Ort: PK 31 Es erscheint [ ] auf Vorladung [x] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname

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GPA 002 StR I Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 20254 Hamburg GPA-Nr.: Dieser Aufgabentext besteht aus 14 fortlaufend nummerierten Seiten. Es wird gebeten, die Vollständigkeit des Textes vor der Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Aufgabentext als auch Ihre Bearbeitung sind mit Ihrer GPA-Nummer zu versehen und zusammen abzugeben. Dienststelle PK 31 Datum 17.01.2006 Zeugenvernehmung Ort: PK 31 Es erscheint [ ] auf Vorladung [x] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Nachtigall Geburtsname s.o. Vorname Lore Geburtsdatum/-ort 27.02.1956 in Bad Bevensen Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22085 Hamburg Straße Zimmerstraße 35 Telefon 040 45 89 23 45 Der Grund meiner Vernehmung ist mir bekannt gegeben worden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach 111 OWiG verpflichtet bin, folgende Personalien wahrheitsgetreu anzugeben: Vor-, Familien-, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit. Auf mein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger nach 52 Abs. 1 StPO wurde ich hingewiesen. Ferner wurde ich darüber belehrt, dass ich die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung mich oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde ( 55 Abs. 1 StPO). Das gilt nach 46 OWiG auch bei der Vernehmung zu Ordnungswidrigkeiten. Mit dem Beschuldigten bin ich [x] nicht verlobt, verheiratet, verwandt, verschwägert, von ihm/ihr geschieden [ ] verlobt [ ] verheiratet [ ] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden Ich war heute gegen 17.30 Uhr mit dem Fahrrad auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Ich arbeite in einem Supermarkt im Winterhuder Weg. Als ich gerade auf dem rechten Fahrradweg des Winterhuder Wegs in Richtung Hamburg-Barmbek fuhr, wurde ich in Höhe der Hausnummer 68 links von einem Fahrradfahrer überholt. Beim Überholen trat der Mann mir sehr heftig gegen meine linke Körperhälfte, so dass ich vom Fahrrad fiel. Als ich am Boden lag, stieg er selbst vom Fahrrad und nahm meine Handtasche an sich, die sich hinten in meinem Fahrradkorb befand. In der Tasche befand sich meine Geldbörse mit zwei 20 Euro- Scheinen sowie etwas Kleingeld. Den Täter kann ich nicht besonders gut beschreiben. Er war ca. 18-20 Jahre alt und hatte schwarze oder zumindest dunkle Haare. Er trug eine dunkle Jacke, die etwas Weißes drauf hatte. Mehr kann ich nicht sagen. Es war ja auch schon ziemlich dunkel.

2 Ich stelle Strafantrag gegen den mir unbekannten Täter wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Geschlossen: Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Nachtigall Dienststelle PK 31 Datum 18.01.2006 Vermerk Nachdem gestern die Geschädigte Nachtigall Strafanzeige erstattet hat, habe ich mich heute gemeinsam mit KK Felix noch einmal zu der Geschädigten begeben, um anhand einzelner Fotos aus der hiesigen Kartei eine Identifizierung des Täters zu ermöglichen. Neben anderen Personen wurde der Geschädigten auch ein Bild des Hassan Ali, geb. 24.10.1985 in Bremen, whft. Beethovenstraße 25, 22083 Hamburg, gezeigt. Der Hassan Ali ist bereits im Jahre 2002 mit einer Serie von ähnlichen Handtaschenraubüberfällen aufgefallen. Die Geschädigte konnte aber keine Person identifizieren. Nunmehr erschienen heute gegen 16.45 Uhr Frau Eva Moller, geb. 02.03.1955, whft. Kanalstraße 6, 22085 Hamburg sowie kurz nach der Vernehmung der Geschädigten Moller um 17.40 Uhr Frau Ilse Grund, geb. 24.08.1949, whft. Hofweg 42, 22085 Hamburg und teilten mit, dass sie ebenfalls Opfer von Fahrradüberfällen geworden seien. Dienststelle PK 31 Datum 18.01.2006 Zeugenvernehmung Ort: PK 31 Es erscheint [ ] auf Vorladung [x] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Moller Geburtsname s.o. Vorname Eva Geburtsdatum/-ort 02.03.1955 in Hannover Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22085 Hamburg Straße Kanalstraße 6 Telefon 040 78 35 94 21 Der Grund meiner Vernehmung ist mir bekannt gegeben worden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach 111 OWiG verpflichtet bin, folgende Personalien wahrheitsgetreu anzugeben: Vor-, Familien-, Ge-

