Empfang des Bürgermeisters zum Rosenmontag

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Transkript:

AMTSBLATT der Gemeinde Drei Gleichen mit den Ortsteilen: Cobstädt, Grabsleben, Großrettbach, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben Drei-Gleichen-Bote mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Drei Gleichen 21. Jahrgang Freitag, den 21. März 2014 Nr. 3 Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 04.04.2014 Donnerstag, 17.04.2014 Empfang des Bürgermeisters zum Rosenmontag Mit der Übergabe des Bürgermeister- Ordens an die Prinzenpaare der Gemeinde Drei Gleichen (v. unten n. oben) Caroline I und Philip I (WNC), Ivonne II und Steffen II (SCC) und Kristina I und Frank III (MCC) sowie die Vereinsvorsitzenden (v.l.n.r.) U. Walther, I. Werisch und M. Bonsack durch den Bürgermeister, Jens Leffler, endete die Faschingssaison 2013/2014. Vielen Dank allen Faschingsvereinen und Aktiven für ihr Engagement. Foto: U. Nieke DREI-GLEICHEN-HELAU

Drei-Gleichen-Bote - 2 - Nr. 3/2014 Frühjahrsputz 2014 Frühjahrsputz 2014 - Alle Einwohner sind aufgerufen sich zu beteiligen Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Drei Gleichen, traditionell möchten wir auch in diesem Jahr wieder eine Woche vor Ostern unseren Frühjahrsputz starten. Alle Einwohner und örtliche Vereine sind aufgerufen sich am Frühjahrsputz in den jeweiligen Ortsteilen zu beteiligen. Diesen wollen wir am durchführen. Samstag, 12. April 2014 Über Ihr Mitwirken und Helfen bei der Durchführung des Frühjahrsputzes würden wir uns sehr freuen. Durch Ihre Beteiligung tragen Sie mit dazu bei, dass unsere Gemeinde auch im Jahr 2014 eine schöne und attraktive Gemeinde für ihre Einwohner und Gäste bleibt und sich zum Osterfest sauber und ordentlich präsentieren kann. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung sind die jeweiligen Ortsteilbürgermeister. Für den an diesem Tag anfallenden Unrat werden Abfall-Container aufgestellt. Wir bitten diese jedoch nicht zur Entsorgung von Hausrat und Hausmüll zu verwenden, so wie teils schon geschehen! An folgenden Standorten werden Container aufgestellt: OT Cobstädt: am FW-Gerätehaus, Anger OT Grabsleben: Parkplatz, Ecke Ichtershäuser Straße/Vor dem Tor OT Großrettbach: am Sportplatz OT Mühlberg: Bauhof, im Vorwerk OT Seebergen: Bauhof, an der Turnhalle OT Wandersleben: Bauhof, Sozio-Kulturelles-Zentrum Im Anschluss an den Frühjahrsputz gibt es für alle Teilnehmer als Dankeschön Bratwurst und Getränke an den bekannten Orten in den Ortsteilen. Im Namen aller Ortsteil-Bürgermeister bedanke ich mich schon jetzt für Ihr Mitwirken. gez. J. Leffler Bürgermeister Apropos Verkehrssicherheit Ein Fahrzeug fahren ist nicht schwer, die Straßenverkehrsordnung einhalten manchmal sehr. Eilig hat es fast Jedermann, doch kommt nicht Jeder heile an. Drum kommt zur Verkehrsteilnehmerschulung her und lernt über den Straßenverkehr noch mehr. Es lädt ein, die Verkehrswacht Gotha e. V. zur nächsten Verkehrsteilnehmerschulung am: 08.04.2014, 19.00 Uhr Ort: Wandersleben - Riethstraße 31 Thema: Neues Punktesystem ab 01.05.2014 Claudia Hautumm / pixelio.de

Drei-Gleichen-Bote - 3 - Nr. 3/2014 Amtlicher Teil Gemeinde Drei Gleichen Amtliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) Es werden alle Parteien und Wählergruppen aufgefordert, die sich am 25. Mai 2014 an der A. Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Drei Gleichen, B. Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach, Mühlberg, Seebergern und Wandersleben der Gemeinde Drei Gleichen, C. Wahl der Ortsteilratsmitglieder der Ortsteile Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben der Gemeinde Drei Gleichen, beteiligen möchten, ihre Wahlvorschläge gem. 14 ff. ThürKWG bis spätestens 11. April 2014, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter der Gemeinde Drei Gleichen, Gemeindeverwaltung, OT Wandersleben, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen, einzureichen. A. Aufforderung zur Einrichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder 1. In der Gemeinde Drei Gleichen sind am 25. Mai 2014 = 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen ( 37 Abs. 1 Satz 2 ThürKWG). Zum Gemeinderatsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 20 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Be-

Drei-Gleichen-Bote - 4 - Nr. 3/2014 werbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Gotha oder im Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 90 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen bis zum 34. Tag vor der Wahl - 21. April 2014,18:00 Uhr, (auf 37 Abs. 2 ThürKWG wird hingewiesen), ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags ausgelegt. Die Auslegung erfolgt während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen von: Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr, Gründonnerstag, 17. April 2014 bis 18:00 Uhr, Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr und Freitag 09:00-12:00 Uhr im Einwohnermeldeamt, OT Wandersleben, Schulstraße 1 in 99869 Drei Gleichen. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Drei Gleichen aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 21. April 2014 bis 18:00 Uhr durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 11. April 2014 bis 18:00 Uhr, eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei dem Wahlleiter der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 11. April 2014 bis 18:00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 21. April 2014, 18:00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 33. Tag vor der Wahl (22. April 2014) tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Die in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG).

