PRO INNO II.

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Transkript:

www.forschungskoop.de PRO INNO II Ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Erhöhung der Innovationskompetenz mittelständischer Unternehmen

Programmziele Fördergegenstand Mit dem Programm sollen über Innovationen und Zukunftstechnologien die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der unter nehmerisch tätigen Freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein wirkungsvoller Beitrag zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen geleistet werden. Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistun gen ohne Einschränkung auf bestimmte Tech no logien. Projektformen KU KOOPERATIONSPROJEKTE zwischen Unternehmen Die Förderung soll helfen, die Unternehmen zu mehr Anstrengungen für die marktorientierte Forschung und Ent wicklung (FuE) anzuregen, das mit Forschung und Entwicklung ver bundene technische und wirtschaftliche Risiko zu mindern, höherwertige FuE-Kooperationen einzugehen und dabei die Transaktionskosten zu senken und gemeinsames Innovations verhalten auszu prägen. Die Unternehmen sollen angeregt werden, ihre Inno va tions kompetenz mit dem Ziel der Entwicklung und Anwendung von Zukunfts technologien sowie eines Zugewinns an Kooperationser fah run - gen durch die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland zu erweitern. Die Förderung soll zur Verbesserung des Innovations- und Kooperationsmanagements in mittelständischen Unternehmen beitragen. KF KA P E KOOPERATIONSPROJEKTE zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen KOOPERATIONSPROJEKTE eines Unternehmens mit einem FuE-Auftrag PERSONALAUSTAUSCH zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen EINSTIEGSPROJEKTE von Unternehmen 2 3

KU KOOPERATIONSPROJEKTE zwischen Unternehmen Die Projekte müssen auf eine nach haltige Stärkung der Wirt schafts kraft der beteiligten Unter nehmen gerichtet sein, die sich aus der gemeinsamen Vermarktung der Ergebnisse des Koope rations projekts ergibt. Grundlage der Zusammen arbeit sind gemeinsame Interessen an der Durch führung des Projekts, nicht aber ein Auftragsverhältnis. An einem Koope rations projekt müssen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sein und jedes muss FuE-Leis tungen erbringen. Auf keinen der be tei lig ten Partner dürfen mehr als 75 % der zuwen dungs fähigen Kosten des Gesamt projekts entfallen. Kooperations partner können auch Unternehmen sein, die nicht antrags berechtigt sind, z. B. aus ländische Unternehmen und/oder Unternehmen, die die KMU- Kriterien nicht erfüllen. Fördersatz Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungsfä higen Kosten grundsätzlich mit einem Fördersatz von 25 %. Dieser Fördersatz kann sich erhöhen um bis zu 10 % für ein KMU gemäß EU-Defi nition 5% bei Sitz in der Arbeitsmarktregion Berlin 10% bei Sitz in den übrigen neuen Bundesländern 10 % für Projekte mit EUREKA-Status 10 % bei Kooperationen mit Partner(n) aus anderen EU-Ländern max. Fördersatz: 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von höchstens 300.000 pro Antragsteller und Teilprojekt Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten a) Personalkosten b) FuE-Unteraufträge an Dritte (max. 25 % der Personalkosten) c) Übrige Kosten werden pauschal bis 90% der Personalkosten abgegolten. maximale Zuwendung für alle Kooperationsprojekte Unternehmen in der Laufzeit des Programms: alte Bundesländer: 250.000 neue Bundesländer und Arbeitsmarkt region Berlin: 300.000 Bei transnationaler Kooperation erhöhen sich diese Obergrenzen um 50.000. Forschungsunternehmen: 125.000,- je Teilprojekt 4 5

