HINWEISE ZUR PROBENAHME VON BAUSTOFFGEMISCHEN (FSS/STS) AUS NATURSTEIN AUF BAUSTELLEN hergestellt nach TL SoB-StB bzw. eingebaut nach ZTV SoB-StB

Ähnliche Dokumente
dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön

Baustoffeingangsprüfungen

Erstprüfung und Eignungsnachweis

Weiterbildungsseminar Gesteinsbaustoffe Überwachung von Baustoffgemischen nach TL G SoB-StB

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Nach RAP Stra anerkannte Prüfstelle für die Untersuchung von Baustoffen und Baustoffgemischen im Straßenbau für die Fachgebiete

Prüfstelle. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA Straßenerhaltungsdienst, Referat Straßenbautechnik Fuchsenfeldweg 77, 8074 Raaba

UNTERSUCHUNGSBERICHT Fremdüberwachungsdurchgang I/16

UNTERSUCHUNGSBERICHT Fremdüberwachungsdurchgang I/16

in Kooperation mit Ausschreibungshilfe Schichten ohne Bindemittel IFM Dr. Schellenberg

Kontrollprüfungen Warum und wie? IFTA

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Sonderaufgaben

7. Pfraundorfer Informationstag

Geltende Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen ungefährliche Abfälle im Straßenbau in Berlin

Neuerungen im Technischen Regelwerk

Theorie und Praxis von Eignungsprüfungen für die Bodenbehandlung

Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau. A. Riechert

Prüfstelle. Laboratorium für Betontechnologie und Bodenprüfung

Stand des Technischen Regelwerkes für den Straßenbau in Bayern

GLJ :~RSCHUNG Telefon: +49 (0) 22 1 / Telefax: +49 (0) 22 1/

Pos. Menge Unverbindlicher Text einer Leistungsbeschreibung Belastungsklasse 0,3 gemäß RStO 12 EP GP

CLJ :~RSCHUNG Telefon: +49 (0) 22 1 / Telefax: +49 (0) 22 1 /

KONTROLLPRÜFUNGEN. Warum und wie? Dr.-Ing. Andreas Opel. Institut Dr.-Ing. Gauer. Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung

Prüfzeugnis Nr StB/16

913-B. Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL Gestein-StB 04/18

Aktuelle Herausforderungen an die Asphaltbauweise und Lösungsansätze

Prüfbericht nach den TL SoB-StB (EN 13285) SoB

Prüfbericht nach TL SoB-StB (EN 13285) SoB

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Prüfzeugnis Nr StB/16

Prüfstelle. Land Kärnten Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Fortbildungsveranstaltung zu Thema Qualitätssicherung im Straßenbau. Auslegung der Regelwerke: Fallbeispiele aus der Praxis

Wichtige Normen für Gesteinskörnungen und ungebundene Baustoffgemische im Überblick

13. Technik-Tag der Schotterindustrie am 18. Oktober 2016 Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG

Baupraktische Bedeutung von Eignungs- und Kontrollprüfungen

EF Gestein 2012/HE. Ergänzende Festlegungen Gestein 2012/Hessen. zu den TL Gestein-StB 04, Fassung 2007, TL SoB-StB 04, Fassung 2007,

Probenahme. Probenahme - Asphalt / Bitumen

PRÜFBERICHT Nr. BBV /b2 Datum: (SAP-Nr )

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Wichtige Normen für Gesteinskörnungen und ungebundene Baustoffgemische im Überblick

Qualitätssicherung für eine lange Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen

EF Asphalt 2013/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2013 / Hessen. zur ZTV/TL Asphalt-StB 07/13

Zurückgezogene und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe "Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen" Stand: August 2016

Unverbindlicher Textvorschlag für eine Leistungsbeschreibung wasserdurchlässig befestigter Flächen,

DEUTSCHE NORM DIN 18315

Prüfzeugnis Nr SoB/15

Prüfstelle. Franz-Grill-Straße 5, 1030 Wien. Standort Standort Arsenal Objekt 207 Franz-Grill-Straße 1, 1030 Wien EN ISO/IEC 17025:2005

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) Bautechnische Prüf- und Versuchsanstalt Gesellschaft m.b.h. / (Ident.Nr.

EF Asphalt 09/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2009 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Prüfzeugnis Nr SoB/14

1. Übersicht über die gemäß der RAP Stra 10 privatrechtlich anerkannten Prüfstellen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 10.

