Info-Blatt Versorgung

Ähnliche Dokumente
Info-Blatt Versorgung

Merkblatt. zur Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten bei Laufbahnbeamtinnen und Laufbahnbeamten. Allgemeines

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Ruhegehalt

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Ruhegehalt

Hinweise zur Berechnung der Versorgungsbezüge 1

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Versorgung

Stand: Februar 2019 Seite 1 von 5

Verkürzte Versorgungsauskunft (VVA)

Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: August 2016

Allgemeine Informationen zur Berechnung

Schlüsselverzeichnis 1

Informationsblatt der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz

Informationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014)

Merkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen

Berechnung des Ruhegehalts von kommunalen Wahlbeamten Berücksichtigung von Zeiten als Amtszeit

Merkblatt Beamtenversorgung Versorgung

Die Versorgung der Beamten und Richter - Ein Überblick -

Merkblatt HBeamtVG

Trennung der Systeme - taugliches Mittel zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst?

Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Stand: Februar 2018

Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

Stand: Februar 2019 Seite 1 von 5

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)

Merkblatt Beamtenversorgung Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg 1. Januar 2017

Merkblatt zum Altersgeld ( HBeamtVG) Stand: März Anspruchsberechtigter Personenkreis Anspruchsvoraussetzungen...

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Dienstzeiten-Schlüsselkatalog

Synopse Hessisches Beamtenversorgungsgesetz Stand: Juni 2013

Landesamt für Fellbach, den Besoldung und Versorgung Az.: Baden-Württemberg

Merkblatt zur Gewährung von Altersgeld. Merkblatt Altersgeld. Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Altersgeld?

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jeannine Rösler und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Die Versorgung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen

Häufig gestellte Fragen zu der Versorgungsauskunft

Stellungnahme des DGB Bezirk NRW

vom Beamten auszufüllen Angaben zur Berechnung des Erfahrungsdienstalters / sowie zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten

Senatsverwaltung für Finanzen

Merkblatt zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach 16 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (SächsBeamtVG)

Herzlich willkommen. Vortrag Beamtenversorgung

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Kindererziehungszuschlag

A. Rechtsgrundlagen für den Eintritt bzw. die Versetzung in den Ruhestand

Leitfaden Versorgung Wir leben Gemeinschaft

Handout zum Versorgungsrechner.

Informationen über den Kindererziehungs- und Pflegezuschlag in der Beamtenversorgung ( 50a 50d LBeamtVG)

Merkblatt Beamtenversorgung Altersgeld 1. Januar 2017

Zwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht. Lösungshinweis

Infoblatt Kindererziehungs- und Pflegezeiten

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel

12. Wahlperiode Ruhegehalt und Übergangsgeld von hauptamtlichen Bürgermeistern, Beigeordneten und Landräten

Merkblatt Beamtenversorgung Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und Pflege

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Information zur Beamtenversorgung 1

Informationen zur Novelle des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und zum Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA)

Verordnung über die Ehrung bei Dienstjubiläen und die Gewährung von Jubiläumszuwendungen

Allgemeine Anwendungshinweise zum Versorgungsrechner der BVK Beamtenversorgung

Besoldungsrecht Bemessung des Grundgehalts nach Erfahrungsstufen:

Merkblatt Beamtenversorgung Dienstrechtsreform 1. Januar 2017

Informationen zur Beamtenversorgung 1

Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014

Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten

Beamtenberechnung Muster 1 - erstellt am

1.1 Die Dienstzeit ist durch die personalverwaltende Stelle zu berechnen.

Bedienungsanleitung zur Benutzung des Versorgungsauskunftsprogramms

W-Besoldung: Ruhegehaltsfähigkeit von Funktionsleistungsbezügen

Beamtenberechnung Muster 2 - erstellt am

Zwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht. Lösungshinweis

Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)

LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

Versorgungsauskunft online ein Angebot der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin Vorstellung beim 3. Berliner Verwaltungskongress

KVBW. Die Versorgung der Bürgermeister. Vortrag beim Bürgermeisterverband BW in Herrenberg am 3. Juni Martin Jäckl, Ralf Lindemann

Vom 10. Januar Jubiläumsdienstzeit. (1) Zur Jubiläumsdienstzeit zählen. Jubiläumszuwendungsverordnung JZV

