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Transkript:

297 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 198. Jahrgang Düsseldorf, den 04. August 2016 Nummer 31 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 217 Anerkennung einer Stiftung (Stiftung Soziale Dienste) S. 297 218 Großhandelserlaubnis gem. 52 a AMG S. 297 219 Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Albert-Schweitzer-Schule) S. 298 220 Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Janusz-Korczak-Schule) S. 298 221 Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Niederrheinschule) S. 298 222 Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Förderzentrum Sonsbeck, Alpen, Xanten) S. 298 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 223 Bekanntmachung der Sitzung und Tagesordnung der Verbandsversammlung IT Kooperation Rhein/Ruhr S. 299 224 Jahresabschluss 2015 der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG S. 299 225 Jahresabschluss 2015 der Multifunktionsarena Immobilien - Verwaltung GmbH S. 300 226 Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises S. 301 Eine Beilage zur Ziffer 219 Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Albert-Schweitzer-Schule) Eine Beilage zur Ziffer 220 Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Janusz-Korczak-Schule) Eine Beilage zur Ziffer 221 Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Niederrheinschule) Eine Beilage zur Ziffer 222 Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Förderzentrum Sonsbeck, Alpen, Xanten) B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 217 Anerkennung einer Stiftung (Stiftung Soziale Dienste) 21.13 -St.1842 Düsseldorf, den 21. Juli 2016 Die Düsseldorf hat die Stiftung Soziale Dienste mit Sitz in Essen gemäß 80 BGB in Verbindung mit 2 StiftG NRW anerkannt. Die Stiftung ist seit dem 15.06.2016 rechtsfähig. Abl. Bez. Reg. Ddf 2016 S.297 218 Großhandelserlaubnis gem. 52 a AMG 24.05.05.01-Sanovel Düsseldorf, den 26. Juli 2016 Die Großhandelserlaubnis gemäß 52 a AMG vom 08.08.2006 (ursprüngliches Aktenzeichen: 24.30-03/10) der Sanovel GmbH, Hellersbergstraße 14, 41460 Neuss, (ursprüngliche Adresse: Sanovel GmbH, Wall 39, 42103 Wuppertal) für die Betriebsstätte an der ursprünglichen Adresse Sanovel GmbH, Wall 39, 42103 Wuppertal wird wegen Verlust der Originalurkunde hiermit für ungültig erklärt. Abl. Bez. Reg. Ddf 2016 S.297

298 219 Kündigung einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung (Albert-Schweitzer-Schule) 221 Kündigung einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung (Niederrheinschule) 48.02.12.02.15 Düsseldorf, den 20. Juli 2016 48.02.12.02.15 Düsseldorf, den 20. Juli 2016 Hiermit mache ich gemäß 24 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit 24 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und 78 Abs. 8 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Kündigung der nachstehenden öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Schulträgers für die Beschulung von Kindern aus dem Gebiet der Stadt Neukirchen- Vluyn mit Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) an der als Schule im Verbund in kooperativer Form geführten städtischen Förderschule Albert- Schweitzer-Schule in Moers zum 31.07.2016 bekannt. Susanne Wenzel Anlage: Beilage zur Ziffer 218 220 Kündigung einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung (Janusz-Korczak-Schule) 48.02.12.02.15 Abl. Bez. Ddf. 2016 S. 298 Düsseldorf, den 20. Juli 2016 Hiermit mache ich gemäß 24 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit 24 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und 78 Abs. 8 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Kündigung der nachstehenden öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die Zusammenlegung der Janusz-Korczak-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) der Stadt Voerde und der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung des Kreises Wesel zum 31.07.2016 bekannt. Susanne Wenzel Hiermit mache ich gemäß 24 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit 24 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und 78 Abs. 8 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Kündigung der nachstehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung einer Schule für Lernbehinderte und Erziehungshilfe sowie über die Führung der Schule im organisatorischen und personellen Verbund unter der Bezeichnung Niederrheinschule (Schule für Lernbehinderte und Erziehungshilfe) zum 31.07.2016 bekannt. Susanne Wenzel Anlage: Beilage zur Ziffer 220 Abl. Bez. Ddf. 2016 S. 298 222 Kündigung einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung (Förderzentrum Sonsbeck, Alpen, Xanten) 48.02.12.02.15 Düsseldorf, den 20. Juli 2016 Hiermit mache ich gemäß 24 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit 24 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und 78 Abs. 8 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Kündigung der nachstehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung eines regionalen fachrichtungsübergreifenden sonderpädagogischen Förderzentrums im Raum Sonsbeck, Alpen, Xanten zum 31.07.2016 bekannt. Susanne Wenzel Anlage: Beilage zur Ziffer 221 Abl. Bez. Ddf. 2016 S. 298 Anlage: Beilage zur Ziffer 219 Abl. Bez. Ddf. 2016 S. 298

