- Erweiterter Invaliditätsschutz

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Stand 10/2013

- Erweiterter Invaliditätsschutz als günstige Ergänzung, ggf. auch als Alternative zum BU-Schutz umfangreiche Leistungen für Personen, für die aus beruflichen, finanziellen oder gesundheitlichen Gründen keine adäquate BU-Absicherung möglich ist. 2

Was kann die Opti5plus? Rentengarantie im Sterbefall Unfall- Invalidität Schädigung von Organen Krebserkrankung Pflege- Bedürftigkeit Verlust von Grundfähigkeiten 5

Baustein 1 Die Rentenzahlung erfolgt bei einer unfallbedingten Invalidität ab 50 % Unfall- Invalidität Nach einem schweren Unfall muss der linke Fuß amputiert werden. Der festgestellte Invaliditätsgrad beträgt 50 %. 6

Einzelheiten zur Unfallrente Der Baustein Unfallrente beinhaltet die klassische Unfallrente. Maßgeblich ist der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Für die Leistungspflicht muss dieser mind. 50 % betragen. Dann erfolgt die Leistung lebenslang oder (im Tarif bis 67) bis zum Endalter 67. 7

Einzelheiten zur Unfallrente Es gilt eine verbesserte Gliedertaxe (Auszug): Gliedmaße Standard Opti5plus Arm 70 % 70 % Arm unterhalb des Ellebogengelenks 60 % 70 % Hand 55 % 70 % Zeigefinger 5 % 16 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % 70 % Fuß 40 % 50 % Geschmackssinn 5 % 15 % Stimme nicht geregelt 40 % 8

Baustein 2 Die Rentenzahlung erfolgt bei einer schweren Schädigung eines wichtigen Organs, z. B. Gehirn, zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz oder Leber durch Krankheit oder Unfall Schädigung von Organen Durch einen Herzinfarkt wird das Herz so stark geschädigt, dass die Leistungsfähigkeit deutlich reduziert ist. 9

Einzelheiten zur Organrente Leistungsfall: klare, medizinisch eindeutig definierte, dauerhafte und irreversible Schädigungen an mind. einem der versicherten Organe Versichert sind: Gehirn und zentrales Nervensystem Psychische Störungen und Geisteskrankheiten Herz Nieren Lunge Leber 10

Einzelheiten zur Organrente Gehirn Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Schädigung des Gehirns oder des Rückenmarks, die zu einer vollständigen Lähmung eines Beines und eines Armes oder mindestens einer Körperhälfte führt. 11

Einzelheiten zur Organrente Herz und Leber Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gelten alle Herzerkrankungen, die zu einer erheblichen Minderung der Pumpleistung des Herzens geführt haben bzw. Lebererkrankungen, die die Funktion der Leber erheblich reduziert. Beispiel: Eine erhebliche Minderung der Pumpleistung des Herzens liegt vor bei einer: Herzinsuffizienz der Stadien III oder IV 12

Einzelheiten zur Organrente Besonderheit bei Herz, Lunge, Leber und Nieren: Sollte der Zustand durch eine Transplantation verbessert werden, wird die Rente dennoch weiter gezahlt! 13

Baustein 3 Die Rentenzahlung erfolgt bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit Pflege- Bedürftigkeit Nach einem Unfall oder einer Krankheit ist jemand dauerhaft auf Hilfe angewiesen - es wurde die Pflegestufe 1 festgestellt. 14

Einzelheiten zur Pflegerente Leistungsfall: sobald der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in eine Pflegestufe (I-III) eingestuft wird. Dabei wird der Einstufung des Medizinischen Dienstes der GKV oder von Medicproof (PKV) gefolgt. 15

Baustein 4 Die Rentenzahlung erfolgt bei Verlust der Grundfähigkeiten, wie z. B. Sehen, Hören, Sprechen, sich orientieren und bei schwerwiegenden Störungen des Stützund Bewegungsapparates Verlust von Grundfähigkeiten Eine Diabetes-Erkrankung hat sich verschlimmert und zu einer vollständigen Erblindung geführt. 16

