1. Basisinformationen zur Hauptversammlung der Österreichischen Post AG 1) 1.1. Datum / Zeit / Ort Datum: 6. Mai 2009 Zeit: Beginn um 10.00 Uhr um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen zwischen 09.00 Uhr und 09.30 Uhr vor Ort zu sein, da auch noch die Registrierung für jeden einzelnen Aktionär vorzunehmen ist. Ort: Wiener Stadthalle, Halle F, 1150 Wien, Vogelweidplatz 14 1.2. Dividende / Dividendenauszahlung Siehe dazu Punkt 4 auf Seite 6. 1.3. Organe einer AG? Dem Vorstand obliegt grundsätzlich die Leitung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung und Abberufung des Vorstands, dessen Überwachung und Beratung und für die Beschlussfassung über den Jahres- und Konzernabschluss zuständig. Die Hauptversammlung wählt und bestellt die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers, beschließt die Änderung der Satzung, die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer Dividende sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und Vorstands und fällt Grundsatzentscheidungen (z.b. Verschmelzung). Dem Abschlussprüfer obliegt die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses samt Lagebericht und Konzernlagebericht. 1.4. Was ist eine Hauptversammlung? Die Hauptversammlung ist eine Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft, die einmal im Jahr stattfinden muss (ordentliche Hauptversammlung). In besonderen Fällen kann es auch eine außerordentliche Hauptversammlung geben. Die Hauptversammlung der Österreichischen Post AG am 6. Mai 2009 ist eine ordentliche Hauptversammlung. 1.5. Anreise zur Hauptversammlung der Österreichischen Post AG? Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten, die Parkgarage vor der Stadthalle wird von der Österreichischen Post bezahlt. Zufahrt zur Wiener Stadthalle (in der Nähe des Wiener Westbahnhofes): U6-Station Burggasse-Stadthalle oder U3-Station Schweglerstraße Straßenbahn 6, 9, 18, 49, Station Urban Loritz-Platz (U6-Station Burggasse-Stadthalle) Bus 48A Fahrplanauskunft zu öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien: www.vor.at, www.wienerlinien.at 1) keine Haftung übernommen. 1 / 6
Auto: Sie haben die Möglichkeit, in der Stadthallengarage (Märzparkgarage) kostenlos zu parken. Die Zufahrt zur Parkgarage befindet sich in der Hütteldorferstraße vis-à-vis vom XXXLutz Möbelhaus. Bei der Registrierung im Foyer der Stadthalle erhalten Sie nach Vorweis Ihres Einfahrtstickets Ihr kostenloses Ausfahrtsticket. Halle F U6-Station Burggasse- Stadthalle keine Haftung übernommen. 2 / 6
1.6. Wesentliche Rechte und Pflichten eines Aktionärs? Rechte: Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn (sog. Dividende) Teilnahme- und Stimmrecht bei der Hauptversammlung Auskunftsrecht bei der Hauptversammlung Pflichten: Verpflichtung zur Leistung der übernommenen Einlagen Treuepflicht Hinterlegungs- und Anmeldepflicht, um an einer Hauptversammlung teilnehmen zu können (siehe Punkt 2.) 1.7. Wieso soll ein Aktionär an einer Hauptversammlung teilnehmen? Jeder Aktionär kann nur in der Hauptversammlung sein Antrags-, Stimm- und Auskunftsrecht wahrnehmen. Der Erhalt der Dividende ist vom Besuch der Hauptversammlung vollkommen unabhängig. 1.8. Muss ich an der Hauptversammlung teilnehmen um die Dividende zu erhalten? Nein. Der Erhalt der Dividende ist vom Besuch der Hauptversammlung vollkommen unabhängig. 