Beurteilungs- und Abzugssystem, bei Abweichungen von normierten Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten

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1 Verkehr und Infrastruktur (vif) Beurteilungs- und Abzugssystem, bei Abweichungen von normierten Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Geltungsbereich 3. Grundlagen 4. Bewertungssystem 4.1 Grundsätzliches 4.2 Abzug 4.3 Massgebende Prüfergebnisse 5. Bewertungskriterien 6. Nachbesserung / Mängelbehebung innerhalb der Rügefrist (Garantiefrist) 7. Anforderungen an die Oberfläche 7.1 Längsebenheit 7.2 Griffigkeit 8. Kosten Qualitätskontrollen 8.1 Mischgutuntersuch 8.2 Eingebaute Beläge / Längsebenheits- und Griffigkeitsmessung Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen Belagsabzugssystem STRASSEN Nummer: Ausgabe: 2009 Seite 1 / 5

2 1. Vorwort Die vorliegende Richtlinie basiert im Wesentlichen auf der Weisung ASTRA Vorgehen bei Abweichungen von normierten Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten vom 11. Juli Sie wurde auf die Bedürfnisse der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur des Kantons Luzern angepasst. Die Anwendung der Richtlinie, das heisst die Bewertung der Kriterien und das Festlegen der Nachbesserung, des Abzuges und des Ersatzes muss ausschliesslich von sachkundigen und ausgewiesenen Fachleuten vorgenommen werden. 2. Geltungsbereich Die Richtlinie gilt für Belagsarbeiten auf Kantonsstrassen im Kanton Luzern. Beim Überschreiten von zulässigen Bereichen der Qualitätsanforderungen gemäss VSS-Normen werden zwei Fälle unterschieden. I. Wesentliche Abweichungen (Mängel), welche die Verkehrssicherheit und/oder Lebensdauer der Schichten beeinträchtigen: Behebung: Nachbesserung / Ersatz II. Unwesentliche Abweichungen (Mängel): Behebung: Nachbesserung oder, soweit diese nach den Voraussetzungen der Norm SIA 118 nicht möglich ist, finanzieller Abzug Das vorliegende Abzugssystem legt die Bewertungskriterien fest. 3. Grundlagen Die Norm SN Prüfplan für Walzasphalt legt Art, Umfang und Zeitpunkt von Nachweisen und Prüfungen fest. Zusätzliche Prüfungen können zur Beurteilung der eingebauten Schichten herangezogen werden. 4. Bewertungssystem 4.1 Grundsätzliches Bei Nichterreichen der Qualitätsanforderungen bilden die Bewertungskriterien nach Ziffer 5 Grundlage zur Festlegung der Abzüge. Das Durchführen des Abzugssystems garantiert keine abschliessende Bewertung der eingebauten Schicht. Es gibt Aspekte und en, die nicht bewertet werden (Mischguttyp, Korngrössenverteilung der Mineralstoffe, Walzrisse usw.). Ein umfassendes Bewerten und Beurteilen ist unter Einbezug des Unternehmers vorzunehmen. Seite 2 / 5