Sachgebiet IID9 München, I

Prüfzeugnis Nr StB/16

1 Eignungsprüfungen A1 H1** Steine und Erden Lagerstättenwirtschaft GmbH Bertolt-Brecht-Allee Dresden

Prüfzeugnis Nr SoB/15

EF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07

für Straßenbau- und Umwelttechnik

ALEX-MÜLLER-STR KAISERSLAUTERN. TELEFON TELEFAX INTERNET

Sachgebiet IID9 München, I

Prüfzeugnis Nr StB/16

Dipl.-Ing. Lothar Schlesinger VERBAND DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFTEN BADEN-WÜRTTEMBERG

Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt

Neue Veröffentlichungen, Zurückgezogene Veröffentlichungen. Chronologisch sortiert Januar 2010 Dezember 201

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

LEISTUNGSBUCH ALTLASTEN & FLÄCHENENTWICKLUNG 2004 / Leistungsbereich Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen)

12. Technik-Tag der Schotterindustrie am 16. September 2015 Paul Kleinknecht GmbH & Co. KG

Qualitätskontrolle von Gesteinskörnungen und Gemischen. Qualitätskontrolle. von Gesteinskörnungen und Gemischen nach dem neuen Regelwerk im Straßenbau

Der Einsatz von Recyclingbaustoffen im Straßen- und Wegebau Dr.-Ing. Kyriakos Vassiliou IFM Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co.

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Kommission Kommunale Straßen

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Prüfzeugnis Nr StB/14

Regelungen für die Wiederverwertung von Straßenausbaustoffen -mineralische Baustoffe- Thomas Plehm

Inspektionsstelle Typ C

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext

STS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: STS 0410

Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng. Kommission Kommunale Straßen

ESSENTIALS UND ERFAHRUNGEN AUS DER SICHT

Einführung. ZTV Asphalt-StB 07

ZTV SoB StB 04. Robert Schenk. Straßenbauamt Ingolstadt FGSV AA 6.1

Prüfbericht nach TL SoB-StB (EN 13285) SoB

Tragschichten ohne Bindemittel

Hartkalksteinwerk Hemer Stricker und Weiken GmbH & Co. KG Kreisstraße Warstein-Suttrop

Der ländliche Wegebau ZTV LW 99 Ansätze zur Integration in neue Vorschriften

BauPVO Auswirkung auf die Normen

Kontrollprüfungen - ein Beitrag zur Qualitätssicherung

Prüfbericht nach TL Pflaster-StB (EN 13285)

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Prüfbericht nach TL SoB-StB (EN 13285) SoB

ESSENTIALS UND ERFAHRUNGEN AUS DER SICHT

UNTERSUCHUNGSBERICHT

BauPVO Auswirkung auf die Normen

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anforderungen Qualitätskontrollen

PROBENAHME (BEISPIELVORLAGE)

Start DIN-Normen Produktliste Kontakt Ende

Prüfbericht nach TL SoB-StB (EN 13285) SoB

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau

Transkript:

HINWEISE ZUR PROBENAHME VON BAUSTOFFGEMISCHEN (FSS/STS) AUS NATURSTEIN AUF BAUSTELLEN hergestellt nach TL SoB-StB bzw. eingebaut nach ZTV SoB-StB 1. Ziel einer Probenahme Stand: 01.10.2013 - Erhalt einer Sammelprobe aus Einzelproben, die die durchschnittlichen Eigenschaften eines Loses repräsentiert. - Grundlage für ein verlässliches Untersuchungs-/Messergebnis ist eine sachgemäße und sorgfältig durchgeführte Probenahme. - Der Probenehmer muss über die erforderliche Sachkunde verfügen. - Im Zweifel sind nach RAP Stra anerkannte Prüfstellen mit der Probenahme zu beauftragen (z.b. die Prüfbeauftragten des Güteschutzes Naturstein). - Der Zweck der Probenahme muss dem Probenehmer bekannt sein. - Es sind die entsprechenden Normen (DIN 52101, DIN EN 932-1, TP Gestein-StB, Teil 2.2, DIN EN 932-2, DIN EN 13286-1) zu beachten. - Über die Art und Randbedingungen bei der Probenahme ist ein Bericht bzw. Protokoll anzufertigen. In der Anlage ist ein Beispiel nach DIN EN 932-1 zu finden. - Durch Heterogenitäten bedingte Streuungen bei der Probenahme werden durch eine angepasste Anzahl von Einzelproben auf ein annehmbares Maß verkleinert. - Die Einzelproben sind nach dem Zufallsprinzip aus allen Teilen des Loses zu entnehmen. Die daraus gebildete Sammelprobe steht für dieses Los. 2. Begriffe - Los: Eine Produktionsmenge, Liefermenge, Teilliefermenge (z.b. Lastwagenladung) oder Bauabschnitt, die zur selben Zeit unter Bedingungen, die als einheitlich angesehen werden, hergestellt wurde. - Einzelprobe (EP): Menge an Material, die durch einmalige Entnahme aus dem Los erhalten wird. - Sammelprobe (SP): Vereinigte Menge von Einzelproben (nach DIN EN 13286-1 aus mindestens 5 Einzelproben). - Repräsentative Probe: Sammelprobe, durch Vereinigung von Einzelproben erhalten, die entsprechend eines Probenahmeplanes entnommen wurden, der es wahrscheinlich macht, dass die Eigenschaften dieser Probe denen des Loses entsprechen. - Teilprobe: Probe, die durch Probeneinengung erhalten wird. - Messprobe: Die Teilprobe, die als Ganzes in einer einzelnen Prüfung verwendet wird. Anmerkung: Für die Gewinnung von Teil-/Laboratoriumsproben sollte grundsätzlich als bevorzugtes Verfahren der Riffelteiler nach DIN EN 932-1, Abschnitt 9.2 und 9.3 Anwendung finden. Die Größe des Teilers ist an das Größtkorn anzupassen. Die Gewinnung einer Messprobe mit dem Riffelteiler kann auch direkt vor Ort erfolgen. Vierteln z.b. mit dem Probenahmekreuz oder fraktionales Schaufeln sollten nur dann zur Anwendung kommen, wenn o.g. Variante nicht möglich ist. - 1 -

