Jugendordnung. Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V.

Ähnliche Dokumente
DBU - Jugendordnung - Stand Seite 1. Jugendordnung

JUGENDORDNUNG. in der Form vom

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.

Landesfachverband Berlin für Kegeln und Bowling e.v. Jugendordnung

Verbands Jugendordnung Classic / Bowling

Jugendordnung. 1 Name. 2 Mitgliedschaft

Deutscher Fechter-Bund e.v.

JUGENDORDNUNG. MOLOT Eishockey Club e. V. des MOLOT Eishockey Club e.v.

JUGENDORDNUNG

Jugendordnung der Sportjugend im Kreissportbund Herford e.v.

Jugendordnung. der Sportjugend im KreisSportBund Unna e.v.

der Rheinland-Pfälzischen Pferdesportjugend im Pferdesportverband Rheinland- Pfalz e.v.

(Beschlossen 1976; letzte Änderung anlässlich des Jugendtages in Arnschwang, am )

Sektionsordnung der Sektion Classic des Sportkegler- und Bowlingverbandes Brandenburg e. V.

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Seite Name, Zweck und Grundsätze Seite 1 und Organe der DKCB-Jugend Seite 3

Die Sportjugend Gifhorn ist die Jugendorganisation des KreisSportBundes Gifhorn.

Satzung der komba jugend thüringen

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v.

Jugendordnung der Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V.

Ordnung. der Bayerischen Schützenjugend

Jugendordnung der SPORTJUGEND

Landesjugendordnung des Schützenverbandes Berlin-Brandenburg e.v. Fassung

Jugendordnung. der Jugendabteilung des Vereins. Fußballclub Berrenrath 2015 e.v. 1 Name, Mitgliedschaft und Zweck. 2 Aufgaben und Zuständigkeit

Jugendordnung des Hessischen Leichtathletik-Verbandes

Niedersächsischer Leichtathletik-Verband e.v. Jugendordnung. Fassung vom

JUGENDORDNUNG. für den. FC Blau-Weiß Voerde e.v. -Fußball-Jugendabteilung-

JUGENDORDNUNG (Beschlossen vom LVN-Jugendtag am in Duisburg)

Sportjugend im Westfälischen Schützenbund Jugendordnung

SEGELCLUB WASSENBERG ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend

JUGENDORDNUNG. des Bürger-Schützen-Vereins Dinslaken 1461 e. V.

-XJHQGRUGQXQJ GHV '-.7866W+XEHUWH9

Jugendsatzung der Lübecker Turnerschaft von 1854 e.v.

DEUTSCHE TRIATHLON UNION e.v. Jugendordnung

Satzung der GDL-Jugend

Zusammensetzung und Leitung

Jugendordnung. des. Hülser Sportverein e.v.

Jugendordnung der Karatejugend im Thüringer Karate Verband e.v.

Rahmenjugendordnung für Vereine mit mehreren Fachabteilungen

Hamburger Tauchsportbund e.v. (HTSB) Jugendordnung der Jugendabteilung des HTSB e.v. (Abschrift)

Deutscher Leichtathletik-Verband e.v. Jugendordnung

Jugendordnung. Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V.

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC

- Beschlossen vom JUGENDTAG 2000 (Duisburg). Änderungen wurden vom Jugendtag 2004 (Göttingen), 2007 und 2010 (Hagen) beschlossen.

Jugendordnung. der Sportjugend im Kreissportbund Rotenburg e.v.

1 Name, Wesen und Mitgliedschaft. 2 Grundsätze

Die Jugendordnung im Verein

Jugendordnung der Sportjugend Rheinland

Jugendordnung des SV Blau-Weiß Aasee e.v.

Sportjugend in SportBund Leverkusen e.v.

