Rahmen-Richtlinien für FUTSAL-Spiele

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Transkript:

Rahmen-Richtlinien für FUTSAL-Spiele Präambel In der Halle können FUTSAL-Spiele unter Einhaltung nachfolgender Richtlinien durchgeführt werden. Als FUTSAL-Turnier wird die Veranstaltung anerkannt, an der mindestens vier Mannschaften beteiligt sind. Veranstalter Fußballspiele und Turniere in der Halle werden vom Verband, seinen Kreisen oder seinen Vereinen veranstaltet. 1. Genehmigungsverfahren a. Fußballspiele in der Halle sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vom Veranstalter grundsätzlich mindestens 4 Wochen vor dem Spieltermin unter Vorlage der Turnierbestimmungen, einer Liste der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen. b. Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist eine Spielgenehmigung beim DFB über den SWFV einzuholen. Vereinsturniere, an denen Mannschaften aus mehr als drei verschiedenen Nationalverbänden teilnehmen, müssen der FIFA gemeldet werden. Die Turnierbestimmungen sind zur Genehmigung vorzulegen. Anträge sind unter Beifügung der Turnierbestimmungen über den DFB 21 Tage vor Turnierbeginn vorzulegen. 2. Durchführung des Turniers a. Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem Veranstalter. Eine Turnierleitung ist zu bilden. b. Bei jedem Turnier soll ein Sanitätsdienst zugegen sein. c. Die beteiligten Mannschaften müssen vor Beginn eines Turniers auf die FUTSAL-Richtlinien und die Turnierbestimmungen schriftlich hingewiesen werden. 3. Turniermodus a. Den Spielplan eines Turniers legt der Veranstalter unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen fest. b. Turniere müssen nach einem Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und die evtl. auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und Sechsmeterschießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen. 4. Aufgaben der Turnierleitung a. Zeitnahme b. Protokollierung der kumulierten Foulspiele c. Überwachung des Time-Out d. Protokollierung der Spielpaarung, des Ergebnisses und der Spieleinsätze auf dem Meldebogen 5. Spielberechtigung a. Zur Teilnahme an Futsal-Spielen sind nur Spieler spielberechtigt, die nach den Bestimmungen des Südwestdeutschen Fußballverbandes eine Spielerlaubnis für ihren Verein erhalten haben. Es können spezielle Futsal-Spielberechtigungen für Mannschaften erteilt werden, die sich ausschließlich dem Futsal-Spielbetrieb widmen. b. Zweitspielrechte für den Futsal-Spielbetrieb sind zulässig, wenn der Stammverein keine Futsal-Mannschaft besitzt. c. Spieler, die eine Futsal-Spielberechtigung für einen Verein im Ausland besitzen, sind nicht spielberechtigt. Außerdem ist der Einsatz von Spielern, die für die Futsal-Regional- oder -Südwestmeisterschaft in den letzten sechs Monaten vor dem ersten Viertelfinalspiel bereits für andere Mannschaften zum Einsatz gekommen sind, nicht zulässig.

d. Vor jedem Spiel ist ein Spielberichtsbogen mit maximal zwölf Spielern auszufüllen, der spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn dem Schiedsrichter auszuhändigen ist. Bei Turnieren reicht ein einmaliger Turnier-Spielberichtsbogen, der ebenfalls 30 Minuten vor Spielbeginn dem Schiedsrichter auszuhändigen ist. Die Spieler müssen sich vor Spielbeginn durch einen Spielerpass legitimieren. Falls dieser nicht vorhanden ist, muss zur Legitimation ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. FUTSAL-Regelwerk Regel 1: Das Spielfeld Strafraum (= Handballstrafraum) Handballtore (3 x 2 Meter) 2 Strafstoßmarken (6 Meter und 10 Meter) 2 Auswechselzonen (direkt vor den Spielerbänken, 5 Meter breit und jeweils 5 Meter von der Mittellinie entfernt) Regel 2: Der Ball Spezieller Hallenfußball (reduziertes Sprungverhalten, Umfang 62-64 cm, Gewicht 400-440g). D-Jugend und jünger, Größe 3, 400g. Regel 3: Zahl der Spieler 1 Torwart, 4 Feldspieler, max. 7 Auswechselspieler (bei Spielbeginn: mind. 3 Spieler inkl. Torwart). Unbegrenzte Anzahl von Auswechslungen, ebenso wie Wiedereinwechslung, möglich. Auswechslung nur im Bereich der Auswechselzone jederzeit möglich. Verstoß gegen die Auswechselbestimmungen: Gelbe Karte und indirekter Freistoß für den Gegner Abbruch des Spiels bei weniger als drei Spielern (inkl. Torwart). Regel 4: Ausrüstung der Spieler Hallenfußballschuhe Schienbeinschoner sind Pflicht.

