44. Jahrgang (132) Freitag, den 12. Juni 2015 Nr. 24/2015



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Transkript:

44. Jahrgang (132) Freitag, den 12. Juni 2015 Nr. 24/2015

Kandel - 2 - Ausgabe 24/2015 Senioren-Info Tagesfahrt zum Écomusée d Alsace Freilichtmuseum in Ungersheim/Frankreich Termin: Montag, 22. Juni 2015 Das Ecomusée d Alsace wurde im Jahre 1984 eröffnet und ist eines der größten Freilichtmuseen Frankreichs. Auf einer Fläche von über 110 Hektar erstreckt sich das Museumsdorf, das aus 70 traditionellen elsässischen Bauernhäuser zusammengestellt ist. Eine echte Backstube, ein Bahnhof, eine alte Schule, eine Wasser- und Ölmühle, Kneipen, Gärten und verschiedene Äcker präsentieren die elsässische Kultur und deren Brauchtum. Besonderes Flair vermitteln die anwesenden Tiere, aber auch die vielen anwesenden ausgebildeten Handwerker wie Töpfer, Wagner, Schmied, Böttcher oder Sattler, die im Dorf arbeiten und ihr Handwerk vorstellen. Nach einer Führung können Sie im Restaurant eine Mahlzeit einnehmen oder ein mitgebrachtes Picknick (bei Regenwetter schlecht) im Freien genießen. Das Restaurant bietet folgende Essenswahl an: 1. Menue Tradition 24, beinhaltet: Terrine von Zander und Lachsfilet, kleiner Blattsalat, Kräuter-Zitronen-Rahmsauce, Hähnchenfilet auf der Haut gebraten, Rieslingcreme, elsässer Nudeln, Eis-Gugelhupf inkl. 75 cl elsässer Wein für 4 Personen, 25 cl Mineralwasser und ein Kaffee/Person. 2. Flammkuchen-Menue 15, beinhaltet: 1 Flammkuchen, 1 Stück Eistorte, 1 Glas elsässer Wein, 1 Tasse Kaffee 3. 1 Picknick-Korb 9,- beinhaltet: 1 Sandwich, 1 Stück Kuchen, Obst u. 1 Flasche Mineralwasser. Dieser Sandwich-Korb muss in der Bäckerei im Park abgeholt werden. Bitte bei Anmeldung unbedingt melden, wofür Sie sich entschieden haben. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung, so dass Sie nach eigenem Wunsch an verschiedenen Aktivitäten (Schifffahrt/Traktorfahrt/Fahrt auf Pferdeanhänger etc.) teilnehmen können. Ein Tagesplan wird verteilt. Die Kosten betragen für Busfahrt, Eintritt und Führung je nach Teilnehmerzahl zwischen 35,- und 38,-/Person. Anmeldeschluss: Dienstag, 16. Juni 2015. Anmeldung nehmen entgegen: VG Kandel, Herr Dinies/Frau Tolkmitt/Frau Zink, Tel.: 07275/960100; am Wochenende nimmt der Anrufbeantworter Ihre Nachricht entgegen. Die Abfahrtszeiten des Busses in den jeweiligen Ortsgemeinden werden rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben. Auf diese interessanten und wunderschöne Fahrt mit Ihnen freut sich Ihre Waltraud Köhler Seniorenbeauftragte

Kandel - 3 - Ausgabe 24/2015 Or ts ge mein d e Winden Herzliche Einladung zur Storchentaufe am Freitag, den 19. Juni 2015, ab 18 Uhr auf dem Bürgerhaushof in Winden Für das leibliche Wohl wird wie immer bestens gesorgt! Es werden auch dieses Jahr Paten für unsere jungen Störche gesucht! Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Andreas Kehrt, Raiffeisenstr. 1, Tel.: 06349/929040.

Kandel - 4 - Ausgabe 24/2015 Notfalldienste ii Notruf Im Notfall immer... 112 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Polizei... 110 Polizeiinspektion Wörth...07271/9221-0 Feuerwehr... 112 ii Ärztlicher Notdienst Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14, Kandel, Tel.: 116117 Öffnungszeiten: Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag Im Notfall immer 112 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Kinder- und Jugendnotdienst Samstag, Sonntag und Feiertag, von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr. Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus, Landau, Cornichonstraße 4, Tel. 06341/19292 ii Augenärzte Samstag/Sonntag, 13.06./14.06.2015, 11.00 bis12.00 Uhr, Mittwoch 17.06.2015, in der Zeit von 14.00 bis Donnerstag, 18.06.2015, 07.00 Uhr, Dr. Hoffmann, Martin-Luther-Straße 35, Landau, Tel.: 06341/20969 Montags bis freitags: Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren. ii Zahnärzte Samstag, 13.06.2015, 09.00 bis 12.00 Uhr Sonntag, 14.06.2015, 11.00 bis 12.00 Uhr ZA Franz Raschka, Rappengasse 12, Rheinzabern, Tel.: 07272/74077 ii Tierärzte Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon 07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweiligen Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen. Tel.: 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim ii Apotheken Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Telefonansage des Apothekennotdienstes über die landesweit gültige Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes. Samstag, 13.06.2015 Marien-Apotheke, Marienstraße 2, Hagenbach, Tel.: 07273/1224 und Wendelin Apotheke, Luitpoldstraße 98, Hatzenbühl, Tel.: 07275/8621 Sonntag, 14.06.2015 Apotheke im Maximilianscenter, Maximilianstraße 1, Maximiliansau, Tel.: 07271/979780 Montag, 15.06.2015 Fröschel Apotheke, Siemensstraße 31, Jockgrim, Tel.: 07271/52524 Dienstag, 16.06.2015 Tulla-Apotheke, Tullastraße 3a, Wörth-Maximiliansau, Tel.: 07271/41448 Mittwoch, 17.06.2015 St. Georgsapotheke, Hauptstraße 95, Kandel, Tel.: 07275/1350 Donnerstag, 18.06.2015 Zügel-Apotheke, Ottstraße 7, Wörth, Tel.: 07271/7055 Freitag, 19.06.2015 Römer-Apotheke, Buchstraße 1, Jockgrim, Tel.: 07271/51075 ii Soziale Dienste AWO Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Tel. 07275-8919 AWO Beratungsstelle für Partnerschafts- Familien- und Lebensfragen, Kandel, Tel. 07275-9886850 AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau, Tel. 06341-83613 Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst (SoMeDi), Tel. 06341-897686 Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagestätte Kandel, Tel.07275-913063 Malteser Mobiler Sozialer Pflegedienst/Fahrdienste/ Hausnotruf/24-Stunden-Fahrdienste, Tel.: 07275/9886 0 Bereitschaft, Tel.: 07275/9886 450 oder 0176/117677 10 Essen auf Rädern: Tel.: 07275/9886 100 Krebsinformationsdienst Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8-20 Uhr E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de, Internet: www.krebsinformationsdienst.de und www.facebook.de/krebsinformationsdienst Ökumenische Sozialstation Wörth Tel.: 07271/76080. Mobiler Pflege Service Alten- und Krankenpflege, Tel.: 07275/61691 Amb. Pflegedienst ALT und JUNG Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309 ii Störungsdienste Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich Mobilnummer: 0172/6973 571 Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung (Kandel, Erlenbach, Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und Winden) Tel.: 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk verständigt. Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen. Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung (Freckenfeld) Tel.: 0172/2537375 Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH Tel.: 0800/0837 111 Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel Tel.: 07275/955410 Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden) Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden, Tel.: 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad Bergzabern).

Kandel - 5 - Ausgabe 24/2015 Südpfalz Tourismus Kandel e.v. Erleben, Kultur, Genuss Natur Kandeler Hüttenzauber Sonntag, 14. Juni 2015 11 18 Uhr NATURFREUNDEHAUS KANDEL Spiel und Spaß für Groß und Klein Erleben, Kultur, Genuss Musikalische Unterhaltung Musikverein Lyra Freckenfeld Weißwurst-Frühstück Theaterauftritt Wohn- und Förderstätte Tom Mutters Tanzauftritt Dream Big Jugendzentrum Naturkundliche Führung Radwandertour Kurze geführte Touren mit dem E-Mobil Flotte Biene Aktives Waldrätsel Tiere des Waldes Slackline Jonglage Wildkatzenmasken basteln Freizeit- und Ausflugstipps Informationen: Südpfalz Tourismus Kandel e. V., Georg-Todt-Str. 2a, 76870 Kandel, Tel. 07275-619945, Fax 07275-618462 info@suedpfalz-tourismus-kandel.de, www.suedpfalz-tourismus-kandel.de

Kandel - 6 - Ausgabe 24/2015 Kulturelles aus der Verbandsgemeinde Veranstaltungstermine der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr; dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr; Sprechzeiten Fachbereich 2: Natürliche Lebensgrundlagen u. Bauen dienstags, 08.00-12.00 Uhr und nachmittags 13.30-16.00 Uhr, donnerstags, 08.00-12.00 Uhr und nachmittags 13.30-18.00 Uhr Tel.-Nr. Bürgerbüro und Zentrale: 07275/960100, Fax-Nr. 07275/960101 Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsstelle montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr; dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr; donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr Anmeldeschluss jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten! Tel.-Nrn. der KFZ-Zulassungsstelle: 07275/960141 bis 146, Fax- Nr.: 07275/960140 Sprechtage und Sprechzeiten Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: 07275/9600. E-Mail: gleichstellung@vg-kandel.de Seniorenbeauftragte Die Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Waltraud Köhler, hat ihr Büro in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8, Zimmer Nr. 214, 1. OG. Waltraud Köhler ist unter der Tel.-Nr. 07275/960314 dienstags und mittwochs von 10.30-12.00 Uhr und von 13.00-14.00 Uhr - in Ausnahmefällen auch unter der Tel.-Nr. 07275/5232, zu erreichen. E-mail: Waltraud.Koehler@vg-kandel.de. Verbandsgemeindejugendpflegerin Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel, Katharina Hilbert, hat ihr Büro im Zimmer 214 (1. OG) der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Termine nach Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 07275/960129, E-Mail: jugendpflege@ vg-kandel.de. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier im Amtsblatt oder unter www.vg-kandel.de http://www.vg-kandel.de/ / veranstaltungen. Aktuelle Jugendtreffzeiten: Steinweiler: dienstags 15.00-17.30 Uhr Freckenfeld: mittwochs 15.30-18.00 Uhr Minfeld: mittwochs und freitags 16.30-20.00 Uhr Öffnungszeiten des Tourismusbüros am Bahnhof montags bis freitags von 09.00-13.00 Uhr Außerhalb dieser Öffnungzeiten erhalten Sie Informationsmaterial im Foyer der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr.8, 76870 Kandel Samstag, 20.06.2015, ab 18.00 Uhr Open Air Konzert, Big-Band, 90 Jahre Musikverein Marmonie, Mundoplatz Minfeld Samstag, 20.06., 09.30 bis 14.30 Uhr Flohmarkt am und im Gemeindezentrum Friedenskirche, Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde, Waldstr. 36a Sonntag, 21.06.2015, ab 10.00 Uhr Waldfest, MGV-Volkschor, Grillhütte Kandel Samstag, 27.06.2015, ab 17.00 Uhr Sonntag, 28.06.2015, ab 10.00 Uhr Hahnenfest, MGV Frohsinn, auf den Dierbachwiesen Samstag/Sonntag, 27./28.06.2015 Kräutermarkt Kandel Verbandsgemeinde Amtlicher Teil Öffnungszeiten Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige Wohngemeinde gratuliert allen Altersjubilaren/innen, die in den nächsten Tagen 70 Jahre und älter werden, recht herzlich! Erlenbach 17.06.2015 Ackermann Rosa, Hauptstraße 96 78 Jahre Freckenfeld 15.06.2015 Walter Frieda, Kichstraße 17 87 Jahre 19.06.2015 Schmeißer Heinz, Wattstraße 25 80 Jahre 20.06.2015 Runck Karl-Heinz, Hauptstraße 145 77 Jahre 21.06.2015 Pamfilie Aurel, Friedrich-Müller-Str. 4 70 Jahre Kandel 15.06.2015 Männer Hermine, Am Wasserturm 25 91 Jahre 16.06.2015 Hahn Anna, Saarstraße 25 86 Jahre 16.06.2015 Roth Anneliese Juststraße 21 85 Jahre 17.06.2015 Hartmeyer Peter, Haardtstraße 9 77 Jahre 17.06.2015 Müller Ilse, Hubstraße 6 78 Jahre 17.06.2015 Woz Ruth, Röntgenstraße 8 78 Jahre 19.06.2015 Friedmann Johann, Brehmstraße 40 81 Jahre 20.06.2015 Fischer Waltraud, Stresemannstr. 12 83 Jahre 20.06.2015 Pflüger Edda, Saarstraße 47 73 Jahre 21.06.2015 Nagel Lina, Saarstraße 203b 77 Jahre Minfeld 15.06.2015 Folk Renate, Gartenstraße 34 74 Jahre 15.06.2015 Welsch Ilse, Bachweg 4 85 Jahre 16.06.2015 Ganz Willi, Eichstraße 77 72 Jahre 18.06.2015 Eichhorn Lilli, Schießmauer 23 73 Jahre 18.06.2015 Wlodarsch Peter, Hauptstraße 38 72 Jahre 19.06.2015 Köhn Rosemarie, Am Flachsbach 12 71 Jahre Steinweiler 18.06.2015 Schloß Hannelore, Kirchstraße 18 77 Jahre 19.06.2015 Heymoß Gerrmann, Kreuzgasse 23 91 Jahre 20.06.2015 Trauth Gabriele, Lessingstraße 10 73 Jahre Winden 15.06.2015 Scheiber Günther, Hauptstraße 20 76 Jahre 16.06.2015 Köhler Edeltraud, Hauptstraße 51a 74 Jahre Wir gratulieren folgenden Eheleuten, die das Fest der Goldenen Hochzeit feiern: 18.06.2015 Eheleute Kurt und Paula Wiesner, wohnhaft in Steinweiler, Giltwingertstraße 6 Der Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Kandel tagt Sitzungstag: Sitzungsort: zur 3. nichtöffentlichen Sitzung. Mittwoch, 17. Juni 2015, 18:30 Uhr Treffpunkt im Pausenhof der Ludwig-Riedinger- Grundschule zur Besichtigung; anschließend Stadthalle (großer Saal) 76870 Kandel Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung Auf der Tagesordnung stehen Themen, deren endgültige Entscheidung dem Verbandsgemeinderat vorbehalten ist und

