Regelwerk 1. Allgemeines Die Durchführung des Liga-Spielbetriebes wird in Kooperation verschiedener Landesverbände unter der Leitung des BRSNW durchgeführt. Verantwortlich für den Spielbetrieb ist der Vorstand der Abteilung Fußball im BRSNW. Hierzu zählen: Abteilungsleiter stellvertr.: Abteilungsleiter Landeskoordinator Koordinatoren 1.1 Zur Teilnahme am Liga-Spielbetrieb sind nur solche Sportler/innen zugelassen, die im Wohn- und Arbeitsbereich Assistenzbedarf haben. Diese Wettkampfordnung gilt für alle Wettkämpfe, die vom BRSNW und/oder von ihm beauftragten Stellen veranstaltet und nach den Regeln des Deutschen Behinderten Sportverbandes ausgetragen werden. 2. Vereinswechsel Wechselt ein/e Sportler/in der/die seinen/ihren Verein/Einrichtung innerhalb einer Saison, dann ist der/die Sportler/in für den nächsten BRSNW Spieltag der Regionalliga in der er gespielt hat gesperrt. Ein Start ist für den alten Verein/Einrichtung dann nicht mehr möglich. Ein neuer Spielpass ist zu beantragen. Der alte Pass ist dem Abteilungsleiter zu zuführen. Ein Vereinswechsel ist nur außerhalb der Saison möglich. 3.Durchführung Die Spielklassen des BRSNW werden in Turnierform von den drei Bezirken Westfalen, Ruhrgebiet und Rheinland ausgetragen. Die Sieger und Zweitplatzierten jeder Regionalliga (1-4) in Westfalen, Rheinland und Ruhrgebiet ermitteln den NRW-Meister in einer Endrunde am Ende der Saison. 3.1 Die Spielsaison des jeweiligen Jahres wird von April bis Oktober durchgeführt. Turniertag sollte der Samstag sein. Vor jeder Saison findet ein Staffeltag in jedem Bezirk statt, der die Durchführung regelt. Spätestens an diesem Tag sind die Mannschaftsmeldungen abzugeben. Die Dauer der Teilnahme beträgt jeweils eine Spielsaison.
3.2 Innerhalb der Regionalligen gibt es eine Differenzierung nach Leistungsstärke mit Auf- und Abstiegsregelungen (bis zu 7er Gruppen ein Auf- und Absteiger, ab 8er Gruppen zwei Aufund Absteiger).Eine regionale Einteilung innerhalb der Regionalligen erfolgt durch den Vorstand der Abteilung Fußball im BRSNW. Eine Anmeldung ist nur in einem Bezirk möglich. Ein Neueinstieg einer Mannschaft erfolgt, nach Spielstärke und/oder Einschätzung des Trainers. Ansonsten immer in der untersten Regionalliga des jeweiligen Bezirkes. 4.Spielberechtigung Spielberechtigt sind nur Spieler/innen, die einen gültigen Spielerpass des BRSNW besitzen und im selben Jahr 16 Jahre alt werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis, muss an die Geschäftsstelle des Behindertenund Rehabilitation Sportverbandes NW e. V., Friedrich Alfred Str. 10 geschickt werden. 4.1 Die Passanträge werden nur mit Lichtbild bearbeitet. Die Geschäftsstelle erstellt einen Spielerpass und schickt diesen dem Verein / Einrichtung zu. Zum ersten Spieltag ist dem, Koordinator/ Staffeleiter ein Kaderplan, mit Name, Vorname und Passnummer der jeweiligen Spieler auszuhändigen. 4.2 Die Spielerpässe müssen zusammen mit dem Mannschaftsmeldebogen des BRSNW vor Spielbeginn an den Schiedsrichter/Staffelleiter ausgefüllt übergeben werden. Die Schiedsrichter kontrollieren den Mannschaftsmeldebogen und die Pässe. In Ausnahmefällen erledigt dies der Staffelleiter. Fehlende Pässe müssen spätestens beim nächsten Turniertag dem Staffelleiter / Schiedsrichter vorgelegt werden. 4.3 Für alle Spieler/innen muss eine Sporttauglichkeit bestehen, diese muss von den Trainern bzw. Betreuern auf dem Mannschaftsmeldebogen bestätigt werden. 4.4 An einem Turniertag ist ein Wechsel zwischen und innerhalb der Regionalligen nicht erlaubt. Zwischen zwei Spieltagen ist ein Wechsel nur in eine höhere Regionalliga erlaubt. z.b. von der 2. Mannschaft in die 1. Mannschaft. Wechselt ein Spieler in eine niedrigere Regionalliga (z.b. von der Regio 1 in die Regio 2) so muss er einen Turniertag pausieren. Wird der Spieler trotzdem eingesetzt, werden die Spiele mit 0:2 Toren verloren gewertet.
