In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland

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Transkript:

Schlüsselzahl 01. Wortlaut Richtlinie 2006/126/EG In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland In der Führerscheingesetz- Durchführungsverordnung Österreich FAHRER (medizinische Gründe) - kein Eintrag LENKER (medizinische Gründe) Korrektur des Sehvermögens und/oder Korrektur des Sehvermögens und/oder Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz Augenschutz Augenschutz 01.01 Brillen Brille Brillen 01.02 Kontaktlinsen Kontaktlinsen Kontaktlinsen 01.03 Schutzgläser Schutzgläser Schutzgläser 01.04 Opakgläser Opakgläser 01.05 Augenschutz Augenschutz 01.06 Brillen oder Kontaktlinsen Brillen oder Kontaktlinsen 02. Hörprothese/Kommunikationshilfe Hörprothese/Kommunikationshilfe Hörprothese/Kommunikationshilfe 02.01 Hörprothese an einem Ohr Hörprothese an einem Ohr 02.02 Hörprothese an beiden Ohren Hörprothese an beiden Ohren 03. Prothese/Orthese der Gliedmaßen Prothese/Orthese der Gliedmaßen Prothese/Orthese der Gliedmaßen 03.01 Prothese/Orthese der Arme Prothese/Orthese der Arme 03.02 Prothese/Orthese der Beine Prothese/Orthese der Beine 05. 05.01 05.02 Beschränkte Gültigkeit (verpflichtender Gebrauch von Untercodes, das Fahren unterliegt Beschränkungen aus medizinischen Gründen) Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts /innerhalb der Region Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen Nur bei Tageslicht In einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts /innerhalb der Region Beschränkte Gültigkeit Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts /innerhalb der Region 05.03 Fahren ohne Beifahrer Ohne Beifahrer / Sozius Fahren ohne Beifahrer /Mitfahrer

05.04 Beschränkt auf höchstzulässige Beschränkt auf eine höchstzulässige Beschränkt auf höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als km/h Geschwindigkeit von nicht mehr als km/h Geschwindigkeit von nicht mehr als km/h 05.05 Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins sein muss Fahrerlaubnis ist Führerscheins sein muss 05.06 Ohne Anhänger Ohne Anhänger Ohne Anhänger 05.07 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt Nicht gültig auf Autobahnen Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt 05.08 Kein Alkohol Kein Alkohol Kein Alkohol Schlüsselzahl Wortlaut Richtlinie 2006/126/EG In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland In der Führerscheingesetz- Durchführungsverordnung Österreich FAHRZEUGANPASSUNGEN - kein Eintrag FAHRZEUGANPASSUNGEN 10. Angepasste Schaltung Angepasste Schaltung Angepasste Schaltung 10.01 Handschaltung Handschaltung 10.02 Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1) Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1) 10.03 Elektronisches Wechselgetriebe Elektronisches Wechselgetriebe 10.04 Anpassung des Schalthebels Anpassung des Schalthebels 10.05 Zusätzliches Kraftübertragungsgetriebe nicht Zusätzliches Kraftübertragungsgetriebe nicht erlaubt erlaubt 15. Angepasste Kupplung Angepasste Kupplung Angepasste Kupplung 15.01 Angepasstes Kupplungspedal Angepasstes Kupplungspedal 15.02 Handkupplung Handkupplung 15.03 Automatische Kupplung Automatische Kupplung 15.04 Trennwand vor abgeteiltem/ heruntergeklapptem Kupplungspedal Trennwand vor abgeteiltem/ heruntergeklapptem Kupplungspedal 20. Angepasste Bremsmechanismen Angepasste Bremsmechanismen Angepasste Bremsmechanismen 20.01 Angepasstes Bremspedal Angepasstes Bremspedal 20.02 Verbreitertes Bremspedal Verbreitertes Bremspedal