Kandel - 7 - Ausgabe 24/2015 die in obigem Ausschuss lediglich vorberaten werden. Diese Bekanntmachung ergeht zur Information auch an die Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die dem obigen Ausschuss nicht angehören. Volker Poß, Bürgermeister Das Fundbüro informiert Fundgegenstand Fundort Funddatum Schlüssel (Bund) Kandel, Am Schwanenweiher 09.04.2015 Bargeld Erlenbach, Hauptstraße 14.04.2015 Jugendrad Kandel, Steinweilerer Straße 16.04.2015 Handy Steinweiler, Eisenbahnbrücke 17.04.2015 Smartphone Kandel, Disco A65 23.04.2015 Schlüssel (einzeln) Kandel, Sommerstraße 20.04.2015 Kinderroller Kandel, Schwanenweiher 24.04.2015 Jugendrad Kandel, Steinweilerer Straße 27.04.2015 Brille Kandel, Bereich IGS 30.04.2015 Schlüssel (Bund) Kandel, Bereich IGS 30.04.2015 Schlüssel (einzeln) Kandel, Schwanenweiher 09.05.2015 Schlüssel (einzeln) Kandel, Radweg 30.04.2015 Treckingrad Kandel, Waldrand 15.05.2015 Mountain-Bike Kandel, Marktstraße 21.05.2015 Sonnenbrille Kandel, Bereich Grundschule 30.05.2015 Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe einer detaillierten Beschreibung und eines Eigentumsnachweises an das Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Tel. 07275 / 960-107, Herr Pfalzgraf, E-Mail: juergen.pfalzgraf@vg-kandel.de Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht teilt mit, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes startet. Die Teilnahme wurde bis zum 30.06.2015 verlängert. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de Das Eisenbahn-Bundesamt weist auf dieser Plattform daraufhin, dass es aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung nicht möglich sein wird, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen. Trotzdem gebe eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung dem Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenheitsanalyse der durch Schienenverkehrslärm belastetsten Personen vorzunehmen. Auf Grundlage dieser Analyse und aufgrund der Betroffenheitsanalyse durch die Lärmkartierung könnten langfristige Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken. Eine Beteiligung kann auch schriftlich an das: Eisenbahn-Bundesamt Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung Heinemannstraße 6 D-53172 Bonn erfolgen. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamte betrifft nur die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Fachbereich 3, Bürgerdienste Gartenstraße 8, in 76870 Kandel, Tel. 07275/960-100 Kleiderkammer Die Kleiderkammer in Kandel Elsässer Straße 33 Erdgeschoss hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag vormittags von 9 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14 Uhr bis 17 Uhr. Telefonisch erreichbar unter 07275 957847. Hilfebedürftige können dort gegen Berechtigungsscheine, die vom Job Center oder von den Sozialämtern ausgestellt werden, Kleidung erhalten. Gut erhaltene Kleidung kann zu den angegebenen Öffnungszeiten abgegeben werden. Eine vorherige telefonische Anfrage, ob die abzugebenden Kleidungsstücke gebraucht werden, wäre wünschenswert, da die Bevorratungsmöglichkeiten begrenzt sind. Insbesondere werden Kinderbekleidung der Größen 108-158 sowie Babyausstattung und Schwangerschaftsbekleidung benötigt. Wohnraum für Asylbewerber dringend gesucht Wie Sie den Medien entnehmen konnten steigt die Anzahl der Asylbewerber momentan stark an. Die Verbandsgemeinde Kandel muss immer mehr Asylbewerber in kürzeren Zeiträumen unterbringen. Die Verbandsgemeinde Kandel sucht zur Unterbringung von Asylbewerbern dringend Wohnraum. Wer freien Wohnraum hat (auch zeitlich begrenzt), bitten wir dringend, sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel in Verbindung zu setzen. Die Mietzahlungen und die Neben-/Heizkosten werden durch die Verbandsgemeinde übernommen. Für weitere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Herr Seiler Fachbereich 3 Bürgerdienste, der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8 76870 Kandel Tel. 07275/960126, Fax-Nr. 07275/9605126 Bernhard.Seiler@vg-kandel.de zur Verfügung.

Kandel - 8 - Ausgabe 24/2015 Sperrmüllbörse Folgende Gegenstände sind kostenlos abzugeben: - 3 Kartons Kinder- und Jugendbücher, Kurzgeschichten, Fantasy und z.t. Romane - Abgabe nur kartonweise einzeln oder alles zusammen z. B.: Kinder: Max Kruse, Zwilling Luftballon; Pet Bugge, Kari als Schulmädel; Paul Nörgaard, Lone und der Vagabund; C. Collodi, Pinocchio; Erika Ziegler Stege, Adlerauges Abenteuer; Erich Kästner; Münchhausen, Gullivers Reisen, Till Eulenspiegel, Die Schildbürger, Don Quichotte; Brändle, Siglinde als Detektiv Jugend: Alexander Dumas; Graf von Monte Christo; Brändle, Siglinde als Detektiv; R. Wagner, König Artus und die Ritter der Tafelrunde; Linda Cline, Der schwarz Jaguar Fantasy: Colin Greenland, Rückkehr im Morgenrot; Aufbruch mit den Hobbits, leichte Gebrauchsspuren, Tel. 0160/ 4312477 - Sattelschrank selbst gebaut auf 4 Metallfüßen, H 1,90 m B 0,85 m T 0,77 m, stabil, 2 Sattelaufhänger, Tel. 06349/91248 - Eckbankgarnitur und 2 Stühle gepolstert, Tel. 0157/50672581 - Esszimmertisch rund Durchmesser 110 cm mit Einlegeplatte 40 cm und 6 Stühle Kiefer massiv, Couchtisch 74 x 120 cm Kiefer massiv, Tel. 07275/617611 - Wohnzimmer Kirschbaum (Schrank, 1 Tisch, 2 Sessel, 3-sitzer Couch), Schlafzimmer komplett mit Kommode, 2 Nachttische), Wohnzimmer komplett, alles sehr gut erhalten, Tel. 06340/8376 - Eckbank Eiche mit Auflagen, 1 Tisch und 2 Stühle, Tel. 0176/56854066 - Stabile Anbauwand/Wohnzimmerschrank mit viel Stauraum, Farbe: dunkelbraun Holz furniert, L: 3,50 m T: 0,60 m H: 2,20 m bestehend aus 4 Teilen. Barfach mit Spiegel, Glasvitrine (mit Beleuchtung), TV- Schrank, diverse Schubladen (große und kleine). Tel. 07275-948733 oder 0157-84138062 Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel unter der Tel.-Nr. 07275/960114 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer 3 Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde. Sprechtag Finanzamt Speyer-Germersheim Die nächste Sprechstunde des Finanzamtes Speyer-Germersheim findet am Donnerstag, 18. Juni 2015, in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr, im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8 statt. Feuerwehrinformation Jugendfeuerwehr Winden Übung Mo., den 15.06.2015, 18.30 Uhr Freiwillige Feuerwehr Minfeld Übung Di., den 16.06.2015, 19.30 Uhr Jugendfeuerwehr Steinweiler Übung Do., den 18.06.2015, 18.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Steinweiler Übung Technik Di., den 23.06.2015, 19.30 Uhr Jugendfeuerwehr Kandel Übung Mo., den 15.06.2015; 17.15 Uhr Jugendfeuerwehr Freckenfeld Übung Mo., den 15.06.2015; 18.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Vollmersweiler Übung Mo, den 15.06.2015, 20.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Kandel Übung Allgemein Di., den 16.06.2015; 19.30 Uhr Abzocke mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Registrierung erfolgt ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern und ist stets kostenfrei Aktuell befinden sich wieder Schreiben im Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt- IdNr.) angeboten wird. Die Schreiben erwecken einen amtlichen Eindruck. Sie weisen zwar im Kleingedruckten darauf hin, dass es sich um eine nicht amtliche, jedoch kostenpflichtige Eintragung handelt. Unternehmen sollten keinesfalls das Schreiben ausfüllen und zurücksenden. Die Vergabe von USt-IdNr. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr.. Diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt. Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen. Weitere Informationen auch unter www.bzst.de. Stellenausschreibung Die Kreisverwaltung Germersheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in im Bereich Sozialhilfe Einstellungsvoraussetzung: erfolgreich abgelegte Prüfung zum/r Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenprüfung II) bzw. Befähigung für das dritte Einstiegsamt in der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen (ehemals gehobener nichttechnischer Dienst) oder vergleichbare Laufbahnabschlüsse. Die weiteren Anforderungen entnehmen Sie bitte den Stellenausschreibungen auf unserer Homepage www.kreis-germersheim.de/stellenangebote. Wichtige Änderungen bei den Buslinien im Landkreis Germersheim zum Fahrplanwechsel 14. Juni 2015 bzw. 7. September 2015 (Schuljahr 2015/2016) Linie 590/596 von Hochstadt an das Schulzentrum Bellheim Zum kommenden Fahrplanwechsel (14.06.2015) wird eine Busverbindung von Hochstadt an das Schulzentrum in Bellheim eingerichtet. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, mit der Linie 590 Fahrt 213 um 7.23 Uhr in Hochstadt abzufahren. An der Haltestelle Sporthalle in Zeiskam ist ein Umstieg in die Linie 596 Fahrt 207 erforderlich, welche anschließend direkt nach Bellheim an das Schulzentrum verkehrt. Die Rückfahrt nach der 6. Schulstunde ist ebenfalls mit der Linie 596 Fahrt 202 und einem Umstieg in Zeiskam an der Haltestelle Sporthalle auf die Linie 590 Fahrt 238 möglich. Schülerbeförderung vom Schulzentrum Kandel nach Leimersheim Ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 verkehrt der Bus der Linie 548 Fahrt 230 nach dem Ganztagsunterricht (16.00 Uhr) umsteigefrei vom Schulzentrum Kandel nach Leimersheim. Die Fahrpläne sind auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (www.vrn.de) unter der Rubrik Einfach ankommen - Fahrpläne Fahrplanbücher abrufbar. Verlegung der Haltestelle Brotäckerstraße in Steinweiler Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Kandel gegenüber der Grundschule Steinweiler und die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Winden auf Seite der Grundschule Steinweiler entfernt. Es wird an dem neu errichteten Wartehäuschen gegenüber dem Anwesen Brotäckerstraße Nr. 25 eine neue Haltestelle mit entsprechender Beschilderung und Information eingerichtet. Die neue Haltestelle wird in beiden Richtungen ab dem 14.06.2015 bedient.