Drei-Gleichen-Bote - 5 - Nr. 3/2014 B. Aufforderung zur Einrichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile mit Ortsteilverfassung der Gemeinde Drei Gleichen Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach, Mühlberg, Seebergen, Wandersleben. 1. In den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung - Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach, - Mühlberg, - Seebergen und - Wandersleben der Gemeinde Drei Gleichen wird am 25. Mai 2014 je ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde Drei Gleichen gewählt. Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem jeweiligen Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK- WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, insgesamt - für die Ortsteile mit Ortsteilverfassung Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach: 40 - für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Mühlberg: 40 - für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Seebergen: 40 - für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wandersleben: 40 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-

Drei-Gleichen-Bote - 6 - Nr. 3/2014 lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Gotha, im Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen oder im jeweiligen Ortsteilrat vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, insgesamt: - für die Ortsteile mit Ortsteilverfassung Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach: 42 - für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Mühlberg: 42 - für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Seebergen: 42 - für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wandersleben: 42 Unterschriften. 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag, oder im Gemeinderat oder Ortsteilrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten wie jeweils Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Gotha, im Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen oder im jeweiligen Ortsteilrat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen bis zum 34. Tag vor der Wahl (21. April 2014) 18.00 Uhr (auf 37 Abs. 2 ThürKWG wird hingewiesen), ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen von Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr, am Gründonnerstag, 17. April 2014 bis 18:00 Uhr, Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr und Freitag 09:00-12:00 Uhr im Einwohnermeldeamt, OT Wandersleben, Schulstraße 1 in 99869 Drei Gleichen ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 44. Tag vor der Wahl (11. April 2014) bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben, Schulstraße 1 in 99869 Drei Gleichen einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 44. Tag vor der Wahl (11. April 2014) bis 18:00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 34. Tag vor der Wahl (21. April 2014) bis 18:00 Uhr (auf 37 Abs. 2 ThürKWG wird hingewiesen) behoben sein. Am 33. Tag vor der Wahl (22. April 2014) tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Die in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Fristen und Termine (gem. ThürKWG, ThürKWO) verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlich oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG).

Drei-Gleichen-Bote - 7 - Nr. 3/2014 C. Aufforderung zur Einrichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder für die Ortsteile mit Ortsteilverfassung der Gemeinde Drei Gleichen Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach, Mühlberg, Seebergen Wandersleben. 1. In der Gemeinde Drei Gleichen sind am 25. Mai 2014, gem. 4 Abs. 1 bis 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen, 37 Abs. 1 ThürKWG sowie nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen des ThürKWG und der ThürKWO für die Ortsteile mit Ortsteilverfassung, zu wählen: - Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach = 8 Ortsteilratsmitglieder (Einwohnerzahl: 1.011), - Mühlberg = 8 Ortsteilratsmitglieder (Einwohnerzahl: 1249), - Seebergen = 8 Ortsteilratsmitglieder (Einwohnerzahl: 1269), - Wandersleben = 8 Ortsteilratsmitglieder (Einwohnerzahl: 1600). Zum Ortsteilratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in dem jeweils oben genannten Ortsteil der Gemeinde Drei Gleichen haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in dem jeweils oben genannten Ortsteil der der Gemeinde Drei Gleichen gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens enthalten: - Im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Cobstädt/Grabsleben/ Großrettbach = 16 Bewerber, - im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Mühlberg = 16 Bewerber, - im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Seebergen = 16 Bewerber, - im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wandersleben = 16 Bewerber. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Gotha, im Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen oder im jeweils bezeichneten Ortsteilrat vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe

Drei-Gleichen-Bote - 8 - Nr. 3/2014 zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, insgesamt: - Im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Cobstädt/Grabsleben/ Großrettbach = 42, - im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Mühlberg = 42, - im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Seebergen = 42, - im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wandersleben = 42 Unterschriften. 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag, Gemeinderat oder des jeweiligen Ortsteilrates vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, im Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen oder im jeweiligen Ortsteilrat mit Ortsteilverfassung vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen bis zum 34. Tag vor der Wahl - 21. April 2014,18:00 Uhr ( 37 Abs. 2 ThürKWG) ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums ein-zutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Drei Gleichen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen von Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr, Gründonnerstag, 17. April 2014 bis 18:00 Uhr, Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr und Freitag 09:00-12:00 Uhr im Einwohnermeldeamt, OT Wandersleben, Schulstraße 1 in 99869 Drei Gleichen ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Drei Gleichen aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 21. April 2014, 18:00 Uhr ( 37 Abs. 2 ThürKWG) durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 11. April 2014 bis 18:00 Uhr (44. Tag vor der Wahl) eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben, Schulstraße 1 in 99869 Drei Gleichen einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 44. Tag vor der Wahl (11. April 2014) bis 18:00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen 21. April 2014 bis 18:00 Uhr, 34. Tag vor der Wahl (auf 37 Abs. 2 ThürKWG wird hingewiesen), ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 21. April 2014, 18:00 Uhr ( 37 Abs. 2 ThürKWG) behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 33. Tag vor der Wahl (22. April 2014) tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Die in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Fristen und Termine (gem. ThürKWG, ThürKWO) verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG). Gemeinde Drei Gleichen, 26.02.2014 gez. I. Smolinski/Gemeindewahlleiterin Hinweis: Alle Bekanntmachungen zu den am 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahlen erfolgen fristgemäß an den Verkündungstafeln der Gemeinde Drei Gleichen und werden im planmäßig erscheinenden Amtsblatt Drei-Gleichen-Bote der Gemeinde Drei Gleichen veröffentlicht. I. Smolinski Gemeindewahlleiterin