Basketball-Verband Saar e.v. - Jugendordnung (BV SAAR-JO)

JUGENDORDNUNG Version: 6.00 Stand: Gültig ab:

VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales

Jugendordnung. Jugendordnung des Sportclub Olympia 1911 e.v. Neulußheim ZUSTÄNDIGKEIT, MITGLIEDSCHAFT

Musikjugend Bergisches Land

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Satzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994

JUGENDORDNUNG. Die dmsj deutsche motor sport jugend ist die Jugendorganisation des DMSB Deutscher Motor Sport Bund e.v.

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Jugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde

SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft. Jugendordnung Mai 2011

Jugendordnung. Sportjugend im Kreissportbund Steinfurt e. V. Inhaltsverzeichnis

Jugendordnung. des Deutschen Skiverband e.v. (DSV)

Satzung des Kreises Düren

Satzung. der. 1. Kartenspiel-Vereinigung»Die Kelkheimer Trümpfe«

Satzung der komba jugend mönchengladbach

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR)

Wie man eine Jugendordnung verwaltet

Satzung. des GemeindeSportVerband Schermbeck e. V. G S V. In der Fassung vom 21. Oktober Satzung

Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz

Jugendordnung des FC Bergedorf 85 e.v. Stand

Jugendordnung des Verbandes Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW)

1 Namen, Sitz und Rechtstellung

KREISSCHÜTZENVERBAND CELLE STADT UND LAND E.V. - DER FACHVERBAND FÜR DAS SPORTSCHIESSEN -

Satzung. der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum. (Kurzbezeichnung: FWF)

vbba Gewerkschaft Arbeit und Soziales Satzung

Jugendordnung der Schützenjugend des Schützenverein Langenfeld 1834 e.v.

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )

Geschäftsordnung für die Sparte Angeln

Satzung. der. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben

Jugendordnung des Deutschen Tanzsportverbandes

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung. der. Parteilosen Wählergemeinschaft Steinhöring

Satzung. des. Turn- und Sportverein Heiligenstein e.v.

Satzung Spiel- und Sportverein Markranstädt e.v.

Satzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Jugendordnung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen Bezirk Coesfeld Ortsgruppe Havixbeck e. V.

Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.

Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"

Jugendordnung der Bogensportjugend des Bogensport Verband Baden-Württemberg e.v. BVBW

Jugendordnung. Frankfurter Ruder- und Kanusport Verein Sachsenhausen 1898 e. V.

Jugendordnung. der. Bayerischen Fischerjugend im Landesfischereiverband Bayern

Jugendordnung des Handball-Verbandes Sachsen e.v. (HVS)

S A T Z U N G. BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen

Satzung des Budo Club Westrich

D L R G Jugendordnung 1 Eutin e.v. Stand: 01/2008. Jugendordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Eutin e.v. DLRG Eutin e.v.

Transkript:

Jugendordnung Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V.

Inhaltsverzeichnis über die Jugendordnung des Landesverbandes Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e.v. Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ziffer 1. Name, Zweck und Grundsätze Seite 2 Ziffer 2. Organe Seite 2 Ziffer 3. Landesjugendtag Seite 3-4 Ziffer 4. Landesjugendausschuss Seite 4 Ziffer 5. Zuständigkeit Seite 4 Ziffer 6. Sektionen Seite 4 Ziffer 7. Inkrafttreten Seite 5 Seite 1