Kandel - 9 - Ausgabe 24/2015 Kreisverwaltung geschlossen Aufgrund ihres Betriebsausfluges bleibt die Kreisverwaltung Germersheim mit allen Außenstellen am Mittwoch, 17. Juni 2015, geschlossen. Nächste Sitzung des Kreisrechtsausschusses Die nächste öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Kreisrechtsausschusses findet unter dem Vorsitz von Oberregierungsrat Holger Mahlein am Donnerstag, 11. Juni 2015, ab 9 Uhr, in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, Sitzungssaal 1.OG, Raum 1.05, 76726 Germersheim, statt. Nichtamtlicher Teil Naturschutzgroßprojekt Bienwald Erfolgreiches Jahr für das Naturschutzgroßprojekt Bienwald PAG-Sitzung in Schweighofen Um die ausgeführten Maßnahmen des letzten Jahres und einen Ausblick auf den Umfang der Arbeiten in diesem Jahr ging es in der Sitzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) des Naturschutzgroßprojektes Bienwald in Schweighofen. Erfolgreich abgeschlossen wurde die Sicherung von 3.600 Altbäumen ebenso wie der Umbau von Nadelwald in eichenreichen Mischwald. Die Umsetzung beider Teilprojekte erfolgte in enger Abstimmung mit dem Forstamt Bienwald. Mit gutem Erfolg läuft derzeit die Beweidung der Sandflächen in den Trockenwäldern, - eine Maßnahme, die Pilotcharakter hat in Rheinland-Pfalz. In der Bruchbach-Otterbach- und der Lauterniederung wurde jeweils ein Amphibientümpel angelegt. Sie bieten neue Lebensräume und verbessern die Biotopvernetzung in dieser einzigartigen Kulturlandschaft. Geradezu beispielhaft ist die Zusammenarbeit bei der Erstellung des Besucherlenkungskonzeptes. Das Naturschutzgroßprojekt Bienwald, der Landkreis Germersheim und das Projekt Starke Kommunen - Starkes Land der Verbandgemeinden Kandel und Hagenbach haben auf der Basis des Wegekonzeptes aus dem Pflege- und Entwicklungs-Planung eine Wegeplanung erarbeitet, die in den nächsten Tagen auf Informationsveranstaltungen in Minfeld und Scheibenhardt den Kommunen und Vereinen vorgestellt wird. Zusammen mit der Landwirtschaft und dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz als Flurbereinigungsbehörde hat das Bienwaldprojekt beim so genannten Kandeler Modell beispielhaft ausgearbeitet, wie aus Sicht des Naturschutzes und der Landwirtschaft die künftige Nutzung der Otterbachniederung aussehen soll. Die Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) Die Projektbegleitende Arbeitsgruppe wurde zu Beginn des Projekts berufen. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der Träger (Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße), des Bundesamtes für Naturschutz, des Umweltministeriums, der Landwirtschaft, der Kommunen und des Naturschutzes. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Ortsgemeinden sind als Gäste geladen. Die PAG tagt einmal im Jahr. Hauptaufgabe ist die Begleitung und Unterstützung der Maßnahmenumsetzung. Pflegestützpunkt Kandel Der Pflegestützpunkt informiert und berät hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen und ihre Angehörigen über Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie unabhängig, unverbindlich, kostenlos und unter Wahrung der Schweigepflicht. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause. Für die Verbandsgemeinde Kandel: Pflegestützpunkt Kandel, (in der Verbandsgemeindeverwaltung) Zimmer 121 Gartenstraße 8, 76870 Kandel, E-Mail: pflegestuetzpunkt@vgkandel.de Ansprechpartner: Frau Bohlender, Telefon: 07275/94 87 775, Mailadresse: Julia. Bohlender@pflegestuetzpunkte.rlp.de Frau Scheib, Telefon: 07275/94 87 774, Mailadresse: Christiane. Scheib@pflegestuetzpunkte.rlp.de Offene Sprechstunde: Montag 9-11 Uhr bella Kandel Wir sind für sie da Bella, die Anlaufstelle für alle Eltern und Familien der Verbandsgemeinde Kandel, bietet Ihnen: - Einzelberatungen zu Themen wie Erziehung, Zusammenleben und Konflikte in der Familie - Unterstützung im Umgang mit Institutionen - Möglichkeit zum Kontakt und Austausch mit anderen Müttern und Vätern aus der Verbandsgemeinde - Brücken zu weiteren Hilfs- und Unterstützungssystemen Die Beratung ist kostenlos und kann sowohl in unseren Räumlichkeiten als auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Sie können mich zu den offenen Sprechzeiten im Büro Kandel bei der VHS aufsuchen oder telefonisch bzw. per Mail flexibel einen Termin vereinbaren. Ich freue mich Sie mit ihren Anliegen und Fragen zu unterstützen. Offene Sprechzeiten: Jeden Mittwoch 10:00-13:00 Uhr Kontakt Bella Kandel Träger: AGFJgGmbH Pfalz Katharina Klamer Am Plätzl 2, 76870 Kandel Handy: 0152/56444360 Festnetz: 07275-9196580 Email: bellakandel@agfj-pflaz.de Wörther Tafel e.v. Auch die ganz kleinen der Wörther Tafel werden unterstützt. Die Nähgruppe Flinke Finger der Kirchengemeinde St. Theodard in 76744 Wörth hat ihrem Namen wieder alle Ehre gemacht. Frau Simon, stellvertretend für alle flinken Finger, überraschte wie bereits im Vorjahr die Wörther Tafel mit einem erzielten Erlös durch den Verkauf ihrer Handarbeiten: Davon kauften die Besitzer der flinken Finger Pampers im Wert von 105 Euro für die kleinen Tafelkinder. Strahlend nahmen die Mütter der kleinsten diese Spende entgegen. Die Wörther Tafel sagt Danke im Namen aller Betroffenen. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Volker Poß, Verbandsgemeinde Kandel, Postfach 1128, 76866 Kandel Redaktion: Frau Seiler, Tel.: 07275/960114, Fax: 07275/960101, E-Mail: Amtsblatt@VG-Kandel.de. Internetadresse: http://www.vg-kandel.de Druck, Verlag und Zustellung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2, Tel. 06502/9147-0 oder -240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren. Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG, Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, 76879 Essingen, Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/9720810, Mobil 0170/1862290, E-Mail: info@u-b-werbung.de Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Föhren. E-Mail: redaktion@wittich-foehren.de, Internet: www.wittich.de. Erscheint wöchentlich freitags. Bezugspreis: 1 Exemplar pro Haushalt kostenlos. Exemplare 0,50 Euro. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Kandel - 10 - Ausgabe 24/2015 Südpfalz Tourismus Kandel e.v. Kandeler Hüttenzauber Natur Spiel und Spaß für Groß und Klein Erleben, Kultur, Genuss 12.00 Uhr 11.00 13.30 Uhr 10.00 13.00 Uhr 11.00 17.00 Uhr 14.30 14.45 Uhr 14.45 15.00 Uhr 15.30 16.30 Uhr ERÖFFNUNG DER VERANSTALTUNG Volker Poß, Vorsitzender des Südpfalz Tourismus Kandel e. V. GRUSSWORTE Lisa Picot, Vorsitzende der Naturfreunde e. V. WEISSWURST-FRÜHSTÜCK MIT BLASMUSIK MUSIKVEREIN LYRA FRECKENFELD Programm RADWANDERTOUR DURCH WALD UND FLUR MIT DEM ZIEL NATURFREUNDEHAUS Naturfreunde e. V. Treffpunkt: 10:00 Uhr Schwanenweiher Kandel AKTIVES WALDRÄTSEL RUND UM DAS NATURFREUNDEHAUS Naturführer Südpfalz e. V. Infostand KLEINE GEFÜHRTE TOUR MIT DER FLOTTEN BIENE (E-MOBIL), ½ STÜNDLICH Naturführer Südpfalz e. V. Infostand SLACKLINE JONGLAGE, VERLOSUNG VON FREIKARTEN Fun Forest Kandel TIERE DES WALDES Forstamt und Jugendpflege Kandel THEATERAUFTRITT Wohn- und Förderstätte Tom Mutters TANZAUFTRITT DER GRUPPE DREAM BIG Jugendzentrum Kandel NATURKUNDLICHE FÜHRUNG MIT DR. PETER KELLER Naturschutzgroßprojekt Bienwald Treffpunkt: Infostand Sonntag, 14. Juni 2015 11 18 Uhr NATURFREUNDEHAUS KANDEL Weißwurst-Frühstück Bühnenprogramm Naturkundliche Führung Aktives Waldrätsel Wildkatzen-Masken basteln Slackline 11.00 18.00 Uhr INFOSTÄNDE SÜDPFALZ TOURISMUS KANDEL E. V. Freizeitziele und Ausflugstipps NATURSCHUTZGROSSPROJEKT BIENWALD NATURFÜHRER SÜDPFALZ E. V. FUN FOREST KANDEL LEBENSHILFE KREIS GERMERSHEIM ESSEN UND GETRÄNKE TEAM DES NATURFREUNDEHAUSES Pfälzer Spezialitäten Regionale Gerichte Elsässischer Flammkuchen aus dem Holzofen Informationen: Südpfalz Tourismus Kandel e. V. Georg-Todt-Str. 2a, 76870 Kandel, Tel. 07275-619945, Fax 07275-618462, info@suedpfalz-tourismus-kandel.de www.suedpfalz-tourismus-kandel.de Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Energietipp Teil 1 der neuen 10-teiligen Serie Spricht was gegen Wärmedämmung? Zieht Wärmedämmung Schimmel an? Auch wenn häufig das Gegenteil behauptet wird, das Risiko einer Schimmelbildung ist bei gedämmten Wänden deutlich geringer als bei nicht gedämmten Außenwänden. Schimmelpilze benötigen zum Wachsen vor allem Feuchtigkeit. Hohe Werte für die Luftfeuchtigkeit treten vor allem an kalten Oberflächen auf. Besonders anschaulich ist das zu sehen, wenn man eine kalte Flasche aus dem Kühlschrank nimmt und sich nach einer gewissen Zeit die Feuchtigkeit auf der Oberfläche niederschlägt. Die Fähigkeit der Luft Wasserdampf aufzunehmen nimmt mit sinkender Temperatur deutlich ab. Übertragen auf die Außenwände von Häusern heißt das, dass man einen Blick auf die Oberflächentemperaturen werfen muss. Und die Wandoberfläche einer gedämmten Wand ist innen deutlich wärmer als die einer nicht gedämmten Wand. Daher finden Schimmelpilze in gedämmten Häusern wesentlich seltener gute Wachstumsbedingungen vor. Außerdem ist es durch die höhere Wandtemperatur für die Bewohner viel behaglicher. Wie viel Energie Sie mit einer Wärmedämmung einsparen können und was bei der Ausführung zu beachten ist, erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Der Energieberater hat am Mittwoch, den 24.06.15 von 16-18 Uhr Sprechstunde in Kandel, Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 07275/9600. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Informationsveranstaltungen in Speyer und Kaiserslautern: Jeder Monat zählt! Bausteine für meine Rente Über Zeiten, die für die Rente wichtig sind, wie man diese nachweisen kann, über die Renteninformation und den Versicherungsverlauf darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 17. Juni um 17:30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 18. Juni um