3. Zuständigkeiten Die Qualitätssicherung (Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung) bei der Produktion von Baustoffgemischen (FSS/STS) erfolgt regelmäßig und unter definierten Bedingungen nach TL SoB-StB direkt im Herstellwerk. Der Lieferant eines Baustoffgemisches ist in keinem Fall für jede Art von Probenahmen auf der Baustelle oder die Durchführung von Baustoffprüfungen verantwortlich. In besonderen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, den Lieferanten zum Probenahmetermin ebenfalls einzuladen. ZTV SoB-StB, Abschnitt 3.4: Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Eigenschaften der Gesteinskörnungen, der Baustoffgemische, der Böden und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen; ihre Ergebnisse werden der Abnahme zugrunde gelegt. Die Probenahme sowie die Prüfungen, die auf der Baustelle erfolgen, führt der Auftraggeber in Anwesenheit des Auftragnehmers [Bauunternehmen] durch; sie finden auch in Abwesenheit des Auftragnehmers statt, wenn er den rechtzeitig bekannt gegebenen Termin nicht wahrnimmt. Sollen die Probenahmen und die versandfertige Verpackung der Proben vom Auftragnehmer hilfsweise durchgeführt werden, so sind diese Leistungen in einer gesonderten Ordnungszahl in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Der Versand der Proben und die Durchführung der Prüfungen dürfen nur vom Auftraggeber oder einer von ihm anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden; die Prüfstelle bestimmt der Auftraggeber. Darüber hinaus nennt die ZTV SoB-StB noch folgende besondere Prüfungen 1. Zusätzliche Kontrollprüfungen nach Abschnitt 3.4.1.2 2. Schiedsuntersuchungen nach Abschnitt 3.4.1.3 Anmerkung: Für die Durchführung von Kontrollprüfungen bzw. Schiedsuntersuchungen (Prüfungsart 3 bzw. 4) benötigen Prüfstellen gesonderte Anerkennungen nach RAP Stra. Im Fachgebiet Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel und für den Erdbau sind dies I3 (Kontrollprüfungen) bzw. I4 (Schiedsuntersuchungen). Tabelle 1: Übersicht über die Zuständigkeiten bei Probenahme auf Baustellen. Stelle der Probenahme auf der Baustelle Aufschüttung, Haufwerk * eingebauter Zustand (fertige Leistung) Zuständigkeit im Rahmen der Eigenüberwachung durch Einbaufirma (Bauunternehmen) im Rahmen der Eigenüberwachung durch Einbaufirma (Bauunternehmen) im Rahmen einer Kontrollprüfung durch Auftraggeber * angelieferter bzw. abgeladener Zustand; gilt sinngemäß auch für die unverdichtete Schicht ohne Bindemittel - 2 -