KF KOOPERATIONSPROJEKTE zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen Diese Projekte tragen zum Transfer neuer techno logischer Erkenntnisse bei. Grundlage der Zusammen arbeit sind gemeinsame Interessen an der Durch führung des Projektes. Die Be tei ligung mehrerer Unternehmen und Forschungsein rich tungen ist möglich, wobei jeder Partner einen Antrag stellt. Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in einer aus gewo genen Partner schaft in Forschung und Entwicklung. Hinsichtlich der zu wen dungs fähigen Kosten des Gesamt - projekts müssen mindestens 50 % auf das Unter nehmen entfallen. Der Anteil der Forschungseinrichtung darf nicht unter 25 % liegen. Fördersatz Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungsfähi - gen Kosten grundsätzlich mit einem Fördersatz von 25 %. Dieser Fördersatz kann sich erhöhen um bis zu 10 % für ein KMU gemäß EU-Defi nition 5% bei Sitz in der Arbeitsmarktregion Berlin 10% bei Sitz in den übrigen neuen Bundesländern 10% für Projekte mit EUREKA-Status 10% bei Kooperationen mit Partner(n) aus anderen EU-Ländern max. Fördersatz für Unternehmen: 50 % der zuwen dungsfähigen Kosten von höchstens 300.000 pro Antragsteller und Teilprojekt zusätzlich für Forschungseinrichtungen um 5-25 % für den Anteil industrieller Forschung (siehe S. 19) 10 % wenn die Forschungseinrichtung das Recht auf Veröffentlichung und Verbreitung der Forschungs ergebnisse diskriminierungsfrei ausübt 10 % für eine öffentliche Forschungseinrichtung max. Fördersatz für Forschungseinrichtungen: 75 % Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten a) Personalkosten b) FuE-Unteraufträge an Dritte (max. 25 % der Personalkosten) c) Übrige Kosten werden pauschal bis 90% der Perso nalkosten abgegolten. maximale Zuwendung für alle Kooperationsprojekte Unternehmen in der Laufzeit des Programms: alte Bundesländer: 250.000 neue Bundesländer und Arbeitsmarktregion Berlin: 300.000 Bei transnationaler Kooperation erhöhen sich diese Obergrenzen um 50.000. Forschungseinrichtungen: 125.000,- je Teilprojekt 6 7

KA KOOPERATIONSPROJEKTE eines Unternehmens mit einem FuE-Auftrag Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungs projekte eines Unternehmens kombiniert mit einem FuE-Auftrag. Der Anteil des Forschungspartners muss zwischen 25% und 50% der zuwendungsfähigen Personenmonate des Projekts betragen. Antragsteller ist ausschließlich das Unternehmen, das als Auftraggeber alle Nutzungsrechte erhält. Fördersätze Es wird zwischen dem Fördersatz für die unternehmensseitigen Leistungen und dem Fördersatz für den FuE- Auftrag unterschieden. Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten grundsätzlich mit einem Fördersatz von 25 %. Dieser Fördersatz kann sich erhöhen um bis zu 10 % für ein KMU gemäß EU-Defi nition 5% bei Sitz in der Arbeitsmarktregion Berlin 10 % bei Sitz in den übrigen neuen Bundesländern 10 % für Projekte mit EUREKA-Status 10 % bei Kooperationen mit Partner(n) aus anderen EU-Ländern zusätzlich für den FuE-Auftrag: 5-25% für den Anteil industrieller Forschung max. Fördersatz für unternehmensseitige Leistungen: 50 % max. Fördersatz für den FuE-Auftrag: 75 % Die Kosten pro Antragsteller und Projekt sind bis höchstens 450.000 zuwendungsfähig. Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten a) Personalkosten b) Kosten für den FuE-Auftrag des Unternehmens an den FuE-Partner c) FuE-Unteraufträge an Dritte (max. 25 % der Personal kosten) d) Übrige Kosten werden pauschal bis 90% der Per so nal kosten abgegolten. maximale Zuwendung für alle Kooperationsprojekte in der Laufzeit des Programms: alte Bundesländer: 250.000 neue Bundesländer und Arbeitsmarktregion Berlin: 300.000 Bei transnationaler Kooperation erhöhen sich diese Obergrenzen um 50.000. 8 9