3 burtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit. Auf mein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger nach 52 Abs. 1 StPO wurde ich hingewiesen. Ferner wurde ich darüber belehrt, dass ich die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung mich oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde ( 55 Abs. 1 StPO). Das gilt nach 46 OWiG auch bei der Vernehmung zu Ordnungswidrigkeiten. Mit dem Beschuldigten bin ich [x] nicht verlobt, verheiratet, verwandt, verschwägert, von ihm/ihr geschieden [ ] verlobt [ ] verheiratet [ ] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden Ich bin gegen 16.30 Uhr mit meinem Fahrrad auf dem Winterhuder Weg in Richtung Mundsburg gefahren. In Höhe des Spar-Markts merkte ich, dass jemand auf einem Fahrrad hinter mir fuhr. Ich drehte mich daraufhin um und sah hinter mir einen auf einem Fahrrad fahrenden Mann, der mich schnell überholte. Ich konnte sein Gesicht gut erkennen, da er sehr nah an mir dran war. Der Mann riss beim Überholen blitzschnell und sehr kräftig an meiner Lederhandtasche, die ich über meiner Schulter trug. Ich war sehr überrascht, da der Mann auch so schnell angefahren kam und nichts auf einen Diebstahl hingedeutet hat. Obwohl ich die Tasche beim Zugriff des Mannes noch mit der Schulter halten konnte, wurde sie mir letztlich doch von dem Mann entrissen. Der Mann wechselte danach auf die andere Straßenseite. Ich fuhr noch hinter ihm her, um ihn zu stellen. Er war aber sehr viel schneller als ich. Ich bin dann sofort hier zur Dienststelle gefahren, um diesen Menschen anzuzeigen. Ich kann die Person wie folgt beschreiben: Es handelte sich im einen etwa 20-jährigen Mann. Vom Typ her dunkelhäutig, vermutlich Südeuropäer. Er hatte kurze, schwarze Haare und trug eine dunkle Jacke. Auf einem Foto würde ich ihn mit Sicherheit wieder erkennen. Das Gesicht vergesse ich nicht. In meiner Tasche befand sich meine Geldbörse mit etwa 40,- EUR. Geschlossen: Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Moller Dienststelle PK 31 Datum 18.01.2006 Zeugenvernehmung Ort: PK 31 Es erscheint [ ] auf Vorladung [x] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Grund Geburtsname s.o. Vorname Ilse Geburtsdatum/-ort 24.08.1949 in Bremen Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22085 Hamburg Straße Hofweg 42 Telefon 040 29 19 37 54 Der Grund meiner Vernehmung ist mir bekannt gegeben worden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach 111 OWiG verpflichtet bin, folgende Personalien wahrheitsgetreu anzugeben: Vor-, Familien-, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit. Auf mein

4 Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger nach 52 Abs. 1 StPO wurde ich hingewiesen. Ferner wurde ich darüber belehrt, dass ich die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung mich oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde ( 55 Abs. 1 StPO). Das gilt nach 46 OWiG auch bei der Vernehmung zu Ordnungswidrigkeiten. Mit dem Beschuldigten bin ich [x] nicht verlobt, verheiratet, verwandt, verschwägert, von ihm/ihr geschieden [ ] verlobt [ ] verheiratet [ ] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden Ich war vorhin, es muss so gegen 17.00 