ANSUCHEN. mit Ortskernzuschlag mit Zuschlag für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit mit ÖKO-Zuschlag mit Zuschlag für Einbau einer Liftanlage

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Transkript:

Amt der Bgld. Landesregierung Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung paplatz 1 7000 Eisenstadt um Gewährung eines ANSUCHEN Darlehens für einen Neubau mit Ortskernzuschlag mit Zuschlag für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit mit ÖKO-Zuschlag mit Zuschlag für Einbau einer Liftanlage für ein Wohnobjekt mit mehr als zwei Wohneinheiten Reihenhäuser Miet- oder Genossenschaftswohnungen Eigentumswohnungen Dienstnehmerwohnung(en) Wohnheim Gruppenwohnbau Anzahl der Reihenhäuser Anzahl der Wohnungen Anzahl der Wohnungen Anzahl der Wohnungen gemäß den Bestimmungen des Bgld. Wohnbauförderungsgesetzes 2005 Bgld. WFG 2005 und der darauf basierenden Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung i.d.g.f. Daten FÖRDERUNGSWERBER/IN Tagsüber erreichbar unter Telefon Nummer Telefax E-Mail-Adresse Zustelladresse PLZ Wohnort Straße / Hausnummer BANKVERBINDUNG Bankverbindung (für die Anweisung im Falle einer positiven Erledigung) bzw. Kontoeröffnungsblatt Ich (wir) ersuche(n) um Überweisung auf folgende Bankverbindung Name des Bankinstitutes BIC IBAN Zutreffendes bitte ankreuzen! Seite 1 von 7 Stempel und gebührenfrei ab 1.1.2005 gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften

BAUVORHABEN KG-Nummer Katastralgemeinde Einlagezahl Grundstücksnummer BREZ PLZ Ort Straße Nr. Stiege Top Nr. BESITZVERHÄLTNISSE Eigentümer/in der Bauliegenschaft mit Ausmaß der Besitzanteile Leasingvertragspartner/in Nein Ja Name BAUKOSTEN Reine Baukosten lt. detailliertem Kostenvoranschlag lt. ÖNORM B 1801-1 Sonstige Kosten und Nebengebühren (Planverfassung; Baukommissionsgebühren; Anschlussgebühren für Wasserleitung, Kanalisation, Strom; Anrainerbeiträge für Straßen, Gehsteige usw.) lt. ÖNORM B 1801-1 Gesamtbaukosten FINANZIERUNGSPLAN Bare Eigenmittel Beantragte Förderung Direktdarlehen Sonstiges Hypothekardarlehen der Darlehenspromesse ist vorzulegen! Laufzeit: Jahre und jährlicher Zinssatz % Gesamtbaukosten Zutreffendes bitte ankreuzen! Seite 2 von 7

ERKLÄRUNG Die gefertigte erklärt, 1. dass sie im Zusammenhang mit dem Erwerb der betreffenden Baugrundstücke keine Verpflichtung übernommen hat, bei Planung oder Ausführung des zu fördernden Gebäudes oder bei dieses Gebäude betreffenden Rechtsgeschäften die Leistung einer bestimmten Person in Anspruch zu nehmen, 2. die geförderten Wohnungen in (genaue Objektsbeschreibung) nur begünstigten Personen gemäß Bgld. WFG 2005 i.d.g.f. ins Eigentum in Miete zur unentgeltlichen Nutzung zu übergeben. und verpflichtet sich, zumindest durch Bildung einer Interessentengemeinschaft, die Beteiligung der Wohnungswerber zumindest in Form einer laufenden und umfassenden Information zu gewährleisten. 3. dass die auf Datenträger übermittelten Daten mit den Original-Unterlagen übereinstimmen. 4. dass sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Ich (Wir) nehme(n) zur Kenntnis, dass Förderungsbeträge, die auf Grund falscher Angaben gewährt wurden, jederzeit zurückgefordert werden können bzw. der Förderungsantrag abgewiesen werden kann. 5. dass ich (wir) mit der automationsunterstützten Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung der aus dem Ansuchen und Beilagen ersichtlichen Daten einverstanden bin (sind). Hinweis: Ansuchen um Neubauförderung können innerhalb von 12 Monaten ab Erteilung der Baufreigabe bzw. Baubewilligung eingebracht werden. Nach Abschluss des Bauvorhabens darf der durch den Energieausweis nachzuweisende Heizwärmebedarf Energiekennzahl lt. nachstehender Tabelle abhängig vom Oberflächen Volumsverhältnis nicht überschritten werden: A/V-Verhältnis HWB BGF in kwh/m².a 0,2 20,00 0,3 22,67 0,4 25,33 0,5 28,00 0,6 30,67 0,7 33,33 0,8 36,00, am Unterschrift bzw. rechtsverbindliche Fertigung des (der) Förderungswerber/in Zutreffendes bitte ankreuzen! Seite 3 von 7

