Reise-Rücktrittsschutz-Last-Minute für Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn bis 00,- 5,- 200,- 8,- 400,- 4,- 600,- 9,- 800,- 22,-.000,- 26,-.500,- 3,- 2.000,- 39,- 2.500,- 55,- 3.000,- 69,- 4.000,- 95,- 5.000,- 09,- 7.500,- 75,- 0.000,- 229,- WICHTIGE INFORMATIONEN RISIKOPERSONEN SIND versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist. Familie/Objekt bis 00,- 5,- 200,- 8,- 400,- 5,- 600,- 22,- 800,- 25,-.000,- 30,-.500,- 35,- 2.000,- 45,- 2.500,- 59,- 3.000,- 75,- 4.000,- 99,- 5.000,- 5,- 7.500,- 85,- 0.000,- 239,- Haben mehr als fünf Personen (bei Familienprämien mehr als zwei Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (2. Geburtstag) insgesamt bis zu sieben Personen. LAST-MINUTE-TARIFE Die Last-Minute-Tarife können nur für Buchungen verwendet werden, die maximal 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reiseantritt getätigt werden. SELBSTBEHALTE In der Reise-Rücktrittsversicherung besteht kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je versicherte Person.
Reise-Rücktrittsversicherung PRÄMIEN ALLE REISEN AUSSER SCHIFFSREISEN S- VERSICHERUNG bis pro Person Familie/Objekt pro Familie/Objekt 00,- 6,- 6,- 200,- 0,- 0,- 400,- 8,- 9,- 600,- 24,- 28,- 800,- 28,- 33,-.000,- 32,- 38,-.500,- 39,- 45,- 2.000,- 49,- 55,- 2.500,- 69,- 75,- 3.000,- 89,- 95,- 4.000,- 9,- 25,- 5.000,- 39,- 45,- 7.500,- 29,- 229,- 0.000,- 289,- 299,- PRÄMIEN ALLE REISEN FÜR GRUPPEN S- VERSICHERUNG pro Person bis 0.000,- 2,5% Gesamt Reiseleiter- Absicherung Bis 30.000,- 2,5%
DEFINITIONEN Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen. Ausgenommen sind folgende Reisen: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen. Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als /3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. Woche Flusskreuzfahrt und Woche Hotel). Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (2. Geburtstag) insgesamt bis zu sieben Personen. Haben mehr als fünf Personen (bei Familienprämien mehr als zwei Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus mind. zehn Personen, bzw. mind. sechs Personen bei Bahnreisen, mit einer gemeinsamen Reisezeit und dienem gemeinsamen Reiseziel. Wird die Reisegruppe begleitet (z.b. durch Lehrer, Eltern, Skipper) muss sich der Reiseleiter zusätzllich absichern, wenn keine Ersatzperson gestellt werden kann. Die Last-Minute-Tarife können nur für Buchungen verwendet werden, die maximal 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reiseantritt getätigt werden. Hinweis: Die Familienprämie gilt nicht für zwei Erwachsene ohne Kinder. Risikopersonen sind: versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist. 2
Jahres-Reise-Rücktrittsversicherung JAHRES- FÜR EINZELPERSONEN Vers. je Reise pro Person bis max..000,- 39,- 2.000,- 59,- 4.000,- 29,- 6.000,- 39,- JAHRES- FÜR FAMILIEN Vers. je Familie Reise pro Familie bis max. 2.000,- 85,- 4.000,- 35,- 6.000,- 49,- 0.000,- 289,- DEFINITIONEN Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und alle Kinder bis zum 2. Geburtstag, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Hinweis: Auch zwei Erwachsene, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Familientarif abschließen. Haben mehr als fünf Personen oder haben bei Familientarifen mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen als Risikoperson, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. Risikopersonen sind: versicherte Personen untereinander (maximal 5 Personen), die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger. diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist.
Reise-Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen bis 00,- 6,- 200,- 0,- 400,- 8,- 600,- 24,- 800,- 28,-.000,- 36,-.500,- 49,- 2.000,- 65,- 2.500,- 85,- 3.000,- 09,- 4.000,- 49,- 5.000,- 89,- 7.500,- 259,- 0.000,- 329,- WICHTIGE INFORMATIONEN Familie bis 00,- 6,- 200,- 0,- 400,- 9,- 600,- 28,- 800,- 33,-.000,- 42,-.500,- 55,- 2.000,- 7,- 2.500,- 9,- 3.000,- 5,- 4.000,- 55,- 5.000,- 95,- 7.500,- 269,- 0.000,- 339,- RISIKOPERSONEN SIND versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist. Haben mehr als fünf Personen (bei Familienprämien mehr als zwei Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (2. Geburtstag) insgesamt bis zu sieben Personen. Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen. Ausgenommen sind folgende Reisen: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen. Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als /3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. Woche Flusskreuzfahrt und Woche Hotel) ABSCHLUSSFRIST Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittsversicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittsversicherung kann jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie. SELBSTBEHALTE In der Reise-Rücktrittsversicherung besteht kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je versicherte Person.
Reise-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie für Schiffsreisen + URLAUBSGARANTIE bis 93 Tage bis 00,- 7,- 200,- 4,- 400,- 24,- 600,- 3,- 800,- 36,-.000,- 45,-.500,- 59,- 2.000,- 73,- 2.500,- 95,- 3.000,- 2,- 4.000,- 75,- 5.000,- 209,- 7.500,- 299,- 0.000,- 379,- WICHTIGE INFORMATIONEN RISIKOPERSONEN SIND versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist. Haben mehr als fünf Personen (bei Familienprämien mehr als zwei Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (2. Geburtstag) insgesamt bis zu sieben Personen. Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen. Ausgenommen sind folgende Reisen: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen. Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als /3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. Woche Flusskreuzfahrt und Woche Hotel) ABSCHLUSSFRIST Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittsversicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittsversicherung kann jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie. SELBSTBEHALTE In der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie besteht kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je versicherte Person. + URLAUBSGARANTIE bis 93 Tage Familie bis 00,- 7,- 200,- 4,- 400,- 24,- 600,- 32,- 800,- 38,-.000,- 5,-.500,- 66,- 2.000,- 83,- 2.500,- 05,- 3.000,- 3,- 4.000,- 85,- 5.000,- 29,- 7.500,- 309,- 0.000,- 389,-