Kandel - 11 - Ausgabe 24/2015 17:00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881, Fax 06232 17-2128 oder E-Mail aub-stelle-speyer@drvrlp.de. Für Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de Verbesserungen bei Waisenrenten Zum 1. Juli gibt es verbesserte Leistungen bei Waisenrenten: Einkommen wird auf die Waisenrente dann nicht mehr angerechnet. Und neu anzuerkennende Freiwilligendienste können neu zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Volljährige Waisen können ab Juli neben der Waisenrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz profitieren davon rund 1 000 Waisen, die dann eine vorher weggefallene Rente wieder bekommen oder eine höhere Rente erhalten. Dafür müssen sie aber keinen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die betroffenen Waisenrenten rechtzeitig zum 1. Juli neu. Über die neue Rentenhöhe informiert die Rentenanpassungsmitteilung, die in nächster Zeit versandt wird. Außerdem können ab Juli weitere nationale und internationale Freiwilligendienste zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Dazu zählen zum Beispiel der europäische Freiwilligendienst Erasmus+ oder der weltweite Freiwilligendienst weltwärts. Die jetzt anzuerkennenden Freiwilligendienste entsprechen denen, die auch zu einem Anspruch auf Kindergeld führen. Allerdings kann in diesen Fällen die Waisenrente länger als das Kindergeld gezahlt werden, nämlich bis zum 27. Lebensjahr. Wichtig ist hierbei: Entsteht durch die neuen Freiwilligendienste ein Anspruch auf Waisenrente, muss die Waise einen Antrag stellen. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www. deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Erwachsenen Gäste sind immer willkommen Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Erwachsenen trifft sich am Dienstag, 16. Juni um 18.00 Uhr im Pfalzklinikum in Klingenmünster (Gebäude 4, 1. OG, Raum 20-011) zum Thema Was können Psychiater für Menschen mit Intelligenzminderung tun?. Die weiteren Gruppentreffs finden jeweils am 1. und 3. Dienstag des Monats statt. Angehörige, Betroffene, Behandler und Interessierte sind bei der Gruppe immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ansprechpartner/-in für die Gruppe sind Oberärztin Dr. Michaela Gensheimer (Tel. 06349/900-2162), Sozialarbeiterin Heike De Haan (Tel. 06349/900-2117) und Diplom-Psychologe Bernhard Dobbe (Tel. 06349/900-2166). Weitere Infos gibt es unter den genannten Telefonnummern. Parkinson Selbsthilfegruppe Südpfalz Die Parkinson Selbsthilfegruppe Südpfalz trifft sich am Dienstag, 16. Juni um 14.30 Uhr im Pfalzklinikum in Klingenmünster (BKV-Zentrum, Konferenzraum). Der reguläre Gruppentreff der Selbsthilfegruppe findet an jedem dritten Dienstag im Monat von 14.30-17 Uhr statt. Neue Interessenten sind herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ansprechpartner der Selbsthilfegruppe ist Jean-Jacques Sarton, Telefon 06349/990215, E-Mail jj.sarton@t-online.de Kontakt- und Informationsstelle für Menschen mit psychischen Problemen Die Kontaktstelle bietet die Möglichkeit neue Bekanntschaften zu schließen, sich auszutauschen oder gemeinsam etwas zu unternehmen. An unseren Treffs können Sie nach Lust und Laune teilnehmen. Programm in der Woche vom 15.06.2015-21.06.2015 Mittwoch, den 17.06.2015 Wörth-Treff von 14.30 16.00 Uhr Für Menschen mit psychischen Problemen ist der Kontakt und Austausch mit anderen besonders wichtig. Das Zentrum für seelische Gesundheit bietet deshalb jeden 3. Mittwoch im Monat einen offenen Treff in Wörth an. In gemütlicher Atmosphäre können sich betroffene Personen über ihre Erfahrungen austauschen, Kontakte knüpfen oder einfach nur mit anderen Menschen ein Tasse Kaffee trinken und gemeinsam die Freizeit gestalten. Der Treff findet im Mehrgenerationenhaus in Wörth (Ahornstraße 5) statt und wird von Claudia Guerrein-Rizakis (Zentrum für seelische Gesundheit Kandel) sowie von Iris Bockow (Sozialpsychiatrischer Dienst) begleitet. Donnerstag, den 18.06.2015 Kontaktcafé von 14.00-16.00 Uhr Unter dem Motto: Miteinander reden ist besser, als gegeneinander zu schweigen bietet das wöchentliche Kontaktcafe für Menschen mit psychischen Problemen, deren Angehörigen, sowie für alle Interessierte die Möglichkeit des gegenseitigen Austauschs. Bei einer Tasse Kaffee können Betroffene, Angehörige und Interessierte Gespräche führen, Erfahrungen und Informationen austauschen oder in gemütlicher Spielerunde einen Nachmittag in Gesellschaft genießen. Das Kontaktcafe findet in den Räumlichkeiten der Tagesstätte(Bismarckstr. 15 in Kandel) statt und wird von Fr. Guerrein-Rizakis und Fr. Lutz begleitet. Weitere Infos bei: Sozialtherapeutische Kette ggmbh, Zentrum für seelische Gesundheit, Bismarckstraße 15 in 76870 Kandel, Tel.: 07275/913063. DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Abend des offenen Versuchsfeldes in Offenbach/Queich Das Pflanzenbauteam Neustadt/Weinstraße des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück lädt alle Interessenten ein zu einem Abend des offenen Versuchsfeldes am Dienstag, den 16. Juni 2015 um 18.00 Uhr. Vorgestellt werden die Landessortenversuche Winterweizen (mehrere Sortimente), Winterhartweizen, Winterroggen, Sommerhartweizen, Sommerweizen, Braugerste und Soja. Außerdem sind einige Demo-Parzellen zu besichtigen mit Saatmischungen, die zur Begrünung von Bracheflächen oder zur Anlage von Pufferstreifen dienen. An Ort und Stelle werden Sie über die ackerbaulichen EULLa-Programme des Landes und deren Kombinationsmöglichkeiten mit den seit diesem Jahr geltenden Greening-Auflagen informiert. Vertreter der Züchterhäuser werden ebenfalls an dieser Veranstaltung teilnehmen. Nach der Vorstellung und Besichtigung der Versuche besteht Gelegenheit, das Gesehene und weitere Fragen rund um den Ackerbau zu diskutieren. Die Versuchsfläche liegt westlich der Kreisstraße Offenbach- Herxheim (angrenzend hinter einer an der Straße liegenden Rapsfläche). Die besten Parkmöglichkeiten gibt es auf dem östlich parallel zur Straße verlaufenden Wirtschaftsweg, von wo Sie nach einem Fußmarsch von ca. 200 m zu den Versuchsflächen kommen. Nachhaltig unterwegs - Umwelttipp des Monats Juni Rund 20 Prozent des klimaschädlichen CO 2 -Ausstoßes stammen in Deutschland aus dem Verkehrssektor. Im Flächenland Rheinland-Pfalz ist er mit knapp einem Drittel am gesamten Endenergieverbrauch beteiligt, den Löwenanteil hat dabei der Kraftfahrzeugverkehr. Immer mehr Menschen legen immer weitere Strecken zurück - die Angebote und Ansprüche an den motorisierten Verkehr wachsen seit Jahren. Doch der Verkehrssektor verfügt über relevante Klimaschutz- und Energieeinsparpotenziale, die es zu nutzen gilt. Daher bleibt ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Verkehrspolitik die Förderung einer klimaverträglichen und bezahlbaren Mobilität gerade auch für Pendlerinnen und Pendler. Beispielsweise wird die Organisation der Fahrgemeinschaften durch das Pendlerportal Rheinland-Pfalz unterstützt. Hierzu hat das Land unter anderem mit dem Bau von mittlerweile 136 Mitfahrerparkplätzen bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Auch mit dem Rheinland-Pfalz-Takt wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der umweltfreundlichen Mobilität geleistet. Der Umwelttipp des Monats Juni Nachhaltig unterwegs aus der Informationsreihe Umweltschutz im Alltag möchte daher einfache Anregungen und Ideen geben, wie im Berufsalltag und in der Freizeit ein Umstieg auf umweltfreundliche Fortbewegungsmittel leicht gelingen kann. Er gibt Antworten auf die Fragen: Welche Angebote umweltfreundlicher Mobilität gibt es von Seiten des Landes? Wo kann ich mich im Internet informie-