Beiblatt Informationen und Unterlagen INFORMATIONEN Beim erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssystemen im Zuge einer Errichtung eines Eigenheimes stellt der Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme eine Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung dar. Bei der Errichtung von Eigenheimen ist der Einsatz von Heizungssystemen auf Basis der Öl-Brennwerttechnik für Ansuchen bis 31.12.2012 zulässig, wenn eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage vorgesehen wird und die ab dem Jahr 2012 vorgesehenen Energiekennzahlen nachgewiesen werden. Auf die Kombination mit thermischen Solaranlagen kann verzichtet werden, wenn lagebedingt (mangels Sonneneinstrahlung) die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Innovative klimarelevante Systeme sind: a) Systeme auf Basis erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung möglichst hoher Effizienzstandards; Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren. b) Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4, wobei nach Möglichkeit eine Kombination mit Solaranlagen zu erfolgen hat. c) Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S.50, und sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt. d) Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %. e) Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen, soweit keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungs- oder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Der Anteil der solaren Erträge soll dabei optimiert werden. Sollte lagebedingt die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann von dieser Kombination Abstand genommen werden. f) Andere Technologien und Energieversorgungssysteme, soweit diese im Vergleich zu den in lit. b bzw. e angeführten Systemen zu geringeren Treibhausgasemissionen führen. Ökologische Baustoffe sind: Solche Baumaterialien, welche im Verlauf ihres Lebenszyklus keine klimaschädigenden halogenierten Gase, das sind insbesondere teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW und FKW) sowie Schwefelhexafluorid (SF 6 ) in die Atmosphäre freisetzen. (z. B. gemäß dem Leitfaden für die Berechnung von Ökokennzahlen von Gebäuden [OI3 Leitfaden] des Österreichischen Instituts für Baubiologie und Bauökologie) Seite 4 von 7

UNTERLAGEN Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen auf Datenträger im Format PDF/A-1b anzuschließen: lastenfreier Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate) von gemeinnützigen und privaten Bauträgern sowie juristischen Personen und Vereinen mit intabuliertem Belastungsverbot gemäß 24 Abs. 2 Bgld. WFG 2005 i.d.g.f. detaillierte und firmenmäßig gezeichnete Kostenzusammenstellung lt. ÖNORM B1801-1 mit einem Baufreigabe -Vermerk bzw. Baubewilligung -Vermerk versehenen Bauplan und der diesem Verfahren zu Grunde gelegene gemeindeamtlich bestätigte Energieausweis nach den Richtlinien OIB 6 inkl. OI3-Index (mehr Information im Internet unter der Adresse http://oib.or.at) gemäß dem Leitfaden für die Berechnung von Ökokennzahlen von Gebäuden (OI3 Leitfaden) des Österreichischen Instituts für Baubiologie und Bauökologie (mehr Information im Internet unter der Adresse http://www.ibo.at) Baubewilligungsbescheid und Baubeschreibung Im Falle der Beantragung eines Ortskernzuschlages: einen Auszug aus dem Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan (Teilbebauungsplan) oder ein Gutachten eines Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung, wonach das Bauobjekt als für den Ortskern besonders erhaltenswert ist. Weiters ist ein Nachweis in rechnerischer und graphischer Darstellung erforderlich, in dem die förderbare Wohnnutzfläche in der senkrechten Projektion des Gebäudes einschließlich aller raumbildenden oder raumergänzenden Vorbauten auf eine waagrechte Ebene dargestellt wird Nutzflächenaufstellung Angaben zur ökologischen Gebäudebewertung (Formblatt A) Promesse über das (die) im Finanzierungsplan angeführten Hypothekardarlehen komplette Liste der Wohnungswerber/innen Zusätzlich für Gemeinden: amtlicher Grundbuchsauszug zum Nachweis des (Mit-)Eigentums an der Bauliegenschaft (nicht älter als 3 Monate) Gemeinderatsbeschluss über die Errichtung und Finanzierung des Bauvorhabens (Abschrift) gegebenenfalls Kopie des Leasingvertrages Zusätzlich für sonstige Bauträger/in: bei gewerblichen Bauträgern, Kopie des Gewerbescheines Auszug aus dem Handelsregister Erfüllungsgarantie Kopie des Treuhandvertrages Bekanntgabe des Treuhandkontos Kopien der Kaufverträge gemäß BTVG 1997 Zusätzlich für juristische Personen bzw. gemeinnützige Vereine: Auszug aus dem Handelsregister Anerkennung der Gemeinnützigkeit Auszug aus den Statuten Nachweis der(des) Zeichnungsberechtigten und Vertretungsbevollmächtigten Beigelegte Unterlagen bitte ankreuzen! Seite 5 von 7