Jede Art von Schmuck ist verboten. Torwart unterscheidet sich von Spielern und Schiedsrichtern. Fliegender Torwart erlaubt (Rückennummer muss erkenntlich bleiben bei einem Feldspieler als Torwart). Regel 5: Die Schiedsrichter Jedes Spiel wird von zwei Schiedsrichtern, bei D-Jugend und jünger von einem Schiedsrichter geleitet. Die Kontrolle der Spielberechtigungen erfolgt durch die Schiedsrichter. Rechte und Pflichten wie im Feld-Fußball. Beide Schiedsrichter können Spielstrafen und persönliche Strafen aussprechen. Bei Uneinigkeit beider Schiedsrichter ist die Entscheidung des ersten Schiedsrichters ausschlaggebend. Regel 6: Schiedsrichter-Assistenten Die Aufgaben der Schiedsrichter-Assistenten werden von der Turnierleitung übernommen. Regel 7: Dauer des Spiels Ein Spiel dauert 2x 20 Minuten effektive Spielzeit. Die Spielzeit kann im Bedarfsfall verkürzt werden. Bei Turnieren wird grundsätzlich auf die effektive Spielzeit (bei Unterbrechungen wird die Uhr nicht angehalten) verzichtet. Zur Ausführung eines Strafstoßes oder 10-Meter-Strafstoßes wird die Spielzeit verlängert. Auszeit (Time-out): nur möglich bei Ballbesitz, Ball aus dem Spiel, beim Zeitnehmer beantragt, keine Auswechslung zulässig. Maximal ein Time-out (pro Halbzeit). Regel 8: Beginn und Fortsetzung des Spiels Mindest-Abstand der Gegenspieler beim Anstoß 3 Meter. Aus einem Anstoß kann kein Tor direkt erzielt werden. Freistoß für verteidigende Mannschaft im eigenen Strafraum: Ausführung von jedem Punkt im Strafraum erlaubt. Indirekter Freistoß für angreifende Mannschaft / SR-Ball im Strafraum: auf der Strafraum-Linie. Regel 9: Der Ball in und aus dem Spiel Berührt der Ball die Decke, gibt es einen Einkick (auf der am nächsten liegenden Seitenlinie). Regel 10: Wie ein Tor erzielt wird Ein Tor kann auch aus der eigenen Spielfeldhälfte erzielt werden.