4.5 Verstöße gegen die Spielberechtigungen/Passwesen werden über den Staffelleiter / Schiedsrichter an den Koordinator des Bezirkes weitergegeben, der in Absprache mit dem Vorstand in der Abteilung Fußball über die entsprechenden Konsequenzen (Punktabzug, Abstieg) entscheidet. 5. Ausrüstung der Spieler: Das Tragen von Schmuck (Halsketten, Ringe, Armbänder, Ohrringe, Gummibänder,...) ist strikt verboten (Verletzungsgefahr). Sämtliche Schmuckstücke sind zu entfernen. Das reine Abdecken von Schmuck mit Klebeband ist untersagt. Auch dem Schiedsrichter ist das Tragen von Schmuck nicht gestattet (Ausnahme: Uhr für das Spiel als Zeitmessgerät) 5.1 Ein Spieler darf ebenfalls keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (einschl. jeder Art von Schmuck). 5.2 Vor jedem Spielbeginn ist von Trainern bzw. Betreuern darauf zu achten, dass die Spieler/innen Schienbeinschoner tragen. Schraubstollen sind generell verboten. Bei Übertretung dieser o. a. Regeln => muss das Spiel NICHT unterbrochen werden, => wird der fehlbare Spieler vom Schiedsrichter aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um seine "Ausrüstung/Ablegung von Schmuck" in Ordnung zu bringen => darf ein Spieler, der vom Felde deswegen gewiesen wurde, um seine "Ausrüstung/Ablegen von Schmuck" in Ordnung zu bringen, nur mit Erlaubnisse des Schiedsrichters wieder zurückkehren (Prüfung durch den Schiedsrichter, ob der angesprochene Mangel behoben worden ist!)
6. Ausrichtung von Turniertagen Der Ausrichter und der Staffelleiter sind für den Ablauf des Turniertages verantwortlich. Der Ausrichter stellt die Turnierleitung, sowie die ausgebildeten Schiedsrichter/innen. (werden vom BRSNW gestellt) Sollten die Schiedsrichter einmal nicht erscheinen, dann sind die Trainer und Betreuer verpflichtet, die Spiele zu leiten. 6.1 Beim Platzaufbau ist darauf zu achten das alle Markierungen ordnungsgemäß vom Ausrichter sichergestellt werden. Einkreiden des Strafraums sowie die äußeren Markierungen. 6.2 Der Staffelleiter erstellt den Spielplan auf Grundlage der durch den BRSNW vorgegebenen Rahmenspielpläne. Dieser Spielplan wird spätestens am Spieltag den beteiligten Mannschaften ausgehändigt. 6.3 Der Trainer/Betreuer ist für die 1. Hilfe bei Sportunfällen während eines Turniertages verantwortlich. Hierfür notwendiges Material (Kühlbox, Verbandspäckchen etc.. ist eigenverantwortlich mitzubringen. Die Schiedsrichter werden vom BRSNW gestellt und auch bezahlt. 6.4 Der Kostenbeitrag zur Verpflegung in Höhe von 50,00 pro Team (12 Spieler/innen und 2 Betreuer) ist vor Spielbeginn an den Ausrichter zu entrichten. Der Ausrichter erstellt hierzu entsprechend Wertmarken. Mannschaften, die mit weiteren Spielern, Betreuern und Fans anreisen, melden dies in der Woche vorher dem Ausrichter und können hierfür weitere Wertmarken käuflich erwerben. Zur Verpflegung gehört auch ein Kasten Wasser pro Mannschaft. Auf diesen Kostenbeitrag ist in der Einladung hinzuweisen. 6.5 Die Einladung muss bis vier Wochen vor dem Turniertag per E-Mail verschickt werden. Eine Absage muss bis spätestens 1. Woche vor Turniertag per E-Mail erfolgen. Die Absage ist per E-Mail an den Staffelleiter und den austragenden Verein zu richten! Sagt eine Mannschaft weniger als eine Woche vorher ab, muss der Kostenbeitrag trotzdem an den Ausrichter entrichtet werden.