20.03 Bremspedal geeignet für Gebrauch mit dem Bremspedal geeignet für Gebrauch mit dem linken Fuß linken Fuß 20.04 Bremspedal (Fußraste) Bremspedal (Fußraste) 20.05 Bremspedal (Kipppedal) Bremspedal (Kipppedal) 20.06 Angepasste Handbremse Angepasste Handbremse 20.07 Betriebsbremse mit verstärkter Servobremse Betriebsbremse mit verstärkter Servobremse 20.08 Verstärkte Hilfsbremse, in die Verstärkte Hilfsbremse, in die Betriebsbremse integriert Betriebsbremse integriert 20.09 Angepasste Feststellbremse Angepasste Feststellbremse 20.10 Feststellbremse mit elektrischer Bedienung Feststellbremse mit elektrischer Bedienung 20.11 (Angepasste) Feststellbremse mit (Angepasste) Feststellbremse mit Fußbedienung Fußbedienung 20.12 Trennwand vor abgenommenem/ heruntergeklapptem Bremspedal Trennwand vor abgenommenem/ heruntergeklapptem Bremspedal 20.13 Mit dem Knie betriebene Bremse Mit dem Knie betriebene Bremse 20.14 Elektrisch betriebene Bremse Elektrisch betriebene Bremse 25. Angepasste Beschleunigungsmechanismen Angepasste Beschleunigungsmechanismen Angepasste Beschleunigungsmechanismen 25.01 Angepasstes Gaspedal Angepasstes Gaspedal 25.02 Gaspedal (Fußraste) Gaspedal (Fußraste) 25.03 Gaspedal (Kipppedal) Gaspedal (Kipppedal) 25.04 Handgas Handgas 25.05 Beschleunigung mit dem Knie Beschleunigung mit dem Knie 25.06 Servogas (elektronisches, pneumatisches Servogas (elektronisches, pneumatisches usw.) usw.) 25.07 Gaspedal links vom Bremspedal Gaspedal links vom Bremspedal 25.08 Gaspedal links Gaspedal links 25.09 Trennwand vor abgenommenem/ heruntergeklapptem Gaspedal Trennwand vor abgenommenem/ heruntergeklapptem Gaspedal

30. Angepasste kombinierte Gas- und Angepasste kombinierte Brems- und Angepasste kombinierte Gas- und Bremsmechanismen Beschleunigungsmechanismen Bremsmechanismen 30.01 Parallelpedale Parallelpedale 30.02 Pedale auf der gleichen oder fast gleichen Pedale auf der gleichen oder fast gleichen Ebene Ebene 30.03 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene Handgas und Handbremse mit Gleitschiene 30.04 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene Handgas und Handbremse mit Gleitschiene mit Orthese mit Orthese 30.05 Abgenommenes/heruntergeklapptes Gas- Abgenommenes/heruntergeklapptes Gas- und Bremspedal und Bremspedal 30.06 Bodenerhöhung Bodenerhöhung 30.07 Trennwand seitlich des Bremspedals Trennwand seitlich des Bremspedals 30.08 Trennwand seitlich des Bremspedals mit Trennwand seitlich des Bremspedals mit Prothese Prothese 30.09 Trennwand vor Gas- und Bremspedal Trennwand vor Gas- und Bremspedal 30.10 Mit Fersen-/Beinstütze Mit Fersen-/Beinstütze 30.11 35. 35.01 35.02 Elektrisch betriebene Beschleunigung und Bremse Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.) Bedienung der Schaltvorrichtungen ohne die Lenkung und die Bedienung nachteilig zu beeinflussen Bedienung der Schaltvorrichtungen ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen Angepasste Bedienvorrichtungen Elektrisch betriebene Beschleunigung und Bremse Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.) Bedienung der Schaltvorrichtungen ohne die Lenkung und die Bedienung nachteilig zu beeinflussen Bedienung der Schaltvorrichtungen ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen 35.03 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der

35.04 35.05 linken Hand, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der rechten Hand, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen Bedienung der Schaltvorrichtungen und Gasund Bremsschaltung, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen linken Hand, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der rechten Hand, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen Bedienung der Schaltvorrichtungen und Gasund Bremsschaltung, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen 40. Angepasste Lenkung Angepasste Lenkung Angepasste Lenkung 40.01 Standardservolenkung Standardservolenkung 40.02 Verstärkte Servolenkung Verstärkte Servolenkung 40.03 Lenkung mit Hilfssystem erforderlich Lenkung mit Hilfssystem erforderlich 40.04 Verlängerte Lenksäule Verlängerte Lenksäule 40.05 Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem und/oder verstärktem Teil, verkleinertem Lenkraddurchmesser usw.) Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem und/oder verstärktem Teil, verkleinertem Lenkraddurchmesser usw.) 40.06 Höhenverstellbares Lenkrad Höhenverstellbares Lenkrad 40.07 Senkrechtes Lenkrad Senkrechtes Lenkrad 40.08 Waagerechtes Lenkrad Waagerechtes Lenkrad 40.09 Fußlenkung Fußlenkung 40.10 Andersartig angepasste Lenkung (Steuerknüppel usw.) Andersartig angepasste Lenkung (Steuerknüppel usw.) 40.11 Drehknopf am Lenkrad Drehknopf am Lenkrad 40.12 Drehgabel am Lenkrad Drehgabel am Lenkrad 40.13 Mit Orthese, Tenodese Mit Orthese, Tenodese 42. Angepasste(r) Rückspiegel Angepasste(r) Rückspiegel Angepasste(r) Rückspiegel 42.01 (linker oder) rechter Außenrückspiegel - nicht verwendet - (linker oder) rechter Außenrückspiegel

