Kurz & Knackig. Stornoschutz-Versicherung. für alle Reisen ausser schiffsreisen

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1 Kurz & Knackig Stornoschutz-Versicherung Prämien Stornoschutz-Versicherung weltweit für alle Reisen ausser schiffsreisen Reisepreis Einzelperson Familie bis 100, 6, , , 10, , , 13, , , 18, , , 21, , , 24, , , 28, , , 30, , , 38, , , 43, , , 48, , , 50, , , 57, , , 84, , , 118, , , 207, , , 285, , Stornoschutz-Versicherung

2 Premiumschutz Prämien premiumschutz für einzelpersonen Reisepreis bis weltweit bis 45 Tage Einzelperson europa bis 45 Tage Einzelperson weltweit Verlängerungsschutz ab 46. Tag bis 365 Tage Prämie pro Tag Einzelperson europa Verlängerungsschutz ab 46. Tag bis 365 Tage Prämie pro Tag Einzelperson 100, 12, , , , , 28, , Stornoschutz-Versicherung 300, 34, , Reise-Krankenversicherung 400, 42, , Reisegepäck-Versicherung 500, 48, , Reise-Assistance-Versicherung 600, 51, , , 58, , , 67, , , 73, , , 79, , , 89, , , 99, , , 112, , , 139, , , 183, , , 279, , , 325, , Stornoschutz-Vers. Reise-Krankenvers. Reisegepäck-Vers. Reise-Assistance-Vers. Stornoschutz-Vers. Reise-Krankenvers. Reisegepäck-Vers. Reise-Assistance-Vers. Prämien premiumschutz für familien Reisepreis bis weltweit bis 45 Tage Familie europa bis 45 Tage Familie weltweit Verlängerungsschutz ab 46. Tag bis 365 Tage Prämie pro Tag Familie europa Verlängerungsschutz ab 46. Tag bis 365 Tage Prämie pro Tag Familie 100, 19, , , , , 29, , Stornoschutz-Versicherung 300, 38, , Reise-Krankenversicherung 400, 49, , Reisegepäck-Versicherung 500, 65, , Reise-Assistance-Versicherung 600, 75, , , 82, , , 96, , , 106, , , 115, , , 126, , , 137, , , 152, , , 199, , , 242, , , 340, , , 493, , Stornoschutz-Vers. Reise-Krankenvers. Reisegepäck-Vers. Reise-Assistance-Vers. Stornoschutz-Vers. Reise-Krankenvers. Reisegepäck-Vers. Reise-Assistance-Vers.