Drei-Gleichen-Bote - 9 - Nr. 3/2014 Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Hauptausschusses (HA) vom 13.03.2014 der Gemeinde Drei Gleichen Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.03.2014 Beschluss-Nr. HA/14/06 Genehmigung der Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 30.01.2014, die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 30.01.2014 wird genehmigt. Beschluss-Nr. HA/14/07 Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 30.01.2014, die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 30.01.2014 wird genehmigt. Beschluss-Nr. HA/14/08 Genehmigung überplanm. Ausgaben im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 1. Die überplanmäßigen Ausgaben i.h.v. 12.384,82 auf der Haushaltsstelle 1.464000.685000 (Kalkulatorische Zinsen Kita Seebergen) im Rahmen der Abschlussbuchungen für die Jahresrechnung 2013 werden genehmigt. 2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den Mehreinnahmen auf den Haushaltsstelle 1.910000.275000 (Kalkulatorische Zinsen) und Minderausgaben der Haushaltsstelle 1.750000.685000 (Kalkulatorische Zinsen Friedhöfe). Beschluss-Nr. HA/14/09 Vergabe der Leistungen Fenster und Außentüren - Kegelbahn Mühlberg 1. Der Vergabe der Bauleistung Fenster und Außentüren der Baumaßnahme 2. BA des Umbaus und der Sanierung des Kegelbahngebäudes im OT Mühlberg an die Firma TIWEMA gmbh aus 36433 Bad Salzungen, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, wird zugestimmt. 2. Die Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.615000.950004. 3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. Anmerkung: Bei Vergabebeschlüssen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusses veröffentlicht. Bekanntmachungsvermerk: Die Veröffentlichung der Beschlüsse aus der HA-Sitzung vom 13.03.2014 erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, Drei-Gleichen-Bote, Ausgabetag 21.03.2014 und gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Gemeinde Drei Gleichen, 14.03.2014 gez. J. Leffler/Bürgermeister Gemeinde Drei Gleichen Post-und Besucheranschrift: Gemeinde Drei Gleichen OT Wandersleben Schulstraße 1 99869 Drei Gleichen Sprechzeiten: Persönlich erreichen Sie uns jede Woche in der Zeit von Dienstag:... 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Donnerstag:...13:00-16:00 Uhr sowie am Freitag:...09:00-12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung. Telefonisch erreichen Sie uns unter: Telefon-Zentrale... 036202 7080 Fax:... 036202 70813 Wir vermitteln Sie an die entsprechenden Ämter weiter. Ihre E-Mail senden Sie bitte an: sekretariat@gemeinde-drei-gleichen.de (Durch die Nennung der E-Mail-Adresse wird nicht der Zugang zur Übermittlung von elektronischen Dokumenten, die mit einer elektronischen Signatur verbunden sind, eröffnet.) Havarietelefone: Elektro-Versorgung: Thüringer Energie... 0361/73907390 Gasversorgung: Ohra Energie GmbH... 03622/6216 Wasser/Abwasser: WAZV Gotha und Landkreisgemeinden... 03621/387493 Wasserversorgung für OT Wandersleben: Stadtwerke Erfurt GmbH... 0361/51113 Kabelfernsehen: Tele-Columbus... 0180/5223588 Kabel Deutschland... 0180/5266625 Gemeinde Drei Gleichen Termine für die Abfallentsorgung Für unsere Ortsteile finden diese im März/ April 2014 wie folgt statt: Mülltonne Biotonne Cobstädt Do: 27.03., 17.04. Fr: 21.03., 04.04., Mi: 16.04. Grabsleben Do: 27.03., 17,04. Fr: 21.03., 04.04., Mi: 16.04. Großrettbach Do: 27.03., 17.04. Fr: 21.03., 04.04., Mi: 16.04. Mühlberg Do: 03.04., 24.04. Mi: 02.04., 16.04., 30.04. Seebergen Do: 27.03., 17.04. Do: 27.03., 10.04., 24.04. Wandersleben Do: 03.04., 24.04. Mi: 02.04., 16.04., 30.04 Abfuhr Gelber Sack: Cobstädt, Grabsleben, Großrettbach: mittwochs: 26.03., 09.04., 23.04. Mühlberg, Wandersleben mittwochs: 02.04., 16.04., 30.04. Seebergen freitags: 28.03., 11.04., 25.04. Abfuhr Papiertonne: Cobstädt Die: 01.04., 29.04 Grabsleben, Großrettbach Die: 08.04., 06.05. Mühlberg, Wandersleben, Seebergen Mo: 14.04., 12.05. Wertstoffhöfe (wichtiger Hinweis: Gebührenbescheid ist mitzubringen) Kornhochheim auf dem Gelände des Landgutes Kornhochheim Tel. 03 62 02-7 59 46 mit folgenden wöchentlichen Öffnungszeiten: Donnerstag: 15:00-18:00 Uhr Freitag: 10:00-18:00 Uhr Samstag: 08:00-14:00 Uhr Die Schadstoffannahme erfolgt freitags 15:00-18:00 Uhr Gotha Kindleber Str. 188, Tel.: 03621 387595 Öffnungszeiten Dienstag - Freitag: 10:00-18:00 Uhr Samstag: 08:00-14:00 Uhr Die Schadstoffannahme erfolgt samstags 08:00-14:00 Uhr Alle Termine für 2014 wurden im Amtsblatt des Landkreises Gotha, Ausgabetag: 12.12.2013, veröffentlicht. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Drei-Gleichen-Bote - 10 - Nr. 3/2014 Mitteilungen Wasserbehörde warnt vor irreführenden Anzeigen Derzeit werden in anzeigenfinanzierten regionalen Amtsblättern großformatige Anzeigen der Firma SG Kanaltec verbreitet, nach der laut 18b Wasserhaushaltsgesetz eine Kanalprüfung privater Abwasserleitungen bis Ende 2015 vorgeschrieben sei. Bei Nichtdurchführung, so der weitere Anzeigentext, drohen Bußgelder und der Tatbestand einer Straftat könne erfüllt sein. Erst im Kleingedruckten ist zu lesen, dass die Regelung nicht für jedes Bundesland gültig sei. Die Untere Wasserbehörde weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin: Es gibt im derzeit geltenden Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 31.07.2009 keinen 18 b und auch keine entsprechende Regelung zur verpflichtenden Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen in privaten Abwasserleitungen im geltenden Bundes- und Landeswasserrecht bis zum 31.12.2015. Dementsprechend ist kein Grundstückseigentümer verpflichtet, unaufgefordert seine Abwasseranlagen kamerabefahren und/oder auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Wenn Maßnahmen oder Untersuchungen an privaten Abwasserleitungen und Kleinkläranlagen im Einzelfall durchzuführen sind, dann nur auf Aufforderung des örtlichen Abwasserbeseitigungspflichtigen oder der Unteren Wasserbehörde. Auf keinen Fall ist mit Bußgeldbescheiden oder Strafverfahren zu rechnen, wenn die hier suggerierten vorgeblichen gesetzlichen Pflichten nicht bis zum 31.12.2015 erfüllt sind. Andrea Jäschke Mitarbeiterin Pressestelle Zuwachs für den Geopark Tambach-Dietharz und Frankenhain sind neue Mitglieder Der frisch evaluierte Nationale GeoPark Thüringen Inselsberg - Drei Gleichen ist seit gestern um ein Mitglied reicher: Im Rahmen der gestrigen 31. Sitzung der KAG Thüringer Geopark Inselsberg - Drei Gleichen wurde einstimmig beschlossen, dass die Stadt Tambach-Dietharz wieder Mitglied des Geoparks ist. Einen Tag zuvor, am 26.02.2014 hat der Stadtrat von Tambach-Dietharz ebenfalls einstimmig den Beitritt zum Geopark beschlossen. Ein zentrales Projekt ist die Erweiterung des Saurier-Erlebnispfades vom Bromacker aus bis zum Marktplatz in Tambach- Dietharz. Entlang dieses Weges wird ansprechend erläutert, wie Paläontologen am Bromacker arbeiten: Es werden Einblicke in das Grabungsgeschehen gegeben, welche zu den spektakulären Funden der Ursaurier-Skelette und -Fährten führten. Außerdem sollen die wissenschaftlichen Präparationstechniken bis hin zu den Lebend-Rekonstruktionen der Tiere erläutert werden. Dieses Thema grenzt sich inhaltlich vom bestehenden Saurier- Erlebnispfad ab, da dieser auf der Wegstrecke die Themen Evolution der Ursaurier zu den Dinosauriern (von der Lohmühle bis zum Schlossplatz Georgenthal) in den Vordergrund stellt. Um die Arbeit der Paläontologen zu verdeutlichen werden Saurierplastiken und Saurierfährten inklusive Erläuterungstafeln entlang des Weges aufgestellt. Als Höhepunkt des Weges soll ein großes Diorama erstellt werden, mit dem einmaligen Blick in die damalige Lebewelt: Das Tambacher Becken zur Zeit der Ursaurier. In der städtischen Ausstellungshalle soll auch eine Sonderschau zu den Ursauriern entstehen. Ein weiteres neues Mitglied hat der Geopark bereits im Herbst des letzten Jahres aufgenommen: die Gemeinde Frankenhain im Ilm-Kreis. Hier soll eine geologische Ausstellung errichtet werden, die dann als GeoInfozentrum ausgebaut wird. Auch eine GeoRoute ist geplant. Bereits 2012 wurden im Rahmen eines Einzelprojektes einige Schautafeln zu den historischen und aktuellen Steinbrüchen in der Umgebung von Frankenhain aufgestellt. Neben dem bedeutenden Mühlsteingewerbe gibt es noch zahlreiche weitere geologische Highlights, die im Rahmen des Geoparks aufgearbeitet werden sollen. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden: Nancy Allmrodt, Stephan Brauner, Kerstin Fohlert, Sylvia Reyer Kontakt: Nationaler GeoPark Thüringen Inselsberg - Drei Gleichen, www.thueringer-geopark.de GeoPark-Management: e.t.a. Sachverständigenbüro Reyer (0361-4229000) nancy.allmrodt@thueringer-geopark.de GeoPark-Geologe Stephan Brauner: 03623-332014 Osterferien 2014 Veranstaltungen 22.04.2014: 09.45 Uhr - 16.20 Uhr: Ferienfreizeit - Ein Tag in Gotha mit Besuch der Ausstellung Tiere im Turm, Besichtigung Kasematten Schloss Friedenstein und Besuch des Gothaer Tierpark (TN-Gebühr 10,00 für Kinder- Eintritte) 24.04.2014: 09.25 Uhr - 18.20 Uhr: Fahrt nach Mühlhausen (ab Gotha) ins Feuerwehrmuseum und anschließender Geocachingtour durch die Stadt (TN- Gebühr 12,00 für Kinder- Nutzung öffentl. Verkehrsmittel & Ausleihgebühr für die GPS- Geräte) 28.04.2014: 08.20 Uhr - 17.20 Uhr: Fahrt nach Jena ins Freizeitbad Galaxsea ab Gotha (TN- Beitrag 12,00 für Kinder- Nutzung öffentl. Verkehrsmittel & Eintritt) 30.04.2014: 08.30 Uhr- 17.10 Uhr: Fahrt nach Weimar (ab Neudietendorf) zur Besichtigung der Parkhöhle, danach folgt eine Rucksacktour Unterwegs mit Fritz von Stein und anschließend geht es zum Basteln ins Schillerhaus (Gebühr für Kinder 13,00 - Nutzung öffentl. Verkehrsmittel & Eintritt) Anmeldungen & Infos bis 10.04.2014 unter: Gemeinde Drei Gleichen Jugendsozialarbeiterin Jaqueline Kornhaas Tel: 0173/6760491 Vereine und Verbände Zusammenarbeit ab nächster Saison beschlossen Am Freitag, dem 21.02.2014, trafen sich im Gemeindesaal Mühlberg Vertreter der Nachwuchsabteilungen sowie Trainer der Fußballvereine aus Seebergen, Wechmar, Wandersleben und Mühlberg und beschlossen die gemeinsame Zusammenarbeit aller Nachwuchsmannschaften ab der kommenden Spielsaison 2014/2015. Nachdem bereits in kleiner Runde Ende letzten Jahres in Wechmar die Notwendigkeit der Bündelung aller Nachwuchskräfte diskutiert wurde, stand die Art und Weise der Zusammenlegung diesmal auf der Tagesordnung. So sollen alle Mannschaften in der nächsten Saison als gemeinsame Spielgemeinschaft (SG) an den Start gehen, wobei die Beantragung einer SG mit 4 Vereinen beim zuständigen KFA (Kreisoberliga) durchgeführt wird. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, muss auf die Möglichkeit von Gastspielgenehmigungen zurückgegriffen werden.

