i3 334 Fhiehstaindard ','. Februar 977 OD 2 + r" DeutKhe Demokratische Republik I, Deskriptorent Unterdecke I Un ferdecken in Gebäuden Prüfung Gruppe 2 Subceilings in Buildings 'U 2 Testing Verbindlich ab.. 979 Für neuentwickelte Unterdecken verbindlich ab I, I. 978 I ~ i e s e r S t a n d a r d g i t für die Prüfung der Forderungen der TGL 2947/.. Ä3LGEMEIlrTES Die Typprüfung von Unterdecken ist vor der Aufnahme der Serienproduktion und bei Änderung der Technologie in der Vorfertigung durchzufiihren. Sie ist vom erzeugnisverantwortlichen Betrieb zu veranlassen. Die Abnahmeprüfung ist an im Gebäude eingebauten Unterdecken vorzunehmen. :"I 2. PR~~FUMPANG, PRUFDICHTE. 6 Die en Prüfungen nach Tabelle sind nacheinander durchzuführen. Tabelle Zuordnung der Prüfungen Nr. Maße Prüfkeriterium/Forderung Genauigkeit 2 Abweichung von der Ebene bei Flächen 3 bei Ecken, Kanten, Winkeln, Kehlen und Gesimsen 4 bei verbindungen 5 Verhalten unter Gebrauchslasten 6 Beständigkeit gegen Korrosion biologische Einwirkung 7 Brandverhaltensgruppe Sicherung gegen 8 Herabfallen 9 Herabrieseln Zwängungespannungen Verengung von Zu und Abluftöffnungen durch Verschmutzung Typprüf ung Anzahl min. Abnahmeprüfung Anz ahl. % 5 % Prufung nach Erzeugnisstand~rd 3 4. 5. rechnerischer oder experimenteller Itachweis jeweils geltende Vorschriften r. 7. ~rzeugniistandard 8. Fortsetzung der Tabelle Seite 2 Forteetzung Seite 2 bis 5 *A(P Verantwortlichz Bauakademie der DDR, Institut für Projektierung und Standardisierung, Berlin 8. 2. 9779. Ministerium für Bauwesen, Berlin
Seite 2 TGL 2947/2 I Fortsetzung der Tabelle Nr. Prüfkriterium/Forderung Typprüf ung Abnahmeprüfung Prüfung nach Anzahl Anzahl Sichtflächen der Unterschale 2 Aussehea % 9. Y min. 3 Helligkeit. 4 Physiologische Unbedenklichkeit jeweils geltende Vorschriften I 5 Dauerbestandigkeit Bestehen der Prüfungen 6 Vorlege derbehandlungsvorschrift. 7 Schallabsortpion 8 Xärmedurchlaßwiderstand Beständigkeit gegen 9 thermische Bel3stung 2 Raurnluftfeuchte bei 2 'C Raumlufttemperatur ' min. TGL 688/3 und /5 4. 3. BESTIMMUNG DER ABWEICHUNG VON DER EBENE BEI FLÄCHEN ') 3.. Zweck des Prüfverfahrens Dieses Prüfverfahren dient der Bestimmung der Ebenheit der Unterschale in Einbaulage. 3.2. Prüfmittel Nivelliergerät Nivellierlatte 3.3. Durchfijhrung der Prüfung Ansetzen der Nivellierlatte an die Meßstellen der Unterschale urld Nivellement. Mit dem Gerät müssen die Abmessungen auf mm genau bestimmt werden. 3.4. Auswertung der Prüfung Die Abweichungen sind auf mm genau enzugeben. 4. BESTIMMüNG DER ABWEICHUNG VON DER EBENE BEI ECKEN, KANTEN, WINULN, mhlen UND GESIMSEN ') 4.. Zweck des Prüfverfahrens Dieses Prüfverfahren dient der Bestimmung der Geradheit von Ecken, Kanten, Winkeln, Kehlen und Gesimsen. 4.2. Prüfmittel Lineal von 2 mm Länge Meßkeil Meßuhr nach TGL 7682 4.3. Durchführung der Prüfung Das Lineal muß an die zu prüfende Stelle angesetzt und das Maß der Abweichung mittels Meßuhr oder Meßkeil auf mm genau bestimmt werden. 4.4. Auswertung der Prüfung Die Abweichüngen sind auf rnm genau anzugeben. Die Bestimmungen sind an den Stellen mit den augenscheinlich größten Abweichungen vorzunehmen. Die Messungen sind mindestens an 2 Stellen durchguführen. Gleichwertige Meßmethoden sind zulässig.