Uhr gewesen sein, auf dem Weg von meinem Fitnessclub in der Weidestraße nach Hause. Ich befuhr den Winterhuder Weg in Richtung Mundsburg auf dem rechten Radweg. Ich sah, dass die Ampel auf der Kreuzung Winterhuder Weg / Zimmerstraße für mich rotes Licht anzeigte und verringerte meine Geschwindigkeit. Da kam unvermittelt von hinten ein Fahrrad angefahren. Der Fahrradfahrer fuhr plötzlich neben mir und riss so sehr am Gepäckträger meines Rades, dass ich fast umgefallen wäre. Da ich noch am Fahren war, musste ich anhalten, um einen Sturz zu verhindern. Als ich absteigen musste, war ich durch den Angriff erschrocken und eingeschüchtert. Dies nutzte der Täter aus und nahm aus meinem vorderen Fahrradkorb meinen Turnbeutel. Er fuhr dann sofort an und floh. Ich rief ihm noch laut hinterher, dass in dem Beutel nur meine Turnschuhe seien. Nachdem er etwa 50 Meter gefahren war, warf er den Beutel wieder weg und entfernte sich schnell. Der Täter war ca. 18-20 Jahre alt. Er hatte kurze, dunkle Haare und muss vom Typ her Ausländer gewesen sein. Er trug eine schwarze Jacke. Ich konnte ihn gut erkennen, da er neben mir unter einer Laterne angehalten hat und ich genau in sein Gesicht sehen konnte. Geschlossen: Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Grund Dienststelle PK 31 Datum 18.01.2006 Vermerk Nach den jeweiligen Vernehmungen der Geschädigten Moller und Grund wurden diesen aus der hiesigen Kartei diverse Lichtbilder vorgehalten. Durch diese Lichtbildvorlage konnte durch beide Geschädigten unabhängig voneinander der polizeilich bereits einschlägig in Erscheinung getretene Hassan Ali, geb. 24.10.1985 in Bremen, whft. Beethovenstraße 25, 22083 Hamburg, als Täter ermittelt werden. Nach der Vernehmung der beiden Geschädigten fuhren POK Jaansen und KK in Becker gegen 18.15 Uhr zur Kreuzung Winterhuder Weg / Zimmerstraße, da nicht auszuschließen war, dass sich der Täter noch in dem Bereich aufhielt und unter Umständen weitere Überfälle begehen würde. Zeitgleich fuhren POK Gänsewein und KK in Berger die Wohnanschrift des Hassan Ali an, um diesen zum Zwecke der Vernehmung auf der Dienststelle vorzuführen.

5 Gegen 18.45 Uhr gaben die Kollegen POK Gänsewein und KK in Berger fernmündlich durch, dass der Hassan Ali unter seiner Wohnanschrift nicht zu erreichen war. Nach den Angaben seiner Eltern, die in der Wohnung selbst leben, wohnt Ali auch gar nicht mehr dort. Er käme allenfalls alle ein bis zwei Monate einmal vorbei. Eine neue Anschrift sei ihnen nicht bekannt. Kurz darauf kam eine Meldung der Kollegen POK Jaansen und KK in Becker, die in der Nähe des Winterhuder Weges tatsächlich ein weiteres Opfer eines Fahrradüberfalls angetroffen haben. Die Frau wird zur Vernehmung zur Dienststelle verbracht. Dienststelle PK 31 Datum 18.01.2006 Zeugenvernehmung Ort: PK 31 Es erscheint [ ] auf Vorladung [x] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname König Geburtsname s.o. Vorname Karla Geburtsdatum/-ort 06.09.1977 in Kassel Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22085 Hamburg Straße Mozartstraße 45 Telefon 040 11 57 91 66 Der Grund meiner Vernehmung ist mir bekannt gegeben worden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach 111 OWiG verpflichtet bin, folgende Personalien wahrheitsgetreu anzugeben: Vor-, Familien-, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit. Auf mein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger nach 52 Abs. 1 StPO wurde ich hingewiesen. Ferner wurde ich darüber belehrt, dass ich die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung mich oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde ( 55 Abs. 1 StPO). Das gilt nach 46 OWiG auch bei der Vernehmung zu Ordnungswidrigkeiten. Mit dem Beschuldigten bin ich [x] nicht