1. Name, Zweck und Grundsätze 1.1. Die Jugend des Landesverbandes Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e.v., im folgenden LVK/B SA genannt, ist unter dem Namen Landesjugend Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Sie ist Mitglied der Landesjugend im Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. (LSB), Mitglied der DKB-Jugend (Deutscher Kegler- und Bowlingbund e.v.) sowie Mitglied in dessen inkorporierten Verbänden. Sie wird von den Jugendlichen und den gewählten oder berufenen Mitgliedern gebildet. Jugendlicher im Sinne der Jugendordnung ist, wer nach der gültigen Altersklasseneinteilung des Deutschen Kegler- und Bowlingbundes (DKB) der Jugend angehört. Darüber hinaus werden die Angehörigen der Altersklasse Junioren/Juniorinnen in die Arbeit eingebunden. 1.2. Die Landesjugend Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt entwickelt und koordiniert mit den Untergliederungen des LVK/B SA sowie den Sektionssportausschüssen die sportliche Jugendarbeit. 1.3. Die Landesjugend bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und tritt für die Einhaltung der Menschenrechte sowie für religiöse und weltanschauliche Toleranz ein. Sie ist parteilich neutral. Die Aufgaben der Landesjugend sind: Förderung des Kegel- und Bowlingsports als Teil der Jugendarbeit, Förderung des Kegel- und Bowlingsports mit dem Ziel körperlicher Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Lebensfreude, Mitwirkung an der Entwicklung und Verwirklichung zeitnaher Formen des Sports und der Jugendpflege, Zusammenarbeit mit landes- und nationalen Jugendorganisationen, Jugendsportliche und jugendpflegerische Arbeit im LVK/B SA, Einhaltung der Satzung und Ordnungen des LVK/B SA unter Beachtung des öffentlichen Jugendrechts, Sie ist den satzungsgemäßen Organen und Ausschüssen des LVK/B SA verpflichtet, Terminplanung und Ausschreibungsentwürfe für die LVK/B SA-Veranstaltungen im Nachwuchsbereich, Koordination zwischen Schule und Verein zur Förderung des Kegel- und Bowlingsports in der Schule. 1.4. Die Landesjugend führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der zugebilligten Mittel. Die Verwaltung des Haushaltes obliegt dem Landesjugendausschuss. 2. Organe Die Organe der Landesjugend Sachsen-Anhalt sind: der Landesjugendtag, der Landesjugendausschuss. Seite 2

3. Landesjugendtag 3.1. Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der Landesjugend Sachsen-Anhalts. Er setzt sich zusammen aus: dem Landesjugendwart und seinem Vertreter, den Sektionsjugendwarten oder deren Vertretern, den Mädelwarten und Jugendwarten der Untergliederungen. Es ist möglich, mehrere Funktionen gleichzeitig auszuüben. 3.2. Der ordentliche Landesjugendtag findet alle vier Jahre statt. Bei wichtigen Gründen kann ein außerordentlicher Landesjugendtag einberufen werden. 3.3. Der ordentliche Landesjugendtag wird vom Landesjugendwart einberufen. Er findet jeweils vor einem Verbandstag statt, an dem Wahlen des LVK/B SA durchgeführt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Einberufungsfrist gemäß Ziffer 9.3 der Satzung und unter Festlegung von Ort, Termin und Tagesordnung. Die Einladung gilt als zugestellt, wenn sie rechtzeitig schriftlich und in elektronischer Form erfolgt. Der Landesjugendtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der laut Teilnehmerliste festgestellten Stimmberechtigten bei der Abstimmung anwesend sind, unabhängig von der Zahl der erschienenen Teilnehmer. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten: Bericht des Landesjugendausschusses, Bericht zum Haushaltsplan, Entlastung des Landesjugendausschusses, Wahlen, Anträge, Verschiedenes. Anträge müssen spätestens 14 Tage vor dem Termin abgegeben werden, sofern in der Satzung und den Ordnungen des LVK/B SA nicht etwas anderes festgelegt ist. Anträge müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen. Anträge ohne Unterschrift gelten als nicht eingereicht. Später eingehende Anträge sind als Dringlichkeitsanträge zu behandeln, über deren Verhandlung der Landesjugendtag entscheidet. 3.4. Bei wichtigen Gründen können außerordentliche Landesjugendtage einberufen werden. Der außerordentliche Jugendtag wird vom Landesjugendwart oder seinem Vertreter einberufen. Einziger Tagesordnungspunkt ist der Grund, welcher zur Einberufung führte. Die Einberufung muss unter Einhaltung einer Frist gemäß Ziffer 9.14 der Satzung durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Seite 3