3 Wichtige Informationen von A bis Z Abschlussfrist Gilt ausschließlich für Leistungen, die über L TUR gebucht worden sind. Abschließbar innerhalb von 3 Tagen nach der Reisebuchung. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz im Stornoschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (Karenzzeit). Familiendefinition Einmalversicherung Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschafts verhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) insgesamt bis zu sieben Personen. Hinweis: Die Familienprämien gelten nicht für zwei Erwachsene ohne Kinder. Genehmigungsnummer Eine Genehmigungsnummer wird nach Prüfung des einzelnen Vorganges vergeben, wenn z.b. die Abschlussfrist überschritten wurde und nachträglich eine Versicherung gebucht werden soll. Für die Erteilung der Genehmigungsnummer steht Ihnen unser Service-Center telefonisch unter zur Verfügung. Hinweise im Schadenfall Bitte senden Sie oder Ihr Kunde die kompletten Unterlagen mit dem Versicherungsnachweis und der Reise- Buchungsbestätigung an die: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg reiseleistung@hansemerkur.de Schadenformulare: Wir benötigen von Ihren Kunden im Schadenfall ggf. folgende Unterlagen/Rechnungen im Original: Attest im Krankheitsfall mit Diagnose und Behandlungsdaten vom Arzt Schadenformular Sterbeurkunde im Todesfall ggf. Kündigungsschreiben und/oder Arbeits vertrag Buchungsbestätigung und Stornokosten rechnung im Original Bankverbindung bei Auslandsüberweisungen inkl. IBAN und BIC Zusätzlich in der Auslandsreise-Krankenversicherung: Name/Anschrift des Patienten Name/Anschrift des Behandlers/Arztes Krankheitsbezeichnung und Behandlungszeitraum Ausführliche Informationen finden Sie in der Tarifbeschreibung und den allgemeinen Versicherungsbedingungen für L TUR. Materialbestellung Bitte bestellen Sie das benötigte Material über das Fax- Bestellformular. Reiseantritt Die Reise gilt als angetreten, wenn bei Pauschal-, Bausteinoder Individualreisen, unabhängig von der Anzahl der Leistungsträger, die erste Reise leis tung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z. B. der Check-in bei einer Flugreise (bei einem Vorabend- Check-in oder beim Online-Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind); das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffs reise (ohne gebuchte Anreise); die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils; das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferienwohnung; das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise; das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise. Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreise preis gehören (z. B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus, bei einer Flug an reise nach der Passoder Bordkartenkontrolle. So bald die Reise angetreten ist, enden die Leis tungen der Stornoschutz-Versicherung. Reisedauer Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 06. bis 11. (5 Nächte/6 Tage) beinhaltet demzufolge sechs Tage, die versichert werden müssen. Stornoschutz-Versicherung: unbegrentze Reisedauer Premiumschutz: bis 45 Tage Reisedauer Verlängerungsschutz: 46. Tag bis 365 Tage Reisedauer Jahresversicherungen: bis 56 Tage Reisedauer je Reise Reise-Krankenversicherung: bis 45 Tage Reisedauer Flug-Ticketschutz / Plus: bis 93 Tage Reisedauer REISEPreise Alle Produkte, die die Stornoschutz-Versicherung oder Urlaubsgarantie enthalten sind gültig für Reisen mit Reisepreisen bis max ,. Reisepreise über , fragen Sie bitte in unserem Service-Center unter der Telefonnummer an. Risikopersonen Risikopersonen sind: versicherte Personen untereinander (maximal fünf Per sonen), die gemeinsam eine Reise gebucht und ver sichert haben; die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptiv kinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stief eltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwieger eltern, Schwieger kinder und Schwäger/-innen; diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen; Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist. Haben mehr als fünf Personen (bei Familienprämien mehr als zwei Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Ange höri gen der versicherten Person und deren Be treu ungs personen als Risikopersonen, nicht mehr die ver sicherten Personen untereinander. Schiffsreisen Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuz fahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffs reisen. Ausgenommen sind folgende Reisen: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Ver anstalterkatalogen, Fährpassagen und Haus boote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen. Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffs reisen versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reise dauer ausmacht (z. B. 1 Woche Hochseekreuzfahrt und 1 Woche Hotel). Umbuchungsschutz in der Stornoschutz-Versicherung Wir erstatten ohne Vorliegen eines versicherten Grundes die entstandenen Umbuchungskosten bis maximal 30, pro Person/Objekt, sofern die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde. Beim Vorliegen eines versicherten Grundes erstatten wir die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung entstanden wären. Vermittler-/Serviceentgelte Addieren Sie das Vermittlerentgelt zum Reisepreis und versichern Sie die Gesamtsumme. Die Summe des Ver mittlungsentgeltes ist auf maximal 100, pro Person begrenzt. Versicherungsnachweis Für alle Buchungen händigen Sie bitte dem Kun den vor Abschluss der Ver siche rung aufgrund der gesetzlichen Be stimmungen den Ver siche rungs nachweis aus. VerSPÄtunGsschutz Stornoschutz-Versicherung: verspäteter Antritt der Reise: Erstattung der Hinreise- Mehrkosten Urlaubsgarantie: verspäteter Antritt der Reise: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen verspätete Rückreise: Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreise-Mehrkosten RS

4 Inhaltsverzeichnis dieser Tarifbeschreibung Abschnitt I. Leistungsübersicht Hier finden Sie eine Kurzbeschreibung Ihrer versicherten Leistungen und Leistungshöhen sowie der versicherten Ereignisse. Abschnitt II. Allgemeine Bestimmungen Hier finden Sie insbesondere die Erläuterungen zu Abschlussfristen, dem versicherten Personenkreis und zur Prämienzahlung. I. Leistungsübersicht Die nachfolgend aufgeführten Versicherungen gelten nur, soweit sie in dem von Ihnen ausgewählten Versicherungsumfang enthalten sind. Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen und Ereignisse finden Sie unter den aufgeführten Ziffern in den Versicherungsbedingungen VB-RKS 2012 (T-A). Storno- und Abbruchschutz (AE) A: Stornoschutzversicherung Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt. 1.1 Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Hinreisemehrkosten Kosten der Umbuchung, bis maximal 30,- pro Person/Objekt bei Ziffer Kosten der Umbuchung bis maximal zur Höhe der Stornokosten bei den anderen versicherten Ereignissen 1.4 Reisegutschein Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000,- ) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod des Stellvertreters Selbstkündigung des Stellvertreters Einreichung der Scheidungsklage Auflösung der Lebensgemeinschaft Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst Verlust des Arbeitsplatzes Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsplatzwechsel Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen Nichtversetzung eines Schülers Transportmittelausfall Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall Impfunverträglichkeit Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt Erkrankung des Hundes 2.4 Bestprice-Garantie Kein