Kandel - 12 - Ausgabe 24/2015 ren? Welche Apps sind hilfreich? Was kann ich beim Autofahren beachten, um Sprit zu sparen? Welche Möglichkeiten gibt es im Land, ohne das eigene Auto günstig und schnell zu reisen? Warum z.b. das eigene Auto nicht mit anderen Personen teilen? Neben der Kostenersparnis ersetzt ein Car-Sharing-Fahrzeug fünf normale Fahrzeuge. Eine gute Alternative zum Auto bieten häufig der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), das Fahrrad oder die eigenen Füße. Zur Unterstützung des Radverkehrs baut das Land konsequent das Radwegenetz weiter aus, das inzwischen rund 1850 Kilometer umfasst. Auch Mietradsysteme sind gerade in Städten für Kurzstrecken bestens geeignet. Eine Auswahl weiterer zahlreicher Angebote für Bahn- und Radfahrer sowie Fußgänger im Land haben wir im Flyer und auf unseren Internetseiten zusammengestellt. Der Flyer ist im Internet abrufbar unter http://mulewf.rlp.de/ mensch-und-umweltschutz/umweltschutz-im-alltag/ Jazzclub Wörth Der Jazzclub Wörth präsentiert am Sonntag, den 14. Juni, sein letztes offizielles Konzert vor der Sommerpause mit einem Frühschoppen-Konzert ab 11 Uhr im Biergarten des Clublokals Klosterhof in Kandel-Minderslachen (also im Freien und bei freiem Eintritt) mit den Swinging Groovties - Mainstream-Jazz (Swing, Hardbop, Bossa). Die sechs Groovties aus Karlsruhe sind sowas wie Deutschlands älteste Nachwuchsband. Denn in der Tat haben sich diese Senioren erst seit 2013 gesucht und gefunden. Die Musiker sind altgediente Jazzer, von denen die Aktivität einiger bis in die Nachkriegszeit zurückreicht. Die Besetzung: Adelheid von Oettingen (Gesang), Gerhard Münchgesang (Trompete), Gerd-Peter Goossens (Saxophone), Helmut Zimmer (Klavier), Gerhard Stolz (Bass), Gerhard Goos (Schlagzeug). www.jazzclub-woerth.de Realschule plus Kandel Bundesjugendschreiben 2015 am PC Viele Schülerinnen und Schüler der REAL- SCHULE plus KANDEL beteiligten sich dieses Jahr sehr erfolgreich am Bundesjugendschreiben, einem Schnellschreibwettbewerb auf der Computertastatur, der von der Bundesjugend für Computer, Kurzschrift und Medien alljährlich veranstaltet wird. Erneut traten unsere Realschüler gegen über 10 000 Konkurrenten an und erreichten mit ihren überdurchschnittlichen Leistungen hervorragende Platzierungen. Von allen teilnehmenden Realschülern führt Marlene Roth auf Platz 1 der Landesliste Rheinland-Pfalz die Altersgruppe C (17-/18-Jährige) an und ließ mit 355 Anschl./Min. die meisten Konkurrenten weit hinter sich. 182 Anschl./Min. reichten Lara Hellmann, umunserebeste der Altersgruppe D (15-/16-Jährige) zu werden und damit den 3. Platz der Landesliste Rheinland-Pfalz zu belegen. Alle Realschüler, die erfolgreich an diesem Wettbewerb teilgenommen haben, werden von der Bundesjugend für Computer, Kurzschrift und Medien mit einer Urkunde ausgezeichnet. Wir gratulieren den erfolgreichen Teilnehmern und wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg! IFB Wörth Berufsausbildung KOMPAKT eine Alternative zum dualen Studium Ab Beginn des Wintersemesters 2015 (Oktober) bietet das Institut für Bildungsförderung (IFB) verzahnte Bildungsgänge zur Erlangung eines klassischen Berufsabschlusses (z. B. Büro- oder Industriekauffrau/- mann) und des Weiterbildungsabschlusses Geprüfter Wirtschaftsfachwirt oder Geprüfter Industriefachwirt an. Nach deutschem Qualifikationsrahmen sind dies Abschlüsse auf Bachelor-Niveau (DQR-Stufe 6). Zielgruppe sind kaufmännische Auszubildende mit Abitur oder Mittlerer Reife. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr beginnt neben der Berufsausbildung eine Ausbildungsbegleitende Weiterbildung (ABW). Diese Erweiterung des Fachwissens, über das der Ausbildung hinaus, verbessert die Prognosen für die Abschlussprüfung der Ausbildung und damit auch für eine Übernahme im Unternehmen, im erlernten Beruf. Die ABW findet samstags statt und stört so den Ablauf der Ausbildung nicht. Unmittelbar nach Ende der Berufsausbildung beginn die Weiterbildung. Diese dauert 12 Monate und findet ebenfalls samstags statt. Die Absolventen der Ausbildung KOMPAKT haben drei Abschlüsse: - Kaufmann (Büro-, Industriekaufmann oder andere) - Geprüfter Industrie- oder Wirtschaftsfachwirt - Bachelor Professional (CCI) - Berufsausbilder (gem. Ausbildereignungsverordnung) Rechnet man die Verkürzung der Ausbildung um 6, bei Abiturienten sogar um 12 Monate ein, so dauert Ausbildung KOMPAKT zusammen 3, bzw. 31 2 Jahre. Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung (IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel: 07275-91 30 35, E-Mail: mail@ifb-woerth.de. Im sportlichen Teil dieses Wettbewerbs, dem Staffelschreiben am PC, erschrieb sich die Staffel der 10. Klassen mit Nina Ertel, Lara Hellmann, Marlene Roth und Sarah Weidner den Schulsieg und den 1. Platz auf der Landesliste Rheinland-Pfalz sowie den 7. Platz im bundesweiten Vergleich. AG 60plus im GV-Kandel: Gast: 3. Stammtisch Unser Land von morgen gestalten Die AG 60plus- Kandel lädt zu ihrem 3. Stammtisch in 2015 ein. Unter dem Titel Unser Land von morgen gestalten - Schwerpunkte in der Südpfalz informiert Alexander Schweitzer, MdL, wie sich unser Land entwickeln soll. Im Anschluss stellt er sich der Diskussion. Wann: Donnerstag, 18.06.2015 um 15:30 Uhr Wo: Kandel, Naturfreundehaus Thema: Unser Land von morgen gestalten - Schwerpunkte in der Südpfalz Alexander Schweitzer, MdL und Vorsitzender der SPD- Fraktion im Landtag RLP Zum Stammtisch sind alle Mitglieder, Freunde und Interessierte herzlich eingeladen. Klaus Böhm, 1. Vorsitzender

Kandel - 13 - Ausgabe 24/2015 Erlenbach Amtlicher Teil Sprechtage und Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters: dienstags von 16.00 bis 17.00 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstraße 31, Tel.: 07275/1304. Senioren Inzwischen hat es sich bestimmt schon herumgesprochene -wenn der Wettergott mitspielt - wollen wir an unserem Donnerstag, den 11.06.2015 zur Landesgartenschau nach Landau fahren. Die Radfahrer-Gruppe trifft sich um 9:30 Uhr am P-Bürgerhaus, alle anderen starten in Fahrgemeinschaften um 10:15 Uhr. Wir wollen uns um 11:00 Uhr am Eingang zur Landesgartenschau treffen, am Eingang Nähe des Parkplatzes. Zur Absprache wer mit wem - die Radler bitte bei Edi Lachnit (Tel:2253) - und die Autofahrer bei Margret Wagemann (Tel.: 2468) melden. Bei unbeständigen Wetter treffen wir uns wie üblich um 14:00 Uhr an der Grillhütte. Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Erlenbach sucht eine Kraft für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kindertagesstätte Am Storchenbrunnen Die Stelle soll zum 01.09.2015 für 1 Jahr besetzt werden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern, Spaß bei der Arbeit mit Kindern sowie die Förderung der individuellen Entwicklung und die Pflege der Zusammenarbeit mit den Eltern sollten für Sie selbstverständlich sein. Wir suchen eine freiwillige Kraft zur Unterstützung der Erzieher/innen. In das Aufgabenfeld fallen Tätigkeiten wie zum Beispiel Spielangebote, Hilfe beim Essen oder Vorlesetätigkeiten. Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 26. Juni 2015 mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Kindertagesstätte Am Storchenbrunnen Haynaerstraße 2 76872 Erlenbach Für Ihre Rückfragen steht Ihnen der Kindergarten, Tel.: 07275/5510, zur Verfügung. Kontakt: Protestantisches Pfarramt, Hauptstraße 32, 76872 Erlenbach, Tel. 07275/3448, Fax 07275/9199465. Email: pfarramt.erlenbach@evkirchepfalz.de, Internet: www.prot-kircheerlenbach.de Pfarrer Edinger ist zu den üblichen Geschäftszeiten zu sprechen, außer montags; am besten nach telefonischer Absprache. Bürostunde: Donnerstag, 18.06.2015, 08.00 Uhr - 12.00 Uhr. Sportverein 50 Jahre SV Erlenbach Festabend am 20.06. im Bürgerhaus Festwochenende im Juli am Clubhaus Der Sportverein Erlenbach feiert in diesem Sommer sein 50 jähriges Bestehen und lädt hiermit ein an den Feierlichkeiten teilzunehmen. Am Clubhausgelände wird vom 17. bis 20. Juli ein umfassendes Festprogramm stattfinden bei dem unter anderem die Kirchberger und das Hassenstein Duo auftreten werden. Zudem wird das Verbandsgemeindeturnier 2015 in Erlenbach ausgetragen und der SC Hauenstein wird mit seinem neuen Trainer Jürgen Kohler ein Vorbereitungsspiel gegen TB Jahn Zeiskam in Erlenbach absolvieren. Festbankett am 20. Juni Am 20. Juni wird im Erlenbacher Bürgerhaus ab 19 Uhr mit Ehrengästen das feierliche Festbankett stattfinden. Hierzu sind die Mitglieder des Vereins mit Partner ebenfalls recht herzlich eingeladen. Helfer für Feste und Aktivitäten Ein umfassendes Programm hat der Sportverein Erlenbach in den kommenden sechs Wochen vor sich und jede helfende Hand wird bei den Jubiläumsfeierlichkeiten sowie bei der Ausrichtung der Erlenbacher Kerwe benötigt. Helferlisten hängen im Clubhaus aus, jeder helfende Hand ist herzlich willkommen. Die Ü32 auf großer Fahrt SV Erlenbach beim Ü32 Supercup in Oyten bei Bremen dabei! Der lang ersehnte Termin ist gekommen, die Ü32 des SV Erlenbach tritt am kommenden Wochenende beim Ü32 Supercup, der inoffiziellen deutschen AH Meisterschaft die in Oyten bei Bremen ausgespielt wird, an. In der Gruppe H trifft unsere AH ab freitagnachmittags auf die Mannschaften Germania Grasdorf (Region Hannover), SG Leipziger Verkehrsbetriebe, 1. FC Isselhorst (Region Bielefeld) sowie den 1. FC Neubrandenburg. Geht unser Team als Erster oder Zweiter aus der Vorrunde hervor könnten in der KO Runde berühmte AH Mannschaften von Werder Bremen, Bayern München oder Hertha BSC Berlin zu den Gegnern unserer AH zählen. Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 14.06.2015 10.00 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Krabbel- u. Kindergottesdienst in Rheinzabern Sonntag, 21.06.2015 09.00 Uhr Gottesdienst zu Ehren Frau Kantowsky Dienstag, 16.06.2015 20.00 Uhr Kath. Pfarrheim St. Michael in Rheinzabern, Veranstaltung zur Ökumene Ökumene Heute bei uns. Herzliche Einladung an alle Interessierten Mittwoch, 17.06.2015 16.00-17.00 Uhr Krabbelgruppe im Jugendheim 17.00-18.00 Uhr Bücherei, hinter dem Pfarrhaus im Jugendheim 19.30 Uhr Probe des Kirchenchors im Jugendheim Donnerstag, 18.06.2015 17.00-18.00 Uhr Probe des Kinderchors im Jugendheim Tennisclub Spieltermine unserer Mannschaften Folgende Spiele stehen an: Fr., 12.06. ab 15.30 Uhr TTC TA Bann - TCE U15 Mädchen Sa., 13.06. ab 13.30 Uhr TCE Herren 40 - TC Winden So., 14.06. ab 10 Uhr TCE Herren 30 - TC Schlossberg Erfweiler Der TCE wünscht allen Spielerinnen und Spielern viel Erfolg und viel Spaß bei den bevorstehenden Spielen! Rückblick auf unseren Rebknorzen Tennis Tag Am Pfingstmontag war unser allseits beliebtes Rebknorzen Tennis. Bei wunderschönem Wetter wurden viele kurze Mixed Doppel gespielt. Ein riesengroßes Dankeschön geht an Dieter Nauerth. Er stand den ganzen Tag in der Küche und am Grill. Und auch vielen Dank an die ganzen Salat- und Kuchenspender und an die Helfer beim Auf- und Abbau und in der Küche zwischendurch. Ganz viele Bilder gibt es auf unserer Homepage www.tc-erlenbach.de

