Deutsche Eisschnelllauf- Gemeinschaft e.v.

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Transkript:

Deutsche Eisschnelllauf- Gemeinschaft e.v. Kaderkriterien 2015/2016 Eisschnelllauf / Short Track Herausgegeben durch die DESG Trainerkommission (auf Beschluss vom 15.09.15)

2 Inhalt 1. Grundsätze der Kadereinstufung 2. Allgemeine Voraussetzungen der Kadereinstufung 3. Kadereinstufungsverfahren 4. Abberufung 5. Spezifische Kaderkriterien Eisschnelllauf 6. Spezifische Kaderkriterien Short Track 7. S-Kader Eisschnelllauf und Short Track 8. Anlagen Eisschnelllauf, Zeitnormative AK 15-25 Eisschnelllauf, Zeit- und Leistungsnormative DC-Kader Short Track, Kadernormen A-, B-, C-, DC- und D-Kader

3 1. Grundsätze der Kadereinstufung a. Das DESG Kadersystem bildet die Grundlage für gezielte Fördermaßnahmen der DESG und ist an die Ausbildungsetappen im langfristigen Leistungsaufbau gebunden. Mit den Fördermaßnahmen erhalten die Athleten Hilfe und Unterstützung zum Erreichen ihrer weiteren sportlichen Leistungsziele. b. Die entwicklungsfähigsten Bundeskader werden unter Berücksichtigung von aktueller und potentieller Leistungsfähigkeit in folgende Leistungsgruppen formiert. A-Kader: Der A-Kader ist der Spitzenkader der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft. Er umfasst Athleten, die auf Grund ihrer erbrachten Leistungen und Perspektive zur Weltspitze gehören. B-Kader: Der B-Kader ist der Anschlusskader der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft. Er umfasst Athleten, die eine erkennbare und nachvollziehbare Leistungsentwicklung aufweisen, um mittelfristig in den A-Kader aufzusteigen. C-Kader (intern. Juniorenalter 16-19 Jahre): Der C-Kader ist der Bundesnachwuchskader der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft. Er umfasst die Athleten mit der höchsten mittel- bis langfristigen Leistungsperspektive für den Spitzensport. DC-Kader (intern. Jugendalter 14-16 Jahre): Der DC-Kader ist ein Übergangskader von der Landes- in die Bundesförderung. Der DC Kaderkreis umfasst ausgewählte entwicklungsfähige Athleten aus dem D-Kader (Landeskader). Der Spitzenfachverband beruft den DC Kader nach bundeseinheitlichen Kriterien. DC Kader können in Abstimmung mit den LEV zu zentralen Maßnahmen eingeladen werden. Sportler/innen mit 13 Jahren, die über ein hohes individuelles, allseitiges und perspektivisches Leistungsvermögen verfügen, können in den D/C Kader in Ausnahmen berufen werden. S-Kader: Der S-Kader ist für Bundeskaderathleten, die auf Grund Verletzung, Krankheit oder Beruf/ Ausbildung in der abgelaufenen Saison, die erforderliche Leistung für den Verbleib in einem Bundeskader nicht erbracht haben.