verlobt, verheiratet, verwandt, verschwägert, von ihm/ihr geschieden [ ] verlobt [ ] verheiratet [ ] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden Ich kam heute am frühen Abend mit meinem Fahrrad aus der Innenstadt und wollte nach Hause fahren. Dabei wollte ich bei dem Bäcker auf der Ecke Zimmerstraße / Stormsweg anhalten, um dort ein Brot zu kaufen. Als ich auf dem rechten Fahrradweg der Zimmerstraße in Richtung Winterhuder Weg fuhr, tauchte plötzlich links neben mir ein Fahrradfahrer auf, der unmittelbar nach meiner Handtasche griff, die sich in meinem vorderen Fahrradkorb befand. Ich hatte die Tasche jedoch zusätzlich noch mit dem Riemen um den Lenker gewickelt, so dass sie nicht ohne weiteres weggenommen werden konnte. Der Mann riss jedoch dann kräftig an der Tasche, wodurch ich ins Wanken geriet und nach rechts lenken musste, um einen Sturz zu vermeiden. Da der Zugriff des Mannes aber so stark war, kam ich ins

6 Straucheln und stürzte zu Boden. Bei dem Sturz habe ich zwar versucht, mich mit dem Fuß abzustützen. Ich bin aber trotzdem auf mein rechtes Handgelenk gefallen. Ich habe starke Schmerzen und werde noch heute in die Notfallaufnahme des Allgemeinen Krankenhauses (AK) in Barmbek gehen. Nach meinem Sturz versuchte der Mann nochmals, die Tasche an sich zu nehmen. Da die Tasche aber fest am Lenker hing, konnte er sie nicht wegreißen. Er entfernte sich dann auf seinem Fahrrad ohne die Tasche. Ich stelle in jedem Fall Strafantrag gegen den Mann. Geschlossen: Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. König Dienststelle PK 31 Datum 19.01.2006 Vermerk Nach der Vernehmung wurden der Geschädigten König diverse Fotos aus der hiesigen Kartei vorgehalten. Mit Sicherheit hat sie dabei den Hassan Ali, Personalien bekannt, wieder erkannt. Heute Morgen teilte die Geschädigte König mit, dass sie im AK Barmbek gewesen und wegen einer starken Prellung des Handgelenks für drei Tage krankgeschrieben worden sei. Da am 17. und 18.01.2006 insgesamt vier Überfälle auf Radfahrerinnen im Bereich der Kreuzung Winterhuder Weg / Zimmerstraße stattgefunden haben und der Tatverdächtige Hassan Ali weiterhin unbekannten Aufenthalts ist, soll nach Rücksprache mit Staatsanwalt Schmiegel heute ab dem Nachmittag der Bereich um die oben genannte Kreuzung von Zivilbeamten überwacht werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass erneut Fahrradfahrer überfallen werden.

7 Dienststelle PK 31 Datum 19.01.2006 Bericht Bei der heute in Absprache mit der StA Hamburg, StA Schmiegel, durchgeführten Überwachung des Bereichs um die Kreuzung Winterhuder Weg / Zimmerstraße wurden neben KK Felix, noch die Zivilbeamten KK Schneider, KK in Becker, POK Jaansen, PK Stein und PHK Löwe eingesetzt. Gegen 19.30 Uhr bemerkten KK Schneider und KK Felix, dass auf dem Winterhuder Weg kurz hinter der Kreuzung zur Zimmerstraße eine männliche Person an einem geparkten Pkw BMW, amtl. Kennzeichen HH-SJ 333, stand und sich verdächtig zu beiden Seiten abzusichern schien. KK Schneider und KK Felix näherten sich daraufhin unauffällig dem Pkw. In einigem Abstand zum Pkw wurde sodann das Geschehen weiter beobachtet. Der Tatverdächtige öffnete nun den Pkw auf der Fahrerseite, wobei nicht zu erkennen war, ob er dabei einen Schlüssel oder anderes Werkzeug benutzte. Aufbruchgeräusche konnten nicht wahrgenommen werden. Nach dem Öffnen setzte sich der Tatverdächtige in den Pkw, startete den Motor, fuhr etwa 50-75 Meter und blieb dann kurz stehen. Bevor KK Schneider und KK Felix eingreifen konnten, kam plötzlich aus dem Haus Winterhuder Weg 55 eine weitere Person und lief schnell zu dem o.g. Pkw, der noch anhielt. Diese Person rief laut, wobei der Inhalt des Rufens nicht genau zu verstehen war, und stellte sich direkt