P PERSONALAUSTAUSCH zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen Personalaustausch zur Bearbeitung eines FuE-Projekts des Unternehmens für den Einstieg in ein für dieses Unternehmen neues Tech nologie gebiet oder eine neuartige Kombination moderner Techno logien oder den Erwerb oder die Verbreiterung von techno logischer System lösungs kompetenz. Gefördert wird die 3- bis 24-monatige Entsendung von FuE- Personal im Rahmen eines FuE-Projekts (auch Vorlaufprojekts) aus dem antragstellenden Unternehmen in eine Forschungs ein rich tung oder ein an de res Unternehmen (Richtung A) oder/und aus einer For schungs ein richtung oder einem anderen Unternehmen in das antragstellende Unter nehmen (Richtung B). Die Tätigkeit an der aufnehmenden Stelle muss min destens drei Monate und 50% einer Vollzeit beschäfti gung um fassen. Zwischen der ent sen den den Stelle und der zu entsendenden Person muss min des tens für die Zeit der Entsendung ein Anstellungsverhältnis bestehen. Fördersatz Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungsfähi gen Kosten grundsätzlich mit einem Fördersatz von 25 %. Dieser Fördersatz kann sich erhöhen um bis zu 10 % für ein KMU gemäß EU-Defi nition 5% bei Sitz in der Arbeitsmarktregion Berlin 10 % bei Sitz in den übrigen neuen Bundesländern 10 % für Projekte mit EUREKA-Status 10 % bei Kooperationen mit Partner(n) aus anderen EU-Ländern max. Fördersatz: 50 % der zuwendungsfähigen Kosten Förderung von Personalaufnahmen aus dem Ausland wahlweise mit max. 2.000 pro Person und Monat. Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten a) bei Entsendung aus Unternehmen: Personalkosten; übrige Kosten werden pauschal bis 90 % der Personalkosten abgegolten b) bei Aufnahme im Unternehmen: vom antrag stellen den Unternehmen gemäß der Kooperations ver ein barung zu tragende Kosten der Personalentsendung maximale Zuwendung für Personalaustausche Unternehmen in der Laufzeit des Programms: 125.000 10 11

E EINSTIEGSPROJEKTE von Unternehmen Gefördert werden einzelbetriebliche Innovationsprojekte von Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben, mit mindestens 5-jähriger Geschäftstätigkeit, die erstmals oder nach mindestens 5 Jahren wieder eigene Forschung und Entwicklung betreiben wollen. Ziel des Projektes muss eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft des Unternehmens sein, die sich aus der Vermarktung der Ergebnisse des Innovationsprojekts ergibt. Fördersatz Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten grundsätzlich mit einem Fördersatz von 25 %. Dieser Fördersatz kann sich erhöhen um bis zu 10 % für ein KMU gemäß EU-Definition 5 % bei Sitz in der Arbeitsmarktregion Berlin 10 % bei Sitz in den übrigen neuen Bundesländern max. Fördersatz: 45 % der zuwendungsfähigen Kosten von höchstens 300.000 pro Antragsteller Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten a) Personalkosten b) FuE-Unteraufträge an Dritte (max. 25 % der Personalkosten) c) Übrige Kosten werden pauschal bis 90 % der Personalkosten abgegolten. maximale Zuwendung für Einstiegsprojekte Unternehmen in der Laufzeit des Programms: alte Bundesländer: 105.000 Arbeitsmarktregion Berlin: 120.000 neue Bundesländer: 135.000 12 13

Definition zur Forschung und Entwicklung 1 Industrielle Forschung wird defi niert als planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse mit dem Ziel, diese Kenntnisse zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserung bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können. Vorwettbewerbliche Entwicklung umfasst die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen Forschung in einen Plan, ein Schema oder einen Entwurf für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie zum Verkauf oder zur Verwendung bestimmt sind, einschließlich der Schaffung eines ersten, nicht zur kommerziellen Verwendung geeigneten Prototyps. Außerdem kann sie die konzeptionelle Planung und den Entwurf von alternativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen wie auch erste Demonstrations- oder Pilotprojekte umfassen, sofern diese Projekte nicht für industrielle Anwendungen oder eine kommerzielle Nutzung umgewandelt oder verwendet werden können. Sie umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen und anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen können. 1 vgl. Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Ent wicklungsbeihilfen, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 45/14-15 vom 17.02.1996. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, weniger als 250 Mitarbeitern und max. 50 Mio. Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Jahresbilanz, die den weiteren Kriterien der Defi nition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 genügen. Weitere Informationen unter www.forschungskoop.de nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen aus Deutschland bei der Projektform KF, wenn sie Ko ope rations partner von antragstellenden Unternehmen sind. Als nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen zählen: a) öffentliche Forschungseinrichtungen: Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Ein richtungen, Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, Institute der Wilhelm-Leibniz-Gemeinschaft, Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Institute der Fraunhofer-Gesellschaft und Bundes- und Landesforschungsanstalten. b) private nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, sofern sie wissenschaftliche Vorlaufforschung betreiben und über einen längeren Zeitraum Leistungen der industriellen Forschung anbieten und damit qualitativ mit den vor genannten Forschungseinrichtungen ver gleich bar sind und mehr als die Hälfte ihrer wirtschaftlichen Wert schöp fung aus der Durchführung von Forschungsaufträgen oder öffentlichen FuE-Projekten erzielen und einen Anteil der festangestellten FuE-Beschäftigten an den Gesamtbeschäftigten von mehr als 50 % aufweisen. 14 15