Ein außerordentlicher Landesjugendtag ist einzuberufen: auf die Forderung von mehr als 50% der Mitglieder des Landesjugendtages, auf Anordnung des Landesvorstandes des LVK/B SA. 3.5. Jedes anwesende Mitglied des Landesjugendtages nach Ziffer 3.1. dieser Ordnung hat ein nicht übertragbares Stimmrecht. Bei Wahlen ist eine einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eines ordentlichen Landesjugendtages notwendig. Abstimmungen müssen geheim durchgeführt werden, wenn dies beantragt wird. Stehen mehrere Kandidaten für ein Amt zur Wahl, so ist die Wahl geheim durchzuführen. Bei Stimmengleichheit sind Stichwahlen erforderlich. 3.6. Der Landesjugendtag wählt den Landesjugendwart und einen Vertreter. Die Sektionen wählen die für ihre Sektion zuständigen Sektionsjugendwarte und Mädelwarte. Die Wahl des Landesjugendwartes bedarf der Bestätigung des Verbandstages des LVK/B SA. Wird die Wahl nicht bestätigt, dann ruft der stellvertretende Landesjugendwart unverzüglich einen außerordentlichen Landesjugendtag ein. Der einzige Tagesordnungspunkt ist die Wahl des Landesjugendwartes. Der im ordentlichen Landesjugendtag gewählte Landesjugendwart hat hierbei kein Stimmrecht. Diese Wahl bedarf keiner Bestätigung. 3.7. Beschlüsse des Landesjugendausschusses können auf einer Landesjugendausschusssitzung als auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Beschluss im Umlaufverfahren ist dann gültig, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landesjugendausschuss ihre Zustimmung zu einem Beschluss schriftlich bis zu dem vorgegebenen Termin erklärt. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das vom Landesjugendwart oder seinem Vertreter abgezeichnet sein muss. (Ergänzung) 4. Landesjugendausschuss 4.1. Der Landesjugendausschuss besteht aus: dem Landesjugendwart und dessen Vertreter den Sektionsjugendwarten oder deren Vertretern den Mädelwarten der Sektionen oder deren Vertretern den Trainerratsvorsitzenden oder dessen Vertreter der Sektionen mit beratender Stimme. 4.2. Der Landesjugendausschuss setzt die Beschlüsse des Landesjugendtages um, insbesondere die Aufgaben nach Ziffer 1.3. dieser Ordnung. 4.3. Zur Erledigung dieser oder anstehender Aufgaben kann der Landesjugendtag weitere Mitglieder berufen und ggf. mit Stimmrecht ausstatten. Seite 4

5. Zuständigkeit Jugendordnung des Landesverbandes Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e.v. Der Landesjugendwart oder sein Vertreter vertritt die Landesjugend des LVK/B SA auf den Verbandstagen, im Landesvorstand des LVK/B SA, im Bundesjugendtag des DKB und gegenüber der Landessportjugend Sachsen-Anhalt als stimmberechtigtes Mitglied. Der Verbandsmädelwart vertritt die Kegler- und Bowlingjugend in allen Gremien der Landessportjugend im Zusammenhang mit dem Mädelsport. Die Sektionsjugendwarte und Sektionsmädelwarte vertreten die Interessen der Kegler- und Bowlingjugend in den inkorporierten Verbänden des DKB und den Sektionsversammlungen des LVK/B SA. 6. Sektionen Die Jugendordnung ist parallel für alle Sektionen anzuwenden, soweit diese entsprechende Festlegungen getroffen haben. 7. Inkrafttreten Die Jugendordnung wurde beschlossen vom Landesjugendtag der Landesjugend Sachsen-Anhalt am 07.03.2015. Die Zustimmung erfolgte auf dem Verbandstag des LVK/B SA am 27.03.2015. Änderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eines ordentlichen Landesjugendtages und der Zustimmung des Verbandstages des LVK/B SA. Seite 5