5 B: Reiseabbruch-Versicherung Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Erstattung des gesamten Reisepreises Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000,- ) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod des Stellvertreters Kein C: Extra-Rückreise-Versicherung Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt. 1.6 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung Zusätzliche Unterbringungskosten Zusätzliche Rückreisekosten Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000,- ) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl 2.5 Naturkatastrophen vor Ort + Kein D: Verspätungsschutz-Versicherung Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt. 1.2 Hinreisemehrkosten Zusätzliche Unterbringungskosten Zusätzliche Rückreisekosten + Versichertes Ereignis 2.6 Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden + Kein

6 E: Umsteigeversicherung Der Versicherungsschutz gilt innerhalb des geografischen Europas. Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt. 1.8 Zusätzliche Rückreisekosten 1.9 Umsteigekosten Kosten der Neubuchung Übernachtungskosten Versichertes Ereignis 2.7 Verspätung des Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden am Anschlussflughafen in Europa von einem Startflughafen in Europa Kein Bis 250,- Bis 50,- Reisegepäck-Versicherung 2.1 Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck 2.2 Lieferfristüberschreitungen 2.3 Strafbare Handlungen Dritter 2.4 Schäden bei Verkehrsunfällen 2.5 Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse n Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal bis zu einer von Einzel Familie 2.000, ,- Entschädigungsgrenzen Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate 1.000, ,- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte 250,- 250,- Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 500,- 500,- Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 500,- 500,- Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) 250,- 250,- EDV-Geräte sowie tragbare Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör 250,- 250,- Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen 250,- 250,- Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger erstatten wir den Materialwert Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere erstatten wir die amtlichen Gebühren Versicherte Sachen Reisegepäck. Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV- Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. Kein +

7 Reise-Krankenversicherung Die nachstehenden Leistungen gelten für Reisen im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet in dem Sie einen Wohnsitz haben. Darüber hinaus gelten die Leistungen bis 1.13 auch für Reisen im Staatsgebiet Ihres Wohnsitzes Informationsleistung Ambulante Heilbehandlungen 100% Zahnbehandlung 100% Stationäre Heilbehandlungen , Medikamente und Verbandsmittel 100% Röntgendiagnostik 100% Operationen 100% Kosten für den Transport zum Krankenhaus 100% 1.3 Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern Nachleistungen im Ausland Heilbehandlungen für auf der Reise Neugeborene 100% Medizinisch sinnvoller Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnsitz 100% Kosten für eine Begleitperson 2.500, Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnsitz bei längerer stationärer Behandlung 100% Überführungs-/Bestattungskosten 100% 1.7 Zusätzliche Rückreisekosten nach Krankenhausaufenthalt 100% 1.8 Arzneimittelversand Informationsaustausch zwischen Haus- und behandelndem Arzt Ersatzweise Krankenhaustagegeld für längstens 30 Tage 50,- /Tag 1.11 Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale 1.12 Hotelkosten* für längstens 10 Tage 2.500,- Leistungen für mitversicherte Personen Rückreisekosten versicherter Personen 1.12 Hotelkosten* für längstens 10 Tage Leistungen für nicht versicherte Angehörige 1.13 Krankenbesuch Besteht hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung, machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung erbracht, so reduziert sich unsere Ersatzleistung um 20%. Reise-Assistance-Versicherung 1.1 Hilfe bei Strafverfolgung Dolmetscherkosten Strafkaution 3.000, ,- 1.2 Darlehen bei Entführung der versicherten Person ,- 1.3 Reiseruf 100% 1.4 Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln 1.500,- 1.6 Hilfe bei Verlust von Kredit-, EC- bzw. Maestro-Karten Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten Hilfe bei Verspätungen Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen 75, Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl 250, Schutzengel für Ihr Haus bei Schäden am Eigentum 1.12 Schutzengel für Ihr Fahrzeug bei Kaskoschäden sübernahme bis maximal Kein