Fördervoraussetzungen Projektbezogene Voraussetzungen Projekte können nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gefördert werden, wenn sie ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeit verzug realisiert werden könnten, sie mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind und die Ergebnisse deutliche Marktchancen besitzen. Einstiegs- und Kooperationsprojekte müssen auf Ergebnisse abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internatio na len Stand der Technik orientieren. Kooperationsprojekte müssen darüber hinaus folgende Anforderungen erfüllen: a) Sie müssen das technologische Leistungsniveau der Unternehmen und deren Innovationskompetenz sprung haft erhöhen (z.b. durch den Einstieg in ein neues Tech nologiegebiet, neue Technologiekom bi nation, we sent liche Profi lierung als Systemanbieter). oder b) Die Kooperationserfahrungen der Unternehmen müs sen wesentlich erweitert werden (z.b. durch erst ma li ge Ko ope ration, mehrere Partner, ausländische Part ner, Ko ope rationen im Rahmen innovativer Netzwerke). Für Kooperationsprojekte mit dem Ausland werden folgende Fälle als eigenständige Erfahrungsstufen gewertet: innerhalb Europas und in jeweils anderen Erdteilen. Auf den oder die ausländischen Partner müssen mindes tens 25 % der Projektkosten aller Partner entfallen, um als transnationales Projekt zu zählen. Unternehmensseitige Voraussetzungen Das Unternehmen muss über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Poten zial zur erfolgreichen Durchführung des Projekts und Umsetzung der Ergebnisse verfügen. Dazu gehört, dass im Unternehmen ein ausreichendes wissenschaftlich- technisches Personal vorhanden sein muss bzw. durch Neueinstellungen verstärkt werden soll, um anspruchs volle und risikoreiche Projekte durchführen zu können. Das Unternehmen muss seine Gründung ab geschlossen haben und in der Lage sein, den erforderlichen fi nanziellen Eigenanteil aufzubringen. Die nach Abzug des für das Vorhaben einzu setzen de Personal verbleibende Personalkapazität muss über die Projektbearbeitung hinaus den weiteren Geschäftsgang im Unternehmen sicherstellen. Das Unternehmen muss über ein geordnetes Rechnungs wesen verfügen. Personelle Voraussetzungen Am FuE-Projekt mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifi kation und Beschäftigung nachgewiesen und anerkannt werden kann. 16 17