Regel 11: Abseits Es wird ohne Abseits gespielt. Regel 12: Fouls und unsportliches Betragen Direkte Freistöße: Hineingrätschen in den Gegner, Tackling, Rempeln, Treten, Stoßen, Halten, Handspiel, Beinstellen, Anspringen, Schlagen.. Diese Vergehen gelten als kumulierte Fouls. Im Strafraum werden sie mit einem 6-Meter Strafstoß geahndet. Indirekte Freistöße: gefährliches Spiel, Unsportlichkeiten, Spielverzögerungen, Wechselfehler, Ballkontrolle durch Torwart länger als 4s in eigener Spielhälfte, sowie erneutes Spieles des Balles durch den Torwart in der eigenen Spielfeldhälfte, bevor dieser von einem Gegenspieler berührt wurde. Persönliche Strafen: Gelbe Karte, Gelb/Rote Karte, Rote Karte Nach Feldverweis darf sich die Mannschaft in Unterzahl nach zwei Minuten ergänzen, bei Torerfolg des Gegners sofort. Regel 13: Freistöße Es gibt direkte und indirekte Freistöße, wie in Regel 12 beschrieben. Ausführung innerhalb von 4s, ansonsten indirekter Freistoß für den Gegner. Vergehen, die mit direktem Freistoß (bzw. Strafstoß) bestraft werden, sind kumulierte Fouls. Bei der Entscheidung auf Vorteil des Schiedsrichters muss das Foulspiel nachkumuliert werden. Die ersten drei kumulierten Fouls (pro Halbzeit): direkter Freistoß am Tatort mit Mauer; Abstand 5 Meter (bei einer Spielzeit von 11-15 Minuten). Ab dem vierten kumulierten Foulspiel (pro Halbzeit) gibt es einen 10-Meter-Strafstoß, ohne Mauer, direkter Torschuss ist zwingend vorgeschrieben (kein Abspiel möglich). Wenn viertes Foulspiel zwischen 10-Metermarke und gegnerischer Torlinie, dann Wahlmöglichkeit, ob von diesem Punkt oder von der 10-Meter-Marke aus direkt auf das Tor geschossen wird. Bei einer Spielzeit von 10 Minuten oder weniger sind zwei kumulierte Foulspiele frei, ab dem dritten Foulspiel erfolgt dann ein 10-Meter-Strafstoß. Bei einer Spielzeit von16-20 Minuten sind vier kumulierte Foulspiele frei, ab dem fünften Foulspiel erfolgt dann ein 10-Meter-Strafstoß. Kumulierte Foulspiele in der zweiten Halbzeit werden in eine eventuelle Verlängerung mitgenommen. Regel 14: Der Strafstoß 6 Meter vom Tor entfernt. Mindest-Abstand aller Spieler 5 Meter. 4s-Regel ist aufgehoben; Gelbe Karte wegen Spielverzögerung. Regel 15: Der Einkick Der Ball muss auf der Seitenlinie oder max. 25cm dahinter liegen und ruhen bei der Ausführung.

Der Spieler muss mit beiden Füßen auf oder hinter der Seitenlinie stehen. Aus einem Einkick kann kein Tor direkt erzielt werden. Ausführung innerhalb von 4s, ansonsten Einkick für den Gegner. Auch dem Torwart ist es erlaubt den Einkick auszuführen. Regel 16: Der Torabwurf Torwart muss Ball aus dem Strafraum heraus abwerfen (Abwurf über Mittellinie ist erlaubt). Der Torabwurf ist zwingend vom Torwart und mit der Hand auszuführen. Ein Tor kann nicht direkt erzielt werden. Ausführung innerhalb von 4s, nachdem der Torwart den Ball werfen könnte, ansonsten indirekter Freistoß für den Gegner auf der Strafraumlinie. Regel 17: Der Eckstoß Ausführung innerhalb von 4s, ansonsten Torabwurf für den Gegner. Besonderheit: Torwartspiel Wurde der Ball vom Torwart gespielt, darf dieser ihn in seiner eigenen Spielfeldhälfte erst wieder spielen, wenn der Ball vom Gegner berührt wurde. Rückpassregel besteht. Diese gilt auch für den Einkick. Darf in der eigenen Spielfeldhälfte den Ball nicht länger als 4s mit dem Fuß oder der Hand halten/spielen. Darf seinen Strafraum jederzeit verlassen. Vergehen gegen diese Bestimmungen werden immer mit einem indirekten Freistoß für den Gegner bestraft. Der Torwart darf den Ball nach Torabwurf in seiner eigenen Spielfeldhälfte erst wieder spielen, wenn ihn ein Gegenspieler berührt hat. Spielwertung Fußballspiele in der Halle werden nach den geltenden Regelungen gewertet. Spielerliste Spielberichte Vor Beginn eines Turniers hat jede Mannschaft eine Spielerliste mit Nummerierung der Spieler zu erstellen und der Turnierleitung zu übergeben. Diese stellt unmittelbar nach der Veranstaltung der zuständigen spielleitenden Stelle die Spielerlisten und Berichte zu. Schiedsgericht Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von 3 Personen zu bilden. Die Turnierleitung kann auch als Schiedsgericht fungieren. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele. (Stand: 01.07.2014)