Drei-Gleichen-Bote - 11 - Nr. 3/2014 Mit der Zusammenarbeit soll es zunächst gelingen, in allen Altersklassen von A-Junioren bis zu den Bambini (G-Junioren) mindestens ein Team im neu gebildeten KFA Westthüringen an den Start zu schicken. In einigen Altersklassen kann es sogar 2 Mannschaften geben, so dass alle Kinder und Jugendlichen aus der Region Drei Gleichen eine altersgerechte Spielmöglichkeit erhalten werden. In naher Zukunft soll es gelingen, zumindest in der höchsten Spielklasse des KFA das eine oder andere Team aufzustellen. Das Abenteuer Landesliga soll bei starken Alterskassen ebenfalls angestrebt werden. Alle Beteiligten erhoffen sich dadurch eine stärkere Bindung, vor allem der talentierten Spielerinnen und Spieler, an die Heimatvereine. Federführend für die Zusammenlegung soll an dieser Stelle der Sportfreund Thomas Mey als Nachwuchsleiter des SV Wandersleben genannt werden. Für Fragen oder Anregungen werden ebenfalls die Nachwuchsverantwortlichen aus Wechmar (Michael Lugauer), Seebergen (Roberto Lehmann) und Mühlberg (Matthias Schettler) zur Verfügung stehen. Bereits im März wird in einem nächsten Treffen mit verantwortlichen Trainerinnen und Trainern die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Jens Pirskowitz 1. Vorsitzender FSV Drei Gleichen Mühlberg OT Cobstädt / OT Grabsleben / OT Großrettbach Gratulation Senioren Der Bürgermeister, der OT-Bürgermeister und die OT-Räte gratulieren allen Jubilaren zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute. OT Cobstädt Frau Baumgarten, Irene OT Grabsleben Frau Büchner, Gerda OT Großrettbach Herrn Neundorf, Helmut Frau Krieger, Edda Frau Attrodt, Marianne Herrn Döpping, Gunther Danke! Sonstiges Dank zu empfinden ist etwas sehr Persönliches. Wenn dieses Gefühl aufsteigt, wird es Zeit sich zu bedanken. Wir haben darüber nachgedacht, was es tatsächlich bedeutet, eine Spende zu erhalten. Jemand hat sich mit unserer Situation, mit unserer Not beschäftigt. Im Zeitalter des Einzelkampfes ist es für viele Menschen schwer Hürden und Schwierigkeiten zu überstehen, die das Leben für uns bereithalten. Dennoch gab es Menschen die aufgeblickt, eigene Interessen zurückgestellt und sich für uns interessiert haben. Das Symbol der Spende ist kostbar, doch das Hinwenden der Fam. Herzer, der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen, von Sybille Kranhold und aller, die gespendet haben, ist für uns etwas ganz Besonderes und einen herzlichen Dank wert. Nicole Herzer Vereine und Verbände Rückblick auf das Jahr 2013 und Ehrungen im Rahmen der Jahreshauptversammlung der FFW Grabsleben Wehrleiter Sigmar Ernst begrüßte am 07.02.2014 die Feuerwehrkameraden sowie den Ortsbrandmeister Gerd Kühn und den Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen Jens Leffler zu der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Grabsleben. Eine Bilanz des vergangenen Jahres zog Herr Ernst in seinem Jahresbericht. Einen Brandeinsatz, drei Hilfeleistungseinsätze, fünf technische Hilfeleistungen, unter anderem bei dem Hochwasser im Frühjahr und der Windhose im Sommer, sowie zwei Übungen waren im Jahr 2013 zu bewältigen. Weiter wurde das Engagement für das Gemeindeleben gelobt. So trug die Feuerwehr wie in jedem Jahr ein Oster- und Herbstfeuer aus und unterstützte den örtlichen Kindergarten bei der Durchführung seines Martinsumzuges mit anschließendem Feuer und des Weihnachtsmarktes. Dem schloss sich auch Bürgermeister Jens Leffler an, der den Kameradinnen und Kameraden seinen Dank für die stetige Einsatzbereitschaft aussprach. In diesem Rahmen sollte mehreren Kameraden ebenfalls besondere Ehre zu teil werden. Für 25 Jahre treuen Dienst in der FFW wurde Mario Hoppe mit dem Silbernen Brandschutzehrenzeichen am Bande geehrt. (v.l.n.r): WL Sigmar Ernst, Bgm. Jens Leffler, Mario Hoppe, OBM Gerd Kühn

