FÖRDERUNG WÄRMEPUMPEN. Ansuchen Merkblatt
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- Rainer Kaiser
- vor 7 Jahren
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1 FÖRDERUNG WÄRMEPUMPEN Ansuchen Merkblatt
2 AN S U C H E N U M F ÖRDERUNG E I N E R WÄRMEPUMPE Antragsteller:... Adresse:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt: Wärmepumpe im monovalenten Betrieb aus gespeicherter Sonnenenergie in Luft, Boden oder Wasser Wärmepumpe im monovalenten Betrieb aus Abwärme aus Räumen oder Arbeitsprozessen Beim Objekt:... Eine Warmwasserbereitung für ein Schwimmbecken wird nicht gefördert. Erforderliche Nachweise: 1. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen in Kopie 2. Beratungsnachweis 3. Ausführungsbestätigung Andere beantragte oder beanspruchte Förderungen oder Investitionszuschüsse? JA NEIN Wenn ja, welche?.... Förderungshöhe: 10 % der anrechenbaren Investitionssumme (inkl. MwSt.) max. jedoch 1.000,-- Datum:... geprüft:...
3 Ich ersuche um Überweisung des Betrages auf folgendes Konto: Name:... Bank:... IBAN:... BIC:... Hinweise: Der/Die Förderungswerber/in verpflichtet/verpflichten sich dem Förderungsgeber (Stadtgemeinde Gleisdorf) oder einer von dieser beauftragten Person nach Voranmeldung jederzeit Zugang zur Kontrolle der Anlage zu gewähren. Der/Die Förderungswerber/in ist/sind damit einverstanden, dass Förderungsvoraussetzungen vor Ort kontrolliert werden können. Für den Fall der Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzungen ist die Förderung nach Aufforderung umgehend zurückzuerstatten. Der/die Förderungswerber/in nimmt/nehmen zur Kenntnis, dass ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung nicht gegeben ist. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Weitere beantragte oder beanspruchte Förderungen oder Investitionszuschüsse sind bekannt zu geben (außer Förderungen durch das Land Steiermark). Das Ansuchen ist innerhalb von 6 Monaten nach Errichtung (Datum der Rechnungslegung) einzureichen. Die Förderung gilt ab (Rechnungsdatum)..., Ort Datum Unterschrift (Antragsteller)
4 MERKBLATT F Ü R D I E F Ö R D E R U N G E I N E R W Ä R M E P U M P E Gefördert werden: Wärmepumpen im monovalenten Betrieb, die gespeicherte Sonnenenergie in Luft, Boden oder Wasser bzw. die Abwärme aus Räumen und Arbeitsprozessen nützen. Die Warmwasserbereitung für ein Schwimmbecken wird nicht gefördert! Wer kann ansuchen: Eigentümer Pächter, Mieter, Nutzungsberechtigter Bauträger Wohnbaugenossenschaft Verein Contracter u.ä. Für welche Objekte bzw. Nutzung: Wohnen Gewerbe und Betriebe aller Art Gast- und Beherbergungsbetriebe Freizeit- und Sportanlagen Landwirtschaft Büro- und Dienstleistungsbetriebe u.ä. Förderungshöhe: 10 % der anrechenbaren Investitionssumme (inkl. MwSt.) max. jedoch 1.000,--
5 Voraussetzungen: Das Objekt muss eine rechtskräftige Baubewilligung bzw. Benützungsbewilligung haben (1985 oder älter) Das Objekt muss ganzjährig genutzt werden (Hauptwohnsitz) Beratung durch AEE (Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie) Feldgasse 19, 8200 Gleisdorf Tel.: 03112/ 58 86, Fax: 03112/ Feistritzwerke-Steweag GmbH - Energieberatung Gartengasse 36, 8200 Gleisdorf Tel.: 03112/ , Fax: 03112/ office@feistritzwerke.at - Amt der Stmk. Landesregierung Fachabteilung 13B Energieberatungsstelle des Landes Burggasse 9/I, 8010 Graz Tel.: 0316/ oder 3414, Fax: 0316/ energie@stmk.gv.at Nachweise (vor Freigabe der Förderung): Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie Nachweis der Beratung durch eine der vorangeführten Beratungsstellen Bestätigung der ausführenden Firma über den ordnungsgemäßen Einbau und die Funktion der Anlage Sonstiges: Der/Die Förderungswerber/in verpflichtet/verpflichten sich dem Förderungsgeber (Stadtgemeinde Gleisdorf) oder einer von diesem beauftragten Person nach Voranmeldung jederzeit Zugang zur Kontrolle der Dämmmaßnahmen zu gewähren. Der/Die Förderungswerber/in ist/sind damit einverstanden, dass Förderungsvoraussetzungen vor Ort kontrolliert werden können. Für den Fall der Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzungen ist die Förderung nach Aufforderung umgehend zurückzuerstatten. Der/Die Förderungswerber/in nimmt/nehmen zur Kenntnis, dass ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung nicht gegeben ist. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Weitere beantragte oder beanspruchte Förderungen oder Investitionszuschüsse sind bekannt zu geben (außer Förderungen durch das Land Steiermark). Das Ansuchen ist innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung (Datum der Rechnungslegung) einzureichen. Die Förderung gilt ab (Rechnungsdatum).
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