vor den Pkw und legte beide Hände auf die Motorhaube. Der Fahrer des Pkw gab daraufhin stark Gas (offenbar ohne einen Gang einzulegen) und ließ den Motor laut aufheulen. Die sich vor dem Pkw befindliche Person sprang daraufhin zur Seite. Der Pkw entfernte sich dann auf dem Winterhuder Weg in Richtung Mundsburg und bog rechts in die Kanalstraße ein. Während KK Schneider sich zunächst um die Person kümmerte, die sich vor den Pkw gestellt hatte, lief KK Felix hinter dem Pkw her. Hinter der Straßenecke konnte KK Felix erkennen, dass der Pkw nach etwa 150 bis 200 Metern anhielt und in einer Grundstückseinfahrt geparkt wurde. Nachdem der Pkw angehalten hatte, sprang eine männliche Person bei laufendem Motor heraus und versuchte zu fliehen. KK Felix konnte den Tatverdächtigen jedoch einige Meter weiter stellen und festhalten. Nachdem sich KK Felix als Polizeibeamter ausgewiesen hatte und versuchte, dem Tatverdächtigen Handschellen anzulegen, warf sich dieser mit voller Kraft gegen KK Felix, warf diesen um und lief weg. Dabei erlitt KK Felix eine schmerzhafte Verletzung in der Wade, so dass eine Verfolgung nicht möglich war. Währenddessen war KK Schneider bei KK Felix eingetroffen und verfolgte nunmehr den Tatverdächtigen weiter. Während der Verfolgung lief der Tatverdächtige die Kanalstraße hinunter in Richtung Außenalster. Beim Überqueren des Hofweges sprang er über die Motorhaube eines an der Straße geparkten Pkw Mercedes, amtl. Kennzeichen HH-KL 4578, und beschädigte diesen. Kurz vor der Herbert-Weichmann-Straße konnte KK Schneider den Tatverdächtigen einholen. KK Schneider versuchte dann, den Tatverdächtigen auf den Gehweg zu drücken, wobei er sich als Polizeibeamter zu erkennen gab. Der Tatverdächtige wider-

8 setzte sich jedoch der Festnahme, indem er mehrfach mit den Füßen in Richtung von KK Schneider trat, ohne diesen aber zu treffen, sowie mit der Faust gegen das linke Bein von KK Schneider schlug. Erst nachdem die von KK Felix per Sprechfunk informierten Beamten KK in Becker und POK Jaansen bei KK Schneider eintrafen, konnten die drei Beamten den Tatverdächtigen mit massiver Kraftanwendung festnehmen und ihm Handschellen anlegen. Dabei beschimpfte der Tatverdächtige die Beamten als Hunde. Der Tatverdächtige wurde zur Dienststelle verbracht. Bei der Durchsuchung der Person wurde in der Jackentasche des Tatverdächtigen ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 4,5 cm (sog. Schweizer-Messer) gefunden. Die Uz. stellen gegen den Tatverdächtigen Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände. gez. Felix, KK gez. Becker, KK in gez. Schneider, KK gez. Jaansen, POK Dienststelle PK 31 Datum 19.01.2006 Ort: PK 31 Beschuldigtenvernehmung Es erscheint [ ] auf Vorladung [ ] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [x] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Ali Geburtsname s.o. Vorname Hassan Geburtsdatum/-ort 24.10.1985 in Bremen Staatsangeh. türkisch PLZ, Ort ohne festen Wohnsitz Straße Telefon Zu Beginn meiner ersten Vernehmung ist mir eröffnet worden, welche Tat mir zur Last gelegt wird. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es mir nach dem Gesetz freisteht, mich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor meiner Vernehmung, einen von mir zu wählenden Verteidiger zu befragen. Ich bin ferner darüber belehrt worden, dass ich zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. Zur Sache [x] Ich bin bereit auszusagen. [ ] Ich bin nicht bereit auszusagen. [ ] Ich bin nur bereit, nach Befragung [ ] Ich bin nur bereit, vor einem Richter Meines Verteidigers auszusagen. oder einem Staatsanwalt auszusagen. Ich war heute in Hamburg-Uhlenhorst und habe dort ein bisschen herumgehangen. Ich habe zurzeit keine Wohnung, deshalb laufe ich tagsüber so in der Stadt herum. Gegen Abend sah ich dann auf dem Winterhuder Weg, wie ein Mann aus dem Auto stieg und seinen Schlüssel in der Beifahrertür stecken ließ. Dann bin ich da hin. Ich habe aber