Drei-Gleichen-Bote - 12 - Nr. 3/2014 Weiter wurden die Kameraden Steve Denner, Mario Kuno, Jonny Mäder, Benjamin Kuno und Denis Kuno zum Oberfeuerwehrmann befördert. Durch den Ortsbrandmeister der Gemeinde Drei Gleichen, Gerd Kühn, wurden Themen aufgezeigt, welche Verbesserungspotenziale bieten. Im Gesamten erkannte er ebenfalls die positive Tendenz der letzten Jahre und die geleistete Arbeit an. Die FFW Grabsleben zählt derzeit 35 Mitglieder, davon 23 in der Einsatzabteilung, 5 in der Alters- und Ehrenabteilung bzw. Mitglieder die nach bestandenem Lehrgang in die Einsatzabteilung wechseln sowie 7 Mädchen und Jungen in der Jugendabteilung, welche im Jahr 2011 zu neuem Leben erweckt wurde. Wehrleiter Sigmar Ernst dankte allen Kameradinnen und Kameraden für die Einsatzbereitschaft und die geleistete Arbeit im Jahr 2013 und ist glücklich darüber, dass sich keiner seiner Kameraden verletzte. Dank ging auch an den Ortsbrandmeister und den Bürgermeister, die der Wehr immer mit Rat und Tat zu Seite standen und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Unterstützung bereit waren. Denise Kuno FFW Grabsleben Kirchliche Nachrichten Kirchengemeindeverband Pfarramt Seebergen für Cobstädt, Grabsleben und Großrettbach Gottesdienste Sonntag 30.03. - Taizé 10:00 Uhr Gottesdienst in Grabsleben 14:00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst in Cobstädt 17:00 Uhr Taize in Großrettbach Sonntag, 06.04. 09:30 Uhr Gottesdienst in Großrettbach Sonntag 13.04. 09:30 Uhr Gottesdienst in Cobstädt Donnerstag 17.04. - Gründonnerstag 19:00 Uhr zentrales Tischabendmahl im Pfarrhaus Seebergen Gemeindenachmittage / Frauenkreise in den Pfarrhäusern Cobstädt am Dienstag, 08.04. um 14:30 Uhr Bibelgespräch: Mit interessierten Gemeindemitgliedern und Pfarrern unserer Region über den Predigttext des bevorstehenden Sonntags sprechen - das können sehr intensive Gesprächsrunden sein! Lassen sie sich dazu einladen am Mittwoch, 26.03.2014 im Pfarrhaus Seebergen. Taizé bei uns: Lassen sie sich einladen zu einer sehr stimmungsvollen Andacht in einer mit Taizé Lichtern geschmückten Kirche, am Sonntag, 30.03. um 17:00 Uhr in der Kirche zu Großrettbach und / oder am Mittwoch, 02.04. um 19 Uhr in der Kirche zu Günthersleben. Familien - Bastelnachmittage / KinderKirche - Cobstädt: Donnerstag, 10.04. um 15:30 Uhr gemütliches Bastelangebot für Groß und Klein - Grabsleben: für Schulkinder Mittwoch, 09.04. 16:30 Uhr - 18:00 Uhr Alle anderen Termine des Kirchengemeindeverbandes können Sie dem Gemeindebrief entnehmen! Pastorin Denner ist zu erreichen unter: Ev.-Luth. Pfarramt Seebergen, Hauptstr. 134, 99869 Drei Gleichen / OT Seebergen Tel.: 036256 / 21605 oder unter pfarramt@kgv-seebergen.de Gratulation OT Mühlberg Senioren Der Bürgermeister, der OT-Bürgermeister und die OT-Räte gratulieren allen Jubilaren zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute. Herrn Schack, Eckhard Herrn Koch, Karl-Heinz Herrn Hering, Wolfgang Herrn Mender, Klaus Herrn Guderian, Hilmar Herrn Lattermann, Kurt Herrn Oertel, Günther Herrn Umbreit, Wilhelm Frau Schmidt, Monika Frau Seeber, Herta Frau Spittel, Margit Frau Kochlett, Annemarie Frau Klöpfel, Klementine Frau Kühn, Christine Frau Hering, Irene Frau Meister, Heidemarie Frau Riede, Gertraude Frau Ullrich, Lieselotte Vereine und Verbände Veranstaltungsplan Seniorenclub Mühlberg Wir laden ein: jeden Montag ab 08:30 Uhr: Seniorensport in der Turnhalle, danach Frühstück im Seniorenclub jeden Mittwoch 14:00 Uhr: Singen in fröhlicher Runde Donnerstag, 27.03. Thermalbad Bad Rodach 07:45 Uhr Abfahrt Bushaltestelle Dienstag, 08.04. Geburtstag des Monats 14:00 Uhr Rathaussaal i. A. Ch. Weise Seniorenclub Mühlberg Kirchliche Nachrichten Gottesdienste und Veranstaltungen für die Kirchgemeinde Mühlberg Sonntag, 23.03. 09:00 Uhr Gottesdienst Samstag, 29.03.2014 09:00 Uhr Kinderkirche (1. - 6. Klasse) im Radegundishaus Donnerstag, 03.04.2014 14:30 Uhr Frauenhilfe im Radegundishaus Sonntag, 06.04. 14:00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl und Taufe Samstag, 12.04.2014 09:00 Uhr Kinderkirche (1. - 6. Klasse) im Radegundishaus Donnerstag, 17.04.2014 19:00 Uhr Sedermahl u. Tischabendmahl in Schwabhausen (Bitte vorher im Pfarramt Mühlberg anmelden!)