Einzelheiten zur Grundfähigkeitenrente Zur Leistungsfallbewertung wurden den einzelnen Grundfähigkeiten ähnlich wie bei einer Gliedertaxe Punktwerte zugeordnet, z. B. Sehen, Sprechen, Hören Heben und Tragen Arme bewegen 100 Punkte 25 Punkte 25 Punkte Die Leistung erfolgt, sobald der Versicherte mind. 100 Punkte erhält (sind mehrere Kategorien betroffen, werden die jeweiligen Punkte addiert). 17

Einzelheiten zur Grundfähigkeitenrente Ein Beispiel: Durch das Auftreten von Multipler Sklerose ist der Versicherte nicht mehr in der Lage, mit seinen Händen einen Stift oder eine Tastatur zu bedienen. (25 Punkte) Darüber hinaus kann er sich weder allein eine Jacke anziehen (25 Punkte), noch über eine Entfernung von 5 Metern einen 2 kg schweren Gegenstand wegtragen (25 Punkte). Aus medizinischen Gründen wurde ihm wg. dieser Erkrankung der Führerschein entzogen (30 Punkte). Ergebnis: 25+25+25+30 = 105 Punkte Leistungsfall ist eingetreten, Rente wird gezahlt! 18

Baustein 5 Die Rentenzahlung erfolgt bei Eintritt einer Krebserkrankung Krebs- Erkrankung Bei einer Routineuntersuchung wird Lungenkrebs im 2. Stadium entdeckt und nun behandelt. Die vereinbarte monatliche Rente wird ein Jahr lang gezahlt. 19

Einzelheiten zur Krebsrente Im Gegensatz zu den vorherigen 4 Leistungsarten ist die Krebsrente in den Stadien I III zeitlich befristet. Die Dauer der Rentenzahlung ist dabei abhängig vom Schweregrad der Krebserkrankung. Dieser wird nach einem internationalen Standard in 4 Stadien klassifiziert. Diese Stadien sind objektiv eindeutig feststellbar. Je nach Stadium wird die Rente unterschiedlich lang gezahlt: Stad. I Stad. II Stad. III Stad. IV max. 6 Monate max. 12 Monate max. 36 Monate lebenslang (bei entsprechender Tarifvariante) 20

Einzelheiten zur Krebsrente Verschlechtert sich das festgestellte Krebsstadium im Laufe der Behandlung (z. B. von II nach III), wird die Rentenzahlungsdauer entsprechend des neuen Stadiums verlängert. Bisher gezahlte Renten werden angerechnet. Beispiel: Beim Versicherten wird Krebs im Stad. II diagnostiziert. Die Rente wird für 12 Monate bewilligt. Nach 8 Monaten Behandlung hat sich der Krebs auf Stad. III verschlechtert. Nun wird die Rentenzahlung für weitere 28 Monate (36 abzgl. bereits gezahlter 8 Monate) verlängert. 21

Einzelheiten zur Krebsrente Tritt nach Ausheilung einer Krebserkrankung eine neue Krebserkrankung auf, gibt es zwei Alternativen: A) die neue Krebserkrankung steht noch im Zusammenhang mit der alten Krebserkrankung (z. B. durch Metastasen, die jetzt an einem anderen Ort zu Krebs führen. Dann werden bereits gezahlte Renten angerechnet. KEIN neuer Leistungsfall ggf. aber Restzahlung B) die neue Erkrankung steht nicht im Zusammenhang mit der alten Erkrankung. Neuer Leistungsfall voller neuer Rentenanspruch! 22

Einzelheiten zur Krebsrente Besonderheit: Im Tarif bis Endalter 67 endet normalerweise die Rentenzahlung mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Wird jedoch eine Krebsrente gezahlt, erfolgt die Zahlung ggf. auch über das 67. Lebensjahr hinaus! Beispiel: Mit 66 Jahren wird Lungenkrebs im III. Stadium festgestellt. Die Rente wird nun maximal bis zum 69. Lebensjahr (3 Jahre) gezahlt, obwohl der Tarif bis 67 vereinbart wurde. 23