8 II. Allgemeine Bestimmungen Abschlussfrist, Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutzversicherung enthält, muss innerhalb von 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz für diese nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten ( Karenzzeit ), vorausgesetzt, die Prämie ist gezahlt. Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Sofern die Abschlussfrist eingehalten wird, beginnt der Versicherungsschutz für die Stornoschutzversicherung mit der Zahlung der Prämie. Bei späterem Abschluss beginnt der Versicherungsschutz mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem 11. Tag nach Versicherungsabschluss. In den übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz nach Prämienzahlung, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise. Die Reise gilt in der Reise-Krankenversicherung, soweit nicht für einzelne Leistungen ausdrücklich im Inland Versicherungsschutz besteht, mit dem Grenzübertritt ins Ausland als angetreten, in allen anderen Fällen und in den übrigen Versicherungen, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird. Prämienzahlung Die Höhe der Prämie entnehmen Sie bitte der Prämienübersicht. Die Prämie ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich bei Abschluss des Vertrages fällig. Zahlen Sie die Prämie nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und Sie dem berechtigten Prämieneinzug nicht widersprechen. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Der Versicherungsschutz endet in der Stornoschutzversicherung mit dem Reiseantritt. In den übrigen Versicherungen endet er mit der ggf. vereinbarten Dauer, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise. In der Reise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz für alle Leistungen, die im Ausland gelten, bereits mit dem Grenzübertritt ins Heimatland aus dem Ausland. Der Versicherungsschutz verlängert sich über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Versicherte Personen Versichert sind die im Versicherungsschein oder in der Bestätigung des Veranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis. Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so zählen als Familie maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis- insgesamt bis zu 7 Personen als versicherte Personen. Risikopersonen gültig für die Stornoschutz- und Abbruchschutz-Versicherung Risikopersonen gemäß Ziffer 2.1 (Abschnitt Storno- und Abbruchschutz) der Versicherungsbedingungen sind: versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben; die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, die Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen; eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss. Haben mehr als 5 Personen (bei Familienprodukten: 7 Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander.

9 Inhaltsverzeichnis dieser Tarifbeschreibung Abschnitt I. Leistungsübersicht Hier finden Sie eine Kurzbeschreibung Ihrer versicherten Leistungen und Leistungshöhen sowie der versicherten Ereignisse. Abschnitt II. Allgemeine Bestimmungen Hier finden Sie insbesondere die Erläuterungen zu Abschlussfristen, dem versicherten Personenkreis und zur Prämienzahlung. I. Leistungsübersicht Die nachfolgend aufgeführten Versicherungen gelten nur, soweit sie in dem von Ihnen ausgewählten Versicherungsumfang enthalten sind. Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen und Ereignisse finden Sie unter den aufgeführten Ziffern in den Versicherungsbedingungen VB-RKS 2012 (T-A). Storno- und Abbruchschutz (AE) A: Stornoschutzversicherung Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt. 1.1 Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Hinreisemehrkosten Kosten der Umbuchung, bis maximal 30,- pro Person/Objekt bei Ziffer Kosten der Umbuchung bis maximal zur Höhe der Stornokosten bei den anderen versicherten Ereignissen 1.4 Reisegutschein Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000,- ) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod des Stellvertreters Selbstkündigung des Stellvertreters Einreichung der Scheidungsklage Auflösung der Lebensgemeinschaft Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst Verlust des Arbeitsplatzes Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsplatzwechsel Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen Nichtversetzung eines Schülers Transportmittelausfall Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall Impfunverträglichkeit Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt Erkrankung des Hundes 2.4 Bestprice-Garantie Kein

10 B: Reiseabbruch-Versicherung Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Erstattung des gesamten Reisepreises Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000,- ) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod des Stellvertreters Kein C: Extra-Rückreise-Versicherung Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt. 1.6 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung Zusätzliche Unterbringungskosten Zusätzliche Rückreisekosten Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000,- ) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl 2.5 Naturkatastrophen vor Ort + Kein D: Verspätungsschutz-Versicherung Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt. 1.2 Hinreisemehrkosten Zusätzliche Unterbringungskosten Zusätzliche Rückreisekosten + Versichertes Ereignis 2.6 Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden + Kein

11 E: Umsteigeversicherung Der Versicherungsschutz gilt innerhalb des geografischen Europas. Die Höhe der sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die für Einzelreisende 3.000, und für Familien 7.000,. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der entschädigt. 1.8 Zusätzliche Rückreisekosten 1.9 Umsteigekosten Kosten der Neubuchung Übernachtungskosten Versichertes Ereignis 2.7 Verspätung des Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden am Anschlussflughafen in Europa von einem Startflughafen in Europa Kein Bis 250,- Bis 50,- Reisegepäck-Versicherung 2.1 Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck 2.2 Lieferfristüberschreitungen 2.3 Strafbare Handlungen Dritter 2.4 Schäden bei Verkehrsunfällen 2.5 Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse n Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal bis zu einer von Einzel Familie 2.000, ,- Entschädigungsgrenzen Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate 1.000, ,- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte 250,- 250,- Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 500,- 500,- Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 500,- 500,- Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) 250,- 250,- EDV-Geräte sowie tragbare Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör 250,- 250,- Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen 250,- 250,- Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger erstatten wir den Materialwert Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere erstatten wir die amtlichen Gebühren Versicherte Sachen Reisegepäck. Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV- Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. Kein +