Drei-Gleichen-Bote - 13 - Nr. 3/2014 Ab Gründonnerstag, den 17.04.2014 können Ostereierspenden wieder in der Kirche neben dem Altar, auf dem bereitgestellten Tisch, abgelegt werden. Sie sind wieder für das Haus Neubruch bestimmt. Pfarramt Mühlberg (Sprechzeit: Mittwochs 16:30 Uhr - 18:30 Uhr und nach tel. Absprache) Pastorin Brunhilde Stötzner, OT Mühlberg, Goethestraße 2, 99869 Drei Gleichen Tel./Fax: 036256/80726, E-mail: info@pfarramt-muehlberg.de Gratulation OT Seebergen Senioren Der Bürgermeister, der OT-Bürgermeister und die OT-Räte gratulieren allen Jubilaren zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute. Herrn Scharbatke, Gerd Jürgen Herrn Seitz, Teo Herrn Höfler, Wolfgang Herrn Reinhardt, Horst Herrn Rohbock, Winfried Herrn Gasterstedt, Klaus Herrn Glaser, Bernd Herrn Göötz, Volker Herrn Oschmann, Kurt Frau Kästner, Gudrun Frau Beiert, Ruth Frau Baumgarten, Marlis Frau Brinke, Ursula Frau Böttger, Helga Frau Roth, Brigitte Frau Günther, Anita Frau Almassy, Josefine Frau Dürrfeld, Edelgard Frau Frank, Gerda Frau Jacobi, Annita Frau Oswald, Barbara Frau Schulz, Hannelore Frau Herrmann, Frieda Vereine und Verbände Jagdgenossenschaft Seebergen -Vorstand- Einladung Sehr geehrte Jagdgenossen, zu unserer jährlich stattfindenden Vollversammlung der Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdbezirkes Seebergen laden wir alle Jagdgenossen (Landeigentümer) ein. Ein Nachweis der im Eigentum der Jagdgenossen befindlichen Grundstücke ist vorzulegen. Jagdgenossen können sich von bevollmächtigten Personen entsprechend der Satzung vertreten lassen. Sitzungstermin: Sitzungsort: 01.04.2013; 19:00 Uhr Drei Gleichen OT Seebergen; Umbreits Bauernstübchen Tagesordnung: Bericht des Vorstandes und Auswertung des Jagdjahres 2013/ 2014 Kassenrevision Beratung der jagdlichen Aufgaben 2014/15 Sonstiges Mit freundlichen Grüßen Petra Mänz (Jagdvorsteher) Kirchliche Nachrichten Kirchengemeindeverband Pfarramt Seebergen für Seebergen Gottesdienste Sonntag 23.03. 11:00 Uhr Gottesdienst in Seebergen Sonntag, 13.04. 11:00 Uhr Gottesdienst (Jubelkonfirmation) Donnerstag, 17.04. Gründonnerstag 19:00 Uhr zentrales Tischabendmahl im Pfarrhaus Seebergen Bibelgespräch: Mit interessierten Gemeindemitgliedern und Pfarrern unserer Region über den Predigttext des bevorstehenden Sonntags sprechen das können sehr intensive Gesprächsrunden sein! Lassen sie sich dazu einladen am Mittwoch, 26.03. im Pfarrhaus Seebergen. Taizé bei uns: Lassen Sie sich einladen zu einer sehr stimmungsvollen Andacht in einer mit Taizé Lichtern geschmückten Kirche, am Sonntag, 30.03. um 17:00 Uhr in der Kirche zu Großrettbach oder am Mittwoch, 02.04. umd19:00 Uhr in der Kirche zu Günthersleben. Gemeindenachmittag / Frauenkreis im Pfarrhaus am Donnerstag, 27.03. um 14:30 Uhr Angebote für Kinder / Jugendliche Kirchenmäuse: (für Kinder von 0-6 Jahre) Mittwoch, 26.03. von 16:30-17:30 Uhr im Pfarrhaus in Seebergen Junge Gemeinde: einmal im Monat im Pfarrhaus Günthersleben, Kontakt: Michael Seidel 03621-302924 oder evaju-go@gmx.de Alle anderen Termine des Kirchengemeindeverbandes können Sie dem Gemeindebrief entnehmen! Pastorin Denner ist zu erreichen unter: Ev.-Luth. Pfarramt Seebergen, Hauptstr. 134, 99869 Drei Gleichen / OT Seebergen Tel.: 036256 / 21605 oder unter pfarramt@kgv-seebergen.de Gratulation OT Wandersleben Senioren Der Bürgermeister, der OT-Bürgermeister und die OT-Räte gratulieren allen Jubilaren zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute. Herrn Schmidt, Alex Herrn Kecke, Rainer Herrn Kaufmann, Georg Herrn Hannig, Klaus Herrn Harksel, Erich Herrn Honauer, Anton Herrn Hochheim, Reinhold Herrn Baumgart, Horst Herrn Mönchgesang, Dieter Herrn Möller, Jürgen Herrn Rommeis, Manfred Herrn Frank, Gerhard Herrn Trott, Arndt Frau Schüller, Renate Frau Kroll, Edda Frau Kühr, Edelgard Frau Herold, Iwonne Frau Hasenstein, Ursula Frau Hupach, Itta Frau Böttner, Gerda Frau Böttche, Doris Frau Merten, Irene Frau Neumann, Rosa Frau Fuß, Arne Frau Lorenz, Hannelore Frau Ullrich, Doris Frau Vollrath, Herta Frau Volkenanndt, Marlis