Kandel - 14 - Ausgabe 24/2015 Freckenfeld Amtlicher Teil Medenspielergebnisse des letzten Spieltag Premiere unserer Herren40 Zum ersten mal hat der TCE auch eine Herren40 Mannschaft gemeldet und diese konnten bei Ihrem ersten Spiel auch gleich einen Sieg gegen den TV Geinsheim feiern. Herzlichen Glückwunsch! Die Einzel wurden von Denis Zilly, Martin Rohrbacher und Pascal Illgen gewonnen. Das entscheidende Doppel zum Sieg gewannen Pascal Illgen & Arno Nauerth. TCE Herren40 - TV 1920 TA Geinsheim 9:5 Sprechtage und Sprechzeiten der Ortsbürgermeisterin Gerlinde Jetter-Wüst: montags von 16.00-17.00 Uhr im Rathaus, Hauptstr. 65, Rufnummer der Ortsbürgermeisterin: 06340/8242 sowie der Ortsgemeinde: 06340/92666 während der Bürostunde. Während der Sprechstunden ist gewährleistet, dass Anliegen, die nur mit der Ortsbürgermeisterin oder den Beigeordneten besprochen werden sollen, in einem separaten Raum vorgetragen werden können. Der 1. Beigeordnete Otto Kuhn hat den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Energie Die 2. Beigeordnete Thea Weber hat den Geschäftsbereich Tourismus, Kultur und Senioren. Gemeindewald-Info Da die Brennholz-Aufarbeitung momentan Pause hat, findet in Freckenfeld keine Sprechstunde mehr statt. Die wöchentliche Sprechstunde in Kandel findet weiterhin donnerstags von 17.00-18.00 Uhr im alten Rathaus, im 1.OG, statt. Sprechstunde im Rathaus Freckenfeld ist wieder ab Oktober, jeden 1. Montag im Monat von 16.00-16.30 Uhr. Jugendtreff Freckenfeld beim Zeltfestival Kulturbeutel 2015 in Speyer Am Donnerstag den 04.06.2015 brachen vier Kinder des Jugendtreffs Freckenfeld und die Jugendpflegerin Katharina Hilbert zu der Veranstaltung Tonfisch nach Speyer auf. Hierbei handelte es sich um eine Veranstaltung im Rahmen des Zeltfestivals Kulturbeutel. Tonfisch, das ist eine Band für Kinder ab 4 Jahren. Mit Instrumenten wie Gitarre, Akkordeon, Schlagzeug, Kontrabass und ganz viel Gesang spielen die drei Musiker handgemachte Musik, beeinflusst durch unterschiedliche Musikstile. Mit ihrem Programm bringen sie sowohl die Kleinen als auch die Großen in Bewegung und das mitsingen und mittrommeln der Teilnehmer darf natürlich auch nicht fehlen. Die Kinder des JUZE Freckenfelds hatten sichtlich ihren Spaß. Im Anschluss an die Veranstaltung gingen wir dann noch gemeinsam ein Eis essen und besichtigten den Dom zu Speyer. Es war wirklich ein toller Nachmittag und ich möchte mich nochmals bei den Kids bedanken, dass sie daran teilgenommen haben. Eure Jugendpflegerin Katharina Nichtamtlicher Teil Herren 40 v.l.: Martin Rohrbacher, Pascal Illgen, Denis Zilly, Stefan Flick u. Arno nauerth Damen verlieren erneut nur knapp Anja Wünstel und Carolin Wenner waren in den Einzel und auch als Doppelpartner im Doppel erfolgreich. TCE Damen - SF 1967 TA Dierbach 7:14 Herren30 unterliegen deutlich in Lustadt Gegen sehr starke Lustadter mussten unsere Herren30 sich leider am Sonntag geschlagen geben. Es konnte kein Einzel und kein Doppel gewonnen werden- TC Lustadt - TCE Herren30 21:0 Die Mannschaften bedanken sich bei allen Zuschauern und Helfern für die tatkräftige Unterstützung! Zu allen Spielen gibt es auf unserer Homepage www.tc-erlenbach.de einen ausführlichen Bericht und zahlreiche Bilder - reinschauen lohnt sich! Prot. Kirchengemeinde Freckenfeld, Vollmersweiler, und Schaidt Herzliche Einladungen zu den Veranstaltungen 2. Sonntag nach Trinitatis, 14.06.2015 Christus spricht: Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will euch erquicken. Matthäus 11,28 Gottesdienste 09.15 Uhr Vollmersweiler Pfr.Kleppel 10.15 Uhr Freckenfeld Pfr.Kleppel Kirchendienst Vollmersweiler Wir suchen immer noch Menschen, die ehrenamtlich bereit sind, am dem ein oder anderen Sonntag, die Kirche in Vollmersweiler für den Gottesdienst vor zu bereiten.(aufschließen, Heizung anschalten, Lieder an stecken). Beachten Sie bitte dazu die in V-weiler ausgeteilten Handzettel, und geben Sie dieses ausgefüllt zurück. Präparandenstunde In den Monaten Mai bis Juli findet das Präparanden-Praktikum statt. Bitte die detaillierten Sondertermine beachten.

Kandel - 15 - Ausgabe 24/2015 Kindergottesdienst Nächster Kindergottesdienst am Sonntag 14. Juni 10.00 Uhr im prot. Gemeindehaus in Freckenfeld. Bitte beachten sie die detaillierten Terminpläne. Kerzenreste gesucht Eine ungewöhnliche Art von Recycling: Nicht nur in der Advents und Weihnachtszeit bleiben viele Kerzenstummel übrig. Wir sammeln solche Kerzenreste, um mit dem Erlös neue Altarkerzen zu erstehen. Sie können ihre Kerzenreste in der Freckenfelder Kirche abgeben, eine Sammelbox ist am Ausgang aufgestellt. Prot Pfarramt Freckenfeld Pfarrer Kleppel, Tel. 06340 8147 Bürozeiten im Pfarramt (während der Schulzeit) Dienstag und Freitag 06.45 Uhr bis 7.45 Uhr Darüber hinaus sind jederzeit Termine nach Vereinbarung möglich. Landeskirchliche Gemeinschaft Sonntag, 14.06.2015, 20:00 Uhr Gottesdienst Freitag, 19.06.2015 16:00-17:30 Uhr Jungschar für Kinder von 5-12 Jahren 18:15 Uhr Teenkreis Stadtmission Bad Bergzabern, Schlossgasse 7. Jeden ersten Dienstag im Monat findet um 09:00 Uhr das Frauenfrühstück statt. Info: H.Helck (06340 8946). Der Posaunenchor übt wöchentlich freitags um 20:30 Uhr in Bad Bergzabern. Kontaktadresse: Ev. Stadtmission Bad Bergzabern/Freckenfeld Prediger Christoph Reumann Schloßgasse 7, 76887 Bad Bergzabern, Tel.: 06343-8530 stadtmission.bergzabern@egvpfalz.de Gesangverein e.v. Brunnenfest 2015 Singfonia Freckenfeld veranstaltet am Samstag, den 4. Juli 2015 ab 16.00 Uhr, sein traditionelles Brunnenfest. Chöre aus Kuhardt und Minfeld werden uns ab 19.00 Uhr unterhalten. Einige langjährige Mitglieder des Gesangvereins werden an diesem Abend geehrt. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Vorankündigung Unser Oktoberfest findet am Samstag, den 12. September 2015 ab 17.00 Uhr am Dorfbrunnen statt. Singfonia-Termine Samstag, 20. Juni: 125 Jahre Neupotz Sonntag, 21. Juni: Sommerfest Musikverein LYRA Freckenfeld Sonntag, 19. Juli: Kirche im Grünen Zur Verstärkung unseres Chors sind alle Bürger aus nah und fern herzlich willkommen. Schauen Sie einfach einmal bei einer unserer Proben vorbei (immer freitags ab 18.30 Uhr im Pfälzer Hof ). Das Fest beginnt am Samstag dem 20.06.15 um 18.30 Uhr. Für Unterhaltung sorgen ab 19.30 Uhr die Musiker aus Steinweiler. Bei Einbruch der Dunkelheit wird das Johannisfeuer entzündet. Am Sonntag findet der Gottesdienst ab 10.15 Uhr statt. Zum Mittagstisch bieten wir Grillspezialitäten, Schafskäse und Zanderfilet. Flammkuchen wird über das ganze Fest angeboten. Für Kaffee und Kuchen wird ebenfalls bestens gesorgt. Zur Unterhaltung tragen unsere Musikfreunde aus Minfeld, Leimersheim, GV Singfonia und unsere aktive Kapelle Freckenfeld/Büchelberg bei. Am Montag unterhält uns ab 18.30 die Musikkapelle aus Schaidt. Wir wünschen allen Besuchern unterhaltsame und fröhliche Stunden. TC Mannschaftsmeisterschaft 2015 Jugend Hier die Ergebnisse des 4. Spieltags der Jugendmannschaften: Fr., 29.05.2015: U 15 Jungen: TC Freckenfeld - TC Rot-Weiß Neustadt 2 4:10 Nachdem Fabriece Kretschmer aufgrund eines Schüleraustauschs nicht zur Verfügung stand und auch Lukas Grahn verhindert war,konnten nur zwei Einzelspiele durch Noah v.d. Heyden und Kayvan Novale deutlich gewonnen werden. Leider reichte es im Doppel nicht für einen Sieg und somit mussten die Jungs ihre zweite Niederlage in Folge hinnehmen. Es besteht jedoch die Hoffnung, dass am Freitag gegen den Tabellenletzten in Diedesfeld nochmals 2 Punkte erzielt werden können. Sa., 30.05.2015: Gemischt U 10 B TV TA Pfortz-Maximiliansau - SG Kandel/Feckenfeld 14:0 Im Spiel gegen den TV TA Pforz-Maximiliansau mussten wir uns mit einem klaren 14:0 geschlagen geben. Die Kids haben bis zum Schluss gekämpft. Die Ergebnisse im Einzelnen: Jäger Paul 7:6 /4:6/ 10:7, Jäger Niklas 6:4/6:4, Loreth Jule 7:6 /6:3, Schmitt Anika 7:6 /6:4 Die Doppel: Jäger Paul/ Loreth Jule 6:3 /6:3, Jäger Niklas/ Rung Tim 6:4/3:6/ 11:9 Herren Hier die Ergebnisse des 4. Spieltags der Tennis Mannschaftsmeisterschaft 2015 der Herren: So., 31.05.2015: Herren (4er) C TC Freckenfeld 2 - TC 77 Jockgrim 2 11:3 Platz 1 verteidigt! Bei bestem Tenniswetter konnten wir heute den ersten Platz gegen die Gäste aus Jockgrim verteidigen. Nach vier gewonnen Einzeln konnte das, auf eins gesetzte, Doppel v.d. Heyden/Huck siegreich den Platz verlassen. Das Doppel Hay/Heid musste sich gegen stark aufspielende Jockgrimer geschlagen geben. Insgesamt konnten wir einen hoch verdienten 11:3 Sieg feiern. Sommerfest und Johannisfeuer 20. - 22.6.2015 Der Musikverein Lyra Freckenfeld e. V. lädt die gesamte Bevölkerung zu seinem Sommerfest und Johannisfeuer am Musikerheim recht herzlich ein. So., 31.05.2015 10:00 Herren A: TC Schifferstadt 1 - TC Freckenfeld 1 21:0 Am vierten Spieltag musste sich die erste Herrenmannschaft des TC Freckenfeld einem verstärkten Team aus Schifferstadt beugen. Im dritten Auswärtsspiel sah es zu Beginn gut aus für die Jungs aus Freckenfeld. Maier und Wagner gingen nach hervorragender Leistung jeweils mit 4:2 in Führung, der sehr stark aufspielende Marc Ulm konnte gegen den an 1 gesetzten Gabo (LK 9) sogar den ersten Satz (6:1) gewinnen. Danach war das

