Gute wissenschaftliche Praxis fördern Plagiate vermeiden Lunchveranstaltung der Informatikdienste, 2. April 2014, 12.30-13.30 Uhr Dr. Birte Lembke-Ibold, Bereich Lehre, Universität Zürich
Die Themen Wissenschaftliches Arbeiten Wissenschaftliches Fehlverhalten Grundprinzipien wissenschaftlicher Arbeit Was ist ein Plagiat? Zitierweisen (Beispiele) Plagiat (Beispiele) Wie erkenne ich ein Plagiat? Umgang mit Plagiaten an der UZH 03.04.14 Seite 2
Einstieg Sammlung von Tempo-Taschentücher-Plagiaten aus Vietnam und China (Christian Rommel) 03.04.14 Quelle: http://www.plagiat.ch/produkte/plagiate-von-tempo-taschentuechern, 23.4.2014 Seite 3
Wissenschaftliches Arbeiten Ein Ziel von universitärer Bildung: Vermittlung der Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens = Vertrautheit des Nachwuchses mit dem Prinzip wissenschaftlicher Redlichkeit und dem Umgang mit dem geistigen Eigentum Dritter Aufgabe der Dozierenden über alle Studienstufen hinweg (Bachelor, Master, Doktorat, universitäre Weiterbildung) Besondere Bedeutung in den ersten Semestern Für alle Studiengänge und Programme gleich relevant 03.04.14 Seite 4
Wissenschaftliches Fehlverhalten Beispiele für Fehlverhalten in der Wissenschaft: Falsche Angaben z.b. durch Erfinden oder Fälschen von Daten, Nichterwähnung wichtiger Daten Verletzung des geistigen Eigentums Dritter, z.b. durch unberechtigte Verwertung von Ideen oder Forschungsergebnissen, unberechtigte Angabe einer Mitautorenschaft, Nichterwähnung von Mitautorinnen und Mitautoren Verletzung der Forschungstätigkeit auf andere Weise, z.b. durch Entfernung von Basisdaten, Veröffentlichung von noch nicht hinreichend geprüften Daten aus: Weisung zum Verfahren beim Verdacht der Unlauterkeit in der Wissenschaft, Erweiterte Universitätsleitung der UZH, 11. November 2003, Anhang 1. http://www.rd.uzh.ch/rechtssammlung/richtlinien/w_unlauterkeit_031111_eul.pdf 03.04.14 Seite 5
Grundprinzipien Wissenschaftliches Arbeiten heisst: Offenlegung der verwendeten Literatur / Quellen / Daten durch Autorin/Autor Kennzeichnung von fremden Gedankengut Korrekte Anwendung der Zitierregeln je nach Fakultät oder Studienprogramm unterschiedliche Vorgaben Ø Zitierweise Naturwissenschaften: Harvard-System = Angabe in Klammern im Text Ø Zitierweise Geisteswissenschaften: Fussnote am Seitenende 03.04.14 Seite 6
Was ist ein Plagiat? Unter einem Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin zu verstehen. Das Plagiat ist im Grund genommen eine Verletzung des Urheberrechts. Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen zitiert werden. Dies setzt aber eine Kennzeichnung des Zitats und eine Angabe der Quelle voraus. Lehrkommission, Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten, 30. April 2007 (auch auf Englisch verfügbar) http://www.lehre.uzh.ch/plagiate.html 03.04.14 Seite 7
Zitierweisen Beispiele Ø Amerikanisches / Harvard-System = Angabe in Klammern im Text Es braucht verstärkte organisatorische Anstrengungen des Bundes und der Kantone, um die vertikale Zusammenarbeit aller drei Staatsebenen zu verbessern, empfehlen die Autoren (Klöti et al. 1993: 182). Beispiel entnommen a d Merkblatt des IfP der UZH, abgerufen 24.3.2014 unter http://www.ipz.uzh.ch/studium/ma/reglemente.html Ø Zitierweise Geisteswissenschaften: Fussnote am Seitenende Siehe Ausschnitt aus Lembke-Ibold: Paul Geheeb. Gemeinschaft und Familie im Landerziehungsheim, 2010. 03.04.14 Seite 8