299 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 223 Bekanntmachung der Sitzung und Tagesordnung der Verbandsversammlung IT Kooperation Rhein/Ruhr Die Sitzung der Verbandsversammlung IT Kooperation Rhein/Ruhr findet am 26.09.2016 um 10:00 Uhr im Kreishaus, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, statt. 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Einladung 2 Anregungen zur Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.07.2015 4 Bestimmung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 5 Wirtschaftsplan 2016 der IT-K Rhein/Ruhr 6 Jahresabschluss 2015 der IT-K Rhein/Ruhr 7 Jahresabschluss 2016 der IT K Rhein/Ruhr 8 Auflösung der IT-Kooperation Rhein/Ruhr 9 Mitteilungen und Anfragen Kamp-Lintfort, 04.07.2016 IT-Kooperation Rhein/Ruhr gez. Dr. Coenen Abl. Bez. Ddf. 2016 S. 299 224 Jahresabschluss 2015 der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG: Jahresabschluss zum 31.12.2015 Die Gesellschafterversammlung der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG hat am 22.06.2016 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Fehlbetrag in Höhe von 12.978.050,82 EUR, der im Wirtschaftsjahr vom 01.01. - 31.12.2015 erwirtschaftet wurde, auf neue Rechnung vorzutragen. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat am 31.05.2016 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung - und den Lagebericht der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der geschäftsführenden Komplementär-GmbH. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung der geschäftsführenden Komplementär-GmbH sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

300 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Pflichtgemäß weisen wir darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft durch Risiken bedroht ist, die im Lagebericht dargestellt sind. Dort ist ausgeführt, dass die Gesellschaft auf die unveränderte finanzielle Unterstützung der Gesellschafterin angewiesen ist. Jahresabschluss und Lagebericht liegen während der üblichen Geschäftszeiten in der ESPRIT arena in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Düsseldorf, 26.07.2016 Die Geschäftsführung der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG Arena-Straße 1 40474 Düsseldorf Abl. Bez. Ddf. 2016 S. 299 225 Jahresabschluss 2015 der Multifunktionsarena Immobilien- Verwaltung GmbH Multifunktionsarena Immobilien-Verwaltung GmbH: Jahresabschluss zum 31.12.2015 Die Gesellschafterversammlung der Multifunktionsarena Immobilien-Verwaltung GmbH hat am 22.06.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Jahresüberschuss nach Steuern von 1.793,36 EUR als Gewinn auf Rechnung vorzutragen und 1.092,19 Euro aus der Gewinnrücklage aufzulösen und ebenfalls auf Rechnung vorzutragen. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat am 31.05.2016 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung - und den Lagebericht der Multifunktionsarena Immobilien-Verwaltung GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführerin der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführerin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und

301 stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Jahresabschluss und Lagebericht liegen während der üblichen Geschäftszeiten in der ESPRIT arena in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Düsseldorf, 26.07.2016 Die Geschäftsführung der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG Arena-Straße 1 40474 Düsseldorf 226 Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises Der Dienstausweis Nr. 104 des Kreisbeschäftigten Sören Kisters, ausgestellt am 03.01.2013 durch den Landrat des Kreises Kleve in Kleve, ist verloren gegangen. Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt. Kleve, 21.07.2016 Kreis Kleve Der Landrat Abl. Bez. Ddf. 2016 S. 300 Abl. Bez. Ddf. 2016 S. 301

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304 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Düsseldorf 40474 Düsseldorf Veröffentlichungsersuche für das Amtsblatt und den Öffentlichen Anzeiger Beilage zum Amtsblatt sind nur an die Amtsblattverwaltung in 40474 Düsseldorf zu richten. Das Amtsblatt mit dem Öffentlichen Anzeiger erscheint wöchentlich Redaktionsschluss: Mittwoch der Vorwoche 10.00 Uhr. Laufender Bezug nur im Abonnement. Bezugspreis jährlich 25,00 zzgl. Versandkosten jährlich 51,00. Einrückungsgebühr für die zweispaltige Zeile oder deren Raum 1,00. Für das Belegblatt werden 1,00 zzgl. 1,45 Versandkosten erhoben. Bezug von Einzellieferungen: 2,00 zzgl. 1,45 Versandkosten, werden zum Jahresende per Rechnung ausgewiesen. In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. 14 UStG enthalten. Abonnementsbestellungen und -kündigungen wie folgt: Zum 30.06. eines Jahres Eingang bis 01.04. Zum 31.12. eines Jahres Eingang bis 01.10. Bezug durch die Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Auskunft erteilt Frau Feil, Tel: 0211-475-2644 Email: amtsblatt@brd.nrw.de Adressänderungen, Kündigungen etc. ausschließlich an die Düsseldorf Druck, Vertrieb und Herausgeber: Düsseldorf