Generell gilt: Die Zahlung der vereinbarten Rente erfolgt, sobald einer der 5 Leistungsbausteine greift. Für die Höhe der Rentenzahlung ist es egal, welcher der Bausteine zutrifft. Die Rente wird immer in voller Höhe gezahlt. Bei Überschneidungen von Leistungsfällen wird die Rente einmal gezahlt. Beispiel: Bei einem Unfall verliert die VP beide Beine. Sie erfüllt damit die Leistungsvoraussetzungen der Unfallrente, der Grundfähigkeitenrente und ggf. sogar der Pflegerente. Die Rente wird nur einmal in der vereinbarten Höhe fällig! 24

Generell gilt: Sofern kein Leistungsfall eingetreten ist, endet der Vertrag (und damit auch der Versicherungsschutz) mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Ist innerhalb der Vertragslaufzeit der Versicherungsfall eingetreten, wird die Rente mit Ausnahme der Rente bei Krebs, immer lebenslang oder (im Tarif bis 67) bis zum 67. Lebensjahr gezahlt. 25

Besonderes Leistungsplus Ist ein Versicherungsfall eingetreten und erfolgt die Rentenzahlung, wird der Opti5plus-Vertrag BEITRAGSFREI gestellt! 26

Baustein 6 (abwählbar) Stirbt die versicherte Person während sie aus diesem Vertrag eine zeitlich unbefristete Rente erhält, wird die Rente bis zu 10 Jahre an die Hinterbliebenen weitergezahlt. 10 Jahre Rentengarantie im Sterbefall Seit 3 Jahren bezieht ein Versicherter eine Pflegerente. Nach seinem Tod wird die Rente noch weitere 7 Jahre an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 27

Einzelheiten zur Rentengarantie Stirbt die versicherte Person, während sie eine zeitlich unbefristete Rente bezieht, aber vor Ablauf von 10 Jahren seit Beginn des Rentenbezugs, zahlen wir die vereinbarte Rente so lange weiter, bis 10 Jahre Rentenbezug erreicht sind. Wurde der Vertrag mit der Tarifvariante "Leistungsbezug bis 67" abgeschlossen, wird die Rente längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die verstorbene versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet hätte. 28

Einzelheiten zur Rentengarantie Zusätzliche einmalige Kapitalleistung Stirbt die versicherte Person, während sie eine Opti5plus- Rente bezieht, so wird zusätzlich eine einmalige Todesfall- Kapitalleistung in Höhe von 12 Monatsrenten gezahlt. Einmalige Unfall-Todesfallleistung Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall und erhält diese somit keine Rentenzahlung, wird eine Todesfallleistung wird in Form einer einmaligen Kapitalleistung in Höhe von 12 Monatsrenten gezahlt. 29

Weitere Produkthighlights Nachversicherungsgarantie bis zum 45. Lebensjahr ist ohne jeden Anlass und jederzeit eine Erhöhung der versicherten Rente um bis zu 500 EUR ohne Gesundheitsprüfung möglich. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für bis zu 6 Monate bei vollem Versicherungsschutz! Leistungen anderer gesetzlicher oder privater Versicherungen werden nicht angerechnet 30

Weitere Produkthighlights Die Barmenia verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht Monatliche Kündigungsmöglichkeit des Vertrages ab dem 2. Versicherungsjahr 31

Wer kann die Opti5plus abschließen und welche Varianten gibt es? Personen zwischen dem dem 18. 18. und und 58. 58. Lebensjahr Tarifvarianten: Rentenzahlung lebenslang Rentenzahlung bis bis zum zum 67. 67. Lebensjahr mit mit oder oderohne 1,5 1,5 % Leistungsdynamik (im (im Leistungsfall) mit mit oder oderohne 5 % Rentendynamik (klassische Dynamik) mit mit oder oder ohne Rentengarantie (für (für die die Hinterbliebenen) Versicherbare Rentenhöhe: 500 500 bis bis 3.000 EUR in in 100 100 EUR-Schritten 32