R U N D S C H R E I B E N Nr. 4 / 2005

Freiwillige Weiterarbeit wird honoriert - Beispiele (verheiratet)

Beamtenberechnung Muster 3 - erstellt am

Merkblatt über die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege in der Beamtenversorgung

Merkblatt zur Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen für das Land Hessen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge. 1. Allgemeines

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Stellenausschreibung

Versorgungsauskunft - Häufig gestellte Fragen

AzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie

Beamtenversorgung Grundlagen

Transkript:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Postfach 13 20 54203 Trier Info-Blatt Versorgung Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit Kurfürstliches Palais Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Telefon 0651 9494-0 Telefax 0651 9494-170 poststelle@add.rlp.de www.add.rlp.de 01.07.2013 Die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes richtet sich seit dem 01.07.2013 nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) vom 18.06.2013 (GVBl. S. 157) Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge berechnet. Zuständig für die Berechnung des Ruhegehalts ist die Oberfinanzdirektion Koblenz Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle 56062 Koblenz. Sie stellt im Versorgungsfall die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zusammen und ermittelt hieraus den Ruhegehaltssatz. Ruhegehaltsfähig sind im Wesentlichen die im Beamtenverhältnis verbrachten Dienstzeiten (vergl. 13 LBeamtVG) Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis können ebenfalls ruhegehaltfähig sein, wenn Sie entweder kraft Gesetzes ruhegehaltfähig sind (Wehr- und Zivildienst vergl. 14 und 15 LBeamtVG) oder von Amts wegen ( 16 LBeamtVG) oder auf Antrag der Beamtin/des Beamten ( 17 und 18 BeamtVG) als ruhegehaltfähig anerkannt wurden. 1/6 Konto: Besuchszeiten / telefonische Erreichbarkeit: Bundesbank Koblenz 570 015 13 (BLZ 570 000 00) Mo-Do 9.00-12.30 Uhr und 14.30-15.30 Uhr Postbank Köln 343 65-501 (BLZ 370 100 50) Fr 9.00-13.00 Uhr Sparkasse Trier 251 63 (BLZ 585 501 30) Info-Blatt Versorgung nach Landesbeamtenversorgungsgesetz.docx

Im Einzelnen kommen für eine Anerkennung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit folgende Vordienstzeiten in Betracht: Gem. 16 LBeamtVG: Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, die der Beamte ohne von ihm zu vertretende Unterbrechung ausgeübt hat, sofern sie zur Ernennung geführt haben: Zeiten einer hauptberuflichen in der Regel einer Beamtin oder einem Beamten obliegenden oder später einer Beamtin oder einem Beamten übertragenen entgeltlichen Beschäftigung oder Zeiten einer für die Laufbahn der Beamtin oder des Beamten förderlichen Tätigkeit. Voraussetzung ist ein zeitlicher und funktionaler Zusammenhang der Tätigkeit mit der anschließenden Beamtendienstzeit. Teilzeitbeschäftigungen werden nur zu dem Teil als ruhegehaltfähig berücksichtigt, der dem Verhältnis der tatsächlichen zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Gem. 17 LBeamtVG: 1) Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, sofern ein innerer Zusammenhang mit den im Beamtenverhältnis zuerst übertragenen Aufgaben gegeben ist, beispielsweise: - als Rechtsanwalt - im Dienst öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften oder ihrer Verbände 2/6

- im öffentlichen oder nichtöffentlichen Schuldienst sowie - an von der Kultusministerkonferenz anerkannten deutschen Auslandsschulen 2) Zeiten von hauptberuflichen Tätigkeiten im ausländischen öffentlichen Dienst, die im Inland herkömmlich in einem Beamtenverhältnis wahrgenommen werden (eine Besserstellung im Vergleich zu einer Dienstleistung im deutschen öffentlichen Dienst ist zu vermeiden) 3) Zeiten des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse auf wissenschaftlichem, künstlerischen, technischem oder wirtschaftlichen Gebiet, die die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes bilden 4) Zeiten als Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes Die Aufzählung ist nicht abschließend. Gem. 18 LBeamtVG Ausbildungszeiten Voraussetzung der Anerkennung von Ausbildungszeiten ist, dass sie - außerhalb des Erwerbs der allgemeinen Schulbildung absolviert wurden - für das Beamtenverhältnis vorgeschrieben waren und - durch die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden Als Ausbildungszeiten kommen daher für eine Anerkennung insbesondere in Betracht: - Fachschul- und Hochschulausbildungszeiten 3/6

- der Vorbereitungsdienst, der nicht im Beamtenverhältnis abgeleistet wurde, z.b. die pädagogische Ausbildung der Lehrer für Fachpraxis (der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis ist als Beamtenzeit kraft Gesetzes ruhegehaltfähig) - Vorgeschriebene praktische Ausbildungen - praktische hauptberufliche Tätigkeiten, wenn sie für die Übernahme ins Beamtenverhältnis vorgeschrieben waren Die Berücksichtigungsfähigkeit von Fachschulausbildungszeiten einschl. Prüfungszeit ist gem. 18 LBeamtVG begrenzt auf 1095 Tage, die der Hochschulausbildung auf 855 Tage. Übergangsregelungen für Beamte, die am 30.06.2013 (Tag vor Inkrafttreten des LBeamtVG) vorhanden waren, finden sich in 90 Abs. 3 und 92 LBeamtVG. Ob und ggf. welche Übergangsregelung Anwendung findet, orientiert sich zum einen am Tag der erstmaligen Ernennung zum Beamten mit Dienstbezügen und zum anderen am Tag des Eintritts in den Ruhestand. Der Ruhegehaltssatz von am 31.12.1991 vorhandenen Beamtinnen und Beamten wird weiterhin im Wege einer Günstiger- Prüfung festgestellt. 17 und 18 LBeamtVG sind Kann-Bestimmungen; die Anerkennung derartiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit ist von einer Antragsstellung der Beamtin/des Beamten abhängig. Auf eine Anrechnung besteht kein Rechtsanspruch; der Dienstherr entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und ggf. in welchem Umfang derartige Zeiten als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Über Zeiten gem. 16 LBeamtVG wird von Amts wegen entschieden; eine Antragstellung ist hierzu nicht erforderlich. 4/6

Die Entscheidung über Vordienstzeiten nach den 16 bis 18 LBeamtVG trifft die ADD für die im aktiven Beamtenverhältnis stehenden Beamtinnen und Beamten ihres Zuständigkeitsbereichs, für die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand entscheidet hierüber die Oberfinanzdirektion Koblenz - ZBV -. Besondere Bestimmungen für Zeiten im Beitrittsgebiet ( 19 LBeamtVG) Der Einigungsvertrag enthält die Grundsatzentscheidung, dass die Versorgung unabhängig von der Art der im Beitrittsgebiet vor dem 03.10.1990 ausgeübten Tätigkeit rentenrechtlich zu regeln ist. Die Berücksichtigungsfähigkeit von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten vor dem 03.10.1990 im Beitrittsgebiet ist in 19 LBeamtVG geregelt. Nach dieser Vorschrift können Wehrdienstzeiten und vergleichbare Zeiten nach 14 und 15, Beschäftigungszeiten nach 16 und sonstige Zeiten nach 17 und 20 LBeamtVG, die die Beamtin/der Beamte vor dem 03.10.1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegt hat, dann nicht als ruhegehaltfähige Vordienstzeit berücksichtigt werden, wenn die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist und diese Zeiten als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigungsfähig sind. Ausbildungszeiten Im Sinne des 18 sind nicht ruhegehaltfähig, soweit die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist. Die für die Vordienstzeitenentscheidungen jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit Telefon-Durchwahl finden Sie im Anhang, ebenso einen Antragsvordruck. Es empfiehlt sich, dem Antrag zum Nachweis der Studienzeiten eine Bescheinigung über Beginn und Verlauf des Studiums einschl. etwaiger Urlaubssemester beizufügen. Haben Sie vor Berufung ins Beamtenverhältnis Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten im Ausland absolviert, sollten Sie mit dem Antrag auf Anerkennung der Vordienst- 5/6

zeiten eine Beschäftigungserklärung mit evt. vorhandenen Nachweisen einreichen. Einen Vordruck finden Sie ebenfalls im Anhang). 6/6