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Plagiat Beispiele gemäss Merkblatt Übernahme von Textteilen aus einem anderen Werk ohne Angabe der Quelle dies gilt auch für Internetzitate ohne Quellenangabe Übernahme von Textteilen aus einem anderen Werk und Vornahme leichter Textänderungen und umstellungen (Paraphrasieren), ohne Angabe der Quelle Übernahme von Textteilen aus einem anderen Werk, eventuell Paraphrasieren und Angabe der Quelle, aber nicht im Kontext des verwendeten Textteils: z.b. Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fussnote am Ende der Arbeit 03.04.14 Seite 10
Plagiat Beispiele gemäss Merkblatt Einreichung eines Werkes unter eigenem Namen, das von einer anderen Person im Auftrag verfasst wurde (Ghostwriting) Einreichung eines fremden Werkes unter eigenem Namen (Vollplagiat) Einreichung derselben Arbeit oder Teile davon zu verschiedenen Prüfungs- oder Seminaranlässen (Selbstplagiat) Übersetzung von fremdsprachigen Texten und Einreichung als eigene Arbeit ohne Quellenangabe (Übersetzungsplagiat) 03.04.14 Seite 11
Wie erkenne ich ein Plagiat? Stilbruch: Teile der Arbeit sind in einem anderen Sprach- oder Argumentationsstil verfasst Wechsel von Formatierungen im Text wechselnde Zitationsarten Verwendung von Fachausdrücken, die z.b. in einer Erstsemestrigen-Arbeit nicht stufengerecht erscheinen Wechsel von Textabschnitten mit und ohne Grammatik- oder Rechtschreibfehler Vgl. dazu: Mandy Schiefner, Wissenschaftliche Redlichkeit im Zeichen der Zeit. Hochschuldidaktische Perspektiven im Umgang mit Plagiaten, in: Neues Handbuch Hochschullehre, 2010, S. 16 Debora Weber-Wulf: Fremde Federn Finden, online-kurs, abgerufen am 24.3.2014 unter: http://plagiat.htw-berlin.de/ff/startseite/fremde_federn_finden. 03.04.14 Seite 12
Plagiatserkennungssoftware: Docoloc Einsatz von Docoloc an der UZH: Verfügbar für alle Mitarbeitenden der UZH zur Analyse von an der UZH erstellten Arbeiten Webseite: http://www.docoloc.uzh.ch oder über http://www.lehre.uzh.ch/plagiate.html Anmeldung mit UZH-Shortname-Benutzername und -Passwort Hochladen von Dateien in verschiedenen Formaten: Word, RTF, PDF 03.04.14 Seite 13
Plagiatserkennungssoftware: Docoloc Überprüfen einer zufällig ermittelten Anzahl von Textstellen (nicht das ganze Dokument) mit frei verfügbaren Texten im Internet (Google- Suchmaschine) Prüfreport: Angabe der gefundenen Textstellen mit entsprechenden Links Wichtig: Hinweise müssen einzeln überprüft werden, Report ist noch kein Hinweis auf ein Plagiat 03.04.14 Seite 14
Umgang mit Plagiaten Gespräch bei Verdacht auf Plagiat mit betreffender Person je nach Schweregrad Überarbeitung einer Arbeit möglich (z.b. bei vergessenen Quellenangaben) Information zu UZH-Richtlinien: http://www.lehre.uzh.ch/plagiate.html eventuell Rücksprache mit zuständigem Dekanat oder Universitätsanwalt/Universitätsanwältin Rahmenverordnungen der Fakultäten: unrechtmässig erworbene Studienleistungen können zu nicht bestandenen Studienleistungen erklärt werden Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gemäss Disziplinarordnung: Entscheidung durch Universitätsanwalt derzeit: Prof. Dr. Ulrich Haas 03.04.14 Seite 15
Umgang mit Plagiaten Bei Nachweis eines erheblichen Plagiats: Anzeige des Falls beim Universitätsanwalt: Prof. Dr. Ulrich Haas (via Assistentin: Frau Amrei Keller) Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gemäss Disziplinarordnung: Mögliche Disziplinarmassnahmen (Merkblatt der Lehrkommission, S. 3): Schriftlicher Verweis Ausschluss von Veranstaltungen oder von der Benützung einzelner Universitätseinrichtungen für höchstens ein Semester Ausschluss vom Studium und/oder von Prüfungen für ein bis sechs Semester 03.04.14 Seite 16
Fragen von Ihnen 1. Welche Frage(n) habe ich zum Thema Plagiat / wissenschaftliches Fehlverhalten? 2. Was ist davon wichtig für meine Arbeit als...? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 17