5. BESTIbfMüNG DER ABIREICHUNG VON DER EBENE IM BEREICH DER VERBINDUNGEN ) 5.. Zweck des Prüfverfahrens Dieses Priifverfahren dient der Bestimmung der Ebenheit von Flächen bis 2 F Meßstrecke. 5.2. Prüfmittel Stahllineal von 2 mm Länge Meßkeil Meßuhr nach TGL 7682 5.3. ~urchfhrung der Prüfung Das Stahllineal rnuß auf die zu prüfende Stelle angesetzt und das Maß der Abweichung mittels MeBkeil oder Meßuhr auf.5 mm genau bestimmt werden. 5.4. Auswertung der Prüfung Die Abweichungen sind auf,5 mm genau anzugeben. 6. BESTIMMUNG DER BRANDVERHALTENSGRUPPE Die Prüfung rnuß nach TGL 685/2, /3 und der Vorschrift der Staatlichen Bauaufsicht Nr. /76 von zugelassenen Prüfstellen erfolgen. 7. BEURTEILUNG DER SICHERUNG GEGEN HERABFALLEN VON TEILEN 7.. Prüfmittel Holzstab von entsprechender Länge und etw 5 mm Durchmesser, oberes Ende mit 2 mm dickem Filz beklebt 7.2. Durchführung der Priif ung Mit einem Holzstab rnuß mit der Kraft von etwa 5 N 2, gegen die zu prüfende Stelle der Unterschale gedrückt und dabei der Versuch des Aushebens vorgenommen werden. 7.3. Auswertung der Prüfung Art und Umfang des Aushebens sind anzugeben. '. 8. BEURTEILUNG DER REINIGUNGSMÖGLICHKEIT VON ZU UND ABLUFTÖFFNUNGEN 8.. Zweck des Priifverfahrens Dieses Prüfverfahren dient der Beurteilung der Wartungsmöglichkeit von Zu und Abluftöffnungen im Einbauzustand. 8.2. Durchführung der Prüfung Die Reinigung rnuß mit Reinigungsnomalen durchgeführt werden; 8.3. ~usrertung der Prüfung Art und Umfang der Behinderung sind festzustellen und anzugeben. 9. BEURTEILUNG DES AUSSEHl3NS DER SICHTFLÄCHEN DER UNTERSCHA@ Die Prüfung ist visuell vorzunehmen. Es sind die Abweichungen festzustellen und anzugeben.,. BESTIldWNG DER HELLIGKEIT DER OBERFLÄCHE nach TGL 2945/2. BEHANDLWGSVORSCHRIFT Prüfung der erforderlichen Angaben auf Vollständigkeit und Aussagefähigkeit 2. NACHWEIS DES WÄFM~DURCHLASSWIDERSTANDES (WÄRMEDÄMWMG) UND DER WASSERDAMPFDIFFUSION Der rechnerische Nachweis rnuß nach TGL 2876/5 und /6 mit Stoffkennwerten nach /4 erbracht werden. ') siehe Seite 2 2, wenn nichts anderes vereinbart ist
Seite 4 TGL 2947/2 3. BESTINhKJNG DER BESTÄNDIGKEIT GEGEN THERMISCHE BELASTUNG 3.. Zweck des Prüfverfahrens Dieses Prüfverfahren dient der Bestimmung des Verhaltens der Unterschale bei Beanspruchungeri im Temperaturbereich von minus 5 bis 8 C. 3.2. Probenahme 3.2.. Anzahl mindestens 3 Stück 3.2.2. Abmessungen mindestens 2 nun X 2 mm, höchstens 4 mm X 5 mm groß 3.3. Probenvorbereitung Die Proben müssen vor der Prüfung 4 Tage bei 2 C 2 3 K und 65 feuchte gelagert werden. $: 5 % relativer Luft 3.4. Prüfmittel Klimaschrank Strahlungsquelle mit InfrarotHochtemperaturstrahler nach TGL 6674 kupferbraune Platte max. mm dick aus PVC, Hartpapier oder khnlicheni Material in der Größe des Prüfkörpers (Etalon) 3.5. Durchführung der Prüfung 3.5.. Im Temperaturbereich von 5 bis 4 C ist keine Prüfung erforderlich. 