel. 06132/787 7103 darmstadt.daniele@mainz-bingen.de- 11