Kandel - 16 - Ausgabe 24/2015 Momentum auf Seiten der Schifferstadter, die alle drei Einzel für sich entscheiden konnten. Maier verletzte sich im ersten Satz und konnte seine starke Lauf Leistung erneut nicht aufrechterhalten. In der zweiten Runde lieferten Marx und Helck gute Spiele gegen ebenfalls sehr sicher aufspielende Gegner ab und mussten sich ebenfalls geschlagen geben. Huck musste kurz nach dem Einschlagen das Match aufgrund einer erneuten Verletzung frühzeitig beenden. Durch die Aufgabe von Huck konnte ein Doppel nicht gespielt werden, sodass man vor den letzten beiden Doppeln mit 0:15 im Rückstand lag. Helck/Marx (2:6/ 3:6) und Ulm/Wagner (3:6/ 6:7) konnten trotz couragiertem Einsatz nicht siegreich sein. Nun gilt es die letzten beiden Spiele für sich zu entscheiden und den Klassenerhalt in einer eigentlich ausgeglichenen Klasse zu sichern. Senioren Hier die Ergebnisse des 4. Spieltags der Senioren: Sa., 30.05.2015: Herren 50 C-Klasse: TC Freckenfeld - TSV Fortuna Billigheim-Ingenheim 14:7 Sa., 30.05.2015: Herren 55 Pfalzliga: TC Jockgrim - TC Freckenfeld 7:14 In Jockgrim gelang es den Oldies einen nicht erwarteten Sieg mit nachhause zu nehmen. Mit Ausnahme vom 1. Vorsitizenden Helmut Thürwächter der sich gegen seinen Gegner, auch 1. Vorsitzender, viel vornahm und nur knapp im Match-Tiebreak verlor sowie H.-P. Huck der verletzungsbedingt nur körperlich auf dem Platz stand, konnten alle weitere Einzelspieler (B. Seiler, D. Stocker, Dr. J. Dähne, M. Barlang) gewinnen. Mit zwei Siegen im Doppel (Seiler/Sereinig und Dähne/Thürwächte`) wurde der Gesamtsieg perfekt gemacht. Vorschau: Am kommenden Wochenende stehen folgende Begegnungen an: Datum, Liga, Heimmannschaft - Gastmannschaft Fr., 12.06.2015 15:30 Uhr Jungen U 15 C, TC Diedesfeld 2 - TC Freckenfeld 1 Sa. 13.06.2015 09:00 Uhr Gemischt U 10 B, SG Kandel/Feckenfeld 1 SF 1967 TA Dierbach 1 Sa., 13.06.2015 13:30 Uhr Herren 50 C, TC 1982 Winden 1 - TC Freckenfeld 1 Sa., 13.06.2015 13:30 Uhr Herren 55 PFL, TC Freckenfeld 1 - TC Rülzheim 1 So,. 14.06.2015 10:00 Uhr Herren A, TC Freckenfeld 1 - TC Grün-Weiss Frankenthal 1 So., 14.06.2015 10:00 Uhr Herren (4er) C TSV TA Walsheim 1 - TC Freckenfeld 2 Alle Mitbürger sind zu den Heimspielen natürlich herzlich willkommen! Weitere Infos auf der Website des TC-Freckenfeld: www.tc- Freckenfeld.de TSV 1908 Zumba Der seit diesem Jahr neu eingeführte Zumbakurs beim TSV ist mittlerweile erfolgreich angelaufen. Seit Ende April nehmen jeden Montag um 19:30 Uhr ca. 30 Frauen von jung bis alt an dem Kurs in der Gräfenberghalle teil. Bevor wir nun in die Sommerpause gehen findet der Kurs noch an folgenden Terminen statt: 22. Juni 2015 29. Juni 2015 06. Juli 2015 13. Juli 2015 20 Juli 2015 Nach der Sommerpause startet der Kurs dann wieder am 07. September 2015. Etwaige Interessentinnen können zu jeder Zeit einfach zu den oben genannten Terminen jeweils um 19:30 Uhr in der Gräfenberghalle zum Kurs dazu stoßen. Über weitere Teilnehmerinnen würde sich der TSV sehr freuen. SPD-Ortsverein in Aktion Neue Farbe, neue Planken: Seit letztem Samstag ist die Holzbrücke nahe der Wattstraße am Bachweg wieder begehbar. Die Renovierung der Brücke ist fast abgeschlossen, ausstehende Kleinigkeiten werden zurzeit erledigt. Personell und finanziell mit ca. 330 Euro hat der SPD-Ortsverein mit viel Freude die Brückenrenovierung gestemmt. Ein herzliches Dankeschön geht hierfür an die tatkräftigen Helferinnen und Helfer aus dem Ortsverein und an Heinz Bohrer für den Strom! Kandel Amtlicher Teil Sprechtag und Sprechzeiten von Stadtbürgermeister Günther Tielebörger Die Sprechstunde von Stadtbürgermeister Tielebörger findet nach telefonischer Vereinbarung unter der Nr. 07275 960 317 in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, statt. 1. Beigeordnete Gudrun Lind Die 1. Beigeordnete Gudrun Lind hat den Geschäftsbereich Stadtbücherei, Senioren, Messen, Märkte sowie Intensivierung und Koordination der Kulturarbeit. Sie ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 07275/3212, Telefax: 07275/1405. Bürgersprechstunde jeden Montag von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Hauptstraße 61, Bürgermeisterzimmer, nach telefonischer Anmeldung. Beigeordnete Monika Schmerbeck Monika Schmerbeck hat den Geschäftsbereich Landwirtschaft, Forsten, Kinderspielplätze, Jugendzentrum und Friedhof. Sie ist unter der Ruf-Nr. 07275/61236 zu erreichen. Bürgersprechstunde jeden Dienstag von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus Kandel, Hauptstraße 61, Bürgermeisterzimmer nach telefonischer Anmeldung. Stadtwald-Info: Die Sprechstunde für den Stadtwald Kandel findet jeden Donnerstag von 17.00-18.00 Uhr im alten Rathaus Kandel, im 1.OG statt. Tel.: 07275-919813. Stellenausschreibung Bundesfreiwilligendienst Die Stadt Kandel sucht eine/n motivierte/n Freiwillige/n die/ der ab 01.09.2015 Bundesfreiwilligendienst im Jugendzentrum in Kandel leistet. Die Arbeit umfasst sämtliche Zu- u. Hilfsarbeiten, insbesondere handwerkliche Tätigkeiten für Instandsetzung, Instandhaltung und Ausstattung der Räumlichkeiten des Jugendzentrums in Verbindung mit einer Hausmeisterfunktion. Bewerbungsunterlagen bitte an: Jugendzentrum z. H. Herrn Berninghaus Am Schwanenweiher 10 76870 Kandel

Kandel - 17 - Ausgabe 24/2015 Fahrbahnmarkierungen entlang der Juststraße Nachdem der Straßenausbau entlang der Juststraße zwischenzeitlich abgeschlossen ist, werden durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs derzeit Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Bei diesen gelben Markierungen handelt es sich um die provisorische Kennzeichnung von Parkbuchten, die einem Vorschlag des zuständigen Fachbereichs der Verwaltung entsprechen. Die Parkbuchen werden deshalb zunächst in gelber Farbe und nur mit Eckmarkierungen dargestellt. Anhand dieser Markierungen gilt es dann vor Ort im Dialog mit den Anliegern zu prüfen, ob und inwieweit diese Stellplatzausweisungen praktikabel sind und den Interessen sowohl der Anlieger, als auch des fließenden Verkehrs entsprechen. Nach einer zeitlich begrenzten Erprobungsphase sollen die Stellplätze dann endgültig festgelegt und markiert werden. Bis dahin nimmt die Verwaltung Änderungs- und Verbesserungsvorschläge gerne entgegen. Diesbezügliche Hinweise sollten an den Fachbereich 3, Bürgerdienste und an die dortigen Ansprechpartner, Herrn Christian Hengen, E-Mail: christian.hengen@vg-kandel.de oder Herrn Mike Schönlaub, E-Mail: mike.schoenlaub@vg-kandel.de gerichtet werden. Diese Praxis hat sich in der Vergangenheit immer wieder sehr gut bewährt, nachdem die provisorische Kennzeichnung vor Ort für die Anlieger viel besser nachvollziehbar ist und die Praktikabilität einzelner Parkbuchten vor Ort besser ausgetestet werden kann, als dies auf einem Plan möglich ist. Heilige Kuh von David Duchovny 3 Audio-CDs. Gelesen von Cathlen Gawlich Was haben Kühe, Popkultur und der Palästinakonflikt miteinander zu tun? Gemeinsam sind sie alle Teil unserer heutigen Welt. Um ihrem Schicksal als Schlachttier zu entfliehen, macht sich Kuh Elsie auf die Suche nach einer besseren Welt. Mit einem zum Judentum konvertierten Schwein und dem wild plappernden Truthahn Tom begibt sie sich auf eine Abenteuerreise, in deren Verlauf der Hörer viel Wahres über die Menschen erfährt. Und dabei leben David Duchovnys tierische Helden genau das vor, was die Welt heute braucht: Toleranz und Menschlichkeit. Die Türkei, Israel, Indien - alle Sehnsuchtsorte erweisen sich letzten Endes als Trugbilder, sodass die Tiere wieder Richtung Heimat ziehen. Das fantastische Debüt des Autors und Akte-X -Darsteller D. Duchovny wurde geistreich und spritzig übersetzt von Timur Vermes ( Er ist wieder da ). Und die köstliche schauspielerische Darbietung von Sprecherin Cathlen Gawlich lässt kein Auge trocken, traurige wie witzige Erlebnisse der Tiere verdeutlicht sie mit vollem Stimmeneinsatz. Eine freundliche Empfehlung der Stadtbücherei Sie finden uns auch im Internet unter www.kandel.de Grundschule probt einen Brandalarm Am 29.05.2015 fand in der Grundschule ein Probealarm statt, um den Fluchtweg zu trainieren und die Vorgehensweise bei einem Brandalarm im Ernstfall zu demonstrieren. Hörbuchtipps Ausleihbar ab Freitag, den 12. Juni 2015 Nachruf auf den Mond von Nathan Filer 6 Audio-CDs. Gelesen von Hanno Koffler Der 19-jährige Matthew Homes ist suizidgefährdet und lebt in einer psychiatrischen Einrichtung. Vor zehn Jahren ist sein großer Bruder bei einem Unfall ums Leben gekommen, und Matthew leidet seitdem unter großen Schuldgefühlen. Aber dann ist sein Bruder zurückgekommen. Er spricht jeden Tag mit Matthew, er ist eigentlich immer in seinem Kopf... Zart und schön, traurig, aber hoffnungsvoll und mit leisem Humor: Hanno Koffler, Schauspieler und unübertroffener Hörbuchsprecher von Tschick liest Matthews Geschichte über seinen verlorenen und wiedergefundenen Bruder, über seine Krankheit und seinen Weg in ein selbstbestimmteres Leben. Heute beginnt der Rest des Lebens von Marie-Sabine Roger 5 Audio-CDs. Gelesen von Moritz Pliquet Mortimer liegt auf seinem Bett und wartet. Es ist sein 36. Geburtstag, und er wird sterben. So wie alle Männer in seiner Familie an ihrem 36. Geburtstag gestorben sind. Als er abends immer noch lebt, wird ihm klar: Der Fluch hat ihn verschont. Und nun? Er hat eigens für diesen Anlass die Böden geschrubbt, ein Testament aufgesetzt, seinen Job und seine Wohnung gekündigt und bisher nie irgendwelche Ziele oder Ambitionen gehabt. Plötzlich muss er lernen zu leben! Dabei helfen ihn Paquita und Nassardine vom Crêpe-Stand an der Ecke. Und zum Glück ist da noch Jasmine, die manchmal auf Parkbänken sitzt und weint, damit es den Menschen besser geht Erneut gelingt der Autorin eine humorvolle Geschichte über Außenseiter, Freundschaft, Liebe und Toleranz. Schauspieler Moritz Pliquet ist nur wenig jünger als Protagonist Mortimer, was seiner Interpretation große Glaubwürdigkeit verleiht. Mit Routine und Einfühlungsvermögen liest er diese außergewöhnliche Liebesgeschichte über den Sinn des Lebens. Am Freitagmorgen war es um 9.45 Uhr soweit: der Hausalarm wurde ausgelöst, und sofort ging durch die Schule ein Anruf bei der Rettungsleitstelle ein. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kandel war gut vorbereitet und abrufbereit einsatzfähig. Alle Lehrer verließen mit ihren Schülern zügig die Klassenzimmer und trafen schnell am vereinbarten Sammelplatz ein. Die Schulleiterin Frau Lehr überprüfte die komplette Anwesenheit aller Schüler. Im Anschluss begaben sich alle auf den Schulhof, denn dort sollte ein Rettungsszenario stattfinden. Die Einsatzwagen der Feuerwehr trafen mit Sirene im Schulhof ein und rückten mit Atemschutzgeräten und Anzügen aus. Im oberen Stockwerk des Anbaus befand sich noch eine Person im Schulgebäude. Der Hausmeister stand am offenen Fenster und wurde erfolgreich mit der Drehleiter gerettet, so dass das Gebäude nach geringer Zeit evakuiert war. Der Ernstfall wurde auch wie in der Realität mit ständigen Absprachen von der Einsatzleitung der Feuerwehr und der Schule geprobt, um einen nachvollziehbaren und nachhaltigen Eindruck zu erhalten. Dies war auch das Ziel gegenüber den Kindern, die einen geregelten Ablauf erleben durften, um sich sicher zu fühlen und keinen Angst zu haben. Die Begeisterung und Anerkennung der Kinder waren groß, besonders als die Feuerwehrleute ihnen die Gelegenheit zu kleinen Gesprächen und Kontakten nach dem Ende des Einsatzes gaben. Ein ganz herzlicher Dank gilt der Freiwilligen Feuerwehr von Kandel und den Herren, die sich an der Aktion beteiligten. Organisiert wurde der Alarm durch die Schulleitung und Herrn Reininger.