3.5.2. im Temperaturbereich von minus 5 bis 4 C müssen die Prüfkörper einern Smaligen 3.5.3. Im Temperaturbereich von 5 bis 6 'C müssen die Prüfkörper einem 5maligen Temperat~r. Luftfeuchte in einem Klimaschrank zu lagern und 6 Stunden einseitig (Unterseite der Deckenschale) einer Strahlungsquelle auszusetzen. Der ~bstand zwischen Strahlungsquelle iixa Prüfkörper muß so sein, daß sich auf der gesamten Etalonoberfläche nach 5 Minuten eine Temperatur von 6 'C einstellt. 3.5.4. Im Temperaturbereich von 5 bis 8 C ist die Prüfung nach Absciuiitt 3.5.3. durohzuführen, jedoch mit einer Temperatur auf der gesamten Etalonoberfläche von 8 'C. 3.6. Auswertung der Prüfung Veränderungen dee Prüfkörpers sind visuell festzustellen und zu bewerten. 4. BESTIMMüNG DER BESTÄNDIGKEIT GEGEN RAUNLUFTFEUCHTE 4.. Zweck des Prüfverfahrens Dieses Prüfverfahren dient der Bestimmung des Verhaltens bei Temperaturen von 2 'C relativer Raumluftfeuchte von 65 % oder 9 %. und 4.2. Probenahme 4.2.. Anzahl mindestens 3 Stück 4.2.2. Abmessungen Deckenausschnitt 4 mm X 5 mm groß 4.3. Probenvorbereitung Die Proben müssen vor der Prüfung 4 Tage bei 2 C 2 3 K und 65 $ 2 5 $ relativer Luftfeuchte gelagert werden. 4.4. Prüfmittel 4.4.. Gerate nach TGL 294 5/2
TGL 2947/2 Seite 5 4.4.2. Reagenzien Salzlösung, gesättigte WO3Lösung Salzlösung 2, gesättigte PaBr. 2H2Lösung 4.5. Durchführung der Prüfung 4.5.. Temperatur von 2 C und relativer Luftfeuchte von 65 % Die Probe rnuß bei einer Temperatur von 2 C 3 K waagerecht mit der Unterseite nach oben gelagert werden. Darauf rnuß die Schale nach 4.4.. mit der Salzlösung 2 mittig auf den Prüfkörper gestellt werden. Darauf rnuß der Behälter nach 4.4.. gesetzt und obenseitig so belastet werden, daß kein Gasaustausch am Dichtungsprofil möglich ist. Die Prüfung rnuß sich 'über eine Zeit von 25 Tagen erstrecken. Ist die Salzlösung vor Ablauf dieser Frist aufgebraucht, rnuß diese bei kurzzeitiger Entfernung des Behälters nachgefüllt werden. 4.5.2. Temperatur von 2 b~ und relativer Luftfeuchte von 9 % Die Prüfung ist nach 4.5.. dieses Standards, jedoch mit der Salzlösung, durchzuführen. 4.6. Auswertung der Prüfung Veränderungen des Prüfkörpers sind visuell festzustellen und zu bewerten. I 5. PR~FPROTOKOLL Über Prüfergebnisse sind Prüfprotokolle anzufertigen. Sie müssen enthalten: Anschrift des Herstellers, Herstellungsdatum, Art der Prüfung und Prüfkriterium/ Forderung, Kennzeichnung und Anzahl der Prüfkörper, Auswertungs und Prüfergebnisse mit Angabe von Einzelwerten, Namen des Prüfers, Bezeichnung der Prüfstelle und Datum der Prüfung. Hinweise Im vorliegenden Standard ist auf folgende Standards und Bestimmungen Bezug genommen: TGL 6674; TGL 7682; TGL 685/2; TGL 685/3; TGL 688/3; TGL 688/5 ; TGL 2876/4; TGL 2876/5; TGL 2876/6; TGL 2945/2; TGL 2947/ Vorschrift der Staatlichen Bauaufsicht d.es Ministeriums für Bauwesen Nr. /76 vom. März 976 über die Bestimmung des Feilerwiderstandes von Baukonstruktionen, Bauinformation, 2 (976) 6, Serie Bauaufsicht S. 4/42