Bestätigung des zuständigen Gemeindeamtes (Magistrates) zum Förderungsansuchen um Gewährung eines Darlehens für den Neubau von mehr als zwei Wohneinheiten beim Amt der Bgld, Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung Förderungswerber/in Adresse: PLZ Wohnort Straße / Hausnummer Bauort KG-Nummer Katastralgemeinde Einlagezahl Grundstücksnummer PLZ Ort Straße Nummer Stiege Top Nr. Es handelt sich um ein Objekt mit Wohneinheit(en) Die Baufreigabe wurde am mit Zahl: erteilt. Der Baubewilligungsbescheid wurde am mit Zahl: erteilt. HWB-Wert Referenzklimabezogen: Das zu fördernde Objekt ist im Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan (Teilbebauungsplan) als Ortskern ausgewiesen (siehe Beilage). Ja Nein Datum Amtssiegel Bürgermeister/in Zutreffendes bitte ankreuzen! Seite 6 von 7

Angaben zur ökologischen Gebäudebewertung Formblatt A Bauwerber/in: Bauadresse: 1) Energieträger und Art der Raumheizung Brennwerttechnik Wärmepumpe mit Wärmequelle Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung (Stromerzeugung aus Abwärme) Teilsolare Raumheizung Fernwärmeanschluss mit Wärmequelle Strom Sonstiges (Anlagenbeschreibung ist beizulegen) Erdgas Heizöl Wasser Erdwärme Direktverdampfer Sole Luft Stückholzkessel mit Pufferspeicher Pelletsheizung Hackschnitzelheizung Sonstiges (Anlagenbeschreibung ist beizulegen) mit erneuerbarer Energie mit fossiler Energie Biomasse Sonstiges (Anlagenbeschreibung ist beizulegen) 2) Warmwasserbereitung gesondert von der Raumheizung Solaranlage Wärmepumpe mit Wärmequelle 3) Art der Raumwärmeverteilung Fußbodenheizung (> 50 % WNFL) Wandheizung (> 50 % WNFL) Heizkörper (> 50 % der WNFL) kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 4) Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Kreuzstromwärmetauscher (ŋ = 65%) Gegenstromwärmetauscher (ŋ = 85%) Frischluftvorwärmung über Erdwärmetauscher (Länge > 25m; ŋ = 20%) Nachweis einer luftdichten Gebäudehülle (Prüfgutachten ist beizulegen) 5) Regenwasseraufbereitung zur Versorgung der WC-Spülungen Ja Nein 6) Einsatz von Fotovoltaik Kapazität zw. 300 und 1.000 Watt Kapazität mehr als 1.000 Watt, am Unterschrift des(r) Förderungswerber/in Zutreffendes bitte ankreuzen! Seite 7 von 7