4 D-Kader (intern. Jugendalter 11-13 Jahre): Die von den Arbeitsgruppen der Trainerkommission erarbeiteten, aktuellen Kaderkriterien für den D-Kader und die Richtlinienwerte für eine Aufnahme an die Eliteschulen des Sport, bilden die Grundlage der Berufung durch die Landeseissport-Verbände. 2. Allgemeine Voraussetzungen der Kadereinstufung a. In Abstimmung mit dem DOSB werden Kaderobergrenzen festgelegt, abgeleitet von den Quotenplätzen WM für die A/B Kader (2 fache Absicherung) sowie JWM für die C- und DC- Kader (2,5 bzw. 3 fache Absicherung). Bei entsprechender Leistung kann in Ausnahmefällen die Trainerkommission eine Anhebung der Kaderobergrenze beschließen. o A-/B-Kader 30 Eisschnelllauf 20 Short Track o C-Kader 25 Eisschnelllauf 20 Short Track o DC-Kader 30 Eisschnelllauf 25 Short Track b. Die Kadereinstufung erfolgt nach sportartspezifischen Kriterien und in der Rangfolge nach dem Leistungsprinzip und den Berufungskriterien, jährlich zum 01. Mai, sie gilt für ein Jahr. c. Die Kaderathleten sind einem Bundesstützpunkt und dem dazugehörigen Olympiastützpunkt zugeordnet. d. Die Kaderathleten nehmen regelmäßig am BSP Training sowie an Überprüfungswettkämpfen, Deutschen Meisterschaften, Lehrgangsmaßnahmen, Mannschaftsbesprechungen und leistungsdiagnostischen Maßnahmen des Verbandes teil. Mit allen A- und B- Kadern sowie ausgewählten C- Kadern werden jährliche Zielvereinbarungen abgeschlossen. Diese Athleten sind zur Führung einer Trainingsdatendokumentation verpflichtet. e. Die duale Karriere (leistungssportliches Training und schulische/berufliche Ausbildung) ist in enger Zusammenarbeit Athlet, ggf. Erziehungsberechtigte, Trainer, Lehrer/Ausbilder und OSP-Laufbahnberater zu gestalten. Die Fördereinrichtung Eliteschule des Sports gewährleistet den Nachwuchsathleten den Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen. f. Einhaltung aller bestehenden Anti-Dopingbestimmungen der DESG, ISU sowie NADA/WADA und der Grundsätze zum Sponsoring. Unterzeichnung der Athleten- und Schiedsvereinbarung, der Grundsätze zur sportlichen Förderung sowie der Anti-Doping Bescheinigung. Die jährlichen sportmedizinischen Untersuchungen sind termingerecht wahrzunehmen. g. Der Kaderstatus ist gebunden an die Einordnung in die bestehende Förderungs- und Ausbildungsstruktur der DESG und ist voraussetzendes Kriterium für die Nutzung anderer Fördereinrichtungen wie z.b. die Olympiastützpunkte, die Stiftung Deutsche Sporthilfe, die Bundeswehr, die Bundespolizei, den Zivildienst, die Hochschulen, die regionalen Sporthilfen und die Kommunen.

5 3. Kadereinstufungsverfahren a. Die Kaderberufung erfolgt immer am Ende des laufenden Trainings- und Wettkampfjahres b. Die DESG beruft direkt die A-, B-, C- und S-Kader. c. Die DC-Kader werden aus dem D-Kaderkreis der Landesverbände durch die DESG berufen. d. Die Kadereinstufung erfolgt eigenverantwortlich in den Arbeitsgruppen der Trainerkommission ES und ST, auf dem jährlichen Trainerseminar (April/Mai). Die endgültige Kaderberufung nimmt die Trainerkommission, unter Vorsitz des Sportdirektors, auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien des DOSB und der gültigen Berufungskriterien der DESG vor. e. Kadereinstufungen mit zeitlicher Begrenzung oder zu einem späteren Zeitraum (max. bis 01.Dezember des Jahres), die mit Leistungsauflagen verbunden sind, können in Ausnahmen durch die Trainerkommission vorgenommen werden. f. Die Berufung erfolgt nach folgenden Kriterien: o Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen der Kadereinstufung o Erfüllung der spezifischen Kaderkriterien im ES und ST mit o Ergebnisse der festgelegten Qualifikationswettkämpfe 2015/16 (allgemein und spezifisch) o Ergebnisse von internationalen Wettkämpfen 2015/16 o Leistungsentwicklung und -verlauf im Jahr 2015/16 o Leistungsperspektive o Trainings- und Wettkampfeinstellung, Teamfähigkeit g. Mit dem Erfüllen der Berufungskriterien besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kaderberufung. Berufungen können auch bei Nichterfüllung der spezifischen Kaderkriterien vorgenommen werden, wenn der Athlet eine progressive Leistungsentwicklung genommen hat und eine leistungssportliche Perspektive erkennbar ist. 4. Abberufung a. Ein Athlet kann aus eigenen Gründen den Kader vorzeitig verlassen und seine leistungssportliche Karriere beenden. Den Kaderaustritt muss der Athlet über seinen Heimtrainer der DESG schriftlich mitteilen. b. Ein Ausschluss aus dem DESG Kaderkreis kann nach Anhörung erfolgen bei o Verstößen gegen den WADA- und NADA Code. o verbands- oder mannschaftsschädigendem Verhalten. o strafrechtlichen Vergehen. o unbegründeter unregelmäßiger Trainings- und Wettkampfbetrieb bzw. Fernbleiben. o fehlender leistungsorientierter Einsatzbereitschaft im Training und Wettkampf. o Verfehlungen gegen bestehende Vereinbarungen und innerhalb der Fördereinrichtungen (siehe Pkt.: 2 f und 2 g). o individueller Weg der Trainings- und Wettkampfgestaltung außerhalb der Verbandsstruktur, ohne Zustimmung der DESG.

6 5. Spezifische Kaderkriterien Eisschnelllauf A-Kader Kriterien des DOSB: Platz 1-8 auf einer olympischen Einzelstrecke, sowie in den Teamdisziplinen (TP) bei Einzelstreckenweltmeisterschaften/Olympischen Spielen. Im olympischen Jahr gelten nur die Ergebnisse bei den OS. B-Kader Kriterien: Erreichen bzw. Unterbieten der Kader-Normzeiten auf zwei verschiedene Bahnen. Einmal im Rahmen von Deutschen Meisterschaften und einmal bei DESG Überprüfungswettkämpfen (Pflichtwettkämpfe) bzw. WC/EM/WM. Die Kader-Normzeiten gelten bis zur AK 25. Der Verbleib danach erfolgt auf Antrag an die Trainerkommission. Sprint: Mittelstrecke: Langstrecke 2x 500m und 2x 1000 m oder 4x 500 m oder 4x 1000 m Leger: 2x 1000m (Zeitnormative Sprint) und 1x 1500m (Zeitnormative Mehrkampf) oder 4x 1000 m oder 2x 1500 m 2x auf der Langstrecke Athleten mit Teilnahme an den Weltmeisterschaften der Junioren mit Spitzenleistungen (Medaille) bzw. mit Anschlussleistungen bis Platz 10 (Einzelstrecken, Mehrkampf) und Platz 6 (Teamwettbewerbe) Hilfskriterium (z. B Krankheit, Verletzung): o Einmalige Erfüllung der Kader-Normzeiten mit Nachweis eines positiven Ganzjahres-Leistungsprofil und unter Berücksichtigung der bisherigen Gesamtleistungs-entwicklung. o Weltcupplatzierung Gruppe A bzw. bis Platz 6 Gruppe B

7 C-Kader Kriterien: Erreichen bzw. Unterbieten der Kader-Normzeiten auf zwei verschiedene Bahnen. Einmal im Rahmen der Deutschen Juniorenmeisterschaften der Altersklassen und einmal im Rahmen der Wettkämpfe Deutscher Juniorencup (Pflichtwettkämpfe) bzw. JWC/WMJ/Viking Race. Sonderregelung Junioren C (DM Freiluftbahn): Erreichen bzw. Unterbieten der Kader-Normzeiten auf zwei verschiedene Bahnen im Rahmen der Wettkämpfe Deutscher Juniorencup (Pflichtwettkämpfe) bzw. JWC/WMJ/Viking Race. Mehrkampf: je 2x Langstrecke, Kurzstrecke und 1500 m Sprint: 2x 500 m und 2x 1000 ab Junioren A Hilfskriterium (z. B Krankheit, Verletzung): o Einmalige Erfüllung der Kader-Normzeiten mit Nachweis eines positiven Ganzjahres-Leistungsprofil und unter Berücksichtigung der bisherigen Gesamtleistungsentwicklung. o Teilnehmer an den Juniorenweltmeisterschaften o Ein DJM Jahrgangstitel der Altersklassen kann wie eine Normerfüllung anerkannt werden, sofern in den jüngeren Jahrgängen der DMJ keine schnelleren Zeiten erreicht wurden. D/C-Kader Kriterien: Erreichen bzw. Unterbieten der Kader-Normzeiten auf zwei verschiedene Bahnen bei offiziell ausgeschriebenen Wettkämpfen des laufenden Trainings- und Wettkampfjahres mit Berücksichtigung der Platzierungen bei den Deutschen Meisterschaften und o Erfüllung der Athletiknormative beim zentralen ÜWK im September o Erfüllung der technisch-koordinativen Anforderungen je 2x Langstrecke, Kurzstrecke, 1500 m Hilfskriterium: o Ein DJM Jahrgangstitel der Altersklassen kann wie eine Normerfüllung anerkannt werden, sofern in den jüngeren Jahrgängen der DMJ keine schnelleren Zeiten erreicht wurden.

8 6. Spezifische Kaderkriterien Short Track A-Kader Kriterien des DOSB Platz 1-8 auf einer olympischen Einzelstrecke, sowie in den Teamdisziplinen (Staffel) bei Weltmeisterschaften/Olympischen Spielen. Im olympischen Jahr gelten nur die Ergebnisse bei den OS. B-Kader Zweimaliges Erreichen bzw. Unterbieten der Kader-Normzeiten auf verschiedenen Eisflächen im Rahmen von Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokal Wettkämpfen (Pflichtwettkämpfe) sowie internationalen Wettkämpfen (ISU Events/SC/AVT/IIC und vergleichbare WK). 9RTT: Anerkennung 1x im Monat bei vorab angemeldeten Time Trials des Bundesstützpunktes (Anwesenheit BT/LR erforderlich) bzw. bei zentralen Maßnahmen des Verbandes und o.g. Wettkämpfen. Die Kader-Normzeiten gelten bis Senioren 6 (AK25). Der Verbleib danach erfolgt auf Antrag an die Trainerkommission. 2x 500m oder 2x 1000m oder 2x 9RTT oder je 1x 500m/1000m/9RTT und 1x 500m/1000m/9RTT Athleten mit Teilnahme an den Weltmeisterschaften der Junioren mit Spitzenleistungen (Medaille) bzw. mit Anschlussleistungen bis Platz 10 (Einzelstrecken, Mehrkampf) und Platz 6 (Teamwettbewerbe) Hilfskriterium (z. B Teilerfüllung Krankheit, Verletzung): o Einmalige Erfüllung der Kader-Normzeiten mit Nachweis eines positiven Ganzjahres-Leistungsprofils (9R TT, 1 R TT, WK Ergebnisse, LDU, Athletik) unter Berücksichtigung der bisherigen Gesamtleistungsentwicklung. o Weltcupplatzierung (World Cup Session auf den Einzelstrecken) C-Kader Zweimaliges Erreichen bzw. Unterbieten der Kader-Normzeiten auf verschiedenen Eisflächen im Rahmen der Deutschen Juniorenmeisterschaften, von Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokal bzw. -Cup Wettkämpfen (Pflichtwettkämpfe) sowie internationalen Wettkämpfen (ISU Events/SC/AVT/IIC und vergleichbare WK). 9RTT: Anerkennung 1x im Monat bei vorab angemeldeten Time Trials des Bundesstützpunktes (Anwesenheit BT/LR erforderlich) bzw. bei zentralen Maßnahmen des Verbandes und o.g. Wettkämpfen. 2x 500m oder 2x 1000m oder 2x 9RTT oder je 1x 500m/1000m/9RTT und 1x 500m/1000m/9RTT

9 Hilfskriterium (z. B Teilerfüllung, Krankheit, Verletzung): o Einmalige Erfüllung der Kader-Normzeiten mit Nachweis eines positiven Ganzjahres-Leistungsprofils (9R TT, 1 R TT, WK Ergebnisse, LDU, Athletik) und unter Berücksichtigung der bisherigen Gesamtleistungsentwicklung. o Teilnehmer an den Juniorenweltmeisterschaften o Ein JDM Jahrgangstitel kann wie eine Normerfüllung anerkannt werden. D/C-Kader Zweimaliges Erreichen bzw. Unterbieten der Kader-Normzeiten auf verschiedenen Bahnen bei offiziell ausgeschrieben Wettkämpfen des laufenden Trainings- und Wettkampfjahres mit Berücksichtigung der Platzierungen bei den Deutschen Meisterschaften. 9RTT: Anerkennung 1x im Monat bei vorab angemeldeten Time Trials des Bundesstützpunktes (Anwesenheit BT/LR erforderlich) bzw. bei zentralen Maßnahmen des Verbandes und o.g. Wettkämpfen. o 2x 500m oder 2x 1000m oder 2x 9RTT oder je 1x 500m/1000m/9RTT und 1x 500m/1000m/9RTT o Ab Saison 16/17: Erfüllung der Athletiknormative bei einem zentralen WK Hilfskriterium (z. B Teilerfüllung, Krankheit, Verletzung): o Einmalige Erfüllung der Kader-Normzeiten mit Nachweis eines positiven Ganzjahres-Leistungsprofils (9R TT, 1 R TT, WK Ergebnisse, LDU, Athletik) und unter Berücksichtigung der bisherigen Gesamtleistungsentwicklung o Ein JDM Jahrgangstitel kann wie eine Normerfüllung anerkannt werden. 8. Anlagen: Eisschnelllauf, Zeitnormative AK 15-25 Eisschnelllauf, Zeit- und Leistungsnormative DC-Kader Short Track, Kadernormen A-, B-, C-, DC- und D-Kader Trainerkommission Berlin, September 2015