Drei-Gleichen-Bote - 14 - Nr. 3/2014 Veranstaltungen Osterspaß am Mittelalterlichen Wohnturm Der Geschichts-und Heimatverein Wandersleben 2005 e.v. lädt Sonnabend, den 12. April ab 14.00 Uhr wieder die Jüngsten des Ortes mit Eltern und Großeltern zum Osterfest an den Wohnturm ein. Die großen und kleinen Besucher sind zu einem Programm des Kindergartens und zu Basteln und Spielen eingeladen. Mit Unterstützung der Firma Deutsche Markenei gibt es wieder die Möglichkeit zum Ostereiersuchen. Für dieses Osterfest wird natürlich auch eine entsprechende Versorgung vorbereitet. Wir wünschen viel Spaß Heimatverein Wandersleben * Das nächste Bibelgespräch unserer Region findet am 26.3.14, um 19:30 Uhr im Pfarrhaus in Seebergen statt. * Einladung zu unserer diesjährigen Wanderung zu den Quellen des Lebens am Karfreitag: Die Fahrgemeinschaften starten um 13:00 Uhr an der Apfelstädter Kirche und kurz danach am Wanderslebener Pfarrhaus zur Fahrt nach Tambach-Dietharz. Es gibt eine leichte und eine mittelschwere Strecke. Festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung sind nötig. An der Quelle der Apfelstädt schöpfen wir das Taufwasser für die Osterzeit. * Am 17. Mai 2014 wird der neue Pavillon mit der Ausstellung Liebe zum Buch- Lesen ist Zukunft im Pfarrhof Wandersleben mit einem Druck- und Grafikfest der Öffentlichkeit übergeben. * Der Menantes-Förderkreis der Kirchgemeinde Wandersleben hat den Schülerwettbewerb Bist du perfekt - vor deinem Spiegel? gemeinsam mit Studienrat Hans-Jürgen Roth aus Gotha ausgelobt. Einsendeschluss ist der 4. April 2014. Die Preisverleihung findet am 21. Mai statt. * Der Menantes-Literaturpreis für erotische Dichtkunst wird am 14. Juni 2014 zum 5. Mal während eines Sommer-Lesefestes im Pfarrhof Wandersleben vergeben. Impressum Drei-Gleichen-Bote Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen Herausgeber: Gemeinde Drei Gleichen OT Wandersleben, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen, Tel.: 03 62 02 / 70 8-0 Geltungsbereich: Gemeinde Drei Gleichen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinde Drei Gleichen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel 1mal monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Geltungsbreich. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Daneben können begrenzte Einzelstücke aktueller Ausgaben im Hauptamt der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen, abgeholt werden. Kirchliche Nachrichten Termine und Informationen Sonntag, 23. März 2014 10:30 Uhr Einladung zum gemeinsamen Familiengottesdienst zum Thema GLÜCK in die Apfelstädter Kirche Freitag, 4. April 2014 20:00 Uhr Treffen des Menantes-Förderkreises (Pfarrhaus) Sonntag, 6. April 2014 11:00 Uhr Gottesdienst (Pfarrgemeindehaus) Dienstag, 8. April 2014 19:30 Uhr Sitzung des Gemeindekirchenrates Wandersleben Samstag, 12. April 2014 07:00 Uhr Start zur Tagesbusfahrt unserer Gemeinde nach Büdingen