3 4.2 Abzug Der errechnete finanzielle Abzug bezieht sich auf die Kosten der eingebauten Schicht (Einbautonnage x Einheitspreis) für die betreffende Einbaufläche. Beträgt der gesamte (kumulierte) Abzug mehr als 2 %, ist der Bauherr berechtigt, gemäss nachstehender Tabelle 1 Nachbesserung, Abzug oder Ersatz zu verlangen. Tabelle 1 Bituminöse Schicht kein Abzug Nachbesserung / Abzug Abzug / Ersatz Ersatz Deckschicht Obere Tragschicht Untere Tragschicht 3 % bis 9 % 3 % bis 9 % 3 % bis 14 % 10 % bis 19 % 10 % bis 19 % 15 % bis 24 % 20 % 20 % 25 % 4.3 Massgebende Prüfergebnisse Die Abzüge werden aufgrund folgender Prüfergebnisse festgelegt. Die massgebenden Werte der Prüfergebnisse sind für die ganze eingebaute Fläche gemäss Empfehlung der Norm SN Prüfplan für Walzasphalt untenstehend angegeben. Mischgut und Bindemittel - Bauherrschaft: keine Untersuchungen - Lieferwerk: Qualitätskontrolle und Intervall der Prüfungen gemäss CE Zertifizierung - Hohlraumgehalt Mittel von mind. 4 Einzelwerten - Verdichtungsgrad Mittel von mind. 4 Einzelwerten - Dicke der Deckschicht am Bohrkern Mittel von mind. 4 Einzelwerten - Schichtverbund nach Leutner Mittel von mind. 4 Einzelwerten Bei kleineren Tagesetappen (Teiletappen, kurze Lose) kann die Anzahl der Prüfungen entsprechend angepasst werden. Anzahl Prüfungen und die für das Abzugssystem massgebenden Werte sind mit dem Bauherrn zu vereinbaren. 5. Bewertungskritieren 1 Hohlraumgehalt [Vol-%] Unter- / Überschreitung [Vol-%] Hohlraumgehalt * nach SN von 0.3 bis Abzug % 5 % 10 % * Basis: Laborwert der aktuellen Walzasphalt-Deklaration Bei Abzügen für Hohlraumgehalt und Verdichtungsgrad wird nur der grössere Wert berücksichtigt. Seite 3 / 5

4 2 Verdichtungsgrad [%] Unterschreitung [%] Verdichtungsgrad * nach SN von 0.6 bis Abzug % 7 % 10 % * Basis: Laborwert der aktuellen Walzasphalt-Deklaration 3 Dicke der Deckschicht am Bohrkern Zugeordnete Bereiche für festgelegte Sollwerte Zulässiger Bereich Abweichung des Mittelwerts vom Sollwert Unter- / Überschreitung Dicke Deckschicht am Bohrkern 15 bis bis bis 50 Sollwert ± 3 Sollwert ± 4 Sollwert ± 5 ± 4 ± 5 bis ± 6 ± 6 bis ± 8 ± 5 ± 7 bis ± 8 ± 9 bis ± 11 ± 6 ± 9 ± 12 Abzug % 5 % 10 % 4 Schichtverbund nach Leutner [kn] Unterschreitung [kn] Stufe 1 Stufe 2 Schichtverbund nach Leutner nach SN a Abzug % 5 % 1 SN , Norm entsprechend der Mischgutsorte 6. Nachbesserung / Mängelbehebung innerhalb der Rügefrist (Garantiefrist) Falls innerhalb der Rügefrist (Garantiefrist) an einer Teilfläche Mängel behoben werden, für welche ein finanzieller Abzug erfolgte, hat der Unternehmer Anspruch auf Rückerstattung gemäss OR. Die vereinbarten Rügefristen (Garantiefristen) für bitumenhaltige Schichten bleiben bestehen. Seite 4 / 5

5 7. Anforderungen an die Oberfläche 7.1 Längsebenheit (SN c) Nachbesserung oder Ersatz bei Nichteinhalten des Abnahmewertes für Deckschichten von Hauptverkehrsstrassen (HSV). Dieser beträgt gemäss Tabelle 1 der Norm sw = 1.8 %o. 7.2 Griffigkeit (SN b) Nachbesserung oder Ersatz bei Nichteinhalten der Normanforderung. 8. Kosten für Qualitätskontrollen 8.1 Mischgutuntersuch Die Prüfergebnisse werden dem Bauherrn durch den Unternehmer in der gewünschten Form unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 8.2 Eingebaute Beläge / Abnahmemessung Längsebenheit / Griffigkeit Diese Kosten bezahlt bei Erfüllen der Anforderungen der Bauherr. Bei Nichterfüllen bezahlt der Auftragnehmer die Kosten, sowie die zusätzlichen Kosten für Nachmessungen. Version: - KPZ Beläge / revidiert Genehmigt durch vif-sitzung Seite 5 / 5

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