42.02 Außenrückspiegel auf dem Kotflügel Außenrückspiegel auf dem Kotflügel 42.03 Zusätzlicher Innenrückspiegel mit Zusätzlicher Innenrückspiegel mit Sichterweiterung Sichterweiterung 42.04 Innenrückspiegel mit Rundsicht Innenrückspiegel mit Rundsicht 42.05 Rückspiegel für toten Winkel Rückspiegel für toten Winkel 42.06 Elektrisch bedienbare Außenrückspiegel Elektrisch bedienbare Außenrückspiegel 43. Angepasster Führersitz Angepasster Führersitz Angepasster Lenkersitz 43.01 In der Höhe angepasster Führersitz in normalem Abstand zur Lenkung und zu den Pedalen In der Höhe angepasster Lenkersitz in normalem Abstand zur Lenkung und zu den Pedalen 43.02 Der Körperform angepasster Sitz Der Körperform angepasster Lenkersitz 43.03 Führersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Sitzstabilität Lenkersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Sitzstabilität 43.04 Führersitz mit Armlehne Lenkersitz mit Armlehne 43.05 Verlängerte Gleitschiene des Führersitzes Verlängerte Gleitschiene des Lenkersitzes 43.06 Angepasster Sicherheitsgurt Angepasster Sicherheitsgurt 43.07 Hosenträgergurt Hosenträgergurt Anpassungen an Krafträdern (Verpflichtende 44. Anpassungen des Kraftrades Verwendung von Untercodes) Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem 44.01 Einzeln gesteuerte Bremsen Hebel (Angepasste) Handbremse (Vorder- und/oder 44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse Hinterrad) Anpassungen an Krafträdern (Verpflichtende Verwendung von Untercodes) Einzeln gesteuerte Bremsen (Angepasste) Handbremse (Vorderrad) 44.03 (Angepasste) Fußbremse (Hinterrad) (Angepasste) fußbetätigte Bremse (Angepasste) Fußbremse (Hinterrad) 44.04 (Angepasster) Beschleunigungsmechanismus (Angepasste) Beschleunigungsmechanismen (Angepasster) Beschleunigungsmechanismus 44.05 (Angepasste) Handschaltung und (Angepasste) Handschaltung und (Angepasste) Handschaltung und Handkupplung Handkupplung Handkupplung 44.06 (Angepasste) Rückspiegel (Angepasster) Rückspiegel (Angepasste) Rückspiegel

44.07 (Angepasste) Bedienungselemente (Angepasste) Bedienungselemente (Angepasste) Kontrolleinrichtungen (Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten, ) (Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten, ) 44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen 45. Kraftrad nur mit Seitenwagen Kraftrad nur mit Beiwagen Kraftrad nur mit Seitenwagen 50. Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug Nur ein bestimmtes Fahrzeug Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Angabe der Fahrgestellnummer) (Fahrzeugidentifizierungsnummer) (Angabe der Fahrgestellnummer) 51. Beschränkung auf ein Fahrzeug (unter Angabe des amtlichen Kennzeichens) Schlüsselzahlen Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) Beschränkung auf ein Fahrzeug (unter Angabe des amtlichen Kennzeichens) Die Schlüsselzahlen sind Teil der amtlichen Zulassung von Personen zum Straßenverkehr in der Europäischen Union. Sie sind auf der Rückseite eines EU-Führerscheins in der Spalte 12 eingetragen. Die dort jeweils eingetragenen Schlüsselzahlen zeigen an, ob und welche Beschränkungen der Fahrerlaubnis oder Auflagen für den betreffenden Führerscheininhaber bestehen. Rechtsgrundlage für solche Beschränkungen und Auflagen ist seit der europäischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts am 1. Januar 1999 die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein, und der Neufassung vom 20. Dezember 2006 die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (Neufassung), [1] in deren Anlage I die harmonisierten Gemeinschaftscodes mit den Kennnummern 01 bis 99 aufgelistet sind. Für einen Teil der Schlüsselzahlen gibt es lediglich den zweistelligen Hauptschlüssel, für andere eine weiter differenzierte Unterteilung mit ebenfalls zweistelligen Unterschlüsseln. Für einen Teil der Auflagen und Beschränkungen ist es den einzelnen Staaten freigestellt, die Unterschlüssel zu benutzen oder wegzulassen, für andere Teile ist jedoch die Benutzung der Unterschlüssel Pflicht für alle Staaten. Neben den harmonisierten Gemeinschaftscodes können die einzelnen Staaten zusätzliche nationale Sonderschlüssel verwenden. Diese haben dreistellige Hauptschlüsselziffern und fallweise auch Unterschlüssel mit zwei Ziffernstellen. Sie gelten nur im jeweiligen Inland. Während die EU-Richtlinie die gemeinsamen Codes festlegt, wird deren eigentliche Ausführung durch jeweilige nationale Rechtsverordnungen bestimmt. In Deutschland ist dies die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), deren 23 in Absatz (2) besagt:

Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken.