InnoExpert. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert

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Transkript:

InnoExpert Überblick Allgemeine Informationen Holen Sie sich externes Know-How für innovative Vorhaben ins Unternehmen Innovative Vorhaben scheitern oft an der fehlenden Expertise im eigenen Unternehmen. Durch die "Förderung der Beschäftigung von InnoExperts unterstützen wir Sie bei der Einstellung und Beschäftigung hochqualifizierten Personals. Das können beispielsweise Hochschulabsolventen, Forscher oder Ingenieure sein. So wollen wir die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen stärken. Nutzen Sie die Möglichkeiten von InnoExperts und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot. Flyer Förderfähig sind: die Personalausgaben für die InnoExperts maximal zwei Personen pro Unternehmen. Wer wird gefördert KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (bei Beschäftigung von Innovationsassistenten auch Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, unabhängig von ihrer Größe) Was wird gefördert Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik sowie von zuvor an Forschungseinrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern in Unternehmen mit der Aufgabe, ein Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt zu bearbeiten (Innovationsassistenten/-innen), die Einstellung und Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Vorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Senior InnoExperts), Letzte Änderung: 18.01.2017 SAB Sachsen Seite 1 von 6

die Einstellung und Beschäftigung von Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie in KMU mit der Aufgabe, im KMU ein betriebliches Innovationsmanagement einzuführen oder weiterzuentwickeln (InnoManagern/-innen), sowie die Einstellung und Beschäftigung von über 54-jährigen berufserfahrenen Personen mit Leitungserfahrung in Wirtschaft oder Wissenschaft zur Bearbeitung der Aufgaben eines InnoManagers (Senior InnoManagern/-innen). Voraussetzungen Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen (bei Beschäftigung von Innovationsassistenten auch Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, unabhängig von ihrer Größe). Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden. Das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Stelle). Das geförderte Personal muss zur Bearbeitung eines Themas (Innovationsassistenten/- innen) bzw. Vorhabens (Senior InnoExperts) aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt eingestellt und beschäftigt werden. Das geförderte Personal muss zur Einführung oder Weiterentwicklung eines betrieblichen Innovationsmanagements im einstellenden KMU beschäftigt werden (Innomanager/-innen, Senior InnoManager/-innen). Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 12 Monate betragen (Innovationsassistenten/- innen, InnoManager/-innen). Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 6 Monate betragen (Senior InnoExperts, Senior InnoManager/-innen). Bei Beschäftigung von Innovationsassistenten/-Innen Der letzte qualifizierende Abschluss darf nicht länger als fünf Jahre bzw. unter Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer an einer Universität, Fachhochschule, Fachschule mit Fachbereich Technik, Berufsakademie oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Das geförderte Personal darf in den letzten sechs Monaten von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben. Das geförderte Personal darf noch nicht im Unternehmen oder in einem mit diesem verbundenen Unternehmen beschäftigt gewesen sein (außer im Rahmen der dualen Ausbildung oder Praktika während des Studiums oder der Anfertigung einer Studienoder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent). Bei Beschäftigung von Senior InnoExperts Das geförderte Personal muss zuvor wenigstens zwei Jahre bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung beschäftigt gewesen sein. Letzte Änderung: 18.01.2017 SAB Sachsen Seite 2 von 6

Die Beendigung des vorgenannten Beschäftigungsverhältnisses soll bei Beginn der geförderten Beschäftigung nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Bei Beschäftigung von Senior InnoManagern/-innen Das geförderte Personal muss über wenigstens drei Jahre Leitungserfahrung innerhalb von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verfügen (Managementerfahrung bei FuE-Vorhaben ist der Leitungserfahrung gleichgestellt). Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei: Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 Prozent (40 Prozent bei Senior InnoManagern/-innen) der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit. Ausgeschlossen ist die Förderung bei: Unternehmen in Schwierigkeiten : nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung) Beschäftigung von Innovationsassistenten/-innen Zuschuss von maximal 50 Prozent der Personalkosten für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten (bis zu 36 Monaten bei Beschäftigung von Innovationsassistentinnen) Förderfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben bis zu 50.000 Euro je geförderte Person mindestens 12 und maximal 30 (36 bei Innovationsassistentinnen) Monate Beschäftigung von Senior InnoExperts Zuschuss von maximal 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten Förderfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben bis zu 80.000 Euro je geförderte Person mindestens 6 und maximal 30 Monate Letzte Änderung: 18.01.2017 SAB Sachsen Seite 3 von 6

Beschäftigung von InnoManagern/-innen Zuschuss von maximal 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten) Förderfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben bis zu 60.000 Euro je geförderte Person mindestens 12 und maximal 30 Monate Beschäftigung von Senior InnoManagern/-innen Zuschuss von maximal 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten förderfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben bis zu 80.000 Euro je geförderten Person mindestens 6 und maximal 30 Monate Hinweis: Die Förderung erfolgt nach Maßgabe und unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) (De-minimis-Verordnung), in der jeweils geltenden Fassung. Ablauf / Verfahren Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich vor Beginn des Vorhabens (z. B. Abschluss eines Arbeitsvertrages) bei der SAB einzureichen. Letzte Änderung: 18.01.2017 SAB Sachsen Seite 4 von 6

Frist/Dauer Mit dem zu finanzierenden Vorhaben darf erst nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Es wird empfohlen, insoweit den Erhalt der Eingangsbestätigung der SAB abzuwarten. Der Beginn geschieht bis zur Bestandskraft eines Zuwendungsbescheides jedoch auf eigenes Risiko. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Rechtsgrundlagen / Infoblätter Kosten Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020) vom 08. Dezember 2015 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 7. September 2015 Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an. Formulare / Downloads Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren. Bestimmungen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF) - 61712 Antragstellung Inno-Personal Infoblatt InnoExpert/Transferassistent - 63122 Inno Antrag InnoExpert (AZI) - 63011 Negativerklärung für die Beschäftigung von Personal im Rahmen der ESF-Förderung - 63099 KMU-Bewertung - 60314 KMU-Bewertung Anlage 1-60314-1 KMU-Informationsblatt - 60300 Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten - 61369 Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss - 61547-1 Letzte Änderung: 18.01.2017 SAB Sachsen Seite 5 von 6

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF - 60451 De-minimis-Regel Informationsblatt - 60380 De-minimis Antrag Erklärung - 60381 ESF Sozialunternehmen Erklärung - 61017 Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung Inno-Personal Auszahlungsantrag - 63106 Inno-Personal Belegliste - 63107 ESF-Projekte Tätigkeitsnachweis Stellenförderung FZR 2014-2020 - 60880 ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen Eintritt in Maßnahme InnoExpert - 61022 ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen Austritt aus Maßnahme InnoTeam InnoExpert Transferassistent Inklusionsassistent - 61023 ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme - 61014-2 Inno Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis Innovationsassistent/ -in (AZI) - 63029 I Kontakt Servicecenter 0351 4910-4930 0351 4910-21015 Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr E-Mail Letzte Änderung: 18.01.2017 SAB Sachsen Seite 6 von 6