Drei-Gleichen-Bote Nr. 3/2014 Veranstaltungsplan der Gemeinde Drei Gleichen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Drei Gleichen, wenn Sie diese Zeitung in den Händen halten, hat kalendarisch bereits der Frühling begonnen, der in diesem Jahr auf den 20. März fällt. Wir wollen doch hoffen, dass wir damit auch den Winter abhaken können, ohne noch mit weiteren Nachwehen rechnen zu müssen. In den letzten Tagen und Wochen hatten wir ja bereits viel Sonnenschein zu verzeichnen, auch die Lichtintensität II. Quartal 2014 (April - Juni) nimmt jetzt von Tag zu Tag wieder zu. Alle freuen sich auf die Wärme und das Aufatmen der Natur, es grünt und blüht wieder in allen Ecken. Damit können auch wieder vermehrt Veranstaltungen im Freien geplant und durchgeführt werden. Wir geben Ihnen heute die Veranstaltungen im Zeitraum April - Juni bekannt, so dass Sie sich auf dieses oder jenes Veranstaltungsplan April 2014 Ereignis einstellen bzw. Ihre Teilnahme planen können. An dieser Stelle möchte ich noch einmal alle Veranstalter bitten, uns ihre Termine oder auch Terminänderungen rechtzeitig zu melden, denn nur Veranstaltungen die uns bekannt sind, können wir auch rechtzeitig veröffentlichen. Ihre Veranstaltungen melden Sie bitte wie folgt an: sekretariat@ gemeinde-drei-gleichen.de oder telefonisch unter: 036202/ 70812 Allen Veranstaltern wünsche ich gutes Gelingen und viel Spaß zu ihren Veranstaltungen im II. Quartal 2014. Ihr Bürgermeister J. Leffler Datum Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort 12.04. Frühjahrsputz Gemeinde Drei Gleichen in allen Ortsteilen der Gemeinde Drei Gleichen 12.04. Ostern auf dem Bauernhof Geschichts- & Heimatverein Wohnturm Wandersleben Osterspaß am Wohnturm Wandersleben e.v. ab 14:00 Uhr 17.04. Traditionelles Tischabendmahl Kirchgemeinde Seebergen Pfarrhaus Seebergen 18.04. Andachten zum Karfreitag Kirchgemeinde Seebergen St. Georg-Kirche Seebergen mit Abendmahl 19.04. Osterfeuer FFW Mühlberg Vorplatz Gut Ringhofen 20.04. Osteroldiedisco Kirmesgesellschaft Mühlberg Rathaussaal Mühlberg 20./21.04. Familiengottesdienst Kirchgemeinde Seebergen St. Georg-Kirche Seebergen 21.04. Gottesdienst Ostermontag Kirchgemeinde Mühlberg St. Lukas Kirche Mühlberg 30.04. Maibaumsetzen FFW Mühlberg Marktplatz Mühlberg 30.04. Maibaumsetzen SV Fortuna Seebergen Markt/Vorplatz Alte Schule 30.04. Maibaumsetzen Feuerwehrverein Wandersleben e.v. Wandersleben/FW-Gerätehaus Veranstaltungsplan Mai 2014 Datum Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort 01.05. Reitertag Reitstall Schack Mühlberg/ Reitstall Schack 03.05. Familiensportfest SV Fortuna Seebergen Sportplatz Seebergen 03.05. Fußballturnier für Freizeit- FSV Drei Gleichen Sportplatz Mühlberg Mannschaften 17.05. Druck- und Grafikfest Kirchgemeinde Wandersleben Pfarrhof Wandersleben Drucken wie zu Luthers Zeiten 14:00 Uhr mit Übergabe des neuen Pavillons

Drei-Gleichen-Bote Nr. 3/2014 Veranstaltungsplan der Gemeinde Drei Gleichen II. Quartal 2014 (April - Juni) Veranstaltungsplan Mai 2014 Datum Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort 21.05. Schülerprojekt: Bist du perfekt - Kirchgemeinde Wandersleben St. Petri-Kirche & Pfarrhof vor deinem Spiegel? Menantes Förderkreis Wandersleben, 17:00 Uhr 23.-25.05. Funker WPX CW Contest DARC e.v. OV Drei Gleichen Mühlburg 29.05. Ökumen. Gottesdienst am Kirchgemeinde Mühlberg Kummelkreuz Kornhochheim Kummelkreuz Kirchgemeinde Seebergen 30.05. Landesverbandsjugendtag Geflügelzuchtverein DG Mühlberg e.v. Zelt/ Sportplatz Mühlberg 31.05. Dank- und Beichtgottesdienst Kirchgemeinde Mühlberg St. Lukas Kirche Mühlberg 31.05. Wohnturmfest Geschichts- & Heimatverein Wohnturm Wandersleben Wandersleben e.v. ab 14:00 Uhr Veranstaltungsplan Juni 2014 Datum Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort 01.06. Konfirmation Kirchgemeinde Mühlberg St. Lukas-Kirche Mühlberg 08.06. Jubelkonfirmation Kirchgemeinde Mühlberg St. Lukas-Kirche Mühlberg 08.06. Konfirmation Kirchgemeinde Seebergen St. Georg-Kirche Seebergen 13.06. Lyrik-Nacht: Erotische Texte & Kirchgemeinde Wandersleben St. Petri-Kirche Wandersleben Musik - Dwars & Männer- 21:00 Uhr Quartett Quadroton 14.06. Sommerfest Kita Waidspatzen Kita Mühlberg 14.06. Tag der offenen Tür & Feuerwehrverein Wandersleben e.v. Wandersleben/FW-Gerätehaus Einweihung Gerätehaus 14.06. Sommer- und Lesefest Kirchgemeinde Wandersleben Wandersleben zur Vergabe des 5. Menantes - Menantes Förderkreis ab 15:00 Uhr Literaturpreises für erotische Dichtkunst 20.-22.06. Thür. Landesmeisterschaft Reitstall Grabsleben Reitstall Grabsleben Dressurreiten 21.06. Sommersonnenwendefeuer FFW Mühlberg Mühlburg 21.06. 50 Jahre Ringen Mühlberg SG Drei Gleichen Ringen Festzelt/ Sportplatz Mühlberg 21.06. Sommersonnenwendefest Geschichts- & Heimatverein Wohnturm Wandersleben Irischer Abend mit Bob Bales Wandersleben e.v. ab 19:00 Uhr 22.06. Schützenfest Mühlberg Schützenverein Mühlberg Vorwerk Mühlberg mit Hähnekrähen & Umzug 27. - 29.06. Festwochenende FSV Drei Gleichen in Mühlberg Festzelt/ Sportplatz Mühlberg 50 Jahre Fußball in Mühlberg & Gemeinde Drei Gleichen & 5. Gemeindekinderfest 28.06. Familienfest Kita Walnuss-Zwerge Kita Grabsleben