Kandel - 18 - Ausgabe 24/2015 Kunst auf unsere Art Kunstausstellung im Schülerhort der Stadt Kandel Am 30. Mai 2015 veranstaltete der Schülerhort der Stadt Kandel eine Kunstausstellung, bei der Kunstwerke der Kinder gezeigt, versteigert und verkauft wurden. Die Hälfte der Einnahmen sollte dem Kinderhospiz Sterntaler e.v. in Dudenhofen zugutekommen. Wir - die MitarbeiterInnen und Kinder des Schülerhortes - sind immer noch überwältigt von der Resonanz der Besucher, von ihrem Interesse an uns jungen Künstlern und der schier unglaublichen Großzügigkeit unserer Gäste. Von 278 Kunstwerken fanden fast 200 einen neuen Besitzer. Ob kleine Basteleien oder großformatige Leinwände, ob grobe Steinbearbeitungen oder filigrane Kohlezeichnungen, die Vielfältigkeit der Kunstobjekte ließ so manchen Geld-schein mehr aus dem Geldbeutel hüpfen, sodass insgesamt mehr als 1000 zusammenkamen. Welch eine Summe! In den kühnsten Träumen hätten wir das nicht erwartet. Und das Tolle ist, wir haben viele Menschen glücklich gemacht: Die Käufer unserer Kunstwerke Mamas, Papas, Omas, Opas, Geschwister, Bekannte oder Unbekannte weil sie jetzt daheim mit Liebe und Fleiß hergestellte Kunst ausstellen können, die Kinder und Eltern vom Sterntaler e.v., die das Geld ganz sicher gut gebrauchen können und natürlich auch uns, denn wir sind ganz schön stolz, dass unsere Kunstwerke so viel Anerkennung erfahren haben. Und dass unsere Kunstausstellung so ein Riesenerfolg wurde, haben wir einigen ganz wichtigen Menschen zu verdanken: Carlotta Böttcher und Emma Gümbel, die so tolle Musik vortrugen, Hr. Jochen Gümbel und Hr. Michael Herweg, die mit ihrer Musik eine richtig entspannte Stimmung zauberten, Fr. Maria Hoffmann, Fr. Natalie Zöller und Hr. David Weisbrod, die uns den ganzen Tag tatkräftig und ausdauernd unterstützten, Hr. Klaus Zahneißen, der die Versteigerung so witzig und lustig durchführte, Hr. Thorsten Dries, der uns bei vielen kleinen Problemen weiterhalf, Hr. Karlheinz Schöttinger, der die Beschallungstechnik bereitstellte, Fr. Monika Schmerbeck, Fr. Jutta Wegmann, Hr. Volker Poß und Hr. Günther Tielebörger, für ihr Kommen und die netten Worte, Fr. Gudrun Lind, die selbst nicht anwesend sein konnte, aber uns eine großzügige Spende zukommen ließ, allen Eltern, die beim Kuchenverkauf oder in der Küche halfen. Vielen, vielen Dank! Wenn wir jemanden vergessen haben sollten, auch an Euch/Sie ein großes Dankeschön! Bis bald Eure Kinder und ErzieherInnen vom Schülerhort Kandel Änderungen zur Friedhofssatzung der Stadt Kandel vom 05.05.2015 Der Stadtrat hat am 05.05.2015 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), und der 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl.S.175), sowie der 2 Abs. 3 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl.69) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet und im Eigentum der Stadt Kandel gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof an der Landauer Straße. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Stadt Kandel. (2) Er dient der Bestattung oder Beisetzung derjenigen Personen, die: a) bei ihrem Tode Einwohner der Stadt waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben, c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind, d) vor Aufnahme in einem auswärtigen Alten- und Pflegeheim ihren Wohnsitz in der Stadt Kandel hatten. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Kandel. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vergl. 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten bzw.die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten Bestatteten werden, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Stadt Kandel in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Stadt auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.

Kandel - 19 - Ausgabe 24/2015 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Stadt betreten werden. (2) Die Stadt kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals bzw. der Friedhofsverwaltung sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.dies gilt nicht für Kinderwagen, Rollstühle, Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung. Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Stadt sind ausgenommen, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Beisetzung, Bestattung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Stadt gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen; i) zu spielen, lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben, j) Wege- und Grünflächen um die einzelnen Grabstätten mit Pflanzenbehältnissen zu sperren bzw. Pflanzungen von Bäumen, Koniferen, Blumen oder ähnlichem vorzunehmen. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Stadt; sie sind spätestens eine Woche vorher anzumelden. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, was im Regelfall durch die Eintragung in die Handwerksrolle nachgewiesen wird. Die Zulassung kann befristet werden. (3) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. (4) Der bei diesen Arbeiten anfallende Abraum (Beton, Steine usw.) ist durch die Nutzungsberechtigten selbst zu entsorgen. Bei Inanspruchnahme der Entsorgung durch die Stadt sind die anfallenden Kosten vom Nutzungsberechtigten bzw. Gewerbetreibenden zu übernehmen, dies gilt auch bei Graböffnungen oder Grababräumungen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles unter Vorlage der Bestattungsgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung / Stadt anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem nicht über zwei Jahre alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu fünf Jahren in einem Sarg bestattet werden. (6) Bestattungen oder Beisetzungen werden an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. 8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, daß jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Der Sargboden ist mit einer mindestens 5 cm starken Schicht aufsaugenden Materials auszulegen. Särge und ihre Ausstattung dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge dürfen höchstens 2,00 m lang, 0,70 m hoch und im Mittelmaß 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr dürfen höchstens 1,20 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Bestattungen erfolgen im Regelfall als Tieflegung. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,60 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör, Grabmale, Einfassungen und Fundamente vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Stadt Kandel zu erstatten. (5) Die Maße für die Flächengestaltung der einzelnen Grabstätten legt die Friedhofsverwaltung fest. (6) Das Öffnen und Schließen der Urnenkammern wird vom Friedhofspersonal bzw. von den Beauftragten der Friedhofsverwaltung vorgenommen. 10 Ruhezeit (1) Die Ruhezeit beträgt a) für totgeborene oder bis zum vollendeten 5.Lebensjahr verstorbene Kinder 15 Jahre b) für Verstorbene über 5 Jahre 20 Jahre c) für Urnen 15 Jahre - (2) Die Ruhezeit wird durch eine Umbettung einer Leiche und Asche nicht unterbrochen. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Wahl-Grabstätten umgebettet werden.

Kandel - 20 - Ausgabe 24/2015 (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs.1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Stadt Kandel ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Stadt Kandel durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Urnen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in: a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten, in der Urnenwand nur als Wahlgrabstätte d) Ehrengrabstätten e) Gruften f) Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften g) Reihengrabstätten als Rasengräber h) Urnengrabstätten im Bereich des Sternchenfeldes im Grabfeld VIII (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Kandel. Rechte können an ihnen nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. (Grabgröße bis 1,20 m Länge und 0,80 m Breite) b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. (Grabgröße bis 2 m Länge und 0,80 m Breite) (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des 7 Abs. 5 - nur eine Leiche/Urne bestattet/beigesetzt werden. Ausnahmen bei Vorliegen der Voraussetzungen des 30 Abs.4 erteilt die Friedhofverwaltung. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. (5) Rasengrabstätten sind Tiefgrabstätten für Verstorbene (Grabgröße bis 2 m Länge und 0,80 m Breite). Die Rasengrabstätten werden der Reihe nach belegt. Die Pflege der Rasentiefgräber übernimmt die Stadt Kandel. Rasentiefgrabstätten erhalten keine Einfassung. Die Ausweisung erfolgt durch Namensplatten, die Namensplatten haben eine Größe von bis 40 cm x 40 cm. Die Rasentiefgräber werden im Feld III eingerichtet. Es ist untersagt, den Bestattungsplatz zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als einstellige Grabstätten, als Doppelgrabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben. (4) Doppelwahlgrabstätten werden nur im Feld II eingerichtet. Die Doppelwahgrabstätten haben eine Größe von 2 m Länge und 1,60 m Breite. (5) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (6) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden. Die Wiederverleihung beträgt längstens 25 Jahre und erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (7) Die Länge und Breite jeder Grabstelle entspricht den Maßen der in 13 genannten Reihengrabstätten. (8) Es ist nur in Tiefgräbern zulässig, 2 Verstorbene pro Grabstelle übereinander zu bestatten. Ausnahmen genehmigt die Friedhofverwaltung. Hiervon unberührt bleibt die Bestattung von Fehlgeburten; sie gelten nicht als Belegung einer Grabstelle. (9) Hat der Nutzungsberechtigte zu seinen Lebzeiten keinen Rechtsnachfolger bestimmt und der Friedhofsverwaltung mitgeteilt, oder nimmt der bestimmte Rechtsnachfolger spätestens bis zum Eintritt des Todes des Nutzungsberechtigten die Übertragung nicht an, geht das Nutzungsrecht in nach- stehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 8 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (11) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (12) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Gebührenerstattung. 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenreihengrabstätten, b) Urnenwahlgrabstätten, c) Wahlgrabstätten unter Beachtung des 14 d) Wahlgrabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften e) Urnenkammern in der Urnenwand f) Urnengrabstätten im Bereich des Sternchenfeldes im Grabfeld VIII (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Urnenreihengrabstätten erhalten keine Einfassung. Die Ausweisung erfolgt durch Namensplatten von 35 x 35 cm. (4) In einer Urnenreihengrabstätte darf grundsätzlich nur eine Urne beigesetzt werden. Ausnahmen genehmigt die Friedhofverwaltung, soweit sich die Ruhezeit nicht verlängert. (5) Urnenwahlgrabstätten/Urnenkammern sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird, nachdem der Antragsteller ihre Lage ausgewählt hat. Urnenwahlgrabstätten haben grundsätzlich eine Länge von 0,80 m und eine Breite von 0,60 m. Die Urnenwahlgrabstätten im Urnenfeld VII und VIII haben eine Länge und eine Breite von 0,40 m. (6) In einem Urnenwahlgrab können grundsätzlich bis zu vier Aschen beigesetzt werden. In den Urnenwahlgrabstätten der