9 nichts gemacht. Der Schlüssel steckte doch in der Wagentür. Hat der Besitzer eben selbst Schuld. Ich wollte mit dem Auto nur ein bisschen fahren. Wann habe ich schon mal die Gelegenheit. Ich wollte zu einem Kumpel nach Hamburg-Harburg fahren. Den Namen sage ich nicht. Einen Führerschein habe ich nicht. Ich mache ihn aber gerade und besuche eine Fahrschule. Deshalb kann ich auch schon fahren. Ist doch alles kein Problem. Ich habe den Schlüssel aus der Beifahrertür gezogen und habe damit die Fahrertür geöffnet und bin losgefahren. Nach einigen Metern habe ich aber erstmal angehalten, um mich zu orientieren und um zu gucken, in welche Richtung ich überhaupt fahren muss. Plötzlich kam dann der Mann angelaufen, der das Auto geparkt hatte und stellte sich direkt vor das Auto. Als ich den Typen vor dem Auto stehen sah, wollte ich ihm ein bisschen Angst machen. Er sollte eben weggehen, damit ich fahren konnte. Daher habe ich den Motor laut aufheulen lassen. Der Typ ist dann auch tatsächlich verängstigt zur Seite gesprungen. Das habe ich gemacht, weil ich keine Lust hatte, dass er mich anhält, die Polizei ruft und die mich verhaften. Mir war aber schon klar, dass ich mit dem Wagen ohnehin nicht mehr weit kommen würde, da ich erwischt wurde. Ich hatte mir überlegt, dass ich sowieso besser zu Fuß weglaufen könnte und den Wagen gar nicht benötigte. Zu Fuß wäre ich beweglicher bei der Flucht gewesen. Ich bin dann aber erst mal kurz weiter gefahren. Dabei sah ich im Rückspiegel, dass noch zwei andere Personen zu dem Typen gelaufen kamen und ihm halfen. Ich bin dann rechts um die nächste Ecke gefahren. Ich dachte mir aber, dass jedenfalls die beiden Helfer bestimmt bei der Polizei anrufen und melden, dass ich den Wagen gestohlen habe. Ich habe den Wagen daher nach etwa 200 Metern angehalten und bin ausgestiegen, weil ich davon ausging, dass die Polizei bestimmt nach dem Wagen fahnden wird, wenn die Tat gemeldet wird. Das war mir zu heiß. Ich habe den Wagen in einer Grundstückseinfahrt geparkt. Den Motor habe ich wohl laufen lassen. Was mit dem Wagen passieren würde, war mir egal. Als ich weggelaufen bin, kam dann der eine Mann hinter mir hergelaufen. Es war einer der Helfer. Er holte mich ein, zeigte mir seinen Ausweis und sagte er, er sei Polizist. Ich rannte dann aber noch mal weg. Kann sein, dass ich bei der Flucht über ein Auto gesprungen bin. Ich weiß es nicht mehr genau. Ist mir auch egal gewesen. An den weiteren Verlauf kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich weiß nicht, ob ich jemanden geschlagen, getreten oder beschimpft habe. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Das bei mir gefundene Taschenmesser benutze ich immer als Flaschenöffner. Das hatte ich heute nicht dabei, um Autos zu öffnen oder so. Ich wusste gar nicht, dass ich das Messer in der Jackentasche hatte. Eigentlich ist es immer in meinem Rucksack, der jetzt bei einem Freund ist. Wenn ich nun danach gefragt werde, ob ich in den letzten Tagen in der Nähe der Kreuzung Winterhuder Weg / Zimmerstraße Überfälle auf Fahrradfahrer unternommen habe, so muss ich das zugeben. Ich denke, die Frauen haben mich sowieso erkannt. Ich wollte die Taschen stehlen, um an das darin befindliche Geld zu kommen. Die Taschen selbst wollte ich nicht stehlen. Es ging mir nur um Geld. Es hat aber kaum Beute gebracht. Ich weiß aber nicht genau wie viel es war. Ich brauchte das Geld. Ich habe ein bisschen Probleme mit Drogen. Das ist aber eine andere Sache, die hier nicht hingehört. Dazu will ich auch nichts sagen.