Förderausschlüsse Antrags- und Bewilligungsverfahren Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt im Rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission un terstützt wird (gilt nicht für Kredit- und Beteiligungsprogramme). mit dem Projekt vor Antragseingang begonnen oder eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Part nern abgeschlossen wurde. das Projekt im Auftrag eines Dritten, auch auf Grund eines nachträglich erteilten Auftrages, durchgeführt wird. es sich bei den miteinander kooperierenden Partnern (einschließ lich Auftragnehmern) um Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen gemäß der EU-Defi nition handelt. Nicht förderfähig sind Unternehmen, die bei vorausgegangenen Zuwendungen aus diesem oder dem Programm PRO INNO sowie anderen För der programmen in den zurückliegenden drei Jahren keinen ordnungsgemäßen Verwen dungsnachweis er bracht haben oder ihrer Verwertungspfl icht nicht nach ge kommen sind. bei denen bisherige öffentliche Förderungen nicht zu po si ti ven unternehmensbezogenen wirtschaftlichen Effekten führten. über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations- oder Gesamt voll strec kungs ver fah ren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine eides statt liche Ver siche rung nach 807 Zivilprozessordnung oder 284 Abgabenordnung von 1977 abgegeben haben. Eine Förderung von am FuE-Projekt mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn deren Tätigkeit im Rahmen anderer Förder pro gram me des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird und diese Förderung in den Bewilligungs zeitraum fällt und arbeitszeitmäßig eine Doppelförderung darstellen würde oder diese als Honorarkräfte tätig sind oder diese durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohn kosten - zuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitische Maß nahmen fi nanziert werden oder diese das gesetzliche Rentenalter (65. Lebensjahr) über schritten haben oder in Forschungseinrichtungen grundfi nanziertes Personal (oh ne zusätzliches oder Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll. Antragsformulare sind im Internet unter www.forschungskoop.de oder in Papierform kosten los beim Projektträger, der Arbeitsgemein schaft industrieller Forschungsver eini gungen Otto von Guericke e.v. (AiF), Geschäfts stelle Berlin, erhältlich. Der Projektträger bietet kostenlose Beratungen an, um die Antrag stellung zu erleichtern. Anträge können bis zum 31.12.2008 laufend gestellt werden. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten am FuE-Projekt und vor Abschluss der Kooperationsvereinbarung beim Projektträger eingehen. Anträge sind zu richten an: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e.v. (AiF) Geschäftsstelle Berlin Tschaikowskistraße 49 13156 Berlin Telefon: 030 48163-451 Fax: 030 48163-402 E-Mail: antrag@forschungskoop.de Internet: www.forschungskoop.de www.aif.de Über die Förderung entscheidet die AiF als beliehener Projekt träger 1) des BMWi. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab. Potenzielle Antragsteller können vor Antragstellung ein Beratungsgespräch beim Projektträger vereinbaren. 1) Der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e. V. (AiF) ist mit Wirkung vom 24.08.2005 durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Befugnis verliehen worden, als Treuhänder des Bundes Verwaltungsaufgaben im Zuwendungsbereich in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen (Beliehener im Sinne des 44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung BHO). 18 19

Antragsunterlagen Mantelbogen mit den darin enthaltenen Erklärungen (z.b. zu den subventionserheblichen Tatsachen) Angaben zu den Kooperationspartnern Anlagen zur Darstellung des Antragstellers und seiner Entwicklung sowie Aufl istung der Förderungen in an de ren Programmen (gilt nicht für öffentliche Forschungs ein richtungen) Beschreibung der Zielstellung des Projekts und seiner Wirkungen (Verwertungsplan) Konzept zur Erfolgskontrolle Anlagen zur Planung des Arbeitsablaufes, des Personals und der Kosten Entwurf der Kooperationsvereinbarung (ein schließ lich Re gelung der Schutz- und Nutzungsrechte sowie Rege lung der gemeinsamen Nutzung der Ergebnisse der Koope ration und der gemeinsamen Vermarktung) aktueller Handelsregister-, Vereinsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung; bei Vereinen die Satzung und die Liste der Mitglieder Erklärungen des Antragstellers: zur Einstufung des Antragstellers als eigenständiges, Partner- oder verbundenes Unternehmen und den Angaben zur Ermittlung der Größenklasse des Unternehmens zur Finanzierung des Eigenanteils zum Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Forschungs einrichtungen Ansprechpartner Der Projektträger bietet kostenlose Beratung an: KU P E KF KA Thomas Dietrich Telefon: 030 48163-460 Fax: 030 48163-402 E-Mail: dietricht@forschungskoop.de Dr. Klaus-Rüdiger Sprung Telefon: 030 48163-484 Fax: 030 48163-403 E-Mail: sprungk@forschungskoop.de www.forschungskoop.de Auf der Programm-Homepage fi nden Sie u.a.: neueste Informationen zum Programm, Antragsformulare mit Hinweisen zur Antrag stellung für die einzelnen Projektformen, die Förderrichtlinie, Hinweise zur Einstufung als KMU Beispiele geförderter Projekte Veranstaltungshinweise eine Anfahrtskizze zum Projektträger Informationen zum Förderwettbewerb NEMO Vermittlung von Kooperationspartnern in Mittel- und Osteuropa, China und Indien durch das Netzwerk Internationale Techno lo gie - kooperation. Dr. Jürgen Kühnlenz Telefon: 030 48163-469 Fax: 030 48163-404 E-Mail: kuehnlenzj@intec-online.net www.intec-online.net 20 21

NOTIZEN NOTIZEN 22 23

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e.v. (AiF) Geschäftsstelle Berlin Tschaikowskistraße 49 13156 Berlin Telefon: 030 48163-451 Fax: 030 48163-402 E-Mail: aif@forschungskoop.de Internet: www.aif.de www.forschungskoop.de 4. Aufl age