6.6 Um einen geregelten Spielablauf (kurze Trainerbesprechung 15 min vor Turnierbeginn, die ausgefüllten Meldebögen sind mitzubringen) zu gewährleisten werden die Mannschaften gebeten, rechtzeitig vor Ort zu sein. Ausrichter und Staffelleiter müssen zeitnah Informiert werden, falls die Mannschaft verkehrsbedingt nicht rechtzeitig anreisen kann. Für Mannschaften die nicht rechtzeitig vor Ort sind, werden die ausgefallenen Spiele mit 0:2 als verloren gewertet. 6.7 Der Ausrichter teilt die Ergebnisse des Turniertages falls der Staffelleiter nicht anwesend war -dem zuständigen Staffelleiter und Medienredakteur unmittelbar mit (Innerhalb 1 Woche). Die Mannschaftsmeldebögen werden dem Staffelleiter innerhalb einer Woche zugesandt. 7. Spielregeln Soweit nicht anders dargestellt, gelten die Regeln des DFB in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regeln des BRSNW werden im Folgenden beschrieben: Freistöße werden nur indirekt ausgeführt. Der Abstoß erfolgt ohne Mittellinien-Regel, das heißt, dass der Ball nachdem er im Toraus war und vom Torwart abgeschlagen (Abstoß) wird jetzt auch über die Mittellinie gespielt werden darf, ohne das ein eigener Spieler den Ball berührt hat. Ein Abschlag aus dem Spiel heraus aus der Hand (Abwurf) darf die Mittellinie weiterhin überschreiten. Abseits und Rückpassregelungen sind aufgehoben. Bei gleichem Punktestand am Ende der Spielzeit entscheidet der direkte Vergleich über die Platzierung. Anschließend das Torverhältnis und danach die Anzahl der geschossenen Tore. Die Spielzeit beträgt in allen Regionalligen 1 x 15 Min. Verlauf der Spielstrafen an einem Turniertag: 1. Ermahnung; 2. Gelbe Karte; 3. Zeitstrafe: 2 Min.; 4. Gelb / Rote Karte gleich bedeutend mit einer Sperre für das Spiel; 5. Rote Karte gleich bedeutend eine Sperre für den restlichen Spieltag. Bei einer Gelb/Roten und Roten Karte, erfolgt ein Eintrag im Meldebogen!
7.1 AUSWECHLUNGSVORGÄNGE WÄHREND DES SPIELS: Bei Ersatz eines Spielers durch einen Auswechselspieler sind folgende Bedingungen zu beachten: der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, nachdem der zu ersetzende Spieler das Spielfeld verlassen hat der Auswechselspieler muss das Spielfeld während des laufenden oder ruhenden Spiels in Höhe der Mittellinie betreten; das Auswechseln hinterm eigenen Tor ist nicht gestattet Bei Übertretung dieser Regel wird das Spiel durch den Schiedsrichter mit einem indirekten Freistoß durch einen Spieler der gegnerischen Mannschaften der Stelle fortgesetzt, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand (+ Verwarnung des Spielers) 8.Das Spielfeld Gespielt wird auf einem Rasenplatz oder Kunstrasenplatz der als Kleinfeld-Platz abgegrenzt ist. Die Größe des Strafraums richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, sollte aber in der Tiefe mindestens 8 m betragen. Die Größe eines Tores beträgt 2m x 5m (Jugendtore) 8.1 Mannschaften Gespielt wird mit 6 Feldspieler/innen und 1 Torwart/Frau. Führt eine Mannschaft mit mehr als drei Toren, dann kann die unterlegene Mannschaft einen Spieler zusätzlich auf das Spielfeld schicken oder die Trainer der Mannschaften einigen sich auf eine gemeinsame andere Regelung (z.b. überlegene Mannschaft nimmt einen Spieler vom Platzt etc..). Sobald die Tordifferenz auf reduziert wird, spielen beide Mannschaften wieder mit der gleichen Anzahl an Spielern. 9. Proteste Den Anweisungen der Schiedsrichter/in ist Folge zu leisten. Proteste gegen die Wertung eines Spieles bzw. eines Turniertages, die vor Ort nicht geklärt werden können, müssen binnen 5 Werktagen dem zuständigen Staffelleiter schriftlich vorliegen. Sie werden nach Anhörung der Beteiligten sowie des Ausrichters vom Vorstand der Abteilung Fußball im BRSNW entschieden
Die Ordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Wettkampfordnung. Vorstand der Abteilung Fußball im BRSNW