12 Reise-Krankenversicherung Die nachstehenden Leistungen gelten für Reisen im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet in dem Sie einen Wohnsitz haben. Darüber hinaus gelten die Leistungen bis 1.13 auch für Reisen im Staatsgebiet Ihres Wohnsitzes Informationsleistung Ambulante Heilbehandlungen 100% Zahnbehandlung 100% Stationäre Heilbehandlungen , Medikamente und Verbandsmittel 100% Röntgendiagnostik 100% Operationen 100% Kosten für den Transport zum Krankenhaus 100% 1.3 Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern Nachleistungen im Ausland Heilbehandlungen für auf der Reise Neugeborene 100% Medizinisch sinnvoller Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnsitz 100% Kosten für eine Begleitperson 2.500, Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnsitz bei längerer stationärer Behandlung 100% Überführungs-/Bestattungskosten 100% 1.7 Zusätzliche Rückreisekosten nach Krankenhausaufenthalt 100% 1.8 Arzneimittelversand Informationsaustausch zwischen Haus- und behandelndem Arzt Ersatzweise Krankenhaustagegeld für längstens 30 Tage 50,- /Tag 1.11 Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale 1.12 Hotelkosten* für längstens 10 Tage 2.500,- Leistungen für mitversicherte Personen Rückreisekosten versicherter Personen 1.12 Hotelkosten* für längstens 10 Tage Leistungen für nicht versicherte Angehörige 1.13 Krankenbesuch Besteht hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung, machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung erbracht, so reduziert sich unsere Ersatzleistung um 20%. Reise-Assistance-Versicherung 1.1 Hilfe bei Strafverfolgung Dolmetscherkosten Strafkaution 3.000, ,- 1.2 Darlehen bei Entführung der versicherten Person ,- 1.3 Reiseruf 100% 1.4 Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln 1.500,- 1.6 Hilfe bei Verlust von Kredit-, EC- bzw. Maestro-Karten Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten Hilfe bei Verspätungen Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen 75, Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl 250, Schutzengel für Ihr Haus bei Schäden am Eigentum 1.12 Schutzengel für Ihr Fahrzeug bei Kaskoschäden sübernahme bis maximal Kein

13 II. Allgemeine Bestimmungen Abschlussfrist, Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutzversicherung enthält, muss innerhalb von 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz für diese nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten ( Karenzzeit ), vorausgesetzt, die Prämie ist gezahlt. Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Sofern die Abschlussfrist eingehalten wird, beginnt der Versicherungsschutz für die Stornoschutzversicherung mit der Zahlung der Prämie. Bei späterem Abschluss beginnt der Versicherungsschutz mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem 11. Tag nach Versicherungsabschluss. In den übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz nach Prämienzahlung, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise. Die Reise gilt in der Reise-Krankenversicherung, soweit nicht für einzelne Leistungen ausdrücklich im Inland Versicherungsschutz besteht, mit dem Grenzübertritt ins Ausland als angetreten, in allen anderen Fällen und in den übrigen Versicherungen, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird. Prämienzahlung Die Höhe der Prämie entnehmen Sie bitte der Prämienübersicht. Die Prämie ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich bei Abschluss des Vertrages fällig. Zahlen Sie die Prämie nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und Sie dem berechtigten Prämieneinzug nicht widersprechen. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Der Versicherungsschutz endet in der Stornoschutzversicherung mit dem Reiseantritt. In den übrigen Versicherungen endet er mit der ggf. vereinbarten Dauer, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise. In der Reise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz für alle Leistungen, die im Ausland gelten, bereits mit dem Grenzübertritt ins Heimatland aus dem Ausland. Der Versicherungsschutz verlängert sich über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Versicherte Personen Versichert sind die im Versicherungsschein oder in der Bestätigung des Veranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis. Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so zählen als Familie maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis- insgesamt bis zu 7 Personen als versicherte Personen. Risikopersonen gültig für die Stornoschutz- und Abbruchschutz-Versicherung Risikopersonen gemäß Ziffer 2.1 (Abschnitt Storno- und Abbruchschutz) der Versicherungsbedingungen sind: versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben; die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, die Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen; eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss. Haben mehr als 5 Personen (bei Familienprodukten: 7 Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander.

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