10 Wenn mir nun die Aussagen der Geschädigten Moller, Grund und König vorgehalten werden, so ist es zutreffend, was dort gesagt wurde. Zu der Tat mit der Frau Moller kann ich nur sagen, dass ich sah, wie die Tasche um ihre Schulter hing. Da dachte ich mir, ich könnte sie ihr schnell abnehmen, wenn ich sie überrasche. Die Tat mit der Frau Grund war so, dass ich sie durch das Reißen am Gepäckträger zu Fall bringen wollte, um dann die Tasche wegzunehmen. Mit der Sache am 17.01.2006 habe ich aber nichts zu tun. Das war ich nicht. Vorhalt: Es gibt für die Tat am 17.01. noch einen weiteren Zeugen, der sie ganz genau erkannt hat. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage? Echt, da war noch einer? Den habe ich gar nicht gesehen. Also, wenn das so ist, dann gebe ich auch diese Tat zu. Ist eh egal. Geschlossen: Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Hassan Ali Dienststelle PK 31 Datum 19.01.2006 Zeugenvernehmung Ort: PK 31 Es erscheint [ ] auf Vorladung [x] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Schmidtke Geburtsname s.o. Vorname Frank Geburtsdatum/-ort 14.08.1976 in Goslar Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22085 Hamburg Straße Winterhuder Weg 55 Telefon Der Grund meiner Vernehmung ist mir bekannt gegeben worden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach 111 OWiG verpflichtet bin, folgende Personalien wahrheitsgetreu anzugeben: Vor-, Familien-, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit. Auf mein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger nach 52 Abs. 1 StPO wurde ich hingewiesen. Ferner wurde ich darüber belehrt, dass ich die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung mich oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde ( 55 Abs. 1 StPO). Das gilt nach 46 OWiG auch bei der Vernehmung zu Ordnungswidrigkeiten. Mit dem Beschuldigten bin ich [x] nicht verlobt, verheiratet, verwandt, verschwägert, von ihm/ihr geschieden [ ] verlobt [ ] verheiratet [ ] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden

11 Ich habe gestern Abend meinen Pkw BMW, amtliches Kennzeichen HH-SJ 333, in der Nähe meines Wohnhauses im Winterhuder Weg 55 kurz geparkt, um einige Sachen auszuladen. Ich habe mich dann hoch zu meiner Wohnung in den dritten Stock begeben und habe dort die Sachen abgelegt. Ich dachte, ich hätte meinen Wagen abgeschlossen. Jedenfalls war ich davon ausgegangen, bis ich wieder unten am Wagen ankam. Als ich zu meinem Wagen ging, sah ich nämlich, dass dieser nicht mehr dort stand, wo ich geparkt hatte. Mir fiel da erst auf, dass mein Autoschlüssel nicht in meiner Jackentasche war. Ich musste den Schlüssel wohl in der Beifahrertür steckengelassen haben. Ich sah dann, dass mein Wagen etwa 50-100 Meter weiter mitten auf der Straße stand und der Motor lief. Ich rannte sofort dort hin und stellte mich vor den Wagen, um ihn am Wegfahren zu hindern. Ich konnte dabei erkennen, dass ein Mann am Steuer saß. Er war etwa 20 Jahre alt und vom Äußeren her ein eher ausländischer Typ mit dunklen Haaren. Als ich vor meinem Wagen stand, trat der Mann aufs Gaspedal und ließ den Motor aufheulen. Ich habe mich ziemlich erschrocken, weil ich dachte, der Mann würde mit Vollgas anfahren. Daher bin ich zur Seite gesprungen. Dann fuhr der Mann los. Von der anschließenden Flucht des Mannes habe ich nichts mitbekommen. Ich stelle Strafantrag gegen den Täter wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Geschlossen: Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Schmidtke [Hinweis des GPA: Der Beschuldigte wurde am 20.01.2006 dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Hamburg vorgeführt. In seiner dortigen Vernehmung hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Gegen ihn ist am 20.01.2006 ein Haftbefehl (163 Gs 37/06) ergangen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg.] Dienststelle PK 31 Datum 20.01.2006 1. Vermerk Verfügung Heute wurde mit Herrn Wilhelm Knecht, dem Halter des vom Beschuldigten auf seiner Flucht beschädigten Pkw Mercedes, amtl. Kennzeichen HH-KL 4578, telefonisch Kontakt aufgenommen. Er hat den Schaden an seinem Pkw bereits in einer Werkstatt besichtigen lassen. Nach Angaben des Werkstattleiters beträgt dieser ca. 1.200,- EUR. Herr Knecht stellte in der Folge einen schriftlichen Strafantrag gegen den Beschuldigten Ali.