4. Praktische Hinweise 4.1 Probenahme aus Aufschüttungen - Jede Einzelprobe besteht aus annähernd gleichen Teilen. - Systematische Anordnung und Entnahme der Einzelprobe. Der Aufbau, die Form und ggf. Entmischungen sind im Einzelnen zu berücksichtigen. - Entnahme an verschiedenen Stellen in unterschiedlichen Tiefen, ggf. wenn möglich über den gesamten Aufbau. - Bei Gesteinskörnungen, besonders bei groben und Baustoffgemischen treten bei Halden gehäuft Entmischungen auf. Diesem Einfluss kann entgegen gewirkt werden, in dem z.b. mittels eines Radladers die Halde im Kern freigelegt und mit einer entsprechenden Anzahl von Schaufelladungen aus diesem Bereich eine flache Aufschüttung gebildet wird. - Unverwechselbare Codierung und notwendige Angaben: Bezeichnung der Probe, ggf. Bemerkungen, Ort und Datum der Entnahme sowie Art des Probenmaterials. - Bei der Verpackung und dem Versand/Transport muss der Entnahmezustand erhalten bleiben (Feinteile, Feuchtigkeit). - Behältnisse müssen sauber und ausreichend groß sein. Bild 1: Probenahme aus flachen Aufschüttungen. Bild 2: Schematischer Aufbau einer kegelförmigen Aufschüttung von entmischten Gesteinskörnungen. 4.2 Probenahme aus ungebundener Tragschicht (fertige Leistung) - Mehrere Einzelproben aus einer Aufgrabung entnehmen, die im Winkel von 45 zur Straßenachse verlaufen. - Erste Aufgrabung im Abstand von etwa 1,50 m vom Rand der Tragschicht bzw. Fahrbahnrand, die folgenden dann jeweils im Abstand von maximal 3 m. - Entnahme der Einzelproben aus der gesamten Dicke der Tragschicht (Durchmesser der Aufgrabung etwa 30-40 cm). - Darauf achten, dass kein Probegut nachfällt. - Verunreinigungen der Oberfläche, z.b. durch Baustellenverkehr sind bezüglich des Untersuchungsziels zu berücksichtigen. Die Vorgehensweise sollte hier gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer [Bauunternehmen] im Vorfeld besprochen und festgelegt werden. - Unverwechselbare Codierung und notwendige Angaben: Bezeichnung der Probe, ggf. Bemerkungen, Ort und Datum der Entnahme sowie Art des Probenmaterials. - Bei der Verpackung und dem Versand/Transport muss der Entnahmezustand erhalten bleiben (Feinteile, Feuchtigkeit). - Behältnisse müssen sauber und ausreichend groß sein. - 3 -

Bild 3 + 4: Kennzeichnung der Probenahmestelle und Materialentnahme an verdichteter Tragschicht ohne Bindemittel (fertige Leistung) aus Jurakalkstein. Tabelle 2: Mindestprobemengen zur Bestimmung der Korngrößenverteilung. Baustoffgemisch d/d [mm] Sammelprobe für Probenahme DIN EN 932-1, Abschnitt 5 ] b ܦ 6 [ Messprobe zur Prüfung im Labor DIN EN 933-1 in Verbindung mit TP Gestein-StB Teil 4.1.2 0/32 57,2 kg 10 kg 0/45 68,4 kg 20 kg 0/56 81,0 kg 32 kg 5. Normative Verweise RAP Stra 10 Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2010 DIN 52101:2005 Prüfverfahren für Gesteinskörnungen- Probenahme DIN EN 932-1:1996 Prüfverfahren von allgemeinen Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 1: Probenahmeverfahren TP Gestein-StB Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau - Teil 2.2: Probenahme (Ausgabe 2008) DIN EN 932-2:1999 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 2: Verfahren zum Einengen von Laboratoriumsproben DIN EN 13286-1:2003 Ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische - Teil 1: Laborprüfverfahren für die Trockendichte und den Wassergehalt; Einführung, allgemeine Anforderungen und Probenahme TL SoB-StB 04 (Fassung 2007) Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ZTV SoB-StB 04 (Fassung 2007) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau DIN EN 933-1:2012 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 1: Bestimmung der Korngrößenverteilung - Siebverfahren TP Gestein-StB Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau - Teil 4.1.2: Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Siebung (Ausgabe 2008) Impressum Güteschutz Naturstein Baden-Württemberg e.v. Gerhard-Koch-Straße 2 73760 Ostfildern Tel. 0711/32732-100 info@gsnst-bw.de www.gsnst-bw.de - 4 -

Probenahmebericht nach DIN EN 932-1 Bericht Nr. Proben-Bezeichnung Laboratoriumsprobe Produktionsstätte Grund der Probenahme Art der Gesteinskörnung Anzahl der Behältnisse Größtkorn Art des Loses Aufschüttung / Silo / LKW Bezeichnung des Loses Größe des Loses Bemerkungen Datum / Uhrzeit Witterung Probenahmestelle Probenahmeverfahren Verwendete Geräte Einzelproben Anzahl Masse Masse der Sammelprobe(n) Verfahren der Probeneinengung Laboratoriumsprobe(n) Masse Versand der Proben Probenehmer in Druckschrift Anwesende Personen Unterschriften