1.9. Wer ist berechtigt die Hauptversammlung der Österreichischen Post AG zu besuchen? Alle angemeldeten Aktionäre der Österreichischen Post AG sowie geladene Gäste. 2. Anmeldung zur Hauptversammlung 2.1. Wie und wann melde ich mich zur Hauptversammlung an? Die Frist zur Anmeldung bei der Hauptversammlung endet am 29. April 2009. Die Anmeldung in Ihrer Bank kann nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Es macht keinen Unterschied, zu welchem Zeitpunkt man sich anmeldet. Allerdings ist eine rechtzeitige Anmeldung empfehlenswert. Wurde das Wertpapierdepot mit den Postaktien in einer Postfiliale eröffnet, so kann die Anmeldung in der Postfiliale erfolgen. Wurde das Wertpapierdepot bei einer anderen inländischen Bank eröffnet, so ist die Anmeldung bei dieser vorzunehmen. 2.2. Ablauf der Anmeldung 1. Der Aktionär geht in eine Postfiliale oder in die Bank, bei der er sein Wertpapierdepot mit den Aktien der Österreichischen Post AG hat und ersucht um Ausstellung einer Hinterlegungsbestätigung für die Hauptversammlung der Österreichischen Post AG am 6. Mai 2009. In der Postfiliale füllt der keine Haftung übernommen. 3 / 6
Aktionär das Formular zur "Anforderung einer Hinterlegungsbestätigung" aus, in der jeweiligen Bank ein entsprechendes Formular. Wir empfehlen den Kunden sich eine Kopie des jeweiligen Formulars erstellen zu lassen. 2. Diese Anforderung wird durch den Mitarbeiter in der Postfiliale oder in der Bank intern weitergeleitet. 3. Die Aktien werden seitens der BAWAG P.S.K. (nur für Kunden der Post oder Kunden der BAWAG P.S.K.) gesperrt. Für die Kunden einer anderen Bank übernimmt dies die jeweilige Bank. 4. Der Kunde erhält seine Hinterlegungsbestätigung von der BAWAG P.S.K. (für Kunden in der Postfiliale oder Kunden der BAWAG P.S.K.) oder der jeweiligen Bank per Post oder auf anderem Wege zugesendet. Alternativ dazu kann sich der Kunde der Postfiliale oder BAWAG PSK die Hinterlegungsbestätigung auf Wunsch nach einigen Tagen in seiner Postfiliale oder in der BAWAG PSK-Filiale abholen. 5. Mit der Hinterlegungsbestätigung erhält der Aktionär am Tag der Hauptversammlung (= 6. Mai 2009) in der Wiener Stadthalle, Halle F, bei der Registrierung die Stimmkarte. Um Wartezeiten bei der Registrierung zu vermeiden, empfehlen wir bereits zwischen 09:00 Uhr und 09:30 Uhr vor Ort zu sein. 2.3. Wichtige Frist bei der Anmeldung Hinterlegungs- bzw. Anmeldefrist: Spätester Zeitpunkt für die Hinterlegung ist der 29. April 2009 (Geschäftsschluss). 2.4. Versäumnis der Anmeldung Es gibt keine Möglichkeit sich nach Ablauf der Anmeldefrist noch zur Hauptversammlung anzumelden. Sie können sich jedoch eine Gästekarte ausstellen lassen. Sie können dann an der Hauptversammlung teilnehmen, jedoch nicht ihr Stimmrecht und auch nicht ihr Fragerecht ausüben. Um die Dividende zu erhalten müssen Sie nicht an der Hauptversammlung teilnehmen (siehe Punkt 1.8 sowie Punkt 4. Dividende). Informationen erhalten Sie bei Frau Gabriele Mayer, Tel.: 057767-30401. 2.5. Ist eine Vertretung bei der Hauptversammlung möglich? Eine Vertretung bei einer Hauptversammlung ist grundsätzlich möglich. Der Vertreter muss vom Aktieninhaber schriftlich bevollmächtigt und geschäftsfähig sein. Das Vollmachtsformular(text) befindet sich normalerweise direkt auf der dem Aktionär übermittelten Hinterlegungsbestätigung (= Eintrittskarte). Ansonsten ist ein Muster für die Stimmrechts-Vollmacht im Internet verfügbar: www.post.at/ir Hauptversammlung. keine Haftung übernommen. 4 / 6