12 Weiter konnte heute Rücksprache mit KK Felix gehalten werden. Dieser gab an, dass er bei der Flucht des Beschuldigten eine Muskelverletzung in der Wade erlitten habe und für drei Tage dienstunfähig geschrieben worden sei. KK Schneider gab nach Rücksprache an, dass er bei der Flucht des Beschuldigten Ali keine Verletzungen erlitten habe. KK in Becker und POK Jaansen erlitten nach ihrer Auskunft ebenfalls keine Verletzungen. Alle Beamten haben jedoch Strafantrag gestellt. Staatsanwaltschaft 2. Hier austragen. Hamburg Eingang: 23.01.2006 3. UmA der StA Hamburg zur weiteren Veranlassung übersandt. Staatsanwaltschaft Hamburg 24.01.2006 3101 Js 68/05 Vfg. 1. Vermerk: Heute rief RA in Pape an und zeigte die Vertretung des Beschuldigten Ali an. Sie bat um Akteneinsicht. Eine Vollmacht wurde per Fax übersandt. 2. Aktendoppel an RA in Pape zur Einsicht für 3 Tage. gez. Schmiegel, Staatsanwalt PAPE Rechtsanwältin Ilse Pape Rechtsanwältin Bebelallee 15 22299 Hamburg An die Staatsanwaltschaft Hamburg Telefon: 040 57 00 97 80 Gorch-Fock-Wall 15 20355 Hamburg Datum: 27.01.2006 Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Hassan Ali zeige ich die Vertretung des Beschuldigten an und bitte darum, mich als Pflichtverteidigerin zu bestellen. Für den Fall der Bestellung lege ich mein Wahlmandat nieder. Mein Mandant räumt die ihm vorgeworfenen Taten am 18. und 19.01.2006 ein. Er streitet eine Beteiligung an der Tat am 17.01.2006 jedoch ab. Diesbezüglich wird gerügt, dass die

13 Verwertung der Aussage meines Mandanten in seiner polizeilichen Vernehmung am 19.01.2006 hinsichtlich des Vorfalls am 17.01.1006 unzulässig ist, weil... [Hinweis des GPA: Von einem Abdruck der weiteren Begründung wurde abgesehen.] Mit freundlichen Grüßen gez. Pape, Rechtsanwältin

14 Vermerk zur Bearbeitung: 1. Es ist ein Gutachten hinsichtlich des Beschuldigten ALI zu erstatten und die Entschließung der Staatsanwaltschaft zu entwerfen, die am 02.02.2006 ergeht. 2. Die Formalien (Ladungen, Zustellungen, Vollmachten, Unterschriften usw.) sind in Ordnung. 3. Werden in einzelnen Punkten weitere Ermittlungen für erforderlich gehalten, so ist dies zu erörtern, sodann jedoch zu unterstellen, dass entsprechende Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt worden sind. 4. Wird die Erhebung der öffentlichen Klage vorgeschlagen, so braucht der Entwurf der Anklageschrift das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen nicht zu enthalten. 5. Straftaten außerhalb des StGB und des StVG sowie Ordnungswidrigkeiten sind nicht zu prüfen. Von den Vorschriften der 153-153 e, 154 b - 154 e, 407 ff. StPO ist kein Gebrauch zu machen. 6. Die Tatorte liegen im Bezirk des Amtsgerichts Hamburg St.-Georg und des Landgerichts Hamburg. 7. Der vorliegende Bundeszentralregisterauszuge des Beschuldigten enthält die folgenden Eintragungen: a. 12.2.2001 Verurteilung des AG Hamburg wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung u.a. zu 3 Wochen Dauerarrest. b. 21.5.2001 Verurteilung des AG Hamburg wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu 9 Monaten Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. c. 17.10.2001 Verurteilung des AG Hamburg wegen Diebstahls in vier Fällen und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Verurteilung zu b.) zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten. d. 8.2.2002 Verurteilung des LG Hamburg wegen Raubes u.a. unter Einbeziehung der Verurteilungen zu b.) und c.) zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und 2 Monaten. 8. Es wird gebeten, die Auflage der benutzten Kommentare in der Klausur anzugeben.