2.6. Kann ich jemanden zur Hauptversammlung mitbringen? Es können nur Aktionäre der Österreichischen Post AG an der Hauptversammlung teilnehmen. Wenn Sie in Begleitung kommen möchten, bitten wir um Anmeldung unter 057767-30401. 3. Inhalt und Ablauf der Hauptversammlung 3.1. Welche Themen werden üblicherweise in einer ordentlichen Hauptversammlung besprochen? Vorlage des festgestellten Jahresabschluss samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht des abgelaufenen Geschäftsjahrs Ausführlicher Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr: Der auf Deutsch gehaltene Bericht wird simultan auf Englisch übersetzt und in beiden Sprachen für unsere internationalen Investoren in das Internet übertragen Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (= Beschluss über Höhe der Dividende) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr 3.2. Kann ich Wünsche oder Beschwerden bei der Hauptversammlung vorbringen? Dem Aktionär steht ein Fragerecht während der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 im Rahmen der jeweiligen Tagesordnungspunkte anhand von Wortmeldekarten zu. 3.3. Abstimmungsmodalitäten bei der Hauptversammlung Das Stimmrecht steht dem Aktionär entsprechend der Anzahl seiner Aktien zu. Wenn der Aktionär z. B. 100 Stück Aktien besitzt, dann verfügt er über 100 Stimmen in der Hauptversammlung. 3.4. Gibt es ein Buffet? Ja, bei der Hauptversammlung gibt es ein Buffet. Pro Person gibt es jeweils einen Essensbon. 3.5. Wie lange dauert die Hauptversammlung? Wir erwarten, dass die Hauptversammlung der Österreichischen Post rund 2-3 Stunden dauert, eine längere Dauer kann aber nicht ausgeschlossen werden. 3.6. Wie viele Personen nehmen an der Hauptversammlung teil? Die Bandbreite liegt erfahrungsgemäß zwischen 300 und 500 Personen. keine Haftung übernommen. 5 / 6
3.7. Gibt es Kleidungsvorschriften? Nein, eine dem Anlass entsprechende Kleidung wird empfohlen. 3.8. Wann fand die letzte Hauptversammlung statt? Die letzte Hauptversammlung der Österreichischen Post AG fand am 22. April 2008 statt. 3.9. Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen? Der Bericht des Vorstandes wird live im Internet übertragen. Der Link zur Liveübertragung ist auf www.post.at/ir Hauptversammlung verfügbar. 4. Dividende / Dividendenauszahlung 4.1. Muss ich an der Hauptversammlung teilnehmen um die Dividende zu erhalten? Nein. Der Erhalt der Dividende ist vom Besuch der Hauptversammlung vollkommen unabhängig. 4.2. Wie erhalte ich die Dividende? ACHTUNG: Damit der Aktionär in den Genuss der Basisdividende von EUR 1,50 kommt (Vorschlag an die Hauptversammlung), müssen die Aktien am 19. Mai 2009 zum Börseschluss im Wertpapierdepot gehalten werden. Die Dividende wird ab dem 20. Mai 2009 über die Banken ausbezahlt. Damit der Aktionär in den Genuss der Sonderdividende von EUR 1,00 kommt (Vorschlag an die Hauptversammlung), müssen die Aktien am 19. August 2009 zum Börseschluss im Wertpapierdepot gehalten werden. Die Dividende wird ab dem 20. August 2009 über die Banken ausbezahlt. Die Auszahlungen erfolgen automatisch über die Bank bei der das Wertpapierdepot gehalten wird. 5. Weitere Informationen Für weitere Informationen steht Ihnen Investor Relations unter 057767-30401 zur Verfügung. keine Haftung übernommen. 6 / 6